Das ist für die Kommunen ein sehr wichtiges Mittel, damit vor Ort die Infrastruktur im städtischen wie im ländlichen Raum gut umgesetzt wird. Es war uns als Koalitionspartner von Anfang an wichtig, hier festzuschreiben, dass, wenn sich die gesetzlichen Voraussetzungen ändern, das Land auf jeden Fall dafür sorgen wird, dass es einen Haushaltstitel oder einen Topf gibt, in dem diese Mittel, auch wieder zweckgebunden, verwandt werden.
Wir sind an dem Punkt, an dem wir das in eine gesetzliche Regelung überführen müssen und befinden uns insofern heute in der ersten Lesung zu dieser Gesetzesänderung.
Neben den vorhin schon genannten Maßnahmen gehört zum Beispiel auch die Investition in Verkehrsanlagen wie den Häfen dazu. Rheinland-Pfalz hat einige Häfen. Uns
ist es wichtig, die für den umweltfreundlichen Transport auf den Binnenwasserstraßen erforderlichen Infrastrukturen weiter auszubauen, Bestandsflächen und Anlagen der Binnenhäfen sowohl bei den landeseigenen als auch bei kommunalen Hafenanlagen zu sichern und zu sanieren.
Die Verwendung der Mittel wird, wie auch bisher, angepasst, und die Mittel werden angemessen verteilt. Ich glaube sogar, dass die Kritik, die von Ihnen, von der CDU und AfD, bezüglich einer Dynamisierung oder jährlichen Steigerung kam, ein Stück weit an der Problematik vorbeigeht, weil das feste Quoten wären. Ich halte es für viel besser, dass man, so wie es vom Wirtschaftsministerium und vom Finanzministerium vorgeschlagen wurde, den jeweils aktuellen Bedarf untersucht und gegengesteuert.
Dass wir gerade in den letzten Jahren – da ist RheinlandPfalz im Bundesvergleich richtig gut aufgestellt – vor allem den ÖPNV und die Radwege in den Blick genommen haben – der Minister hatte in einer der letzten Sitzungen ausgeführt, dass er für die nächsten Jahre noch einmal Geld draufgelegt hat –, zeigt, dass diese Landesregierung die Bedarfe und Bedürfnisse der kommunalen Gebietskörperschaften sehr wohl im Blick hat und diese nach Möglichkeit unterstützt.
Tatsächlich haben noch gar nicht so viele Bundesländer eine entsprechende Gesetzesänderung zur Erhaltung der zweckgebundenen Entflechtungsmittel verabschiedet. Das sind nach meinen Recherchen Nordrhein-Westfalen und seit Mai 2019 Schleswig-Holstein. Das zeigt, RheinlandPfalz ist, wenn es um eine gute Infrastruktur für die Kommunen, für den ÖPNV, für den SPNV und für Fahrradwege, aber auch für kommunale Straßen geht, immer ein verlässlicher Partner der Kommunen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es besteht der Vorschlag, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, können wir weitere Gäste bei uns begrüßen, und zwar die Mitglieder der Jungen Union aus dem Wahlkreis 23, Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg, also aus dem Hunsrück. Seien Sie herzlich willkommen Landtag!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde vereinbart, die Punkte 13 und 14 der Tagesordnung gemeinsam aufzurufen:
...tes Landesgesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/9794 – Erste Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die Koalitionsfraktionen begründet zunächst der Abgeordnete Sven Teuber.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Tod kommt meist plötzlich, aber vor allem eigentlich immer zu Unzeiten, vor allem für die Familien und Angehörigen, die Zeit brauchen in diesen Tagen, um sich mit diesem schweren Abschied, mit diesem schweren Verlust auseinanderzusetzen, und Ruhe brauchen, um Trauer leben zu können in unserer viel zu schnelllebigen Zeit und Trauerbewältigung wirklich angehen zu können.
Sie werden dabei von vielen Angehörigen und Freunden begleitet, aber auch im besten Sinne durch Bestattungsinstitute, die hochprofessionell beraten und durch einen großen Dschungel der Regelungen und der Notwendigkeiten bei diesem doch sehr schweren Akt zur Seite stehen.
Trauer und Abschied stehen im Mittelpunkt statt Fragen von fairer Welt und Bürokratie, und das auch zu Recht. Ich habe auf dem Weg nach Mainz mit meiner Oma telefoniert, mit meiner geliebten Oma. Die frage ich immer einmal wieder, was sie mitbekommt, was wir hier machen.
