Protocol of the Session on August 22, 2019

Ein weiteres Thema für die Diskussion im Ausschuss wird sein, dass wir die Förderbedingungen noch einmal durchleuchten sollten. Es gibt in diesem bisherigen Haushaltsansatz immer wieder Haushaltsreste. Wenn wir wissen, dass in diesen beiden Bereichen ein derartiger Bedarf herrscht und es Haushaltsreste gibt, dann stimmt irgendetwas im System nicht. Die Frage ist: Ist es zu bürokratisch, hat der LBM zu wenig Kapazitäten für die Kreisstraßen übrig, oder wurde zu wenig in den Bereich der Radwege investiert? Das heißt, die Förderbedingungen sollten im weiteren Verlauf durchleuchtet und angepasst werden.

(Beifall der CDU)

Es ist uns ganz wichtig, dass die 65 Millionen Euro – gut, dass sie festgeschrieben werden – nur ein minimaler Bruchteil der gesamten Finanzierung für den gemeindlichen Verkehr sein können. Ich glaube, dessen sind wir uns alle bewusst. Das müssen wir aber entsprechend umsetzen. Das zeigt sich zum einen in den Haushaltsdebatten, wenn es um die kommunalen Straßen geht. Dafür haben wir mehr gefordert und werden auch künftig mehr fordern.

Ganz entscheidend ist zum anderen das Stichwort „Öffentlicher Nahverkehr“. Wir brauchen dringend ein Nahverkehrsgesetz; denn nur darin lassen sich die Strukturen und Finanzströme umfassend regeln. Ein Konzept spiegelt sich in einem Nahverkehrsgesetz. Dieses ist ein kleiner Baustein. Die Hessen haben beispielsweise im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt, dass auch die Busförderung übernommen wird. Das erwarten wir im Nahverkehrsgesetz. Das Ganze ist ein Konstrukt. Es ist fast schon ein Armutszeugnis, dass wir noch immer keinen Referentenentwurf des Gesetzes vorliegen haben und die Gesamtdis

kussion sehr intransparent ist.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Oster.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es wurde angesprochen, in der Tat ist das eine komplizierte Angelegenheit, und man blickt nicht direkt und unmittelbar durch.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Oh doch, nur nicht jeder!)

Es gibt verschiedene Finanzierungsströme vom Bund an die Länder im Bereich des Verkehrs. Die Gelder werden über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gezahlt. Es gibt verschiedene Gelder, etwa die Regionalisierungsmittel. Heute – das wurde angesprochen – geht es um die sogenannten Entflechtungsmittel.

Im Zuge der Bund-Länder-Finanzen wurde beschlossen bzw. geregelt, dass diese Entflechtungsmittel an die Länder ab dem 31. Dezember 2019 wegfallen. Das sind über 65 Millionen Euro, die Jahr für Jahr in die kommunale Verkehrsinfrastruktur geflossen sind, in verschiedenste Projekte – das wurde angesprochen –, seien es der Ausbau oder die Sanierung von Straßen oder der gesamte Bereich des ÖPNV, um nur diese beiden zu nennen.

Umso wichtiger und erfreulicher ist es, dass die Landesregierung umgehend entschieden hat, die Weiterfinanzierung aus reinen Landesmitteln sicherzustellen.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das haben die nicht entschieden, das ist Teil des Pakets!)

Dies ist ein wichtiges und positives Signal an die Kommunen. Sie können verlässlich und langfristig planen. Es gibt Bundesländer – das muss man der Ehrlichkeit halber dazusagen –, die diese Gelder nicht eins zu eins weiterfinanzieren,

(Abg. Alexander Licht, CDU: Die geben mehr! – Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP: Wer?)

sondern sie zum Beispiel ansparen.

Ich würde sagen, es ist Verlass auf die Ampelregierung. Das ist wieder einmal zu sehen. Wir haben das im Koalitionsvertrag damals versprochen und heute umgesetzt. Wir sind ein verlässlicher Partner.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So sieht es aus!)

