Protocol of the Session on August 24, 2018

Zusammenfassend würde ich bildlich gesprochen sagen, wir bringen das Geld wirklich auf die Straße.

(Beifall der SPD und der FDP)

Nun hat Herr Abgeordneter Bollinger von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Planfeststellungsverfahren für die zweite Rheinbrücke bei Wörth hat sechseinhalb Jahre gedauert. Angesichts einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss gibt es noch keinen Termin, wann mit dem Brückenbau begonnen werden kann.

Die Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen zum sechsstreifigen Ausbau der A 643 in Mainz verzögert sich aktuell. Verkehrsminister Dr. Wissing konnte seine Zusage vom Dezember, die Unterlagen bis Mitte 2018 einzureichen, nicht einhalten. Dabei geht es nur um die Unterlagen für das Stück zwischen der Anschlussstelle Gonsenheim und dem Dreieck Mainz. Für den zweiten Abschnitt gibt es bisher nur eine Studie. Zur Erinnerung: Der sechsstreifige Ausbau der A 643 befand sich bereits im Bundesverkehrswegeplan 2004.

Auf eine noch längere Geschichte kann die Planung zum Lückenschluss der A 1 verweisen. Sie nachzuvollziehen, ist dabei eher Aufgabe für eine historische Studie als für eine Landtagsdebatte.

Für die rheinland-pfälzische Seite sind die Planungsunterlagen inzwischen offengelegt, während die nordrheinwestfälische Seite nun noch einmal bei fast null anfangen

will. Nur bei dem Neustart glaubt Nordrhein-Westfalen, die komplizierten planungsrechtlichen Vorgaben einhalten zu können.

Die zweite Rheinbrücke bei Wörth, der Ausbau der A 643 und der Lückenschluss der A 1 sind die drei Fälle, die besonders öffentlichkeitswirksam sind und besonders viel Kopfschütteln ausgelöst haben. Sie sind aber trotzdem leider typisch dafür, wie und vor allem wie lange Planungsverfahren in Deutschland und vor allem in Rheinland-Pfalz laufen. Es besteht darum schon länger ein allgemeiner Konsens, vielleicht mit Ausnahme der Grünen, dass wir Planungsverfahren werden beschleunigen müssen. Insofern ist der aktuelle Antrag erst einmal zu begrüßen.

Das Land kann Vorplanungsverfahren beschleunigen, indem es seine Planungskapazitäten ausbaut. Hier hat RotGrün fünf Jahre lang geschlafen, und Dr. Wissing ist es bislang noch nicht gelungen, diese Versäumnisse aufzuholen.

Genauso wichtig wie der weitere Ausbau der Planungskapazitäten erscheint es uns allerdings, Planungsverfahren zu vereinfachen. Das Land hat in diesem Bereich – zugegeben – nur wenige Handlungsspielräume. Es geht hier vor allem um Bundesrecht und EU-Recht. Zu diesem Punkt weist der vorliegende CDU-Antrag auf den aktuellen Gesetzesentwurf von Bundesverkehrsminister Scheuer hin, der in der Tat einige Verbesserungen bringt. Doch leider ist dieser alles andere als der große Wurf; denn der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt insbesondere hinter dem zurück, was die CDU bereits selbst im Landtag gefordert hat.

Ich darf an den Antrag der CDU vom 20. Januar 2017 erinnern, in dem Sie, meine verehrten Kollegen von der CDU, gefordert haben, dass die A 643 in die Liste der Projekte aufzunehmen sei, für die ein verkürzter Klageweg gilt. Bei diesem verkürzten Klageweg ist die Erstinstanz bekanntlich gleich das Bundesverwaltungsgericht.

Bei Ihrem Bundesverkehrsminister sind Sie da aber offensichtlich auf kein Gehör gestoßen. In seinem Gesetzentwurf ist lediglich davon die Rede, dass weitere Schienenprojekte von dem verkürzten Klageweg profitieren sollen, nicht aber die A 643. Da haben wir uns schon gefragt, wo bleibt denn da der Widerstand der CDU Rheinland-Pfalz; denn immerhin sind Sie sowohl in der Bundesregierung als auch an der Parteispitze der CDU an prominenter Stelle vertreten.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlen des Weiteren wichtige Punkte, die bereits von der Verkehrsministerkonferenz gefordert wurden. Ich möchte einen Punkt erwähnen, der beim Planfeststellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth eine Rolle spielte. Es müssten nach Aussagen von Dr. Wissing Änderungen verschiedenster EU-Richtlinien nachträglich in die Planfeststellungsunterlagen eingearbeitet werden, was die Planfeststellung erheblich verzögert hat.

