Man kann auch Krankenhausplanung durch Nichtinvestieren betreiben. Dann kommen manche Krankenhäuser irgendwann an die Grenze. Dann plant es sich von selbst aus.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst für meine Fraktion noch einmal deutlich festhalten, dass die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz die Menschen flächendeckend auf hohem Niveau versorgen. Das ist das, was bei Ihnen leider nur eine untergeordnete Rolle spielt, Herr Dr. Enders.
Was Sie immer wieder anführen, führt eher dazu, dass die Menschen nicht mehr das Gefühl haben, dass sie in Rheinland-Pfalz gut versorgt sind. Genau dem treten wir entschieden entgegen.
Wir wollen und werden dafür sorgen, dass dieses hohe Niveau an Versorgung auch in den nächsten Jahren trotz sich erheblich ändernder Rahmenbedingungen – Stichworte Fachkräftebedarf, Umsetzung der Qualitätskriterien nach G-BA, demografischer und technischer Wandel – auch so bleibt.
Herr Dr. Enders, Sie versuchen immer wieder zu suggerieren, dass nur Sie allein die Herausforderungen, die auf die Krankenhauslandschaft in Rheinland-Pfalz zukommen, erkannt haben.
15 Millionen Euro aus der Aufstockung bis 2020 plus 3 Millionen Euro zusätzlich im Jahr 2017 plus 3 Millionen Euro zusätzlich im Jahr 2018 plus 24 Millionen Euro aus dem Strukturfonds plus 24 Millionen Euro zur Kofinanzierung des Strukturfonds.
Ich muss sagen, es ist gut, dass im Bund die Erkenntnis vorhanden ist, nachdem sich alle Bundesländer für eine Fortführung des Fonds ausgesprochen haben, diesem auch mit erweitertem Aufgabenspektrum nachkommen zu wollen. Die Lücke zwischen Investitionsbedarf und Investitionsmitteln für die Krankenhäuser ist nämlich – das wurde in der Anhörung sehr deutlich – kein rein rheinlandpfälzisches Phänomen, auch wenn Sie dies immer wieder anders darstellen und es eben wieder nicht so dargestellt haben, dass es auch in anderen Bundesländern ein Problem ist.
Ja, auch wir sehen, dass sich die Angehörten im Ausschuss alle für eine Umstellung der Krankenhausförderung auf Pauschalen ausgesprochen haben. Ich möchte noch einmal betonen, dass auch heute schon 50 % der Krankenhausfördermittel pauschal zur Verfügung gestellt werden.
Wir als SPD-Fraktion verschließen uns grundsätzlich nicht, diesen Anteil auszuweiten. Wir sehen aber auch zum einen, dass bisher nur sechs Bundesländer ein reines Pauschalfördersystem haben. Das Saarland, das Sie eben zitiert haben, denkt gerade darüber nach, wieder auf die Einzelförderung umzusteigen.
Zum anderen – das Schreiben wurde uns im Ausschuss zitiert – wenden sich namhafte Krankenhausträger aus guten Gründen gegen ein reines Pauschalsystem.
Hinzu kommt für uns, dass es aus unserer Sicht keinen Sinn ergibt, über eine komplette Umstellung zu reden, solange erstens die Großprojekte nicht abgearbeitet sind – auch das war in Hessen die Voraussetzung dafür, dass man auf die Pauschalförderung umsteigen konnte –, und zweitens der neue Landeskrankenhausplan nicht vorliegt und die Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes nicht umgesetzt ist.
Es kann nämlich nicht sein, dass wir pauschal fördern, dies schlussendlich aber nicht dazu führt, dass die künftigen strukturellen und medizinischen Erfordernisse wie etwa die stärkere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung auch tatsächlich umgesetzt werden.
In Hessen muss sogar ein Ordnungswidrigkeitenkatalog herhalten, um krankenhausplanerische Fehlentwicklungen zu kompensieren. Ich muss sagen, das kann es doch auch nicht sein.
Das Verfahren zum neuen Landeskrankenhausplan wurde uns im Ausschuss ausführlich erläutert. Die Ministerin hat gerade Anfang der Woche eine Pressemeldung zu diesem Thema herausgegeben.
