Ich habe noch einmal deutlich gemacht, dass wir in den letzten Jahren durchaus sehr intensiv daran gearbeitet haben, dass wir mehr Mittel für die Krankenhausförderung zur Verfügung stellen.
Ja, Sie haben recht, die Strukturfondsmittel, die derzeit sozusagen im Umlauf sind, dienen bestimmten Zwecken. Aber es ist eben auch Ziel der Fortführung des Strukturfonds, dass diese Zielsetzung deutlich ausgeweitet wird, unter anderem zum Beispiel das Thema Digitalisierung mit in den Blick genommen wird. Ich glaube, dass dies ein guter Ansatz ist, und es sieht zumindest so aus, als würde es im Bund zu einer entsprechenden Konstellation kommen, damit wir das hier vielleicht gemeinsam umsetzen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Diesen Montag wurde uns der Jahresabschluss 2016 der Universitätsmedizin Mainz zur Verfügung gestellt. Dieser weist einen Fehlbetrag von über 26 Millionen Euro aus. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag kumuliert sich mittlerweile auf über 100 Millionen Euro. Diese 100 Millionen Euro sind bereits ein Signal und ein Symbol für die „schändliche Krankenhausfinanzierung“ in Rheinland-Pfalz.
Doch diesen Missstand gibt es nicht nur in Mainz, sondern im ganzen Land. So hat Herr Dr. Gaß, Repräsentant der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser, beklagt, dass die Landesregierung insgesamt ihre Pflicht zur Finanzierung der Investitionen auf eklatante Weise verletze – Originalton – und damit mitverantwortlich sei für teilweise fehlendes Personal und die zunehmende Verschuldung der Kliniken.
Durch zu geringe Finanzmittel – was passiert denn dadurch? – kann die Anpassung an moderne und zeitgemäße Standards der Patientenversorgung nicht erfolgen oder verzögert sich. Die Krankenhäuser müssen notwendige Investitionen aus den Einnahmen der Betriebskosten finanzieren. Das bedeutet – was bedeutet es denn? – Zweckentfremdung der Versichertenbeiträge, der Kassenbeiträ
ge der Versicherten. Ebenfalls haben der Krankenhausstrukturfonds und die Krankenhausinvestitionen überhaupt nichts miteinander zu tun. Der Trick, die Mittel aus dem Strukturfonds dennoch zu Ihrer Investitionssumme hinzu zu addieren, ist einzig allein dazu angetan, Ihr viel zu niedrig bemessenes Investitionsvolumen auf unseriöse Weise zu vergrößern.
Die Höhe der vom Land ausgewiesenen Investitionsförderung von 117 Millionen Euro steht einem von den Kliniken angegebenen Investitionsbedarf von 620 Millionen Euro – so Herr Dr. Gaß – gegenüber.
Frau Bätzing-Lichtenthäler, wenn Sie sagen, keine einzige Baumaßnahme habe es bisher in Ihrer Amtszeit gegeben, die aus finanziellen Mitteln oder Gründen nicht bewilligt wurde und Sie daher nicht von einem Investitionsstau sprechen könnten, ist dieser Rückschluss offensichtlich ein Trugschluss. Sie wiegen sich in einer falschen Sicherheit. Der hohe bürokratische Aufwand – ja, ja –, der sich bis zum Bewilligungsbescheid – – –
Der hohe bürokratische Aufwand, der sich bis zum Bewilligungsbescheid bis zu sechs Jahre hinziehen kann, schreckt einfach viele Häuser ab, Einzelförderungen überhaupt erst zu beantragen.
Meine Damen und Herren, das Land hat durch diesen langen bürokratischen Weg keinen Leidensdruck, aber die Kliniken sehr wohl.
Des Weiteren hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus 2017 den Investitionsbedarf eines durchschnittlichen Krankenhausfalles in Deutschland berechnet. Er liegt bei 323 Euro – 100 % mehr als derzeit bewilligt.
Die Folgen der Unterfinanzierung sind doch die Mengenausweitung, deren unnötige Kosten wiederum von den Krankenkassen getragen werden müssen, der Mangel an Pflegepersonal, welches nicht in veralteten unzeitgemäß ausgestatteten Kliniken arbeiten will, die Gefährdung der Patientensicherheit, die Verschuldung der Kliniken durch fragwürdige Kredite, die letztendlich in die roten Zahlen und Insolvenz rutschen. All diese Kollateralschäden aufgrund unzureichender Investitionsmittel gehen auf das Konto der Landesregierung, meine Damen und Herren.
