Protocol of the Session on May 24, 2018

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Wink.

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit einigen Monaten erwecken Testversuche – wir haben hier im Hause schon darüber diskutiert – und Qualitätsschwankungen im Service der Deutschen Post AG den Anschein, als würde sich das Unternehmen von den durch das Postgesetz und die PostUniversaldienstleistungsverordnung gestellten Anforderungen lösen wollen.

Auch wenn zurzeit ein Großteil der Menschen mit der aktuellen Verfügbarkeit von Postdienstleistungen und deren Qualität zufrieden ist, haben wir Freie Demokraten als Rechtsstaatspartei den Anspruch an das Unternehmen, dass es sich an die geltenden Gesetze hält. Somit ist

dieser Antrag für uns ein Hinweis an das Unternehmen, wieder verstärkt auf gesetzlich verankerte Pflichten zu achten.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor dem Hintergrund des sich verändernden Kommunikationsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger sollte die Post auch im eigenen Interesse auf hohe Qualität achten. Und auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel, der auch die Deutsche Post trifft, und die Ausrichtung als attraktiver Arbeitgeber, wird es für die Deutsche Post wichtig sein, die gesetzlich verankerten Pflichten zu beachten, für das Unternehmen selbst wie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Kollege Köbler.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorab klarzustellen, im Gegensatz zur AfD-Fraktion ist es für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbstverständlich, dass das gleiche Recht auf die tägliche Briefzustellung gilt, egal ob man in einer Großstadt oder im „letzten Winkel“ des ländlichen Raums in einem kleinen Dorf lebt. Es muss überall gleiche Rechte geben, was die tägliche Zustellung von Briefen angeht.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Timo Böhme, AfD)

Es ist allerdings schon bemerkenswert, wenn die Bild am Sonntag – wahrlich kein gewerkschaftliches Kampfblatt – vermeldet, dass mittlerweile fast jeder fünfte Brief- und Paketzusteller bei der Deutschen Post nur einen befristeten Vertrag hat, davon 7.600 Beschäftigte mit einer Laufzeit von unter drei Monaten. Sie werden betriebsintern „Tagelöhner“ genannt. Darauf angesprochen sagt die Deutsche Post, dass sie von ihren bestehenden Konzepten nicht abrücken will.

(Abg. Dr. Timo Böhme, AfD: Sie definieren die Rahmenbedingungen!)

Die Frage der Entfristung, was in dem Zusammenhang durch Medienberichte ebenfalls öffentlich geworden ist, wird bei der Deutschen Post so geregelt, dass geschaut wird, wie viele Krankheitstage die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hatte. Nur dem, der nicht mehr als 20 Krankheitstage innerhalb des befristeten Arbeitsverhältnisses hatte, wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag angeboten.

Der wiedergewählte Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, nennt diese Praxis der

Koppelung der Entfristung von Arbeitsverträgen daran, wie gesund oder selten krank die Beschäftigten der Deutschen Post AG sind, „moralisch höchst verwerflich“. Dem ist nichts hinzuzufügen. Da wird es auch Zeit, seitens des Bundes endlich zu handeln und sich dem Thema sachgrundlose Befristung insgesamt anzunehmen.

Es gibt eine weitere Entwicklung bei der Deutschen Post, die kritisch zu sehen ist: die verstärkte Ausgliederung der Paketzusteller in Billig-Subunternehmen, in die DHL Delivery – zunächst einmal noch als eigenes Unternehmen mit eigenen Räumlichkeiten. So geht die Post nun sukzessive hin und lässt Tarifangestellte der Deutschen Post AG mit in niedrigeren Tarifen Eingruppierte der Delivery arbeiten, die für dieselbe Arbeit zum Teil über 20 % weniger Lohn bekommen. Das ist ein untragbarer Zustand.

