Wir wissen allerdings – wir haben das oft diskutiert –, Gewalt gegen Polizeibeamte, Gewalt gegen Feuerwehrkräfte, Gewalt gegen Rettungsdienstler und garantiert auch Gewalt gegen Ordnungskräfte gibt es. Deswegen sage ich: Es ist zulässig, dass Ordnungskräfte zum Beispiel mit Diensthunden ausgestattet werden; die haben eine sehr abschreckende Wirkung. Für die deeskalierende Wirkung – danach ist jetzt nicht explizit gefragt worden – halte ich die Bodycam für eine gute Ausstattungsmöglichkeit auch für die kommunalen Vollzugsdienste.
Herr Minister, Sie haben, glaube ich, sehr klar die rechtliche Situation dargestellt, die muss man auch mit betrachten. Dennoch ist die Sorge aus den Städten mehr als begründet, was sich dort insgesamt tut. Sehen Sie eine weitere oder verbesserte Zusammenarbeit zwischen Polizei und den Ordnungsämtern, also den Personen, um die es hier eigentlich geht? Sehen Sie Möglichkeiten, dass man da noch stärker, besser, abgestimmter gemeinsam schwierigen Situationen begegnet?
Ich habe natürlich mit dem von Herrn Lammert genannten Vertreter, dessen Artikel heute in der Zeitung ist, mehrfach gesprochen. Er war bei uns in der Polizeiabteilung. Ich habe mit dem Vertreter der Gewerkschaft der Polizei und auch der entsprechenden Ordnungskräfte undzum Beispiel in Koblenz selbst mit den Ordnungskräften gesprochen. Da wird mir immer bestätigt, die Zusammenarbeit mit der Polizei ist dem Grunde nach sehr gut. Man spricht die Dinge ab, man geht auch gemeinsam auf Streifen. Letztes Jahr an Karneval habe ich mich davon in Koblenz persönlich überzeugen können. Es ist keine Klage geäußert worden.
Die Polizei ist garantiert offen für jeden Wunsch nach noch engerer Zusammenarbeit da, wo sie sich im Einzelfall abbildet. Ich kenne keine Klagen; auch die Oberbürgermeister schreiben nicht, dass es vor Ort eine Gesprächslosigkeit zwischen Polizei und Ordnungsbehörden gäbe. Wenn es da noch einmal weitere Ideen und Initiativen gäbe, wäre die Polizei garantiert gesprächsbereit. Das Verhältnis scheint mir gut zu sein.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, Sie sprachen gerade an, dass die Diensthunde durchaus ein adäquater Ersatz für eine solche Distanzwaffe wären. Wie sind denn das Ausstattungs-Soll und das Ausstattungs-Ist?
Das ist kommunale Verantwortung, das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann Ihnen aber sagen, weil wir natürlich eine Reihe von Anfragen zu dem Thema, auch vom Kollegen Lammert, vorliegen haben: Kaiserslautern hat 26 Planstellen – um das Personal noch einmal anzusprechen –, davon sind fünf unbesetzt. Koblenz hat 38 Planstellen, davon sind zwei unbesetzt. Ludwigshafen hat 40 Planstellen, davon sind zwölf unbesetzt. Mainz hat 38 Planstellen, davon ist eine unbesetzt. Trier hat 14 Planstellen, davon sind zwei unbesetzt. Wenn man in den Bereich der Landkreise schaut: Der Landkreis Bad Kreuznach hat null Stellen, der Landkreis Südwestpfalz hat zwei Stellen, der Landkreis Trier-Saarburg hat null Stellen. In den Städten ist also eine Anzahl von kommunalen Vollzugsbeamten vorhanden, in den Landkreisen ist das doch sehr dürftig.
Ist es so, dass die Aufgabe des kommunalen Vollzugsdienstes eine kommunale Aufgabe ist? Können Sie etwas dazu sagen, inwieweit die Kommunen tatsächlich zulasten der Polizei dort ihrer Aufgabe gerecht werden?
