Tanja Machalet

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Last Statements

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es jetzt trotzdem ein bisschen ausführlicher machen, auch wenn es anscheinend einen großen Konsens in diesem Raum gibt. Aber ich möchte trotzdem noch einmal
bemerken, vorausschauendes Denken und Handeln und dabei den Zusammenhalt im Land fest im Blick zu haben ist eben das, was diese Landesregierung nicht erst seit der Corona-Pandemie auszeichnet, sondern schon immer. Das wurde vorhin auch bei der Einbringung des Haushalts für das kommende Jahr deutlich, und es wird auch deutlich, wenn wir uns den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes anschauen.
Warum sage ich das? Die Kommunen – das ist uns allen bewusst – sind eben elementar, wenn es darum geht, auch in diesen schwierigen Zeiten den Menschen das Gefühl der Sicherheit und des guten Miteinanders zu geben. Sie sind auch elementar, wenn es darum geht, den mittelständischen Unternehmen im Land durch ihre Investitionen wirtschaftliche Stabilität zu geben.
Nach diesem Leitgedanken haben wir bereits mit dem ersten Nachtragshaushalt im März den Kommunen 100 Millionen Euro Soforthilfe ohne Zweckbindung zur Verfügung gestellt. Viele Kreise und kreisfreie Städte haben – zumindest nach dem Überblick, den ich habe – die Mittel sehr sinnvoll in die Bewältigung der Krise gesteckt, wobei man sagen muss, viele, aber nicht alle.
Es war unsere Finanzministerin Doris Ahnen, die als Erste angekündigt hatte, die Hälfte der Gewerbesteuerausfälle zu übernehmen. Wir sind froh, dass der Bund dieser Initiative relativ schnell gefolgt ist und die weitere Hälfte übernimmt.
Die Umsetzung dieser Maßnahme ist wesentlicher Bestandteil des vorliegenden Gesetzentwurfs. Zu den Details komme ich gleich noch. Ich will aber noch einmal die Bedeutung des Stabilisierungsmechanismus im KFA hervorheben, durch den den Kommunen Ausfälle in Höhe von 400 Millionen Euro erspart bleiben. Das ist bundesweit einzigartig. Es macht einmal mehr deutlich: Wir stehen an der Seite der Kommunen.
Zu den Gewerbesteuermindereinnahmen: Der Bund hat anhand der Steuerschätzung im Mai errechnet, dass sich die Ausfälle bei der Gewerbesteuer für Rheinland-Pfalz auf insgesamt 412 Millionen Euro belaufen. Diese Kompensationsbeträge sind als Festbeträge gesetzlich normiert. Das Land übernimmt die Hälfte.
Auch wurde schon angekündigt, für das Jahr 2021 sind darüber hinaus weitere 50 Millionen Euro im Haushaltsentwurf vorgesehen. Die gesamte Summe wird noch in diesem Jahr in voller Höhe und außerhalb des KFA ausgezahlt. Jedes Land entscheidet über das Verteilsystem. Bei uns gab es eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag haben dem zugestimmt.
Es war aber immer klar, dass sich die Mittelverteilung nicht an den Plandaten der Kämmereien für 2020 ausrichtet,
sondern dass es eines Vergleichszeitraums für die Feststellung der Mindereinnahmen bedarf, anhand dessen die Verteilung festgelegt wird, weil die Gewerbesteuer starken und oftmals zufälligen Schwankungen unterliegt.
Der Gesetzentwurf beinhaltet aus unserer Sicht ein nachvollziehbares, faires und sachgerechtes Verfahren. Hat die Kommune entsprechend den geglätteten Werten Mindereinnahmen, erhält sie einen Anteil an dem Festbetrag von 412 Millionen Euro. Ein Abschlag für die ersten drei Quartale wird im Dezember gezahlt. Eine Spitzabrechnung erfolgt im Mai 2021. Dann werden auch die angekündigten 50 Millionen Euro ausgezahlt.
Daher ist es einleuchtend – weil man das an der einen oder anderen Stelle schon in Berichten gelesen hat –, dass vermutet wird, dass das Geld nicht ausreicht. Es ist aber einleuchtend, dass gemeindescharf ausgewiesene Beträge derzeit noch überhaupt nicht vorgelegt werden können und man in keiner Weise jetzt schon beurteilen kann, ob das Geld möglicherweise nicht ausreicht. Das liegt einfach daran, dass auch die Gewerbesteuereinnahmen des dritten Quartals 2020 berücksichtigt werden sollen. Die Daten liegen aber natürlich noch nicht vor.
Es bleibt also festzuhalten, wir setzen alles daran, die Kommunen handlungsfähig zu halten. Im Übrigen kommen mit dem Gesetz noch weitere 12 Millionen Euro Integrationsmittel oder 22,5 Millionen Euro für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) dazu. Auch das muss an dieser Stelle angemerkt werden. Das ist alles eine deutliche Erleichterung, die wir uns nicht kleinreden lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die ausführliche Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss.
Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Dr. Weiland! Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die vielen Zahlen schon ausgeführt haben, sodass ich mich jetzt an der Stelle auf einige wenige beschränken kann.
Mir ist es zumindest so gegangen, nach der Debatte, die wir jetzt vor diesem Tagesordnungspunkt hatten, dass vieles, was wir jetzt beraten oder an Zahlen lesen, doch ein bisschen einen nostalgischen Charakter hat. Ich glaube, man kann mit Fug und Recht sagen, wenn wir uns den Jahresabschluss 2018 ansehen und in den Rechnungshofbericht 2020 schauen, dann dokumentiert das doch, dass wir bei der Finanzlage des Landes gerade in diesem Zeitraum in einer sehr positiven Entwicklung waren. Dann kam Corona und hat alles sehr unwägbar gemacht und, man kann schon sagen, über den Haufen geworfen.
Weil die Zahlen im Jahr 2018 so schön waren, möchte ich doch auch noch einmal sagen, dass wir einen Überschuss von 867 Millionen Euro hatten. Davon sind 168 Millionen Euro in die Schuldentilgung gegangen und knapp 700 Millionen Euro in die Rücklagenzufuhr. All die Zahlen haben Sie schon genannt, Herr Dr. Weiland. Das alles ist ein Stück weit darauf zurückzuführen, dass die Ausgaben konstant geblieben sind und wir natürlich auch ein Plus bei den Einnahmen von 0,4 % hatten.
Die Restkreditermächtigungen sind auf 2,6 Milliarden Euro reduziert worden. Beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) haben wir bei den Ermächtigungen auf 75 Millionen Euro verzichtet. Und – das ist der ganz wesentliche Punkt, und das möchte ich an der Stelle noch einmal betonen – wir hatten einen strukturellen Überschuss von 361 Millionen Euro und haben damit den strukturellen Haushaltsausgleich deutlich vor dem Zieljahr 2020 erreicht. Das war ein großer Erfolg.
Im Jahr 2019 konnten wir Kredite von 880 Millionen Euro tilgen. Auch das war sicherlich bemerkenswert und stellt sich vor der aktuellen Diskussion und in der aktuellen Situation doch noch einmal anders dar.
Wir haben im Jahr 2018 ein Plus von 122 Millionen Euro bei den Personalausgaben gehabt. Die Personalausgabenquote lag bei 38,4 %. Es gibt und gab in der Vergangenheit immer wieder Kritik an der Personalausgabenquote. In den Unterlagen ist der Hinweis des Rechnungshofs zu finden, dass der Anstieg der Personalausgaben durch den Abbau entbehrlicher Stellen zu begrenzen ist. Ich möchte aber noch einmal deutlich sagen: Gerade das, was wir im Moment erleben, gerade die Krise, hat deutlich gemacht, wie wichtig ein handlungsfähiger Staat ist. Der Staat ist nur handlungsfähig, wenn er gutes Personal hat.
Insofern wird man sicher an der einen oder anderen Stelle noch einmal über das Thema „Stellenabbau“ sprechen und auch noch einmal genau hinschauen müssen. Ich möchte als Beispiel die Situation im Landesuntersuchungsamt nennen, wo man noch einmal schauen muss, ob das, was dort geplant war, so weiterhin realistisch ist.
