Bereits jetzt gelingt es vielen anderen trotz Rekordeinnahmen nicht. Diese werden erst recht vor enormen Problemen stehen, wenn die Konjunktur und damit die Steueraufkommen abflauen.
Gemäß des am Anfang dieses Jahres verfassten Gutachtens von Professor Dr. Junkernheinrich wurden bezogen auf den Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer im Jahr 2016 von den Kommunen in Rheinland-Pfalz rund 300 Millionen Euro weniger für eigene Baumaßnahmen und Investitionszuweisungen an Dritte verausgabt. Ein massiver Investitionsstau, ein bekannter massiver Investitionsstau, der ohne zusätzliche Mittel nicht abgebaut werden kann, beeinträchtigt mittelfristig dann auch die Konkurrenzfähigkeit der Kommunen.
Die einzigen echten Kosten, die das Land nunmehr tragen soll, finden sich in § 9 a Abs. 2 Nr. 3. Hier sollen für die Schlüsselzuweisungen im sozialen Bereich jeweils 60 Millionen Euro für die Jahre 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt werden.
Unabhängig vom Betrag ist durch die zeitliche Befristung bereits das Problem gegeben, dass keine strukturelle Unterstützung gegeben ist. Die kommunalen Spitzenverbände kalkulieren hingegen bei den sozialen Ausgaben mit einem jährlichen Fehlbedarf von etwa 700 Millionen Euro. Auch wenn dieser Betrag etwas hoch gegriffen sein mag, wird hier bereits klar, dass die zur Verfügung gestellten 60 Millionen Euro nur einen Tropfen auf den heißen Stein darstellen werden.
Ein weiterer, auch in der Pressemitteilung der kommunalen Spitzenverbände kritisierter Punkt ist der des Stabilisierungsfonds. Diesen wollen Sie gemäß dem Gesetzentwurf von einem Fonds in eine Rechnung transformieren. Unsere Fraktion hat mit der Forderung, dies im Gesetzentwurf zu ändern, bereits zur letzten Plenarsitzung einen Antrag gestellt.
Ich möchte an dieser Stelle aber ganz deutlich noch einmal die Kritik erneuern, dass die Landesregierung ihr bisher praktiziertes Fehlverhalten lediglich zu geltendem Recht machen möchte und wir als AfD das mit aller Entschlossenheit ablehnen werden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann über alles diskutieren, aber die Behauptung, es gäbe gar kein frisches Geld, ist einfach falsch.
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält mehrere Änderungen am Landesfinanzausgleichsgesetz. Ich möchte mich allerdings auf die Aspekte begrenzen, die direkt die Finanzausstattung der Kommunen betreffen. Artikel 2 des Landesgesetzes zur Reform des KFA schreibt vor, dass das bestehende Finanzausgleichsgesetz nach drei Jahren überprüft werden soll. Diese drei Jahre sind nun um. Dementsprechend beraten wir heute die vorzunehmenden Änderungen.
Tatsächlich hat sich die Finanzsituation der Kommunen in Rheinland-Pfalz stetig verbessert. Dennoch gibt es an einigen Stellen Fortentwicklungsbedarf, dem wir uns selbstverständlich nicht verschließen wollen.
Beginnen möchte ich mit den Ergebnissen des KFA, der Evaluierung. Das erste Hauptziel des KFA ist es, die Finanzausstattung der Kommunen zu verbessern. Dazu trägt die Aufstockung der Mindestfinanzkraftgarantie von 75 % auf 78,5 % genau wie die Erhöhung der Kopfbeiträge für kreisfreie Städte und große kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt bei. Nachholbedarf gibt es laut Gutachten auch bei den kreisfreien Städten, die besonders mit den steigenden Sozialausgaben zu kämpfen haben. Die neuen Schlüsselzuweisungen C3 werden daher mit rund 60 Millionen Euro die Kommunen in diesem Bereich noch stärker unterstützen.
Das zweite Hauptziel des KFA ist es, die bestehenden Finanzkraftunterschiede zwischen den Kommunen zu verringern. Auch dieses Ziel greift der vorliegende Gesetzentwurf auf. Mit der Anhebung des Ausgleichssatzes bei den Schlüsselzuweisungen B2 von 50 % auf 60 % verstärken sich die horizontalen Ausgleichseffekte so, dass besonders die finanzschwachen Kommunen profitieren.
Jetzt kommt das frische Geld: Insgesamt steigen die allgemeinen Schlüsselzuweisungen um 133 Millionen Euro an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist frisches Geld
und eine Aufstockung, von der entgegen einiger Behauptungen alle Kommunen profitieren, egal ob Ortsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde oder die Landkreise.
Ein weiterer Punkt, der in diesem Zuge geändert werden soll und vermehrt zur Diskussion geführt hat, ist der sogenannte Stabilisierungsfonds nach § 5 a. Er dient dazu, die Entwicklung der Finanzausgleichsmasse zu verstetigen. Da die bisherige Bezeichnung irreführend war, wird das Instrument nun in Stabilisierungsrechnung umbenannt. Diese rechtliche Klarstellung ist ein wichtiger und richtiger Schritt, und er spart uns in Zukunft hoffentlich einige Diskussionen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben der Evaluierung ergibt sich auch im Rahmen der Reform der Bund-LänderFinanzbeziehungen Änderungsbedarf an unserem LFAG. Konkret verringert sich die von den Gemeinden zu zahlende Gewerbesteuerumlage, was den Kommunen ab 2020 eine Nettoentlastung von rund 150 Millionen Euro einbringt.
In anderen Ländern war es übrigens nicht so selbstverständlich wie bei uns, dass dieses Geld auch bei den Kommunen ankommt. Hessen hat sich erst vor knapp zwei Wochen dazu entschieden. Bei uns war diese Diskussion in Rheinland-Pfalz überhaupt kein Thema.