Darum fordern wir, dass für jede Planung ein Stichtag festgelegt werden kann. Änderungen der Sach- und Rechtslage nach einem solchen Stichtag sollten dann nicht mehr dazu führen können, dass ein Planfeststellungsbeschluss

unrechtmäßig wird.

Es bleiben im Gesetzentwurf von Bundesminister Scheuer lediglich ein paar Detailverbesserungen. Wenn nun beispielsweise verpflichtend vorgeschrieben werden soll, dass alle Planungsunterlagen auch im Internet veröffentlicht werden, ist das natürlich richtig, aber da fragt man sich schon, ob wir bereits im Jahr 2018 leben.

Meine Damen und Herren, bei den Ausführungen der CDU im Antrag zum aktuellen Planungsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung fehlen wesentliche Punkte. Wir würden es begrüßen, wenn hierüber – wie auch von Herrn Baldauf vorgeschlagen – noch einmal im Fachausschuss gesprochen würde, und befürworten darum ebenfalls die beantragte Ausschussüberweisung.

Falls es hierfür keine Mehrheit im Landtag geben sollte, werden wir dem Antrag der CDU zustimmen, auch wenn er aus unserer Sicht nicht ganz vollständig ist.

Wir wollen beim Thema „Planungsbeschleunigung“ den Druck auf die Landesregierung aufrechterhalten im Interesse unseres Landes und unserer Bürger.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wink von der Fraktion der FDP.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit März 2017 liegt der Abschlussbericht des Innovationsforums Planungsbeschleunigung im Haus des Union-Verkehrsministers vor, also seit eineinhalb Jahren. Seitdem ist leider nicht viel passiert. Beschleunigung ist nicht zu erkennen.

In der damaligen Diskussion hat sich Verkehrsminister Dr. Wissing bereits nach Veröffentlichung des Berichts hinter die darin getroffenen Ideen gestellt. Wir als FDPFraktion teilen diese Position.

Während der angesprochene Bericht in Berlin aber lange Zeit in der Schublade lag, haben wir in Rheinland-Pfalz unsere Hausaufgaben erledigt. Ich darf noch einmal erwähnen – wir haben gestern schon darüber diskutiert –: 76 zusätzliche Ingenieursstellen beim LBM in den Jahren 2017 und 2018 haben die Planungskapazitäten deutlich erhöht.

Das soll aber nicht genug sein. Auch im kommenden Doppelhaushalt wollen wir die Grundlage für eine weitere Verstärkung der Kapazitäten legen.

Wir freuen uns aber auch, dass in Berlin wieder Bewegung ins Vorhaben kommt. Zur A 643 möchte ich auch noch einmal zum Ausdruck bringen, dass Verkehrsminister Wissing das Vorhaben mit Nachdruck voranbringt.

Nach dem Gespräch zwischen Industrie- und Handelskammern und der Landesregierung in der vergangenen Woche bestätigten führende Wirtschaftsvertreter, dass es nun konkrete Ansagen zum weiteren Vorhaben gäbe. Es wurde auch von wertvollen Ergebnissen gesprochen.

Wir als FDP-Fraktion sind gespannt auf die weiteren Bearbeitungen und Aussagen aus Berlin. Hier gibt es noch einiges zu tun, und da ist noch einiges auf den Weg zu bringen. Zurzeit sehen wir hier aber keinen Bedarf für einen CDU-Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nun erteile ich Frau Abgeordneter Blatzheim-Roegler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU hat heute einen Antrag „Planungsbeschleunigung – mehr Tempo bei Infrastrukturprojekten“ eingebracht. Sie beziehen sich auf den Kabinettsbeschluss vom 18. Juli, der auf Antrag des Bundesverkehrsminister zum Planungsbeschleunigungsgesetz gefasst wurde.

Fakt ist allerdings – das haben Sie jetzt gemerkt –, der endgültige Entwurf ist noch nicht dem Bundestag zugeleitet worden. Insofern ist Ihr Antrag schon an dieser Stelle abzulehnen. Denn wie soll sich die rheinland-pfälzische Landesregierung, selbst wenn sie wollte, einem Entwurf wohlwollend anschließen, den sie noch gar nicht kennt? Wie soll die rheinland-pfälzische Landesregierung, selbst wenn sie wollte,

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

einem Entwurf im Bundesrat zustimmen, der noch nicht einmal vom Bundestag beraten worden ist? – Müssen wir Ihnen tatsächlich erklären, wie parlamentarische Verfahren laufen?