Ich glaube, gerade in Zeiten, in denen sich Mobilität und Verkehr so im Umbruch befinden, sind diese Gelder wichtiger denn je. Deshalb darf man an dieser Stelle ein Dankeschön aussprechen, dass sich die beiden Ressorts, das

Finanz- und Verkehrsministerium, einigen konnten.

Es gibt den Kritikpunkt – der eben wieder angesprochen wurde – der dynamischen Steigerung der Gelder. Die Spitzenverbände haben das gefordert, und auch Sie haben das angesprochen. Sie haben aber vergessen zu sagen, dass die Landesregierung auch darauf eine Antwort gegeben hat. Sie hat gesagt, haushaltsrechtlich ist immer zu prüfen, wie die Entwicklung dieser Kosten ist, um dann gegebenenfalls neu zu entscheiden. Also muss man heute die Kirche im Dorf lassen. Es gibt Regelungen.

Meine Damen und Herren, es ist festzuhalten, es war eben nicht selbstverständlich, dass diese Gelder eins zu eins weiter fließen. An dieser Entscheidung sieht man, wie wichtig uns Mobilität ist und wie nachhaltig Mobilität letztendlich gelebt wird.

Danke schön.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Für die AfD-Fraktion spricht die Abgeordnete Nieland.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Der Bund hat dem Land Rheinland-Pfalz bisher im Rahmen des Entflechtungsgesetzes 65,154 Millionen Euro jährlich für Investitionsvorhaben der Kommunen überwiesen. Das ist gründlich und sehr gut von der Kollegin Weiland erklärt worden.

(Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: Wieland!)

Der Posten fällt nun im Rahmen der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs weg. Wir haben nun eine Gesetzesvorlage, die aufzeigt, wie dieser Betrag, der bisher vom Bund geflossen ist, durch Landesmittel ersetzt werden soll.

Betrachten wir uns das genau und hinterfragen die Herkunft der Mittel, die zur Verfügung gestellt werden. Natürlich sehen wir das Bemühen des Landes, eine Kompensation der wegfallenden Mittel zu gewähren. Das erkennen wir an. Im Ausschuss müssen wir aber nach dem Anteil der Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs – also Mitteln, die ohnehin den Kommunen zustehen – und dem Anteil der Regionalisierungsmittel schauen.

An dieser Stelle muss ich auf einen Aspekt hinweisen, der mir außerordentlich wichtig ist. Und zwar haben die kommunalen Verbände eine dynamische Anpassung vorgeschlagen. Ganz konkret fragen sie nach einem Anstieg, um die Inflation auszugleichen.

Als Zweites kommt die Baukostenpreissteigerung hinzu. Bedenken wir, dass die durchschnittlichen Baukosten auch im Bereich der Verkehrsinfrastruktur sehr erheblich zugelegt haben, so ist eine Beibehaltung der Mittelhöhe eigentlich sogar eine Kürzung. Bei großen Summen, also

60 Millionen Euro oder 65 Millionen Euro, ist diese Kostensteigerung bei nur einem Punkt ein Kaufkraftverlust von 650.000 Euro pro Jahr. Es ist sehr zu bedauern, dass die Landesregierung die Nachfrage der Kommunen nach einem Ausgleich abgelehnt hat.

(Beifall der AfD)

Konkret heißt das nämlich für die Kommunen, dass sie faktisch weniger Bauleistung einkaufen können. Ich meine, das ist den Kommunen und Bürgern nicht zuzumuten. Bei den erkennbar desolaten Verhältnissen unserer Infrastruktur sollte bei seriöser Politik mindestens ein jährlicher Inflationsausgleich erfolgen, wenn nicht sogar ein Baukostenausgleich.