Und dann noch in Zusammenhang mit den Krankenhausinvestitionen das Wort Schuldenbremse in den Mund zu nehmen, ist unerträglich, wenn für fragwürdige Posten schnell und unbürokratisch Mittel mobilisiert werden.
Die Landesregierung ist gefordert, den Bearbeitungsprozess der Förderanträge auf Effizienz zu untersuchen, ja,
das System zu evaluieren, um Möglichkeiten zu schaffen, die Bearbeitungsdauer wesentlich auf zwei Jahre zu reduzieren.
Des Weiteren gilt, nach einer für Kliniken und Land akzeptablen Lösung für die Krankenhausfinanzierung zu suchen; denn ein Weiter so kann es jetzt nach diesen massiven Klagen nicht mehr geben.
Das von den Kliniken favorisierte ausschließliche Pauschalsystem ermöglicht § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz.
Auf dieser Grundlage gilt es, ein klug und intelligent ausgestaltetes Pauschalsystem zu überdenken, in dem auch der Sorge der Landesregierung Rechnung getragen wird, die Planungsautonomie zu verlieren.
Die Fehlallokation im Haushalt muss abgestellt werden, um Gelder dorthin umzulenken, wo sie gebraucht werden, in den Gesundheitssektor, meine Damen und Herren.
Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Gäste bei uns im Mainzer Landtag begrüßen: Jugendliche der Jugendbeteiligung des Stadtjugendamtes Landau und Bürgerinnen aus dem Wahlkreis 50 Landau in der Pfalz. Seien Sie herzlich willkommen in Mainz!
Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab darf ich auch zu den Punkten der Anhörung etwas sagen. Um das Bild ganz darzustellen, waren für uns in dieser Anhörung noch Fragen offen. Ich habe das auch im Ausschuss gesagt. Zum Beispiel wurde nicht erwähnt, dass von dem Kollegen aus Hessen gesagt wurde, dass bei der Einrichtung der Pauschalförderung, erst einmal kein neues Geld geflossen ist. Dann darf man auch die Probleme nicht so darstellen, dass man sagt, wir machen
heute die Pauschalförderung und morgen sind alle Probleme gelöst; denn es gab noch offene Fragen darüber, wie Großprojekte künftig gefördert werden sollen.
Es waren noch Fragen darüber offen, wie verhindert wird, dass künftig bei einer Pauschalförderung eben nicht nur in für Krankenhäuser lukrative Bereiche investiert, sondern eine ganzheitliche Versorgung sichergestellt wird. Es war für uns noch die Frage darüber offen, wie denn ein Krankenhaus unterstützt werden kann, das trotz einer Pauschalförderung bei der Bank nicht kreditfähig ist.
Den Vorwurf vorhin, wir könnten die Herausforderung der Krankenhäuser und der Lage nicht beurteilen, würden bewusst Krankenhäuser ausbluten lassen und mit unserer Investitionsstrategie Krankenhäuser schließen wollen, möchte ich entschieden zurückweisen.
Trotz allem waren wir für die Diskussion offen. Das ist wichtig; denn die Medizin und die Krankenhäuser stehen vor weitestgehenden Veränderungen. Wir als Freie Demokraten legen gemeinsam mit den Partnern aus der Ampel Wert darauf, dass die technische, personelle und bauliche Ausstattung den Herausforderungen in Zukunft gerecht wird.
Für uns ist die Krankenhausplanung des Landes die Grundlage für den zeitgemäßen Beitrag des stationären Sektors zur Sicherung einer wohnortnahen und hochwertigen medizinischen Versorgung. Dies zielt nicht nur auf die Grundregel Schwerpunkt- oder Maximalversorgung ab, sondern auch auf die Notfallversorgung.
Ein breites, stationäres Angebot ist maßgebend für die Absicherung der Bürgerinnen und Bürger. Hierauf werden wir auch in Zukunft durch den Einsatz verschiedenster Mechanismen, wie beispielsweise der Förderung von Verbundkrankenhäusern, eingehen; denn diese tragen zur Grundversorgung der Menschen im Land in erheblichem Maße bei.