Protocol of the Session on April 26, 2018

Das heißt also, bei der Betrachtung der Entwicklung der Kommunalfinanzen macht es wenig Sinn, nur aufzuzählen, was das Land dazugibt, sondern wir müssen die Gesamtentwicklung sehen. Die Gesamtentwicklung stellt sich so dar, wie sie nun einmal ist, nämlich positiv.

Darüber hinaus sollten wir auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass in den letzten Jahren die Ausgaben des Landes wesentlich höher gewesen sind als die Ausgaben der Kommunen.

(Glocke des Präsidenten)

Auch dort haben wir entsprechende Gelder hineingegeben,

und zwar mehr, als wir selbst als Kommunen ausgeben.

(Beifall der SPD – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Präsidium! – Abg. Alexander Licht, CDU: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?)

Nein, nachher! Wir haben nur noch fünf Minuten Zeit.

Die Finanzausgleichsmasse wird sich bis 2021 um weitere 400 Millionen Euro auf über 3,3 Milliarden Euro erhöhen, was gegenüber 2013 eine Steigerung von über 1,3 Milliarden Euro bedeutet. Wenn auch hier behauptet wird, dass dies keine Verbesserung darstelle, so ist dies allenfalls mit einer gewissen Ignoranz zu entschuldigen.

Wir wollen und wir werden die Finanzausstattung der Kommunen auch in den kommenden Jahren weiter verbessern, wobei auch die räumlich bedingten Unterschiede verringert werden sollen. Insbesondere den kreisfreien Städten und Landkreisen mit besonders hohen Sozialkosten und dadurch bedingten hohen Schulden gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Dies entspricht sowohl der Forderung des VGH als auch den Festlegungen im Koalitionsvertrag.

Wir bedienen uns dabei verschiedener Mittel, die vorhin bereits aufgeführt worden sind, nämlich Schlüsselzuweisungen C3 mit einem Volumen von 60 Millionen Euro für die kreisfreien Städte und Landkreise, wobei die kreisfreien Städte hiervon besonders profitieren. Darüber hinaus wird es weitere Verbesserungen im kreisangehörigen Raum geben.

Auch im kommenden Doppelhaushalt werden weitere 60 Millionen Euro bereitgestellt. Durch den Wegfall der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage werden die Kommunen ab 2020 weitere 150 Millionen Euro zusätzlich erhalten.

(Glocke des Präsidenten)

Von daher ist es nicht nachvollziehbar, von einer für die Kommunen nicht akzeptablen Neuausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) zu sprechen. Die Bemühungen des Landes werden wir unvermindert fortsetzen.

(Glocke des Präsidenten)

Diesen Weg wird die Landesregierung auch weiterhin gehen.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Applaus, Applaus!)

Auf die Ausführungen von Herrn Noss hat sich Herr Abgeordneter Licht von der Fraktion der CDU zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Kollege, ich wollte Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre 5 Minuten zu nutzen und mir dann in einer Replik ausführ

lich zu antworten. Mich würde Ihre Einschätzung zu dem folgenden Sachverhalt interessieren:

Da die Kommunen mit etwas weniger als 6,5 Milliarden Euro ihre Konten überzogen haben, sind dies Überziehungskredite. Liquiditätskredite, sagen Sie dazu.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Dispokredite!)

Es sind Dispositionskredite, die der Otto Normalverbraucher immer mit sehr teuren Zinsen bezahlen muss. Da also die Kommunen in Rheinland-Pfalz mit fast 6,5 Milliarden Euro ihre Konten überzogen haben,

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Was eigentlich gesetzwidrig ist!)

frage ich Sie: Wie können Sie mir erklären, dass Sie als Land den Kommunen helfen, diese Kredite abzubauen?

(Beifall der CDU – Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Eine gute Frage! – Abg. Christian Baldauf, CDU: Da braucht er jetzt aber fünf Minuten, dazu muss er sich etwas aufschreiben!)

Zu einer Erwiderung erteile ich Herrn Abgeordneten Noss von der Fraktion der SPD das Wort.

Herr Licht, es war klar, dass Sie mit einer Zwischenfrage kommen. Von daher verblüfft mich das nicht weiter.

Zunächst einmal ist zu sagen, die Liquiditätskredite sind eine Sache, die wir angehen werden und auch bereits angegangen sind. So haben zum Beispiel im ersten Halbjahr 2017 46 Kommunen ihre Liquiditätskredite immerhin um 168 Millionen Euro abgebaut. Die Finanzlage hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert.