Auf Seite 2 Ihres Antrags wird es sehr unübersichtlich. Sie werfen da wieder einmal alles zusammen, was Sie offensichtlich schon immer sagen wollten: A 643, B 10, Mainzer Ring. – Es fehlt die A 1, wenn ich mir den Hinweis erlauben darf. Die kommt doch sonst immer vor. Da haben aber gerade Ihre Kollegen in Nordrhein-Westfalen für einen Planungsstopp gesorgt. Vielleicht liegt es daran.

Sie haben nicht unrecht, wenn Sie die in Deutschland stattfindende Planungslangsamkeit beklagen. Es wurde schon darauf verwiesen, wir hatten das Thema schon einmal. Ja, die Planungslangsamkeit ist tatsächlich hinderlich. Übrigens nicht nur bei Straßenprojekten, sondern auch bei der Schieneninfrastruktur und bei Radwegen.

Der BUND hat schon vor einiger Zeit – ich habe das hier auch schon vorgetragen – Vorschläge vorgelegt, durch

die bei bundesweit bedeutsamen Straßenprojekten die Planungszeit um rund die Hälfte von zehn auf fünf Jahre verkürzt werden könnte. Ich nenne sie Ihnen gerne noch einmal:

Erstens: Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung ermittelt und bewertet Alternativen und die tatsächlichen Bedarfe – und nicht eine „Wünsch dir was“-Liste. Sie werden Teil einer Bundesnetzplanung, die klar priorisiert wird. Maßnahme eins!

Zweitens: Investitionsmittel werden klar auf Erhalt, Erneuerung, Engpassbeseitigung und Netzkomplettierung konzentriert. Projekte werden erst dann angefangen, wenn sie durchfinanziert sind. Keine Salamitaktik! Auch das würde einen Bau letztendlich verkürzen.

Drittens: Das Raumordnungsverfahren sollte aufgewertet werden, und die Linienbestimmung muss verbindlich sein unter Einschluss einer frühen Klagemöglichkeit und nicht erst am Ende, wenn schon viel Geld ausgegeben worden ist.

Die Krux ist: Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Planfeststellung findet erst dann statt, nachdem die Planung detailliert ausgearbeitet und substanzielle Änderungen oder die Prüfung von Alternativen gar nicht mehr möglich sind. Deswegen ist jetzt eine frühzeitige Beteiligung für die Behörden fakultativ. Die Bürger haben kein Recht, früh beteiligt zu werden. Wenn man das ändert und eine frühe Bürgerbeteiligung tatsächlich rechtlich und gesetzlich festlegt, dann hätte man sich schon einmal den Schritt gespart, dass erst am Ende geklagt werden muss.

(Beifall des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Viertens: Natürlich müssen die Behörden auch personell und finanziell besser ausgestattet werden, um interdizisplinär verkehrsträgerübergreifende Teamarbeit und die Untersuchung und Bewertung moderner Mobilitätskonzepte – darum geht es letztendlich – zu ermöglichen.

Fünftens: Die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden muss früh anfangen. Nur so können mögliche Naturschutzkonflikte früh erkannt und gemeinsam gelöst werden, und dies bei selbstverständlich voll umfänglicher Betrachtung und Beachtung des geltenden Naturschutzrechts. Eine auch von Ihnen immer wieder ins Spiel gebrachte Einschränkung der Umweltverträglichkeitsprüfungen lehnen wir entschieden ab.

Wir lehnen es genauso entschieden ab, wenn Sie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger beschneiden wollen, wie die Kollegen das schon gesagt haben.

Eine Restriktion oder Einschränkung beispielsweise des Verbandsklagerechts – darauf reiten Sie auch wieder gerne herum – wird weder der Rechtsstaatlichkeit gerecht, noch wird das tatsächlich zu einer Beschleunigung der Prozesse führen. Wir sind sehr wohl dafür, dass zum Beispiel bei reinen Ersatzneubauten oder auch im Bereich Schiene – also beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA), wenn es denn einmal mehr Personal bekommen würde – unter bestimmten Umständen auf eine weitere ausführliche Um

weltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann. Darüber kann man reden.