Dann hat sie gefragt: Was macht ihr denn? Als ich gesagt habe: Wir kümmern uns um das Thema „Grabsteine“ und um ein anderes Bestattungsgesetz, hat sie geantwortet: Sven, ich wusste gar nicht, dass es überhaupt ein Bestattungsgesetz gibt. – Es sei meiner Oma nachzusehen. Ich habe dann gefragt: Weißt du denn, dass der Großteil an Grabsteinen durch Kinderarbeit entsteht? – Das konnte sie gar nicht glauben. Die Antwort wunderte mich nicht, weil es viele Menschen nicht wissen und sich in dieser doch sehr emotional belasteten Situation damit auch nicht auseinandersetzen und dies auch nicht sollten tun müssen; denn dafür gibt es Landesgesetzgeber, die Regelungen schaffen.
Ich freue mich, dass wir als Koalitionsfraktionen diese Regelungen, was das Thema „Kinderarbeit“ angeht, mit der heutigen ersten Beratung in die Wege leiten. Wir wollen – ich denke, das ist Konsens im gesamten Hause – kei
ne Kinderarbeit unterstützen. Wir müssen daran arbeiten, nachhaltig eine faire Welt zu gestalten, um Kindern, egal wo auf dieser Welt, ein Aufwachsen und eine Bildung zu ermöglichen, die eine spätere Flucht aus der Heimat nicht zum Zwang, sondern tatsächlich zu einer freiwilligen Entscheidung macht, wo ich auf dieser Welt leben und wie ich mein Leben gestalten möchte.
Benjamin Pütter, seines Zeichens Experte für das Thema „Kinderarbeit“ beim Katholischen Kindermissionswerk „Die Sternsinger“, bereiste immer wieder und bereist heute noch Länder wie Indien und hat dort in Erfahrung gebracht, dass in sieben von acht Steinbrüchen, in denen Grabsteine produziert werden, Kinderarbeit anzutreffen war. Nur wenn sie angekündigt kamen – das haben sie im weiteren Teil gemacht –, war nie wieder ein Kind zu sehen.
Viele Kinder werden dort selbst den Tod über diese schwere Arbeit erfahren. Benjamin Pütter hat bei Recherchen zu dieser Frage immer wieder mit Morddrohungen zu kämpfen. Man sieht, wie wie groß und wie machtvoll dieser Markt sein möchte.
Jedes zehnte Kind, schätzt UNICEF, arbeitet weltweit in sklavischen Verhältnissen. Kommunen können nun, nachdem wir das Gesetz beraten und hoffentlich mit einem sehr großen Konsens verabschiedet haben, rechtssicher handeln und Menschen diese Entscheidung abnehmen und auch das Steinmetzhandwerk wieder stärken; denn auch das durfte ich in meiner Recherche erfahren: Dass man heute sogar schon fertig gravierte Steine in China und sonst wo in Asien bestellen und das Steinmetzhandwerk damit seine Aufgabe nicht mehr erfüllen kann.
Ich habe gesagt, gleichzeitig brauchen wir Zeit für Trauer und Trauerbewältigung. Deswegen freue ich mich, dass wir längere Bestattungsfristen mit dem neuen Gesetz regeln können. Familien haben damit mehr Möglichkeiten. Auch das kann ich an meiner eigenen Familie einmal deutlich machen: Griechenland, Niederlande, Deutschland, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz, Schleswig-Holstein – aus all diesen Bereichen meiner Familie würden Menschen zusammenkommen, um Bestattungen oder Beerdigungen gemeinsam zu begehen und Trauerbewältigung zu machen.
Viele von Ihnen können ähnliche Beispiele nennen. Wir müssen diesen neuen, aber vielleicht auch nicht mehr ganz so neuen Tendenzen einer globalisierten Welt Rechnung tragen und machen dies. Ja, man könnte auch heute schon eine Verlängerung beantragen, aber das ist wiederum ein Akt der Bürokratie, mit dem Kosten und Zeit anfallen, die man besser dafür nutzen kann, sich mit seiner Familie und der Trauer zu beschäftigen.
