Die Stimmkarten für die namentliche Abstimmung liegen in den Schubladen Ihres Platzes. Daher werden die Regierungsmitglieder, die zugleich ein Abgeordnetenmandat haben, ihre Abgeordnetenplätze einnehmen und von dort die Abstimmung vornehmen.
Die grüne Stimmkarte bedeutet „Ja“, die rosa Stimmkarte bedeutet „Nein“, und die hellbraune Stimmkarte bedeutet „Enthaltung“. Ich darf Sie bitten, sich davon zu überzeugen, dass auf der Rückseite Ihr Name steht, es könnte sonst zu Verwirrungen kommen.
Die Schriftführer sammeln die Abstimmungskarten in Urnen ein. Nachdem ich die Abstimmung für geschlossen erklärt habe, zählen die Schriftführer mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung die Stimmen aus und fertigen darüber ein Protokoll an. Danach werde ich das Ergebnis der Auszählung verkünden.
Es dürfte jedem klar sein, wie das Abstimmungsverfahren läuft. Die Regierungsmitglieder haben jetzt die Gelegenheit, ihre Abgeordnetenplätze einzunehmen. Dann ist hiermit die Abstimmung eröffnet.
Ich darf die Frage stellen: Hat jeder der anwesenden Abgeordneten seine Stimmkarte in die Urne eingeworfen? – Das ist offensichtlich der Fall.
Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden, womit der Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/359 – abgelehnt ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen und liebe Kolleginnen, liebe Kollegen vor allem der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Ich möchte mich sehr herzlich für eurer Vertrauen bedanken. Ich bin sehr froh über dieses klare Votum. Es wird mir weiterhin Rückhalt geben. Danke für eure Unterstützung, herzlichen Dank.
Es ist völlig klar, dass mit Blick auf den Flughafen Hahn noch ein schwieriges Stück Weg vor uns liegt. Selbstverständlich werden alle Vorgänge rund um die Vertragsauflösung geprüft und aufgeklärt werden. Wir werden den weiteren Prozess rund um den Flughafen Hahn mit größter Sorgfalt gestalten und mit aller Kraft dafür arbeiten, das Beste für die Menschen in der Region zu erreichen.
Ein Wort an die Bürger und Bürgerinnen: Sie haben am 13. März den rheinland-pfälzischen Landtag gewählt, und viele Menschen haben an diesem Tag auch mir ganz persönlich das Vertrauen gegeben. Ich versichere Ihnen, dass ich dieses Vertrauen zu keinem Zeitpunkt missbraucht habe.
Ich bin nach wie vor der Auffassung, Ihr Vertrauen ist ein wunderbares Geschenk, und es ist eine große Verantwortung. Ich werde alles daransetzen, diesem Vertrauen auch in den nächsten fünf Jahren gerecht zu werden.
Zusammen mit meinen Kollegen und Kolleginnen in der Regierung und natürlich in den uns tragenden Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde ich hart dafür arbeiten, dass wir unsere gemeinsamen politischen Ziele erreichen, und zwar zum Wohle des Landes und seiner Menschen.
Bevor wir wir zum nächsten Tagesordnungspunk kommen, darf ich als Gäste Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des Otto-Hahn-Gymnasiums Landau, Schülerinnen und Schüler des Sozialkunde-Grundkurses 11 des Carl-Bosch-Gymnasiums Ludwigshafen sowie Schülerinnen und Schüler der 12. Jahrgangsstufe des WilhelmHofmann-Gymnasiums St. Goarshausen im rheinlandpfälzischen Landtag begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Tanja Machalet und Kathrin Anklam-Trapp (SPD), Perspektiven zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes – Nummer 1 der Drucksache 17/401 – betreffend, auf.
1. Welche Maßnahmen will die Landesregierung auf der Grundlage des GMK-Beschlusses ergreifen, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst in RheinlandPfalz zu stärken und die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften zu verbessern?
3. Inwiefern teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst bei der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung nach § 20 in SGB V zum Präventionsgesetz eingebunden gehört?
4. Welche perspektivische Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sieht die Landesregierung bei der Planung und Gestaltung regionaler Gesundheitsversorgungskonzepte?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Tanja Machalet und Kathrin Anklam-Trapp beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung ist gemeinsam mit der Gesundheitsministerkonferenz der Auffassung, dass die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auf allen politischen Ebenen noch stärker herauszustellen ist. Beispielsweise habe ich im vergangenen Jahr den Integrationsgipfel auf Einladung der Bundeskanzlerin dafür genutzt, die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gegenüber allen politischen Vertretern und den Akteuren der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen herauszustellen.
Zur kompetenten Aufgabenwahrnehmung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Rheinland-Pfalz sind eine kontinuierliche Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung unerlässlich.
Die Landesregierung unternimmt daher erhebliche Anstrengungen, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie Fachkräften des Öffentlichen Gesundheitsdienstes durch den Beitrag zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf ab dem Jahr 2017 dauerhaft sicherzustellen. Die Landesregierung wird in Kürze das nötige Verfahren einleiten.
Zu Frage 2: Die Landesregierung spricht sich für eine stärkere Verknüpfung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit der Wissenschaft sowohl in der Forschung als auch in der medizinischen Aus- und Weiterbildung aus. Vor diesem Hintergrund steht auch der für 2017 geplante Beitritt zur Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf.
Eine Verknüpfung von Wissenschaft und Öffentlichem Gesundheitsdienst kann auch dadurch erreicht werden, dass Studierende der Medizin bereits während ihres Studiums an die Themenfelder der Öffentlichen Gesundheit herangeführt werden, zum Beispiel im Rahmen entsprechender
In Rheinland-Pfalz haben Medizinstudierende seit dem Jahr 2014 wieder die Möglichkeit, Famulaturen an Gesundheitsämtern zu absolvieren.
Die Landesregierung fordert in diesem Zusammenhang den Bund auf, in der Approbationsordnung für Ärzte das Thema Öffentliche Gesundheit verpflichtend zu verankern. Eine klarstellende Änderung der Approbationsordnung würde es Medizinstudierenden erleichtern, den Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Praxis kennenzulernen.
Zu Frage 3: Nach dem Landesgesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst obliegen den Gesundheitsämtern vielfältige Aufgaben der Gesundheitsförderung und Prävention auf regionaler Ebene.
Das Präventionsgesetz sieht vor allem eine Stärkung der lebensweltbezogenen Prävention, zum Beispiel in Kitas, Schulen und Betrieben vor. Der Öffentliche Gesundheitsdienst kann als unabhängige koordinierende und vermittelnde Kraft die kommunalen Partner zusammenbringen und hat besondere Zugangsmöglichkeiten zu sozial benachteiligten Gruppen, die in der Prävention und in der Gesundheitsförderung oft unterrepräsentiert sind.
Die Landesregierung und die Sozialversicherungsträger sind sich darüber einig, dass dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in Rheinland-Pfalz deshalb eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung nach § 20f des SGB V Präventionsgesetz zukommen soll.