Sie haben gerade über die Besetzung der Stellen gesprochen. Aus meiner Stadt höre ich immer wieder Klagen, dass die Stadt ihrer kommunalen Aufgabe nicht gerecht wird, und das auch zulasten der Landespolizei geht.
Es ist sicherlich die eine oder andere Schnittmenge denkbar, und unsere gut ausgestattete Polizei übernimmt dann noch Aufgaben, die vielleicht zunächst einmal Aufgaben der kommunalen Vollzugsbediensteten wären. Aber es gilt eigentlich, was ich eben dem Kollegen Licht geantwortet habe: Wir versuchen, uns da zu ergänzen, sodass möglicherweise eine voll präsente und sehr umfänglich ausgestattete Polizei mit mehreren Inspektionen in den Oberzentren jeweils auch Dienste übernimmt. Das will ich überhaupt nicht verschweigen, das ist so. Aber uns ist es wichtig, dass wir auf dem Niveau, das ich eben geschildert habe, Innere Sicherheit gemeinsam gewährleisten können. Das wird auch immer die Hauptaufgabe der Polizei bleiben.
Herr Minister, in unserem Gesetz ist der Taser als Waffe insgesamt und nicht unbewusst bezeichnet worden. Wenn jetzt die Ordnungsämter beklagen, dass sie keine Möglichkeiten haben, sich einer potenziellen Gewalt zu erwehren, haben denn die Mitarbeiter in dem Vollzugsdienst andere Hilfsmittel der körperlichen Gewalt als Material, das sie nutzen können, oder haben sie gar kein Material?
Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, den Schlagstock, der per Gesetz eine Waffe ist, mitzuführen. Sie haben Reizgas, sie haben Handschellenmöglichkeiten, und, wie ich eben ausführte, man kann, wenn man das als
Herr Lewentz, ich komme noch einmal auf die Hunde zurück. Polizeihunde haben eine relativ lange, gute Ausbildung. Wie sieht das mit diesen Hunden aus, die für den Vollzugsdienst möglich sind? Müssen die ähnlich einem Polizeihund ausgebildet werden, oder sind es einfach Hunde, die man zur Abschreckung mit sich führt?
Da sie in das Tableau hineinpassen, das ich beschrieben habe, müssen natürlich auch diese Hunde entsprechend ausgebildet sein.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben vorhin aufgezählt, wie viele Stellen in den jeweiligen Kommunen bei dem kommunalen Vollzugsdienst besetzt bzw. nicht besetzt sind. Meine Frage: Sind Ihnen die Ursachen bekannt, warum so viele Stellen nicht besetzt sind?
Das kann ich Ihnen nicht sagen, Herr Abgeordneter Kessel. Wir haben im Jahr 2018 bei 56 gemeldeten Bedarfen, auf die wir uns dann als Ausbilder eingestellt haben, nach 17 Stornierungen letztlich nur 48 Teilnehmer für die Seminare finden können. Wir waren für mehr präpariert; das muss vor Ort bewertet und beurteilt werden.
Ich habe Ihnen eben die Eingruppierung genannt. Ich habe Ihnen den Status genannt, das ist eine zehnwöchige Ausbildung. Sicherlich haben die meisten eine anderweitige Basisausbildung, aber in dem Bereich sind es zehn Wochen, und ich könnte mir vorstellen, dass ein umfänglicheres Berufsbild attraktiver wäre. Aber das muss vor Ort auf der kommunalen Ebene entschieden werden. Vielleicht auch künftig in Worms, ich weiß es nicht, Herr Kessel.
Herr Minister, Sie haben gesagt, wie unterschiedlich die Vorgänge bearbeitet werden, dass also die kommunalen
Ordnungskräfte bei niederschwelligen Dingen als Erste da sind. Wissen Sie, ob auch entsprechende Gefährdungsanalysen vor Einsätzen gemacht werden, und dass dann, bei entsprechender Bewertung, die Polizei hinzugezogen wird?