Im Rechnungshofbericht wurde auch Kritik an der Einstufung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich. Diese Kritik ist sicherlich grundsätzlich berechtigt, vor allem dann, wenn nicht nachvollziehbar und transparent ist, wie diese Stellenbewertung und -besetzung zustande gekommen ist. Aber auch hier muss man natürlich sagen, es ist Fakt, dass es in einigen Bereichen Zulagen bedarf, um überhaupt noch qualifiziertes Personal zu bekommen. Das wird in Zukunft sicherlich noch schwieriger.
Lassen Sie mich gerade noch zum Stichwort der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Rheinland-Pfalz eine Anmerkung machen. Sie erinnern sich alle an unseren Beschluss im vergangenen Jahr, dass wir den Tarifabschluss für unsere Beamtinnen und Beamten übernehmen und zweimal 2 % hinzupacken, weil es unsere feste Überzeugung war, dass unsere Beamtinnen und Beamten das verdient haben, gerade weil sie in den letzten Jahren auf einiges verzichten mussten.
Ich fand es schon interessant, wenn man sich das anschaut. Aktuell gibt es eine Ausgabe der Zeitschrift der Steuergewerkschaft. Die haben geschaut, was das eigentlich hier in Rheinland-Pfalz bewirkt hat. Dann sieht man, dass wir bei A 7 Stufe eins von Platz 9 auf Platz 3 im bundesweiten Vergleich hochgerutscht sind, bei A 9 von Platz 15 auf Platz 6, bei A 12 von Platz 16 auf Platz 12 – da ist also noch
ein bisschen Luft nach oben – und bei A 16 von Platz 16 auf Platz 7. Wir stehen also im bundesweiten Vergleich der Beamtenbesoldung inzwischen sehr gut da. Das war unser Ziel, und ich glaube, das war auch ein wichtiger Schritt, und das ist auch ein wichtiges Signal an unsere Beamtinnen und Beamten im Land.
Es gibt viele Unwägbarkeiten. Das haben auch Sie gesagt, Herr Dr. Weiland. Ich glaube, das hätte vor einem Jahr noch keiner gedacht; damit haben wir alle nicht gerechnet, aber natürlich hoffen wir alle darauf, dass wir die sogenannte V-Entwicklung erleben, dass sich die Wirtschaftsleistung genauso schnell, wie sie heruntergegangen ist, in der nächsten Zeit wieder nach oben entwickelt. Gleichwohl erleben wir natürlich, dass viele Transformationsprozesse mit ungewisser Prognose beschleunigt werden.
Ich bin allerdings davon überzeugt, dass unser Nachtragshaushalt, den wir heute auf den Weg bringen und gebracht haben, eine sehr gute Basis ist, um das abzufedern.
Abschließend möchte ich – insofern sei mir noch ein wenig Redezeit gestattet – mich natürlich auch sehr herzlich beim Rechnungshof bedanken, bei Ihnen, Herr Berres, bei Ihrem Team, für die konstruktive Zusammenarbeit und die Arbeit in der Rechnungsprüfungskommission, die wirklich sehr konstruktiv war.
Herr Dr. Weiland, ich glaube, wir haben an der einen oder anderen Stelle Brücken zwischen Landesregierung und Rechnungshof gebaut. Es war zumindest mein Eindruck, dass wir uns alle sehr bemüht haben. Insofern kommt sicherlich auch das einmütige Votum aus der Rechnungsprüfungskommission und aus dem Haushaltsausschuss zustande.
Ich möchte Ihnen ganz persönlich danken, Herr Dr. Weiland. Zum einen für die stringente Sitzungsführung, die ich mit Ihnen erlebt habe, und zum anderen für die Arbeit der letzten zehn Jahre. Es war Ihre letzte Rechnungsprüfungskommissionssitzung – in Klammern, meine auch –, und ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen werden Ihre Expertise sicherlich an der einen oder anderen Stelle vermissen, aber ich gehe fest davon aus, dass Sie Ihr Fachwissen auch weiterhin an den entsprechenden Stellen einbringen werden.
Herzlichen Dank, alles Gute und vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorwegschicken, ich glaube, dass wir in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ mit unserer Ministerin und mit unserem Staatssekretär extrem gut vertreten waren. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle einfach einmal bedanken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich bin Ihnen fast dankbar dafür, dass Sie heute diese Aktuelle Debatte „Verantwortung übernehmen – Altschulden abbauen. Rheinland-Pfalz hat Zukunft seiner Kommunen selbst in der Hand“ beantragt haben. Das gibt mir die Gelegenheit – das war schon in der Aussprache zur Regierungserklärung Gegenstand –, noch einmal deutlich zu machen, wer hier Verantwortung übernimmt und wer nicht.
Ich muss sagen, ich bin aber auch ein bisschen überrascht, dass Sie gerade das Thema „Altschulden“ aufgreifen. Bisher habe ich, zumindest was die Bundesdiskussion zum Thema „Altschulden“ angeht, von Ihnen eher beredtes Schweigen gehört. Zumindest war es nicht so laut, dass es deutlich wahrnehmbar gewesen wäre.
Jetzt komme ich aber zum Thema „Verantwortung für die Kommunen“. Ja, die Corona-Pandemie stellt die Kommunen, die ihre Investitionstätigkeit in den letzten Jahren deutlich erhöht haben – das ist Fakt –, vor enorme Herausforderungen. Das bestreitet niemand. Nach Schätzungen des Bundes beläuft sich das zu erwartende Minus bei den Gewerbesteuern bundesweit auf 11,8 Milliarden Euro. In Rheinland-Pfalz sind es – die Zahl ist genannt worden – 638 Millionen Euro im Jahr 2020 und 244 Millionen Euro im Jahr 2021.
Die Landesregierung hat bereits Verantwortung übernommen, bevor die Zahlen vorlagen. Wir waren bundesweit die Ersten, die bereits im Nachtragshaushalt Ende März die Kommunen explizit berücksichtigt haben. Das hat auch der Deutsche Landkreistag positiv herausgestellt. Am 14. Mai hat unsere Finanzministerin einen umfangreichen Rettungsschirm für unsere Kommunen mit drei Elementen angekündigt.
Dazu gehört zum einen die Soforthilfe in Höhe von 100 Millionen Euro. Dazu gehört aber auch der Stabilisierungsmechanismus im kommunalen Finanzausgleich, der bisher noch nicht erwähnt wurde, im Übrigen bundesweit einzigartig ist und die Kommunen im Jahr 2020 vor Mindereinnahmen von 400 Millionen Euro und im Jahr 2021 von 180 Millionen Euro schützt. Dazu gehört außerdem die einmalige zusätzliche Leistung zur Kompensation der Hälfte der Gewerbesteuermindereinnahmen. Damit beläuft sich das Gesamtvolumen auf stolze 700 Millionen Euro.
Es ist gut, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz diesen Ansatz aus Rheinland-Pfalz
aufgegriffen und angekündigt hat, der Bund kompensiert die Hälfte der Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020.
Ganz ehrlich, für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten bedeutet genau das, Verantwortung in schwierigen Zeiten zu übernehmen. Es sind maßgeblich Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – unsere Finanzministerin und unser Bundesfinanzminister –, die sich für eine Lösung für die Altschuldenproblematik der Kommunen starkmachen, und das nicht erst seit gestern.
Wir wissen, dass rund 2.000 Kommunen bundesweit – nicht nur in Rheinland-Pfalz – völlig überschuldet und gerade jetzt durch die Steuerausfälle in noch größerer Bedrängnis sind. Deshalb bin ich wirklich froh, dass Olaf Scholz einen Vorschlag zur Lösung gemacht hat. Die Länder sollen zunächst die Kassenkredite übernehmen. Der Bund übernimmt dann die Hälfte. Insgesamt geht es also um ein Volumen von rund 45 Milliarden Euro. Für die Länder geht es um etwa 20 Milliarden Euro.