In diesem Sinne freue ich mich auf ein Thema, das sicherlich sehr sensibel ist und keinen politischen Dissens in vielen Fragen erlaubt, und auf eine sachgerechte und hoffentlich weiter erfolgreiche gemeinsame Beratung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wende mich jetzt als Erstes an die Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, der regierungstragenden Fraktionen. Sie haben uns überrascht, Sie haben uns positiv überrascht.
Wir als CDU freuen uns, dass dieser Gesetzesantrag von Ihnen eingebracht worden ist. Es geht um zwei wichtige Dinge. Diese drehen sich rund um das Thema „Tod“ und wie ich nachher mit der Herrichtung des Grabmals umgehe.
Ich glaube, wir sind alle einer Meinung, nämlich dass es nicht angehen kann, nur um günstige Grabmale auf dem deutschen und auf dem europäischen Markt anbieten zu können, Kinder in asiatischen Steinbrüchen mit einer unzumutbaren, lebensgefährlichen und krank machenden Arbeit zu missbrauchen und auszubeuten. Dies kann nicht unser Wunsch sein. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, diese Art der Kinderarbeit zu reduzieren und möglichst einzudämmen. Deshalb, herzlichen Dank für diese Vorlage.
Aber es überrascht uns aus folgendem Grund: Das Thema steht nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung im Plenum. Der Kollege Matthias Lammert hat schon zweimal, zuerst im Jahr 2009 und zuletzt im Jahr 2018, Kleine Anfragen dazu gestellt, und alles, was er als Antwort von der Landesregierung hierzu bekommen hat, waren rechtliche Bedenken, selbst als er in seiner letzten Anfrage auch auf die bayerische Regelung hingewiesen hat. Bayern hat nämlich schon mit Wirkung vom 1. September 2016 sein Bestattungsgesetz um diese Möglichkeit erweitert. Es ist eine Möglichkeit, die den Kommunen die Chance gibt, eine Friedhofssatzung mit einem solchen Verbot zu versehen. Aber das geht eben nur, wenn sie auf einem Gesetz aufbauen können.
Wie gesagt, in Bayern ist das seit dem 1. September 2016 möglich. In der Antwort der Landesregierung, die im Frühjahr 2018 vorgelegt wurde, hieß es dann, diese etwa eindreiviertel Jahre Erfahrung, die Bayern mit diesem Gesetz gesammelt habe, reiche nicht aus, um diese zur Grundlage eigener Regelungen zu machen.
Offensichtlich gibt es hier zumindest bei den Fraktionen nun den Mut, diese rechtlichen Bedenken hintanzustellen und uns diese Vorlage vorzulegen, die wir auch gerne mittragen können. Also, das Thema Kinderarbeit wollen wir in
Es freut uns auch sehr, dass das zweite Thema, welches wir im Juni mit einer Großen Anfrage als Fraktion aufgegriffen haben, jetzt auch Gegenstand dieses Gesetzentwurfs geworden ist; denn auch hier haben wir in der Antwort auf unsere Große Anfrage leider von dieser Landesregierung keinen Willen vorgetragen bekommen, dies zur Regelung zu machen, sondern man war der Auffassung, dass die bisherige 7-Tages-Frist und die Möglichkeit, einen Antrag für eine Verlängerung als Ausnahmetatbestand individuell stellen zu können, keine unangemessene Regelung sei. – So ähnlich haben Sie sich in der Antwort ausgedrückt.
Ich halte es wirklich für eine Zumutung. Herr Teuber hat zu Recht die Lebenswelten heute beschrieben. Angehörige leben nicht nur in Deutschland verstreut, sondern sie leben heute auf dieser Welt verstreut. Es gibt besondere Todesfälle, ganz schwierige Todesfälle, die man nicht wahrhaben will, mit denen man kämpft und bei denen man nicht den Kopf frei hat, alles in sieben Tagen zu schaffen, dringend noch einen Ausnahmeantrag zu stellen, um die 10-Tages-Frist eingeräumt zu bekommen, weil man es in den sieben Tagen einfach menschlich, persönlich, gefühlsmäßig überhaupt nicht schafft.
Ich halte es für sehr wichtig, dass man diese Möglichkeit anbietet. Das heißt ja nicht, dass es nicht auch Fälle gibt, in denen die sieben Tage ausreichen, sondern es geht doch wirklich um die Fälle, in denen man diese zehn Tage braucht, und die sollte man bekommen können, ohne einen eigenen Antrag stellen zu müssen. Deshalb sage ich, es war für uns eine positive Überraschung.