Wie gesagt, ich habe mehrere persönliche Gespräche geführt. Im Umkehrschluss höre ich seitens der Polizei nichts Negatives. Ich gehe davon aus, weil man sich natürlich vor Ort kennt, dass man bei der Möglichkeit einer entsprechenden Lageeinschätzung immer auch die Polizei alarmiert. Das hat auch viel mit dem Eigenschutz zu tun. Ich glaube, insgesamt darf man davon ausgehen, dass in dem Bereich unserer kommunalen Kolleginnen und Kollegen sehr verantwortungsbewusste Kräfte unterwegs sind. Es wäre jedenfalls dringend anzuraten, wenn eine entsprechende Gefahr drohen könnte und man das entsprechende Gefühl hat, zunächst einmal direkt Kontakt mit der Polizei aufzunehmen und nicht hineinzugehen, und nicht erst, wenn es eskaliert, die Polizei zu rufen. Das kann man nicht für 100 % sagen, das ist vollkommen klar, aber da, wo man vorher eine Einschätzung haben kann, rate ich immer dazu, mit der Polizei unterwegs zu sein.
Noch eine Ergänzungsfrage. Meine Frage – ich hätte sie vielleicht deutlicher formulieren sollen – gilt insbesondere mit Blick auf Vorfälle mit Bezug zum Landesgesetz für psychisch kranke Personen. Es wird sehr deutlich, dass diese Personen besonders gefährlich sind. Ich nenne jetzt nur den Fall in Pirmasens. Dass dann speziell die Ordnungsämter mit der Polizei Kontakt aufnehmen und schon Polizeibeamte mit vor Ort nehmen, war das zum Beispiel in Pirmasens so?
Ich würde zu dem einzelnen Fall in Pirmasens noch nichts sagen; nach meiner Kenntnis sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat die Auskunftsvorbehalte für sich reklamiert, zu Recht und wie das üblich ist. Aber was ich an Meldungen lese – und das sind sehr viele – ist, dass gerade in diesen Fällen in aller Regel Vollzugskräfte der Kommunen und der Polizei unterwegs sind.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Joachim Paul und Michael Frisch (AfD), Kritik des Landes
1. Hat sich die mit Einführung der Realschule plus verbundene Erwartung der Landesregierung erfüllt, „möglichst viele Schülerinnen und Schüler zu guten und höheren Bildungsabschlüssen zu führen, um den zukünftigen Fachkräftebedarf zu decken“ (so die damalige Bildungsministerin Doris Ahnen in der F.A.Z. vom 30. Oktober 2007)?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Einschätzung des Landeselternbeirates, die Realschule plus sei ein „Desaster auf allen Ebenen“?
4. Sieht die Landesregierung bei der Realschule plus Verbesserungsbedarf und falls ja, in welchen Bereichen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Joachim Paul und Michael Frisch beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ja, die Zahlen belegen dies. Im Jahr 2009, vor der Schulstrukturreform, haben 35 % der Schülerinnen und Schüler an den damaligen Hauptschulen, Realschulen, Regionalen Schulen und Dualen Oberschulen den Abschluss der Berufsreife erreicht. 65 % erwarben den Qualifizierten Sekundarabschluss I.
Am Ende des Schuljahrs 2017/18 haben 32 % der Schülerinnen und Schüler an Realschulen plus die Berufsreife und 68 % den Qualifizierten Sekundarabschluss I oder die Fachhochschulreife erworben.
Zu den Fragen 2 und 4: Die Landesregierung teilt die Einschätzung des Landeselternbeirats ausdrücklich nicht. Wie ich bereits gestern gesagt habe, ist die Realschule plus eine tragende Säule des rheinland-pfälzischen Bildungssystems. Sie ist eine Schule in der Region für die Region, die mit ihrem Praxisbezug den Fachkräftebedarf sichert.
Gerade der Wahlpflichtbereich mit den grundlegenden Unterrichtsprinzipien Berufsorientierung, Ökonomische Bildung und Informatische Bildung steht für eine Verbindung von Theorie und Praxis. Auch damit stehen die Realschulen plus für den Aufstieg durch Bildung.