Lieber Herr Baldauf, wir in Rheinland-Pfalz sind dazu bereit und darauf vorbereitet, unseren Anteil zu übernehmen.
Jetzt noch einmal zum Thema „Verantwortung“: Sie wissen, dass für eine solche Lösung eine Grundgesetzänderung erforderlich ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, es wäre wirklich sehr hilfreich – das hat Alexander Schweitzer auch schon betont –, wenn Sie als rheinlandpfälzische CDU gegenüber Ihren CDU-Kollegen im Bund und Ihren bayerischen Kollegen Verantwortung übernehmen
würden.
Da sitzen nämlich die Blockierer. Da und nirgendwo sonst sitzen die, die sich der gesamtstaatlichen Verantwortung und der gesamtstaatlichen Solidarität entziehen.
Ich sage Ihnen, wir stehen an der Seite der Kommunen, und ich lade Sie ganz herzlich dazu ein, das auch zu tun und sich nicht immer weiter in Ihrer Kleinkariertheit und Ihrem Mantra, das Land sei an allem schuld, zu ergehen.
Ganz ehrlich: Das wäre echte Größe in der Krise.
Herzlichen Dank.
Lieber Herr Kollege Schnieder, Sie haben gesagt, der Finger zeigt nur nach Berlin. Ich glaube, es ist in der Debatte sehr deutlich geworden, dass es definitiv nicht so ist, dass wir hier im Land nur nach Berlin schauen, sondern ich glaube – ich sage es Ihnen gerne noch einmal –, ich habe sehr deutlich dargelegt, wo das Land sowohl beim Thema „Kommunale Finanzen“ als auch beim Thema „Altschuldenproblematik“ seine Schwerpunkte setzt und seine Verantwortung übernimmt.
Sie können das, wenn Sie es heute nicht nachvollziehen können, gerne noch einmal, wenn das Protokoll vorliegt, im Protokoll nachlesen. Vielleicht hilft das, aber ich befürchte ein bisschen, dass da im Moment gar nichts hilft, weil Sie natürlich weiter Ihre Geschichte erzählen wollen, das Land tut zu wenig für die Kommunen, das Land ist schuld an der kommunalen Altschuldenproblematik, damit Sie ein bisschen Futter für die nächsten Monate haben. Das ist aber mitnichten so. Ich glaube, die Leute werden in den Kommunen schon wahrnehmen, dass das definitiv so nicht stimmt.
Nach wie vor haben Sie nicht – das hat Ihnen die Ministerin eben eigentlich abverlangt – deutlich gesagt, wofür Sie stehen. Sprechen Sie im Bund mit Ihren CDU-Kollegen und in Bayern mit Ihren CSU-Kollegen, und verlangen Sie von denen, dass sie dem Vorschlag von Olaf Scholz zustimmen? Sie sagen, ja, wir sind irgendwie dafür, dass der Bund bei den Altschulden etwas macht, aber Sie haben hier kein Bekenntnis dazu abgegeben, dass Sie wirklich in Ihrer eigenen Partei und in der CSU dafür werben, dass es schlussendlich dazu kommt.
Wir warten darauf. Ich bin gespannt, wie Sie in den nächsten Wochen in die Debatte gehen. Wir werden das auf jeden Fall unterstützen. Ich habe betont, wir werden Verantwortung übernehmen, sollte es zu einer Lösung der Altschuldenproblematik kommen. Das ist unsere Zusage, und das bleibt unsere Zusage. Das wird auch weiterhin so sein.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kaum ein Thema bewegt die Menschen im Land derzeit wohl mehr als die Sicherung der medizinischen Versorgung, sowohl der ambulanten als auch der stationären. Gerade in meiner Region, in der uns Anfang letzten Jahres zunächst die Insolvenz der ViaSalus getroffen hat – ich bin dankbar, dass das Insolvenzverfahren mit dem Erhalt der Klinik in Dernbach abgeschlossen werden konnte – und wir gerade über die Zusammenlegung von zwei DRKKrankenhausstandorten an einem Ort diskutieren, um die Versorgung attraktiv, gut und zukunftsfest zu machen.
Das Thema „Krankenhausinvestitionen“ – das hat Frau Groß umfänglich ausgeführt – hat uns im Landtag in den letzten Jahren häufig beschäftigt. Ja, es ist richtig, dass die Zuständigkeit für die Krankenhausinvestitionen bei den Ländern liegt. Ja, es bestreitet hier niemand, und das haben wir niemals getan,
dass der Investitionsbedarf in der Vergangenheit höher war als die Summe, die übrigens fast alle Länder zur Verfügung stellen konnten.
Ich will jetzt auf die einzelnen Zahlen, wie viele Investitionen nötig sind, gar nicht eingehen; denn wenn man in die Anträge schaut, sieht man, dass die Zahlen ein Stück weit veraltet sind. Das eine Gutachten war von 2008, das andere bezieht sich auf das Jahr 2015. Wir haben jetzt 2020. Ich glaube, auf solche Zahlen kann und muss man sich heute nicht mehr beziehen.
Es ist aber – das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich betonen – falsch, dass die Investitionsförderung ursächlich dafür ist, dass gerade so viele Krankenhäuser, vor allem die kleinen im ländlichen Raum und nicht nur in RheinlandPfalz, unter enormem wirtschaftlichem Druck stehen.
Lieber Herr Dr. Gensch, ich will es Ihnen gern noch einmal erläutern: Im letzten Jahr haben in Deutschland 64 Kliniken mit Trägern aller Art einen Insolvenzantrag gestellt, davon drei in Rheinland-Pfalz.
Alle, durchgängig alle, haben betont, dass die veränderten Rahmenbedingungen durch die bundesgesetzlichen Vorgaben und Vorgaben des G-BA zu der massiven Verschärfung der Lage geführt haben. Wenn zum Beispiel kleine Krankenhäuser genauso viele Ärzte vorhalten müssen wie größere, sie sie aber aufgrund geringerer Fallzahlen nicht refinanziert bekommen, dann ist die Schieflage doch ziemlich offensichtlich.
Dass mangelnde Investitionsförderung durch das Land nicht ursächlich ist, lässt sich gerade am Beispiel Dernbach ziemlich deutlich machen.
Dernbach hatte eine Investitionssumme von 11,2 Millionen Euro für einen neuen OP-Bereich und für die Ausstattung eines Eingangsbereichs. Vor Ort sieht man, dass das Krankenhaus sehr attraktiv ist und sich zunächst offensichtlich kein Investitionsstau finden lässt. Ich war schon überrascht, der Staatssekretär ist jetzt gerade nicht da – wir waren Ende November 2018 zur Einweihung dieser neuen Räumlichkeiten da, Ende November 2018 –, dass Anfang 2019 der Insolvenzantrag kam, aber nicht aufgrund der fehlenden Investitionsmittel des Landes. Das wird an diesem Beispiel sehr deutlich, glaube ich.
Wir haben in den letzten Jahren die Investitionsmittel für die Krankenhäuser deutlich aufgestockt. Ich nenne Ihnen gerne noch einmal die Zahlen: Im Jahr 2019 waren es 147 Millionen Euro,
in 2020 werden es 161 Millionen Euro sein
lassen Sie mich doch ausreden, Frau Thelen –, 44 Millionen Euro mehr als 2012, 27 %.
Ja, es ist richtig, da sind die Strukturfondsmittel mit enthalten, aber wir können doch stolz darauf sein, dass Rheinland-Pfalz die Strukturfonds nicht nur ausgeschöpft hat, sondern auch in höherem Maße als andere Länder kofinanziert. Auch das bitte ich Sie, einfach noch einmal zur Kenntnis zu nehmen.
Fakt ist, dass in den letzten Jahren kein Antrag der Krankenhäuser aufgrund fehlender Investitionsmittel abgelehnt worden ist. Die Krankenhäuser, die in den letzten Wochen durch die Presse gegangen sind, haben meist gar keine Anträge auf Investitionsförderung gestellt.