Das heißt also, in den kommenden Jahren werden noch mehr Kommunen die Gelegenheit haben, diese Kredite abzubauen. Das wollen und werden wir unterstützen. Das geht nicht von heute auf morgen, sondern es ist ein längerer Kampf auf der Zeitschiene.

(Zuruf von der CDU: 60 Jahre!)

Wenn ich zum Beispiel den Haushalt sehe, hatten wir im Jahr 2015 erstmals wieder einen ausgeglichenen Haushalt gehabt. Das war das erste Mal seit 1986 oder 1988. Das heißt also, in den Vorjahren hatten wir die gleichen Probleme. Aber wir werden diese Probleme angehen.

Vorhin hat Herr Minister Lewentz bereits geschildert, dass wir dabei verschiedene Instrumentarien einsetzen, und wir hoffen, dass Sie dies unterstützen und nicht durch destruktives Handeln alles blockieren.

(Beifall der SPD)

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Nieland von der Fraktion der AfD.

Zuvor möchte ich weitere Gäste auf der Besuchertribüne willkommen heißen, und zwar Schülerinnen bzw. junge Damen des Girls’Day der SPD-Fraktion. Herzlich willkommen heute bei uns im Plenum.

(Beifall im Hause)

Frau Nieland, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes ist sicher mit dem Haushaltsgesetz eines der wesentlichen Gesetze im Bereich der Finanzpolitik, da darin Maßstäbe für die finanzielle Versorgung unserer Kommunen gelegt werden. Zu dem vorliegenden Entwurf nahmen auch die finanziell direkt betroffenen Kommunen Stellung.

Bevor ich dies ausführe, möchte ich ein Zitat aus der Rede der Finanzministerin anlässlich der Einbringung des Doppelhaushalts 2017/2018 in Erinnerung rufen, in der sie sagte: „Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Land und Kommunen an einem Strang ziehen.“

Zu der Stellungnahme der Kommunen haben diese bereits im Februar dieses Jahres eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben, aus der ich mit Erlaubnis des Präsidenten ebenfalls zitiere:

„Der übersandte Referentenentwurf entspricht aus unserer Sicht weder in quantitativer Hinsicht noch unter qualitativen Gesichtspunkten den gemeinsam vorgetragenen Positionen für eine Fortentwicklung der kommunalen Finanzen in Rheinland-Pfalz.“

Sie erneuerten ihre Kritik am 16. April wie folgt: „Die Vorsitzenden des Städtetages und des Landkreistages haben heute die vom Land aktuell vorgeschlagenen Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes noch einmal abgelehnt, weil diese keine substanzielle Verbesserung der kommunalen Finanzsituation in Rheinland-Pfalz bringen, sondern sich weitestgehend auf Umverteilung beschränken.“

Dieser Sichtweise schließen wir uns vollumfänglich an.

(Beifall der AfD)

Kommunen, die sich so äußern, fühlen sich von einer Landesregierung nicht nur ungehört und im Stich gelassen. Seitens dieser Landesregierung werden unsere Kommunen auch im Stich gelassen.

Machen wir dies an zwei Punkten fest. In Ihrem Gesetzentwurf unter Artikel 1 Nr. 7 wird vorgesehen, dass die

Schlüsselzuweisung B bei den kreisfreien Städten von 61 auf 86 Euro steigen soll. Diese als Wohltat erscheinende Maßnahme geht jedoch massiv zulasten des kreisangehörigen Raumes. Statt einer nachhaltigen Verbesserung hat sich diese Landesregierung also im Wesentlichen darauf beschränkt, die weiter knapp gehaltenen Mittel lediglich anders zu verteilen.

Wozu diese finanzielle Unterversorgung führen wird, ist leider kalkulierbar. Auch in momentan günstigsten Zeiten mit Rekordsteuereinnahmen schaffen es nur einige kreisfreie Städte und Landkreise, positive Finanzierungssalden auszuweisen.

(Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einige schaffen es nicht, aber die anderen schaffen es!)

Bereits jetzt gelingt es vielen anderen trotz Rekordeinnahmen nicht. Diese werden erst recht vor enormen Problemen stehen, wenn die Konjunktur und damit die Steueraufkommen abflauen.