Für uns sind erst einmal die folgenden Punkte entscheidend: Erstens, wir wollen eine deutliche Reduzierung des bürokratischen Aufwands, weil auch das ein großes Thema bei allen Anzuhörenden war und immer wieder Thema ist, wenn wir mit Krankenhäusern und Trägern rechnen.
Es geht um eine deutliche Reduzierung des bürokratischen Aufwands bei der Beantragung von Maßnahmen und eine deutliche Verfahrensbeschleunigung. Es kann nämlich auch aus unserer Sicht nicht sein, dass von der Antragstellung bis zur Umsetzung bis zu sechs Jahre vergehen. Das ist in der Tat zu lang.
Zweitens wollen wir – wie in Hessen auch –, dass für die Krankenhäuser ein Zuschlag bewilligt wird, die an der Notfallversorgung teilnehmen, um sie zu stärken.
Drittens ist für uns die Grundvoraussetzung für eine Ausweitung des Pauschalfördersystems, dass es grundsätzlich eine konzertierte Aktion zur Stärkung der Krankenhausinvestitionen über Mittel des Bundes geben muss. Ich betone noch einmal, die Fortsetzung des Strukturfonds, wenn sie denn kommt, ist eine wichtige Botschaft und ein ganz wichtiger Baustein.
Lassen Sie mich noch einen Satz zu Ihrem Änderungsantrag sagen. Sie fordern – wie schon ziemlich lang – eine deutliche Aufstockung der Mittel. Wir haben noch einmal recherchiert, aber wir konnten zum letzten Doppelhaushalt kein Deckblatt finden.
Ihnen steht es natürlich frei, für den nächsten Doppelhaushalt ein entsprechendes Deckblatt und vor allem auch einen entsprechenden Deckungsvorschlag vorzulegen.
Ich jedenfalls freue mich darauf. Dann können wir weiter darüber diskutieren. Aber wir werden Ihrem Antrag heute so nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ganz kurz zwei Dinge, zunächst zum Deckungsvorschlag. Die zusätzlichen Mittel aus dem Bund-Länder
Finanzausgleich waren zum Zeitpunkt des letzten Haushalts noch nicht existent. Da werden wir nachlegen, in der Tat.
Ich will in aller Sachlichkeit noch etwas zu dem sagen, was Sie am Anfang gesagt haben, dass der Eindruck entstehen könnte, dass wir allein diejenigen sind, die das kritisieren. Nein. Ich darf mit Erlaubnis der Präsidentin noch einmal aus der Stellungnahme von Herrn Dr. Gaß im Rahmen der Anhörung zitieren, der nun ein ausgesprochener Experte ist und viele Jahre im hiesigen Ministerium sehr engagiert tätig war. Er schreibt, das Land hat jetzt mit einem Haushaltsüberschuss in Höhe von rund 240 Millionen Euro die finanziellen Möglichkeiten, in den Krankenhausbereich zukunftssicher zu investieren. Bisher wird mit dem Investitionsprogramm 2017 – das war damals noch im letzten Herbst – kein Zeichen in diese Richtung gesetzt. Die in diesem Jahr zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Strukturfonds – – –
Die in diesem Jahr zusätzlich zur Verfügung stehenden Gelder aus dem sogenannten Strukturfonds sind zweckgebunden für Standortschließungen und Umstrukturierungen. Diese Mittel stehen der allgemeinen Investitionsförderung nicht zur Verfügung. – So viel das Zitat aus der Vorlage im Rahmen der Anhörung.
gesagt, Sie sind die Einzigen, die das kritisieren, im Gegenteil. Ich habe gesagt, dass Sie die Einzigen sind, die so tun, als hätten Sie die Herausforderungen im Blick und als wären Sie die Einzigen, die wüssten, was jetzt geschehen soll.
Ich habe noch einmal deutlich gemacht, dass wir in den letzten Jahren durchaus sehr intensiv daran gearbeitet haben, dass wir mehr Mittel für die Krankenhausförderung zur Verfügung stellen.