Die Krankenhauslandschaft ist insgesamt im Umbruch. Das sehen wir, und das ist unbestreitbar. Bevor wir, Frau Dr. Groß, über teure Gutachten sprechen, über Investitionsfördermittel, müssen wir erst einmal klären, wie die Versorgung in Zukunft überhaupt aussehen soll, zum Beispiel das Stichwort „Ambulantisierung“, bei dem wir gar nicht wissen, wie viele Betten wir in der nächsten Zeit brauchen bzw. wie sich die stärkere Ambulantisierung von Leistungen auf die Anforderungen in den Krankenhäusern auswirkt.
Ich bin dankbar, dass das Ministerium mit allen Beteiligten, mit der Krankenhausgesellschaft, mit den Krankenkassen, mit der KV, daran arbeitet, nachhaltige Versorgungsstrukturen unter diesen veränderten Rahmenbedingungen zu
entwickeln.
Man muss auch darauf hinweisen, dass das, was jetzt berücksichtigt werden muss, als die Krankenhausplanung gemacht worden ist, so in der Form nicht absehbar war, in keiner Weise absehbar war.
Wenn das klar ist, dann können wir auch darüber reden, wie viele Mittel wir brauchen, und über die nötigen Mittel entscheiden. Ich gehe fest davon aus, dass wir im Herbst, wenn wir wieder in den Haushaltsberatungen sind, über dieses Thema intensiv diskutieren werden.
Wenn Sie als CDU, liebe Kolleginnen und Kollegen, wieder Deckblätter dazu vorlegen,
erwarte ich aber auch, dass Sie das, im Gegensatz zum letzten Mal, seriös gegenfinanzieren.
Noch einen Hinweis auf den Antrag der CDU, da gebe ich Frau Dr. Groß ausnahmsweise recht: Sie haben diesen Antrag gestellt, damit Sie nicht dem AfD-Antrag zustimmen müssen, obwohl Sie das eigentlich gerne würden. Insofern werden wir auch Ihren Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere an Sie, Herr Teuber, damit Sie es jetzt auch verstehen:
Wir haben uns heute mit einem Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auseinanderzusetzen, der für bestimmte Beamtengruppen die Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen fordert. Rechtsgrundlage ist § 12 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes.
Der Bund, von dem die Länder mit der Föderalismusreform des Jahres 2006 – heute Föderalismusreform I genannt – die Gesetzgebungszuständigkeit für die Beamtenbesoldung und -versorgung als Ganzes übernommen haben, hatte die Anrechnung solcher Zulagen im Jahr 1998 grundsätzlich abgeschafft.
Wir sprechen also heute über einen Zustand, den das Land Rheinland-Pfalz als solches übernommen und fortgeführt und nicht erst eingeführt hat.
Im Übrigen gilt die beschriebene Rechtslage, Stand heute, in 13 von 16 Ländern
sowie bezogen auf Bundesbeamte auch beim Bund. Das heißt also, 13 von 16 deutschen Bundesländern zahlen die genannten Zulagen während des aktiven Diensts, berücksichtigen sie jedoch nicht nach Eintritt in den Ruhestand.
Einzig Bayern, NRW und Sachsen haben die Zulagen bislang ruhegehaltsfähig werden lassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was die Höhe der Zahlungen angeht, zeigt sich ein diverses Bild. Rheinland-Pfalz zahlt bei den genannten Zulagen dieselben Beträge wie das Nachbarland Baden-Württemberg. Unterschiede zu den anderen Nachbarländern NRW, Hessen und Saarland bewegen sich im Rahmen weniger Euro.
Die entsprechenden Vergleichszahlen
der verschiedensten Zulagen hat das Finanzministerium in seiner umfangreichen Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion in dieser Woche geliefert. Ich glaube, das Zahlenwerk kann man sich dann in einer ruhigen Stunde – wir sind mitten in der Adventszeit, und ab nächster Woche wird es hoffentlich wieder ein bisschen ruhiger –
in den nächsten Tagen einmal in Ruhe zu Gemüte führen.
Die AfD-Fraktion greift mit ihrem Antrag eine Forderung auf, wie sie verschiedentlich von Gewerkschaften der betroffenen Berufe erhoben wird.
Auch wir kennen natürlich diese Forderungen aus Gesprächen mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) oder etwa dem Bund der Strafvollzugsbediensteten.
Es ist absolut unbestreitbar, dass Beamtinnen und Beamte der Polizei, im Justizvollzug oder in den kommunalen Feuerwehren in ihrem Dienst an und in unserem Gemeinwesen physisch und psychisch einer besonderen Belastung ausgesetzt sind.
Das ignorieren wir auch nicht. Das wertschätzen wir sogar außerordentlich.
Lassen Sie mich das einfach anhand einiger Beispiele noch einmal sehr deutlich machen. Das geht auch in Richtung des CDU-Antrags, weil Sie sich noch einmal sehr intensiv mit dem Thema „Bezahlung und Besoldung“ beschäftigen.
Im Polizeibereich etwa hat die Ampelkoalition zuletzt viel getan. Zu denken ist an die Einführung von Bodycams und Tasern,
an die Erhöhung und Dynamisierung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten und an eine Einstellungsoffensive, wie sie dieses Land in seiner Geschichte noch nicht gesehen hat. Das Beförderungsbudget bei der Polizei – das war kürzlich zu lesen und wurde von der GdP ausdrücklich gelobt – wird angehoben.
Im Justizvollzug sind mit Blick auf die nach wie vor hohe Belastung im aktuellen Doppelhaushalt 61,5 Stellen geschaffen worden, und wir haben die „Gitterzulage“ erhöht.
Für die Feuerwehr tut Innenminister Lewentz vieles, übrigens besonders für die Tausend Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler, die für ihren Dienst – der Hinweis sei mir gestattet – gar keine Pension zu erwarten haben. Hier will ich exemplarisch auf die jüngste Vereinbarung mit der Unfallkasse verweisen, die diese Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler bei Unfällen und Schäden umfassend absichert.
Auch das sei an dieser Stelle noch einmal erwähnt: Sie erinnern sich alle an das, was wir noch vor den Sommerferien beschlossen haben, nämlich die Steigerung der Pensionen für alle Beamtinnen und Beamten im Land um mehr als 10 %. Das sei an dieser Stelle also noch einmal angemerkt.
Ich will abschließend begründen, warum wir diesen Antrag der AfD ablehnen. Es ist klar, dass Sie sich wieder einen leichten Fuß machen und Ihrer üblichen Strategie folgen, sich mit der Übernahme von Forderungen als Freunde von jeder und jedem, der oder die im Dienst Uniform trägt, darzustellen.
Ich sage Ihnen: Die wenigsten Aktiven bzw. Beamtinnen und Beamten wollen etwas von diesen Anbiederungsversuchen wissen.
Welche Vorstellung Ihre Partei damit verbindet, konnte ich jüngst bei der Jugendfeuerwehr des Westerwaldkreises selbst erleben. Wer solche Leute wie Herrn Salka zu solchen Veranstaltungen schickt und dort derart rechtsnational-identitären Quatsch erzählen lässt,
der braucht mir von Respekt vor der Feuerwehr nichts zu erzählen.
Mal ganz davon abgesehen, dass Sie die Landesregierung auffordern, ein Gesetz zu ändern. Sie haben das mit dem Parlament anscheinend auch nicht so ganz verstanden. Wir sind es nämlich, die die Gesetze ändern.
Vielleicht auch noch ein Wort an die CDU: Sie haben einen Änderungsantrag gestellt, einen Alternativantrag. Es hat ein bisschen den Eindruck, dass Sie den gestellt haben, weil Ihnen irgendwie nichts Besseres eingefallen ist. Eigentlich würden Sie dem AfD-Antrag ganz gerne zustimmen, wollen das dann aber auch nicht.
Der Antrag enthält keine Forderungen.
Er enthält nur Prosa. Das braucht kein Mensch. Insofern werden wir auch diesem Antrag nicht zustimmen.
Herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Junge, ich möchte nur einen Satz dazu sagen, und zwar: Wenn Sie immer wieder betonen, dass es Ihnen um die Beschäftigten, die Beamtinnen und Beamten in Uniform geht, sage ich ganz ehrlich, ich erwehre mich, und ich möchte nicht, dass wir unsere unterschiedlichen Beamtengruppen gegeneinander ausspielen. Genau das tun Sie hier.
Das werden wir nicht mittragen, und das werden wir auch in Zukunft nicht mittragen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu später Stunde und vor leeren Rängen diskutieren wir heute Abend noch über die Änderungen eines, sagen wir einmal für Laien nicht ganz einfach zu verstehenden Gesetzes, des Landesfinanzausgleichsgesetzes.
Wenn man in den Gesetzentwurf hineinschaut, dann bin ich sehr dankbar, dass die Begründung insgesamt doch sehr aufschlussreich ist, sehr detailliert erklärt wird, was mit dem Gesetz geregelt werden soll und dies auch für denjenigen geneigten Leser, der vielleicht mit der Materie sonst nicht so firm ist, sehr gut nachvollziehbar ist.
Die Ministerin hat es bereits gesagt: Im Prinzip geht es bei dem Gesetz um gar nichts allzu Kompliziertes, sondern einfach nur darum, dass eine gängige Praxis, die bereits bei anderen Gesetzesvorhaben durchgeführt worden ist, auch in diesem Fall angewandt wird. Der Beleg dafür – Herr Reichert, Sie haben die kommunalen Spitzenverbände und Kommunen angeführt –, dass es gängige Praxis ist und die Kommunen das durchaus mittragen, ist der Hinweis, dass es seitens des Kommunalen Rats keine Aussprache gegeben hat und der Gesetzentwurf nur zur Kenntnis genommen worden ist.
Insofern ist es nachvollziehbar, dass Sie die Pressemeldung des Landkreistags und des Gemeinde- und Städtebundes im Prinzip nur vorgelesen haben. Eigene Fragen der CDU habe ich nicht erkannt. Es ist schon bemerkenswert, dass eben nicht alle kommunalen Spitzenverbände diese Pressemitteilung mit herausgegeben haben, sondern dass der Städtetag nicht draufsteht. Das sollte durchaus den Hinweis darauf geben, dass das innerhalb der Kommunen nicht einheitlich gesehen wird.
Auf die einzelnen Punkte ist die Ministerin schon detailliert eingegangen. Zum Thema „Asylbewerber und Integrationskosten“ möchte ich noch einmal darauf hinweisen – die Zahl ist schon genannt worden –, dass das Land derzeit eine monatliche Erstattung von 848 Euro pro Person zahlt. Der Pauschalbetrag, der seitens des Bundes geleistet wird, liegt nur bei 640 Euro. Das heißt, wir liegen an dieser Stelle schon deutlich über dem, was uns vom Bund erstattet wird. Ich glaube, man muss fairerweise zur Kenntnis nehmen, dass das Land durchaus seinen Beitrag erbringt.
Hinsichtlich des Themas „Kitas“ haben Sie die Pressemeldung vorgelesen. Die Stellungnahme, die unsere Bildungsministerin dazu abgegeben hat, haben Sie nicht wiedergegeben. Ich gehe davon aus, dass wir das in der Ausschussberatung nachholen, dort noch einmal detailliert die Zahlen klären können und das sicherlich zur Aufklä
rung beiträgt.
Insofern freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss und möchte trotzdem noch einmal festhalten, so wie es die Ministerin auch getan hat: Die Finanzlage der Kommunen ist sicherlich nicht so desolat, wie das in der zitierten Pressemeldung dargestellt worden ist. Ich möchte noch einmal 444 Millionen Euro Finanzierungsüberschuss anführen. Von den 24 Landkreisen hatten im letzten Jahr 19 einen ausgeglichenen Haushalt. Das muss man auch zur Kenntnis nehmen. Von desolater Finanzlage kann man an dieser Stelle sicherlich nicht reden.
Ich bin gespannt auf die Ausschussberatungen und bedanke mich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich betone, es ist kein medizinischer Doktor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, ich finde es schon interessant und spannend, wie intensiv Sie noch einmal den Koalitionsvertrag gelesen und sich damit beschäftigt haben.
Wenn man Ihre Fragen liest, fragt man sich ein bisschen, wo Sie eigentlich im Ausschuss und in den Haushaltsberatungen der letzten drei Jahre waren, weil wir, wie ich glaube, in den letzten Jahren in den Haushaltsberatungen immer wieder genau darüber diskutiert haben, dass wir das, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben – die Krankenhausinvestitionen bis zum Jahr 2020 um 15 Millionen Euro aufzustocken –, umsetzen.
Ein Blick in den Einzelplan 06 des laufenden Doppelhaushalts zeigt deutlich, dass wir die im Koalitionsvertrag festgelegte Erhöhung umsetzen. Das sind reine Landesmittel. Das geht aus der Beantwortung der Großen Anfrage hervor.
Dazu kommen noch 24 Millionen Euro Strukturfondsmittel. Ich glaube, es ist unredlich, immer so zu tun, als sei das kein Geld und als seien das nur irgendwelche Mittel, die vom Bund kommen. Wir als Land kofinanzieren den Strukturfonds. Es ist eine große Kraftanstrengung, diese Kofinanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen, und es war vor allem in der Vergangenheit unter der Maßgabe der Einhaltung der Schuldenbremse eine große Kraftanstrengung. Ich glaube, das muss man schon noch einmal deutlich festhalten.
Wenn wir die Gesamtsumme betrachten, dann werden im Jahr 2020 insgesamt 41 Millionen Euro mehr als im Jahr 2015 für Investitionen in die Krankenhauslandschaft zur Verfügung stehen. Das sind sage und schreibe 25 %. Ich glaube, das ist kein Pappenstiel, und das kann man durchaus als großen Erfolg werten.
Unser Ziel bleibt es, eine qualitativ gute, hochwertige Krankenhausversorgung in der Fläche in Rheinland-Pfalz zu erhalten, auch wenn die Rahmenbedingungen, so wie sie sich derzeit darstellen, natürlich schwieriger werden. Das ist aber nicht nur in Rheinland-Pfalz der Fall. Ich möchte nur das Stichwort Qualitätskriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses nennen oder das Thema „Notfallversorgung“. Das betrifft aber nicht nur uns in Rheinland-Pfalz.
Ich bin trotzdem sehr, sehr froh, dass es gerade unserer Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler gelungen ist – ich kann mich noch an die Diskussionen erinnern, die wir am Anfang des letzten Jahres hatten –, dass der Strukturfonds des Bundes verlängert wurde und inzwischen ein breiteres Aufgabenspektrum beinhaltet, gerade was zum Beispiel das Stichwort der Digitalisierung angeht.
In Rheinland Pfalz haben wir gerade in den letzten Wochen ein gutes Beispiel dafür erlebt, warum es notwendig ist, dass stärker in die Digitalisierung in den Krankenhäusern investiert wird.
Dann möchte ich noch zwei Sätze zum Thema „Einzelförderung versus Pauschalförderung“ sagen, weil auch das in dieser Diskussion immer eine Rolle gespielt hat. Wir hatten Ende des Jahres 2017 eine umfangreiche Anhörung zu dem Thema. Wir haben immer gesagt, wir sind offen für die Ausweitung der Pauschalförderung. Derzeit läuft die Novellierung der entsprechenden Landesverordnung, und es wird einen moderaten Aufwuchs bei der Pauschalförderung geben.
Wir bleiben aber grundsätzlich bei der Auffassung, dass eine reine Pauschalförderung gerade im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen, vor deren Hintergrund es ganz wichtig ist, einzeln zu schauen, was in den Krankenhäusern gemacht wird und was notwendig ist, um die qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen zu können, nicht sinnvoll ist. Dies ist nur mit einem Mix aus Pauschalund Einzelförderung sinnvoll anzugehen.
Ich möchte noch einmal betonen, dass schon immer 50 % der Krankenhausfördermittel pauschal zur Verfügung gestellt wurden. Wir brauchen, wie bereits gesagt, diese 50 %, um im Krankenhauswesen vernünftig steuern zu können.
