Protocol of the Session on June 22, 2017

Ein breites, stationäres Angebot ist maßgebend für die Absicherung der Bürgerinnen und Bürger. Hierauf werden wir auch in Zukunft durch den Einsatz verschiedenster Mechanismen, wie beispielsweise der Förderung von Verbundkrankenhäusern, eingehen; denn diese tragen zur Grundversorgung der Menschen im Land in erheblichem Maße bei.

Erlauben Sie mir, an dieser Stelle auch noch einmal – ich darf auch sagen, gebetsmühlenartig – bereits eingeleitete Schritte zu erwähnen. Bauliche Investitionen im Krankenhausbereich werden vom Land mit insgesamt 66 Millionen Euro und somit 3 Millionen Euro mehr gefördert. Ermöglicht wird die angesprochene Modernisierung ebenso durch die schon angesprochenen 51 Millionen Euro, welche für die unbürokratisch gestaltete Pauschalförderung investiert werden. Dies ermöglicht kleinere Baumaßnahmen und die Anschaffung von Geräten.

Meine Damen und Herren, bitte bedenken Sie auch, dass durch jede Investitionsförderung die gesetzlichen Krankenkassen in ihrem Auftrag, nämlich dem Beitrag zur Instandhaltung und zu den Betriebskosten, entlastet werden; denn Sie wissen alle, dass im Rahmen der dualen Finanzierung die Krankenkassen dafür zuständig sind, und an diesem Prinzip wollen wir als Ampelkoalition festhalten.

Dass diese Maßnahmen und viele weitere Maßnahmen nur ein Schritt in die richtige Richtung sind, ist uns allen bewusst.

Daher stehen wir auch für eine effiziente und bedarfsgerechte Mittelverteilung zur Sicherung der flächendeckenden und hoch qualitativen Versorgung gerade auch im ländlichen Raum.

Damit die Qualität aber gesteigert werden kann, ist es ebenfalls von großer Bedeutung, die Qualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses eins zu eins an die Patienten in Rheinland-Pfalz weiterzugeben. Dies betrifft gerade die Bereiche der Gynäkologie, der Geburtenhilfe oder der Frühgeburtenversorgung. Um diese hohe Qualität und die flächendeckende Abdeckung zu gewährleisten, ist uns das Vorantreiben der Verzahnung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor besonders wichtig, und das Ganze, ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch mehr bürokratische Hürden in ihrer Arbeit noch mehr zu belasten.

Ich darf auch das für die FDP-Fraktion so wichtige Thema der telemedizinischen Angebote erwähnen. Diese bieten den Patientinnen und Patienten neue Möglichkeiten, mit ihren Ärztinnen und Ärzten in Kontakt zu treten. Wir Freien Demokraten und auch die übrigen Koalitionspartner sind sich einig, dass darin extrem viel Zukunftspotenzial steckt. Als Beispiel nenne ich Mortalitätsnetzwerke zur Versorgungsforschung in der Zukunft.

(Glocke der Präsidentin)

Letztlich geht es darum, die Krankenhauslandschaft effizient zu ordnen, zu entbürokratisieren sowie Doppelstrukturen und Überkapazitäten anzupassen und die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu sichern.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention hat Frau Kollegin Dr. Groß das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Man kann Ihre Phrasen einfach nicht mehr hören, diese Selbstbeweihräucherung von den ständigen 66 Millionen Euro und von den 51 Millionen Euro, das sind 117 Millionen Euro – und sie reichen nicht aus. Sie wissen es, und Sie behaupten trotzdem, dass es genug sei.

Es gibt den § 1 im Krankenhausfinanzierungsgesetz, in dem von einer bedarfsgerechten Versorgung der Patienten die Rede ist. Hieraus leitet sich das Recht ab auf eine bedarfsgerechte Finanzierung für die Krankenhäuser.

Nun hat es uns schon das Institut für die Entgeltversorgung oder Entgeltsicherung der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Es hat es ermittelt genau wie auf der anderen

Seite beim DRG-System, nämlich 323 Euro pro durchschnittlichem Krankenhausfall im Bundesdurchschnitt. Ich höre von Ihnen überhaupt nicht, dass dies vielleicht eine Grundlage wäre; ich höre aber auch nicht, dass Sie sagen, weshalb dies für Sie keine Grundlage sein kann. Ich lerne gern dazu, aber ich hätte gern einen Grund, weshalb das nicht der Fall ist.

Wenn wir die 323 Euro mit ca. 1 Million Krankenhausaufenthalten in Rheinland-Pfalz multiplizieren, wie es Herr Dr. Gaß bei der Anhörung gesagt hat, dann sind wir bei etwa 323 Millionen Euro. – Wo ist hier das Problem? Ich hätte gern eine Auskunft dazu.

(Beifall der AfD – Abg. Michael Hüttner, SPD: Es kommt immer auf die Rede an!)