Was hat das mit uns zu tun? Nun ja, über die Staatsbank KfW hält der Bund über 21 % der Anteile. Immerhin hat die öffentliche Diskussion dazu geführt, dass der zuständige Bundesfinanzminister nun Gespräche über die Praxis führen will. Das ist immerhin ein erster Aufschlag. Ich glaube, es ist auch ein gutes Zeichen, dass wir uns mit der CDU in den Inhalten hier einig sind, sonst hätten Sie unseren Antrag nicht einfach kopiert. Ich gehe davon aus, dass auch die Landesregierung über den Bundesrat den Weg unterstützen wird, diese Praxis abzustellen.

Letzter Punkt: das Pilotprojekt zur reduzierten Zustellung. Es ist abgeschlossen worden. Wir haben es hier in der Aktuellen Debatte dahin gehend kritisiert, dass nicht die Tür aufgemacht wird, um das Recht auf tägliche Briefzustellung infrage zu stellen. Soweit ich weiß, gibt es bisher dazu noch keine offiziellen Ergebnisse der Deutschen Post, aber ich glaube, der Landtag schließt sich in Gänze der Position der Justizminister – unter anderem aus dem Jahr 2017 – an, die einmütig fraktionsübergreifend gefordert haben, dass die Gewährleistung der täglichen Briefzustellung durch die Deutsche Post bleiben muss, egal ob man in Hamburg oder im Landkreis Kusel wohnt.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat Staatsminister Dr. Wissing das Wort.

Frau Präsidentin, besten Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen, die Zustellung der Post ist kein frei gestaltbarer und verhandelbarer Service der Deutschen Post. Das ist eine Verpflichtung des Unternehmens gegenüber dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern, die sie gemeinsam mit weiteren Postunternehmen am Markt erbringen muss.

Die rechtliche Grundlage dafür ist die PostUniversaldienstleistungsverordnung, die die am Markt

tätigen Unternehmen, insbesondere aber die Deutsche Post AG als marktbeherrschendes Unternehmen auf bestimmte Spiel- und Qualitätsregeln verpflichtet. In diesem umfassenden Versorgungsauftrag werden die flächendeckende Grundversorgung und auch deren Qualität präzise beschrieben.

So wird die Qualität der Postleistungen unter anderem mit Vorgaben zur Filial- und Briefkastendichte, Zustellhäufigkeit und durchschnittlichen Laufzeit von Postsendungen hinterlegt. In den kommenden Jahren sind allerdings Veränderungen im Brief- und Paketmarkt zu erwarten, die aufgrund der zeitlichen Einbettung der PostUniversaldienstleistungsverordnung und des Postgesetzes in den 1990er-Jahren nicht berücksichtigt werden konnten: angefangen bei den unterschiedlichen Mengenentwicklungen bei Brief und Paket, den etwaigen Auswirkungen auf die Daseinsversorgung, über neue Geschäftsmodelle aufgrund der Digitalisierung bis hin zu steigenden Anforderungen an Umwelt- und Verkehrsbelange in den Innenstädten wie auch die Versorgung der ländlichen Räume mit Postdienstleistungen. –

Inwieweit der gesetzliche Rahmen aus den 1990er-Jahren diesen insgesamt sehr heterogenen Fragestellungen heute noch gerecht werden kann, ist in der Tat fraglich. Daher besteht nach Auffassung der Landesregierung durchaus inhaltlicher Anpassungsbedarf im Postgesetz und auch in der Post-Universaldienstleistungsverordnung.

Bislang war in den vergangenen Jahren auf Bundesebene kein politischer Wille zur Änderung des Postgesetzes und der Post-Universaldienstleistungsverordnung erkennbar. Bezug nehmend auf die Forderungen nach Kooperationen insbesondere in ländlichen Räumen, etwa mit Geschäften des täglichen Bedarfs, sieht die Landesregierung diese bereits als grundsätzlich erfüllt an.

Ehemalige Postfilialen wurden in der Vergangenheit bereits fast ausnahmslos in Postagenturen in Geschäften des täglichen Bedarfs umgewandelt. Hier gibt es zum einen Verkaufspunkte für den Verkauf von Brief- und Paketmarken im Geschäft direkt um die Ecke und zum anderen die Paketshops, bei denen die Post mit Kaufleuten im Einzelhandel kooperiert.