Liebe Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf trägt konsequent dazu bei, die Finanzsituation der Kommunen zu verbessern und ist Ausdruck des vorausschauenden Handelns der Landesregierung. Daher wird die FDP-Fraktion dem Entwurf selbstverständlich zustimmen.
Da ich noch ein bisschen Zeit zum Reden habe, ergänze ich kurz als Zusatzinformation, dass wir nach dem Urteil des Bundeskartellamts zur Vermarktung von Rundholz in Baden-Württemberg auch bei uns die Vermarktungsstruktur von Rundholz neu angehen wollen. Im Zuge einer Änderung des Landeswaldgesetzes sollen kommunale Holzvermarktungsorganisationen eingerichtet werden. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass man die Gelegenheit nutzt, schon jetzt die Finanzierung der neuen Vermarktungsstruktur zu regeln.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen und Vorredner von der Koalition haben es schon gesagt und der Innenminister auch: Wir sind stolz auf dieses Gesetz. Es wird in Zukunft keiner weniger erhalten; alle werden mehr erhalten. Ich glaube, das ist eine Sache, da würden Sie gern kritisieren; Sie können es aber nicht. Das ist eine Sache, die Sie wahrscheinlich auch ärgert.
Rheinland-Pfalz, obwohl wir insgesamt kein finanzstarkes Land sind – wir sind nicht Hessen oder Bayern oder BadenWürttemberg –, sagen, für unsere Kommunen haben wir Verbesserungen vorgesehen, diese Verbesserungen in ein Gesetz gefasst, und diese Verbesserungen – darauf kommt es uns an – sind dazu noch gerecht.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist eine Sache, worauf die Koalition, aber auch die entsprechenden Teile der Landesregierung stolz sein können.
Nein, die Landkreise haben nicht weniger. Sie können diese Story immer weiter erzählen und noch fünf blaue Karten ziehen, aber die Landkreise haben mehr als bisher. Sie haben weniger, als sie erwartet haben, aber Sie können auch nicht an Weihnachten, wenn Sie Geschenke haben wollen und nicht alle bekommen, sagen: Ich habe aber jetzt weniger als vorher. – Herr Licht, Sie haben trotzdem Geschenke erhalten.
Ich glaube, deswegen ist es richtig, wenn wir für unsere Modelle einstehen. Wir haben das im Koalitionsvertrag festgehalten. Für Menschen aus Städten ist wichtig – wir haben viel über Landkreise geredet, das ist auch sehr wichtig, aber für die Städte ist es wichtig –, dass für Sozialausgaben ein Ausgleich geschaffen wird. Wir haben immer das gleiche Problem: In den kreisfreien Städten steigen die Sozialausgaben anteilig mehr als in den Landkreisen. Weil es Zentren sind, sind dort auch soziale Probleme zentriert. Deswegen haben wir zu Recht gesagt, wir geben frisches Geld ab nächstem Jahr und Anteile des Geldes von diesem Jahr in diese Kommunen.
Herr Schnieder, dieses Geld kommt nicht aus der Druckerei, sondern dieses Geld ist Landesgeld. Sie können dann sagen, das haben die Kommunen erwartet, aber auch, wenn sie es erwartet haben, ist es noch lange nicht ihr Geld, sondern ein erwartetes Geld. Das wird jetzt anders aufgeteilt, und es ist doch gut so, dass es gerecht aufgeteilt und sozial gerecht aufgeteilt wird. Man kann doch nicht ewig so weitermachen und nicht so tun, als hätte sich die Lage in den Kommunen nicht entwickelt.
Ich will Ihnen noch einmal deutlich machen, es kommen für die Städte ab nächstem Jahr 60 Millionen Euro dazu: Schlüsselzuweisung C3. – Es kommt mehr dazu für kreisfreie Städte, die ein Jugendamt haben. Das ist nicht viel, das ist symbolisch, aber es ist ein bisschen mehr. Das haben wir noch nachgesteuert. Meine Damen und Herren, es kommen die Städte dazu, die besondere Belastungen haben.
Der Wegfall der Gewerbesteuerumlage – Frau WilliusSenzer hat es noch einmal betont, das ist in anderen Ländern nicht selbstverständlich – geht an die Städte. Das ist ganz wichtig auch für die finanzstarken Städte in
Man muss doch auch einmal sehen, dass sich das Land da nicht bereichert. Sie reden doch sonst immer von klebrigen Händen des Landes. Nein, das haben wir dann nicht, sondern es geht direkt an die Kommunen. Meine Damen und Herren, wir sind stolz darauf, dass wir das so tun können.
Bevor es jetzt weiter heißt, es hätten einige Städte Plus gemacht und die anderen Städte nicht: Ich habe hier eine Vorlage, die jedem zur Verfügung steht – Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Landau und Mainz zweistellige Millionensummen in der Bilanz am Schluss im Plus im Jahr 2017. Das heißt, zweistellige Millionensummen können zum Schuldenabbau verwendet werden.
Ich will auch etwas dazu sagen, Ludwigshafen hat nach wie vor das höchste Defizit, aber wir haben letztes Mal in Ludwigshafen im Stadtrat 22 Millionen Euro mehr nur für Ingenieurleistungen für die Hochstraße beschlossen.
Wenn man seine Finanzen nicht richtig steuert, kann man auch nicht erwarten, dass das Land immer einspringt und hinterher sagt, das Minus muss ausgeglichen werden.
Man sieht es an der Stadt Mainz, in der wir hier sind: 11 Millionen Euro Plus im letzten Jahr. Wer hätte denn vor drei, vier Jahren gedacht, dass die Stadt Mainz im Plus landen kann und im Plus landen wird?