Zur Erwiderung hat Herr Kollege Wink das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch einmal die Maßnahmen aufgezählt, weil Sie Maßnahmen, die schon eingeleitet wurden, und Punkte, die wir immer wieder aufgreifen, wie beispielsweise zukunftsgerichtete Dinge wie die Telemedizin, in Ihren Beiträgen regelrecht ignorieren. Sie ignorieren sie regelrecht und sagen einfach nur, wir würden absichtlich die Krankenhäuser ausbluten lassen, wir wollten mit unseren Investitionsprogrammen Krankenhäuser schließen. Das ist eine Ignoranz der bereits festgelegten Maßnahmen, es ist eine Ignoranz der erkannten Maßnahmen.

Wir waren diejenigen, die im Ausschuss durchaus offen waren für die Diskussion; es kommt immer nur darauf an, wie man diskutiert. Wenn man ständig Vorwürfe vorbringt nach dem Motto, wir wollten jeden ausbluten lassen und sterben lassen, und wir würden es nicht erkennen, was die Herausforderung ist, und nur Sie könnten dies beurteilen, – – –

Sie führen auch noch diese Ständediskussion nach dem Motto, man könne es nicht beurteilen, weil man kein Arzt sei.

(Heiterkeit der Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD)

Das ist keine Grundlage, um zukunftsorientiert zu diskutieren.

(Abg. Michael Hüttner, SPD: Überheblich!)

Deswegen muss man immer wieder gebetsmühlenartig das, was es schon gibt, das, was wir im Auge haben, das, was wir machen, herunterbeten, damit es auch bei Ihnen hängenbleibt.

Danke schön.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Binz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte CDU-Fraktion! Wir haben von Ihnen heute wieder gehört, wie dringend noch mehr Landesgeld in die Krankenhausfinanzierung und die Investitionsförderung gesteckt werden müsse und dass Sie das alles schon immer gefordert haben. Wir haben in der vergangenen Ausschusssitzungen in einer gesundheitspolitischen Debatte festgestellt, dass ich noch nicht so lange im Landtag bin; deswegen habe ich einmal recherchiert, wie viel mehr an Landesmitteln für die Investitionsförderung der Krankenhäuser Sie bei der letzten Haushaltsberatung für den Doppelhaushalt 2017/2018 in Änderungsanträgen beantragt haben. Ich wahr ehrlich gesagt ziemlich erstaunt, Sie haben nämlich genau keinen einzigen Euro mehr gefordert, als es darum ging, Farbe zu bekennen und genau zu beziffern, was Sie denn mehr investieren möchten.

Das Einzige, was Sie zum Haushalt eingebracht haben, war ein Entschließungsantrag, in dem Sie sehr allgemein den Investitionsstau beklagen und die Ampelfraktionen kritisieren. Deswegen sind Ihre Vorwürfe, die Sie heute wieder geäußert haben, doch nicht besonders gut unterfüttert.

Aber wir sind uns im Grunde genommen einig – das hat auch die Anhörung im Ausschuss ergeben –, dass wir bundesweit mehr Geld in das System der Krankenhausfinanzierung und Investitionsförderung geben müssen. Auch das hat Frau Kollegin Dr. Machalet soeben gesagt: Es ist eben kein rheinland-pfälzisches Problem, sondern es ist ein Problem, das wir auch in anderen Bundesländern sehen. In der Anhörung wurde bei diesem Punkt deutlich, dass sich auch der Bund in Zukunft stärker engagieren sollte.

Aber als Ampelkoalition haben wir im laufenden Haushalt bereits mehr Landesmittel eingestellt, und wir haben auch im Koalitionsvertrag vereinbart, in Zukunft stärker in eine ausreichende Krankenhausförderung zu investieren. Die andere Frage ist die der Verteilung, und darüber haben wir uns im Ausschuss in der Anhörung sehr intensiv auseinandergesetzt.

Es wurde in der Anhörung viel Sympathie für eine Umstellung zu einem reinen Pauschalsystem geäußert, und das müssen wir sehr ernst nehmen. Aber auf der anderen Seite – dabei spreche ich vor allen Dingen von der Stellungnahme des hessischen Vertreters in der Anhörung – haben wir auch viel über die Herausforderungen und über die Voraussetzungen einer solchen Pauschalförderung gehört, insbesondere bei dem Umstellungsprozess, wenn sie denn in die Praxis umgesetzt werden soll.

Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben auch dazu schon einiges gesagt. In Hessen wurde nämlich der Schritt der Umstellung auf die Pauschalförderung erst dann vollzogen, nachdem die größten Bauvorhaben im Land abgearbeitet worden sind. Aber das steht uns in Rheinland-Pfalz

eben noch bevor. Deshalb wollen wir auch den Schritt der Umstellung jetzt noch nicht gehen, auch wenn wir uns dem langfristig nicht verschließen wollen bzw. die Debatte weiterhin offen führen wollen. Wir wollen uns dem nicht verschließen, aber eben erst dann, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Wir wollen uns aber unabhängig davon auch jetzt schon dem Hauptkritikpunkt widmen, der uns in der Anhörung sehr deutlich gemacht wurde, nämlich dem bisherigen System der Einzelförderung. Das ist offenbar die zu hohe Hürde der Bürokratie bei der Antragstellung. Dazu haben wir nämlich erfahren, dass Krankenhäuser und Krankenhausverbünde angeblich vor einer Antragstellung zurückschrecken, weil die Verfahrensdauer zu lang und die Planbarkeit zu gering sei. Genau an dieser Stelle wollen wir ansetzen. Wir wollen die Verfahrensdauern deutlich reduzieren und die Bürokratiehürden allgemein abbauen. Dies ist auch kurzfristig umsetzbar und hilft den Krankenhäusern damit viel schneller, als dies durch eine komplizierte Umstellung auf ein Pauschalsystem zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre.

Außerdem wollen wir uns gern mit Ihnen von der CDU gemeinsam im Bund für ein nationales Förderprogramm zur Krankenhausinvestition einsetzen, damit die Länder allgemein mehr Geld für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung haben.

Eines möchte ich am Ende auch noch feststellen: Die Forderung der CDU nach einer Beteiligung der Krankenkassen an der Krankenhausfinanzierung und damit verbunden auch an der Krankenhausplanung, die ursprünglich in Ihrem Antrag stand, ist in der Anhörung durchgängig von allen Beteiligten abgelehnt worden. Das haben Sie inzwischen Gott sei Dank auch selbst erkannt und die entsprechende Passage mit Ihrem Änderungsantrag deutlich abgeschwächt.

Trotzdem ist es immer noch der falsche Weg; denn damit würde die Steuerung in der Krankenhausplanung aus der Hand des Landes gegeben. Aber dies ist immerhin eines der wichtigsten Instrumente, um eine ausreichende Grundund Regelversorgung in der Fläche gewährleisten zu können. Es ist gut, dass Sie dies jetzt selbst erkannt haben und einen Änderungsantrag gestellt haben. Wir sind aber nach wie vor natürlich für die Annahme unseres Antrags.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Für die Landesregierung spricht nun Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, und es ist auch wichtig, dass wir die Krankenhausinvestitionsförderung so intensiv und auch

so ausführlich beraten. Aber umso bedauerlicher ist es, wenn ich die polemischen Töne dieser Debatte höre und Äußerungen zur Kenntnis nehmen muss wie, die Landesregierung lasse die Krankenhäuser gezielt sterben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Äußerungen kann man eigentlich nur tätigen, wenn man nicht wirklich nahe an der Krankenhauspolitik dran ist. Es ist auch nur so zu erklären, dass immer wieder auch falsche Investitionsförderungszahlen für den Zeitraum von 2013 bis 2016 genannt werden. In diesem Zeitraum wurden 120 Millionen Euro jährlich gefördert, und nicht, wie Sie immer wieder gebetsmühlenartig wiederholen, 114 Millionen Euro.

Auch nur so ist es zu erklären, dass Sie, wenn Sie über den Krankenhausstrukturfonds sprechen, immer wieder von einer Abwrack- oder Schließungsprämie sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Krankenhausstrukturfonds ist keine Schließungsprämie, sondern er wird auch genutzt für die Konzentration von Standorten oder für die Umwandlung von Kapazitäten. Das ist Tagespolitik der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser und der Krankenhäuser in der Bundesrepublik.

All diese Aufgaben müssten auch von der regulären Landesförderung der Krankenhäuser geschultert werden. Wenn Sie also beispielsweise die 35 Millionen Euro nehmen, die wir über den Krankenhausstrukturfonds in Zweibrücken und in Oberwesel investiert haben, dann muss man doch feststellen, dass dies Geld war, welches normalerweise über das Landesinvestitionsprogramm hätte sichergestellt werden müssen und dadurch nun dieses Landesinvestitionsprogramm entlastet wurde und der Krankenhausstrukturfonds auch für die Krankenhäuser und die Investitionen in Rheinland-Pfalz sehr hilfreich ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach der Anhörung möchte ich Ihnen gern mein Fazit für das weitere Vorgehen vorstellen. Ich möchte es in einige Punkte untergliedern und beginne mit Punkt 1. Die Krankenhausinvestitionsförderung und die Krankenhausplanung gehören auch weiterhin in die Verantwortung des Landes. Das haben auch die Experten in der Anhörung einhellig bestätigt. Sie haben sich einhellig dafür ausgesprochen, die Krankenkassen nicht an der Investitionsförderung und an der Planung zu beteiligen. Hier wurde die Landesregierung eindeutig bestätigt.

Ich komme zu Punkt 2. Es ist wichtig, dass die Krankenhäuser zukünftig mehr Investitionsmittel zur Verfügung gestellt bekommen. Meine Damen und Herren, der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Krankenhausinvestitionen bis zum Jahr 2020 um dann mindestens 15 Millionen Euro angehoben werden, und darüber hinaus erfolgt auch die Kofinanzierung des Krankenhausstrukturfonds.