Schließlich möchte ich auf den Bericht des Rechnungshofs verweisen, der die Landesregierung in aller Deutlichkeit erstens zu Investitionstätigkeit gemahnt hat und zweitens dazu, das Landesvermögen durch Instandsetzung zu erhalten und den Maßnahmenstau abzubauen.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Wink.

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Wegfall der Entflechtungsmittel kommt nach zwölf Jahren nicht überraschend. Deshalb haben sich bereits im Frühjahr 2018 das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau darauf verständigt, ab dem Jahr 2020 jährlich 65,154 Millionen Euro bereitzustellen. Auch im Koalitionsvertrag der Ampelpartner war dies so vereinbart und vorgesehen.

Dieser Betrag deckt den Wegfall der Entflechtungsmittel ab und dient zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der kommunalen Gebietskörperschaften. Dies ist ein klares Zeichen an die Kommunen, dass sie vom Land RheinlandPfalz unterstützt werden. Über 7.000 km Kreisstraßen sind Aufgaben des Kreisstraßenbaus. Die Landkreise müssen sich keine Sorgen um den Wegfall der Bundesmittel machen, sondern können hierbei auf die Unterstützung des Landes bauen.

Es werden jedoch nicht nur Kreisstraßen gefördert. In Zeiten eines Bewusstseinswandels im Hinblick auf Gesundheit und Umweltschutz ist der Bau oder Ausbau von Radwegen wichtiger denn je. Radwege tragen nicht nur zum Umweltschutz bei, sondern sind auch Grundlage für den Individualverkehr.

Doch nicht alle Menschen in Rheinland-Pfalz sind mit dem Auto oder dem Fahrrad unterwegs. Der ÖPNV und der SPNV sind ein wichtiger Bestandteil eines breiten Mobilitätsangebots.

Um verschiedene Verkehrsmittel miteinander kombinieren zu können, müssen auch hierfür Grundlagen geschaffen werden. Daher will das Land den Bau oder den Ausbau von Bahnhöfen und des Bahnhofumfelds fördern. Im Zuge eines Gesamtkonzepts, das einer Machbarkeitsstudie unterzogen wird, wird die Gestaltung festgelegt. Auf dieser Grundlage werden die eigentlichen Bahnstationen gestaltet, Park-and-Ride-Parkplätze angelegt und Fahrradabstellanlagen geplant. Hierbei werden auch Bushaltestellen berücksichtigt.

Dieses Gesamtkonzept bietet eine breite Grundlage an Verkehrsmitteln. Eigene Mittel und Vorlieben können dann beim „Rolphen“ durch Rheinland-Pfalz berücksichtigt werden.

Dies waren nur einige Beispiele der förderfähigen Bauvorhaben, jedoch müssen hierfür erst die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Landesmittel ab 2020 dafür genutzt werden können. Es macht Sinn, die bestehenden Strukturen zu übernehmen, da sie sich seit Jahren bewähren und Rechtssicherheit für die verschiedenen Vorhaben bieten. Deshalb bitte ich Sie, auch im Ausschuss in den Diskussionen den Änderungen zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem Inkrafttreten der Beschlüsse der Föderalismusreform I im Jahr 2007 erhalten die Länder – das wurde gesagt – die Mittel aus dem vormaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Aus diesen Programmen werden kommunale Straßenbauvorhaben, aber – ganz wichtig – eben auch kommunale Brückensanierungen, Radwege und barrierefreie Infrastruktur an Haltepunkten und Bahnhöfen mitfinanziert.

Das ist für die Kommunen ein sehr wichtiges Mittel, damit vor Ort die Infrastruktur im städtischen wie im ländlichen Raum gut umgesetzt wird. Es war uns als Koalitionspartner von Anfang an wichtig, hier festzuschreiben, dass, wenn sich die gesetzlichen Voraussetzungen ändern, das Land auf jeden Fall dafür sorgen wird, dass es einen Haushaltstitel oder einen Topf gibt, in dem diese Mittel, auch wieder zweckgebunden, verwandt werden.