Im Bezug auf die Tarifverträge ist die Landesregierung der Auffassung, die Einhaltung tariflicher Vereinbarungen ist Sache der Tarifpartner und geht davon aus, dass diese auch eingehalten werden.

Die Arbeitsbedingungen der direkt bei der Deutschen Post AG angestellten Beschäftigten richtet sich nach dem Haustarifvertrag der Deutschen Post AG. Dieser Tarifvertrag sichert den Beschäftigten gute Entgelte sowie sonstige Arbeitsbedingungen zu. Für die Beschäftigten der DHL Delivery gilt dieser Haustarifvertrag nicht; sie werden nach den Tarifverträgen der Speditions- und Logistikbranche bezahlt. Das Aushandeln von Tarifverträgen fällt in die Zuständigkeit der Tarifvertragsparteien. Die Landesregierung hat und nimmt auf dieses Verfahren keinen Einfluss.

Eine hohe Tarifbindung und eine faire tarifliche Entlohnung sind aber wichtige Ziele der Landesregierung, für die sie immer wieder eintritt. Tarifverträge strahlen nicht nur Ver

lässlichkeit für die Beschäftigten aus, sie sind auch ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Attraktivität eines Unternehmens. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels sind Tarifverträge und eine faire Entlohnung ein wichtiges Instrument, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Als Bundesland mit einer sehr hohen Beschäftigungsquote, das aufgrund der starken wirtschaftlichen Entwicklung, die wir haben, auch den Fachkräftemangel spürt, sind uns diese Themen besonders wichtig.

Die Deutsche Post AG hat und hatte in Bezug auf die Entlohnung schon immer eine Vorbildfunktion für andere Unternehmen in der Brief- und Paketzustellung. Nicht zuletzt deshalb gilt sie als attraktiver Arbeitgeber in der Branche. Damit sie diesen Ruf auch in Zukunft behält und ihm gerecht wird, appelliert die Landesregierung an die Deutsche Post AG, auch bei ihren künftigen Unternehmensentscheidungen darauf zu achten, dass diese Attraktivität und Vorreiterrolle nicht verloren gehen.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Bundesratsinitiative!)

Auch für die Deutsche Post AG wird es aufgrund des Fachkräftemangels zunehmend schwieriger, Fachkräfte einzustellen, und der Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Postbereich steigt zunehmend. Gerade deshalb ist eine faire Entlohnung unerlässlich.

Weil Sie vorhin irgendetwas von einer Bundesratsinitiative gesagt haben,

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Sie müssten unseren Antrag lesen!)

kann ich Ihnen sagen, selbstverständlich unterstützt die Landesregierung die Forderung nach verbesserten und differenzierteren Sanktionsmechanismen für die Bundesnetzagentur und wird sich im Zuge eines Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahrens im Bundesrat auch dafür einsetzen.

Als Quasi-Monopolist ist die Post eben kein Unternehmen wie jedes andere. Sie erfüllt einen öffentlichen Auftrag, der ihr im Gegensatz zu ihren Wettbewerbern als einziges

Unternehmen eine Umsatzsteuerbefreiung beschert. Bis heute muss sich die Deutsche Post DHL Group im Bereich der Beförderung von Briefsendungen keinem steigenden Wettbewerbsdruck stellen, und es wird davon ausgegangen, dass sich diese Marktstruktur nicht entscheidend verändert.

Deshalb, wie bereits erwähnt: Die Zustellung der Post ist kein frei gestaltbarer Service. Sie ist eine Verpflichtung des Unternehmens gegenüber dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern und sollte bei Nichterfüllung auch entsprechend sanktioniert werden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Wünschen die antragstellenden Fraktionen Ausschussüberweisung? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung, und zwar zunächst über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/6245 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Danke schön. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen der CDU und der AfD angenommen.

Abschließend stimmen wir über den Alternativantrag ab. Wer dem Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6299 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Danke schön. Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Enthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend und lade Sie herzlich zur nächsten Plenarsitzung am 20. Juni 2018 ein.

E n d e d e r S i t z u n g : 1 8 : 4 5 U h r