Frau Dr. Groß, Sie haben das Thema „Entbürokratisierung“ angesprochen. Ja, auch das war in der Anhörung, die wir damals hatten, ein großes Thema. Wir haben es Anfang letzten Jahres diskutiert und auf unsere Initiative hin in einem Antrag beschlossen, dass es eine Arbeitsgruppe im Ministerium geben soll, die sich ganz gezielt mit dem Thema „Bürokratieabbau“ im Bereich der Krankenhausinvestitionen auseinandersetzt und sich alle, die an diesem
Thema beteiligt sind, zusammensetzen und schauen, an welchen Stellen man Verfahren wirklich beschleunigen kann.
Diese Arbeitsgruppe ist ins Leben gerufen worden und hat getagt. Sie hat einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der jetzt abgearbeitet wird. Ich glaube, wenn diese Maßnahmen abgearbeitet sind, werden wir spüren, dass da eine viel, viel größere Dynamik hereinkommt und die Maßnahmen schneller umgesetzt werden.
Ja, was das Thema „Grundsätzliche Neuordnung der Krankenhausfinanzierung“ angeht, glaube ich auch, dass wir dahin kommen müssen. Das muss aber etwas sein, das gemeinsam mit dem Bund diskutiert wird.
Für mich geht es gerade um das Thema „Aufbrechen der Sektorengrenzen“, weil ich glaube, dass wir, wenn wir die medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen auf Dauer aufrechterhalten wollen, an diesem Thema nicht vorbeikommen.
Ich glaube, unsere Ministerin ist diesbezüglich in Berlin ziemlich gut unterwegs, und wir als Koalitionsfraktionen unterstützen sie intensiv dabei.
In diesem Sinne, herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe
Frau Thelen, manchmal habe ich wirklich den Eindruck, dass Sie all die Dinge, die wir in den letzten Jahren im Ausschuss diskutiert und besprochen haben, und selbst die Großen Anfragen, die Sie gestellt haben, nicht gelesen haben,
sonst würden Sie wissen, welch vielfältiges Maßnahmenbündel, welche vielfältigen Maßnahmen diese Landesregierung in den letzten Jahren – und nicht nur in den letzten zwei Jahren, sondern in den letzten zehn Jahren – ergriffen hat,
um den Fachkräftebedarf im Bereich der medizinischen Versorgung für die Zukunft zu sichern. Das muss man, glaube ich, noch einmal sehr deutlich sagen. Sie haben auch wieder so getan, als würde sich nur die CDU darum bemühen und sich sorgen, wie die Ärzteversorgung im Land aussieht. Mitnichten, und das wissen Sie auch.
Wir waren einige Tage in Kopenhagen und haben uns dort das dänische Gesundheitssystem angeschaut. Ich glaube, dass wir uns alle sehr einig waren, dass das unser drängendstes Problem ist, und auch nicht erst seit gestern. Tun Sie also nicht so, als wären Sie hier die Einzigen, die das Thema interessiert und die sich um dieses Thema kümmern. – Das vorweg.
Ich habe vorhin auf die Uhr geschaut. Ich glaube, Sie haben bis kurz vor Schluss das Wort „Landarztquote“, also worum es eigentlich geht, in keiner Weise erwähnt. Sie haben eine Zahlenanalyse gebracht; das ist auch gut so, dann brauche ich das nicht zu machen. Aber es wäre schon schön gewesen, wenn Sie ein bisschen mehr zu dem Gesetz gesagt hätten.
Ich habe es schon in der ersten Lesung gesagt, wir waren uns ja gerade, was das Thema der Landarztquote angeht, relativ schnell einig, dass wir sie wollen und brauchen. Und wir haben es ja auch in einigen Anhörungen gehabt. Ich erinnere mich immer noch gerne an den Auftritt von Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister in NordrheinWestfalen. Das war sicherlich ein Highlight auch für die Anhörungserfahrenen unter uns. Ich denke, das war schon ganz spannend, und ich war froh, dass wir bei dem Thema relativ schnell einig waren.
Ich muss noch einmal betonen, auch unsere Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat sich schon sehr früh sehr offen dafür gezeigt, die Quote in RheinlandPfalz einzuführen. Ich bin wirklich froh, dass wir heute als zweites Bundesland nach Nordrhein-Westfalen die Landarztquote für Rheinland-Pfalz beschließen und damit jungen Menschen die Möglichkeit eröffnen, einen bevorzugten Zugang zum Medizinstudium zu erhalten, wenn sie sich verpflichten, mindestens zehn Jahre als Allgemeinmedizinerin oder Allgemeinmediziner in einem unterversorgten Gebiet zu praktizieren.
Sie sind auf das Thema der Quote eingegangen. Ja, wir
haben gesagt, bis zu 10 %. Und ja – ich habe das in der letzten Sitzung schon gesagt –, auch wir waren natürlich etwas überrascht, dass im Gesetzentwurf jetzt „nur“ 6,3 % stehen. Aber man muss natürlich berücksichtigen, dass es schon andere Vorwegabzugsquoten gibt, die derzeit rein rechtlich mehr leider nicht zulassen. Auch das ist die Wahrheit, und es stimmt eben nicht, was Sie vorhin gesagt haben.
Was ich für die Allgemeinmedizin gesagt habe: Gleiches gilt natürlich – auch das ist Inhalt des Gesetzes – für die Quote im Öffentlichen Gesundheitsdienst.
Und ja, auch das ist richtig: Wie notwendig die Quote ist, ist mir gerade wieder an zwei Beispielen deutlich geworden. In meiner Region schließt ein Medizinisches Versorgungszentrum, weil es trotz aller Bemühungen nicht gelungen ist, die Stelle zu besetzen. Auf der anderen Seite hört man dann aber von einer jungen Frau, die Medizin studieren möchte und trotz einem Abitur von 0,8 keinen Studienplatz bekommt, aber gerne bereit wäre, auf dem Land zu praktizieren. Genau deswegen ist es richtig, dass wir die Landarztquote einführen und die Möglichkeit schaffen, mit anderen Qualifikationen und mit der Verpflichtung, zehn Jahre auf dem Land zu praktizieren, einen Studienplatz zu bekommen.
Ich wollte eigentlich auch noch einmal auf das eingehen, was wir im Ausschuss diskutiert haben. Da ging es ja nicht so sehr um das Gesetz an sich, sondern vor allem um die Rechtsverordnung. Da gab es den einen oder anderen Knackpunkt – der Kollege Gensch ist heute leider nicht da –, auch das Thema, ob man nicht möglicherweise Ausbildungszeiten in den allgemeinmedizinischen Praxen auf dem Land auf die zehn Jahre anrechnet. Das war ein Vorschlag. Natürlich kann man darüber diskutieren. Ich denke allerdings, dass es kein gangbarer Weg ist, weil wir diese zehn Jahre natürlich für die Planungssicherheit vor allem der Patientinnen und Patienten brauchen.
Ein anderer Punkt war das Thema, dass Studierende so früh wie möglich mit ihrem künftigen Arbeitsort in Kontakt gebracht werden. Ja, in der Rechtsverordnung ist vorgesehen, dass das vier Jahre nach Aufnahme der Weiterbildung erfolgen soll. Das ist zu spät. Aber ich sehe durchaus schon Signale, dass es an dieser Stelle zu Änderungen kommen wird, weil die Datenlage der Kassenärztlichen Vereinigungen es hergibt, dass die unterversorgten Orte schon frühzeitig feststehen.
Auch das Thema der Staffelung der Vertragsstrafen, so wie es in der Verordnung vorgesehen ist, war Thema.
Auch da kann man sicherlich noch an der einen oder anderen Stelle nachjustieren. Nichtsdestotrotz bin ich sicher, dass das Gesetz als weiterer Baustein zur Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versorgung ein gutes ist, ein Baustein unserer Landarztoffensive. Ich bin mir auch sicher, dass wir uns an dieser Stelle nicht um Bewerbermangel sorgen müssen. Ich freue mich jedenfalls darauf, dass es jetzt endlich umgesetzt wird.
Ich möchte abschließend dem Ministerium danken, aber
ich möchte auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen,
für die konstruktive Debatte danken.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gestehen, es fällt mir jetzt ein bisschen schwer, hier zu sprechen. Zum Ersten ist eigentlich schon das meiste gesagt worden, und zum Zweiten war es doch ein recht bewegender Moment, und es ist immer schwer, irgendwie daran anzuknüpfen und wieder ins Thema zurückzufinden. Trotzdem möchte ich es versuchen, und ich möchte auch versuchen, meine Rede kürzer zu fassen, als ich es eigentlich geplant hatte.
Aus den Beratungen im letzten Jahr, die wir durchgeführt haben, und aus den vielen Diskussionen, die wir über das Thema der Gesundheit und Gesundheitsversorgung in Rheinland-Pfalz geführt haben, wissen wir natürlich, dass das Thema die Menschen bewegt, nicht zuletzt auch in den letzten Wochen in Bezug auf die Studie der Bertelsmann Stiftung, was die Krankenhäuser betrifft. Es ist daher gut, dass wir im Parlament um den richtigen Weg streiten, über die vermeintlich richtigen Maßnahmen diskutieren und dabei auch unterschiedlicher Auffassung sind.
Aber nach meiner Erinnerung waren wir gerade beim Thema „Landarztquote“, über das wir heute reden, relativ schnell einig. Nach meiner Erinnerung war es so, dass sich auch meine Fraktion relativ schnell dem Gedanken angeschlossen hat, eine Landarztquote in Rheinland-Pfalz einzuführen, und dass auch die Ministerin schon sehr früh in der Presse angekündigt hat, dass sie sich für die Einführung einer Landarztquote in Rheinland-Pfalz einsetzt. Die Ablehnung damals in Bezug auf Ihren Antrag bezog sich vornehmlich auf das Thema „Stipendium“ und nicht auf das Thema „Landarztquote“ an sich, nur um das hier noch einmal festzuhalten.
Wir haben auch immer betont, dass die Landarztquote nur ein Baustein zur Bekämpfung des Hausärztemangels in den ländlichen Regionen ist. Wir sind sehr froh, dass sie nun wirklich absehbar nach Nordrhein-Westfalen in Rheinland-Pfalz als dem zweiten Bundesland kommen wird. Es gibt Bestrebungen in anderen Bundesländern, aber so schlecht sind wir nicht, lieber Herr Kollege Enders. Wir sind die Zweiten, und das ist, glaube ich, auch schon einmal ganz gut.
Wie das Ganze funktionieren soll, muss ich, glaube ich, nicht mehr erläutern. Die Ministerin hat soeben darauf Bezug genommen und gesagt, wie das Verfahren ablaufen soll. Es gibt einen Vorweg-Abzug bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen. Von bis zu 10 % war die Rede, es sind jetzt in Bezug auf die Hausärzte 6,3 %, und für den ÖGD werden es 1,5 % sein. Das Ganze resultiert aus rechtlichen Rahmenbedingungen, die uns leider einschränken. Ansonsten wären wir natürlich froh, wenn wir die 10 % erreichen würden. Aber ich denke, das ist ein guter Anfang, und wir freuen uns, wenn es auch wirklich umgesetzt wird.
Es ist gut – das ist genannt worden –, dass wir im Rahmen der Landarztquote auch die Zahl der Medizinstudienplätze ausweiten. Für uns war immer klar – das haben wir immer betont –, dass für uns beides nur zusammen geht. Wir wollen, dass diejenigen, die wir mehr ausbilden, auch wirklich im Land bleiben, und das gewährleisten wir natürlich dadurch, dass wir zusätzlich die Landarztquote einführen.
Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei der Universitätsmedizin bedanken, dass diese Kapazitätsausweitung mitgetragen wird. Herr Kollege Dr. Enders, Sie haben gesagt, Sie würden sich mehr Medizinstudienplätze wünschen. – Ja, das ist in Ordnung; aber man muss sich natürlich auch immer die Frage stellen, ob das an der Universitätsmedizin wirklich realisierbar ist.
Wir können eben nur begrenzt Menschen um ein Krankenbett stellen, das ist Realität, und das ist Fakt. Auch das gehört mit zur Wahrheit. Insofern bin ich wirklich froh, dass die Universitätsmedizin das an dieser Stelle so mitträgt.
Ich persönlich würde mir wünschen, dass wir absehbar zusätzlich zum Bereich der Allgemeinmedizin und dem ÖGD weitere Fachrichtungen mit hinzunehmen; denn wir wissen, dass wir in Zukunft auch in weiteren Fachrichtungen die Bedarfe haben werden, sei es im Bereich HNO oder sei es möglicherweise bei den Kinderärzten. Bei mir ist jetzt gerade relativ plötzlich ein Kinderarzt verstorben, und auch da werden wir sicherlich schauen müssen, ob wir weitere Fachrichtungen mit hinzunehmen können, was derzeit leider rechtlich noch nicht möglich ist.
Wir wissen auch, dass die Landarztquote erst in einigen Jahren in der Realität zum Tragen kommen wird; denn ein Medizinstudium dauert eben seine Zeit, und die Facharztausbildung dauert ihre Zeit. Daher möchte ich noch einmal betonen, dass die Landesregierung in den letzten Jahren zahlreiche weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht hat, um die medizinische Versorgung zu sichern. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, bereits während der Ausbildung Einblick in die Tätigkeit von Hausärztinnen und Hausärzten zu nehmen. Weiterhin gibt es die Unterstützung bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren oder aber auch die Ausweitung der Niederlassungsförderung. Kürzlich war zu lesen, dass inzwischen mehr als
150 Förderanträge bewilligt wurden.
Ganz besonders wichtig ist natürlich auch das der Thema Telemedizin und telemedizinischen Assistenz,
das Projekt, das jetzt als innovative Unterstützung für Hausärztinnen und Hausärzte auf den Weg gebracht wurde. Auch das wird den Beruf des Hausarztes und der Hausärztin attraktiver machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die weitere Beratung, auch wenn ich es natürlich bedauere – da sei mir auch mir eine Überziehung der Redezeit gestattet –, dass der Kollege Enders dann nicht mehr mit dabei sein wird.
Lieber Peter, ich danke Dir auch im Namen meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen für die angenehme, konstruktive und immer erkenntnisreiche Zusammenarbeit. Aus deinen Erläuterungen und Anekdoten im Ausschuss konnten wir sicher immer etwas lernen, auch wenn zugegebenermaßen die Sitzungen dadurch das eine oder andere Mal etwas länger gedauert haben. Wir wünschen Dir für Deine neue Aufgabe, bei der Du Dich absehbar auch weiterhin intensiv um das Thema medizinische Versorgung – leider – wirst kümmern müssen, alles Gute. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Ausstand mit Dir nächste Woche in Kopenhagen.
Alles Gute, vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich sehr herzlich für die freundliche Aufnahme als Neuling in den Reihen der Rechnungsprüferinnen und -prüfer bedanken. Für mich waren die Sitzungstage in Speyer und Mainz sehr erkenntnisreich und vor allem sehr
harmonisch. Das zeigt sich sicher auch am einstimmig gefassten Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses bezüglich des Entlastungsverfahrens. Das war sicher in den vergangenen Jahren nicht immer so, Herr Dr. Weiland.
Ich vermeide es, an dieser Stelle Einzelthemen konkret anzusprechen, möchte aber kurz ein paar Sätze auf den Kollegen Reichert erwidern bezüglich der Themen „Polizei Idar-Oberstein“ und „Ingelheim“; denn es ist mitnichten so, dass sich die Stellungnahmen der Landesregierung zu den vom Landesrechnungshof vorgebrachten Punkten nicht kritisch damit auseinandergesetzt hätten. Ich glaube schon, die Erkenntnis ist da, dass man auch an dieser Stelle aus den Fehlern der Vergangenheit lernt. Rechnungshofsberichte sind dafür da, dass man sich kritisch damit auseinandersetzt und dann für die Zukunft entsprechende Vorkehrungen trifft.
Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs und vor allem bei Ihnen, Herr Präsident Berres, für Ihre Arbeit und vor allem für den kritisch-konstruktiven Blick bedanken. Auch wenn sicherlich nicht alle Vorschläge und Bemerkungen eins zu eins übernommen werden, weil wir eine andere Einschätzung haben, sind es wertvolle Hinweise, mit denen wir uns sehr intensiv auseinandersetzen.
Man kann sagen, das Jahr 2017 war ein sehr gutes Jahr für den rheinland-pfälzischen Landeshaushalt und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz. Der Haushalt war nicht nur ausgeglichen, sondern der Haushalt wies einen Finanzierungsüberschuss von 872 Millionen Euro aus. Diese wurden – nach 323 Millionen Euro im Vorjahr – vollständig zur Schuldentilgung eingesetzt.
Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis für das Jahr 2018 wurde der Haushalt erstmals strukturell ausgeglichen. Damit steht fest, die Schuldenbremse wird deutlich früher als geplant tatsächlich eingehalten. Das ist nicht nur der guten Steuerentwicklung und Zuweisungen des Bundes zu verdanken, sondern auch einer konsequenten und konsolidierenden Haushaltsführung. Daher möchte ich unserer Finanzministerin Doris Ahnen sehr, sehr herzlich dafür danken, dass sie dies mit einer vorausschauenden Haushaltspolitik ermöglicht hat.
Ich bin überzeugt, dass die Planungen bis zum Jahr 2023 zur weiteren Stärkung der Investitionstätigkeit bei weiterer Tilgung von Altschulden und dem Aufbau einer Haushaltssicherungsrücklage umgesetzt werden. Nichtsdestotrotz bleiben natürlich die Herausforderungen groß und werden absehbar im Hinblick auf die weltwirtschaftliche Lage und die sich eintrübende Konjunktur deutlich größer werden. Insofern war es richtig und notwendig, den Überschuss im Jahr 2017 komplett in die Schuldentilgung zu lenken. Jetzt wird es umso wichtiger, die Mittel in die richtigen Schwerpunkte zu lenken.
Ein wesentlicher Punkt war das, was wir vor der Sommerpause beschlossen haben, nämlich die Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst für Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz, plus die zweimal 2 %. Ja,
ich stehe für die entsprechende Personalausgabenquote, weil ich glaube, dass wir, wenn wir auch in Zukunft gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im rheinland-pfälzischen Landesdienst haben wollen, genau das tun müssen, nämlich das Signal setzen, dass sie uns das Entsprechende wert sind. Das sind keine Almosen, sondern das ist die Entlohnung für gute Arbeit und auch ein Stück weit ein Ausgleich für die Einbußen in der Vergangenheit.
Der Rechnungshof hält in seinem Jahresbericht noch einmal sehr deutlich die Personalentwicklung im Landesdienst fest. Bis Ende 2027 scheiden knapp 26 % des im Jahr 2018 eingesetzten Personals aus.
Ich glaube, es ist auch ein Stück weit unsere Aufgabe als Abgeordnete, dafür zu werben, dass unser Landesdienst attraktiv ist und wir auch in Zukunft die entsprechenden Fachkräfte haben; denn wenn wir Investitionen im Land vornehmen wollen, brauchen wir – sei es beim Landesbetrieb Mobilität oder beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung – Menschen, die diese umsetzen. Wenn wir dort in Zukunft nicht das entsprechende Fachpersonal haben, können wir auch die entsprechenden Investitionen nicht umsetzen.
Herr Reichert, Sie haben – wie es Ihr Kollege Schreiner in der Vergangenheit getan hat – die Themen „Pro-KopfVerschuldung“ und „Investitionsquote“ angesprochen. Ja, die Pro-Kopf-Verschuldung ist hoch. Ja, die Investitionsquote, so, wie sie im Bericht definiert wird, ist im Vergleich niedrig. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass bis zum Jahr 2023 eine Stärkung der Investitionstätigkeit bei Tilgung von Altschulden geplant ist.
Es ist aber natürlich immer die Frage, wie wir Investitionen definieren. Definieren wir sie nur als Investitionen in Beton, oder definieren wir sie auch als Investitionen in Köpfe und in Bildung?
Das ist unsere Auffassung. Vielleicht müssen Sie dann auch die Frage beantworten, wie Sie dazu kommen,
gestern 1 Milliarde Euro mehr für die Umsetzung des KiTaZukunftsgesetzes zu fordern und das Thema „Straßenausbaubeiträge“ zu forcieren.
Das sollten Sie vielleicht an der Stelle erklären.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Entgeltsicherung für lebensältere Schwerstarbeiter bei zeitlich befristeter Teilzeit-Arbeit“. Das hört sich ziemlich kompliziert an. Das, was in dem Antrag selbst steht, ist in den Ausformulierungen sehr kompliziert und grundsätzlich ziemlich wirr, muss man sagen.
Vorab kann ich Ihnen schon mitteilen, dass wir Ihren Antrag ablehnen. Das wird Sie jetzt nicht wundern.
Ich möchte trotz allem ein paar inhaltliche Ausführungen machen.
Zunächst einmal ist festzustellen – ich denke, das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung –, Ältere ab 55 Jahren nehmen inzwischen immer häufiger am Erwerbsleben teil. Die Erwerbstätigenquote bei den Älteren ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das hat die Bundesagentur für Arbeit zuletzt im November 2018 festgestellt, und sie hat deutlich beschrieben, wie sich die Entwicklung gestaltet.
Die Erwerbstätigenquote der 55- bis unter 65-Jährigen ist in den letzten zehn Jahren stärker gestiegen als die der 15- bis unter 65-Jährigen. Im europäischen Vergleich ist sie überdurchschnittlich hoch. Hinzu kommt, dass immer mehr Menschen in Deutschland auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze erwerbstätig sind und die Arbeitslosenquote Älterer rückläufig ist.
Wie gesagt, ich denke, das ist eine sehr positive Entwicklung. Das zeigt, dass inzwischen die Arbeitsleistung von älteren Beschäftigten in den Unternehmen deutlich stärker wertgeschätzt wird. Ich kann mich an Zeiten erinnern, als wir eine ganz andere Entwicklung hatten. Ich glaube, das ist wirklich eine positive Sache. Daran werden wir weiter arbeiten.
Ich komme noch einmal auf das Thema der Schwerstarbeiter zurück. Sie listen Berufe auf, die Sie als Schwerstarbeiter definieren. Ich glaube, dass diese Auflistung ziemlich wahllos ist. Pauschal kann man, glaube ich, nicht sagen, was Schwerstarbeit ist; denn Belastungen gibt es in jedem Beruf. Belastungen am Arbeitsplatz werden von jedem individuell und unterschiedlich wahrgenommen. Ich glaube, Ziel muss es sein, grundsätzlich die Arbeitsbedingungen an jedem Arbeitsplatz so zu gestalten, dass Menschen möglichst lange im Erwerbsleben bleiben und gesund an ihrem Arbeitsplatz tätig sein können.
An der Stelle wundert mich schon, dass in Ihrem Antrag das Wort „betriebliches Gesundheitsmanagement“ überhaupt nicht vorkommt. Kennen Sie das überhaupt? Haben Sie schon einmal etwas davon gehört? Ich glaube, das ist der Punkt, um den es geht. Wenn wir dafür sorgen wollen, dass Menschen lange im Erwerbsleben bleiben, lange in ihrem Beruf tätig sein können, brauchen wir ein starkes betriebliches Gesundheitsmanagement. Das Land
fördert das betriebliche Gesundheitsmanagement mit einem breiten Netzwerk und sorgt dafür, dass kleine und mittlere Unternehmen, die es schwerer haben, weil sie keine großen Personalabteilungen haben, die das organisieren, tätig werden können. Das ist der bessere Weg.
Genauso gibt es das Thema der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz. Auch das kommt in Ihrem Antrag nicht vor.