Protocol of the Session on June 22, 2017

Da bekannt wurde, dass es bei dem Umzug in FreiWeinheim am Nachmittag bereits zu erheblichen Proble

men mit diesem sowie einem weiteren Motivwagen aus dem Rheingau gekommen war und Einsatzkräfte unter anderem mit Flaschen beworfen wurden, erfolgte nach Rücksprache mit dem Veranstalter der Ausschluss des Motivwagens sowie der insgesamt 85 Mitfahrerinnen und Mitfahrer von dem Umzug.

Die Rückfahrt zum Fähranleger Bingen wurde polizeilich überwacht. Die Personalien aller Mitfahrer konnten festgestellt werden.

Der zweite Motivwagen befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der Zugaufstellung, sodass eine entsprechende Gefährderansprache unter Androhung eines Platzverweises durchgeführt wurde. Gegen Ende des Umzugs kam es jedoch wiederholt zu einem Flaschenwurf, ausgehend von einem Mitfahrer des Motivwagens, durch den eine Besucherin des Umzugs am Kopf getroffen und leicht verletzt wurde.

Das sind die Informationen, die mir vorliegen.

Eine Zusatzfrage der Kollegin Frau Brück.

Herr Minister, wie beurteilen Sie die Vorkommnisse am Rande eines Nachtumzugs in der Ortsgemeinde Rivenich, bei dem es nach Presseberichten zu einer Massenschlägerei gekommen ist, die erst durch konsequentes Einschreiten der Polizei in den Griff bekommen werden konnte?

Die Polizei hat mich auch auf diese Frage vorbereitet. Es war in den Medien nachzulesen. Dazu will ich Ihnen Folgendes sagen, liebe Frau Kollegin Brück: Die Stellungnahme des Polizeipräsidiums Trier legt dar, dass die mediale Darstellung des Ereignisses, also eine Massenschlägerei beim Fastnachtsumzug in Rivenich, an den tatsächlichen Geschehnissen vorbeigeht und es somit nicht zu einer Massenschlägerei auf dem Nachtumzug in Rivenich gekommen ist.

Der eigentliche Umzug verlief nach den Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Trier ohne polizeilich relevante Sachverhalte. Die Polizeiinspektion Wittlich erhielt gegen 21:30 Uhr durch die Führungszentrale des Polizeipräsidiums Trier Kenntnis darüber, dass es im Zusammenhang mit der Karnevalsveranstaltung in der Gemeindehalle in der Moselstraße 16 in Rivenich zu mehreren Schlägereien gekommen sei und diese andauern würden. In diesem Zusammenhang sei es zu Flaschenwürfen und der Verwendung von Pyrotechnik gekommen.

Die zuerst am Ereignisort eingetroffenen Einsatzkräfte teilten mit, dass augenscheinlich mehrere Schlägereien im Gange seien und die Lage unkontrollierbar sei. Auch die Meldung über Flaschen- und Böllerwürfe wurde bestätigt.

Die Stimmung auf dem Vorplatz beschrieben die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten als aufgeladen und aggres

siv. Durch ein konsequentes Einschreiten und flankierende Maßnahmen wie etwa das Unterbinden des Ausschanks hochprozentiger Alkoholika, das Unterbrechen der Musik und die Ausleuchtung des gesamten Vorplatzes konnte die Lage unter Kontrolle gebracht werden.

Die Ursache für die aggressive Grundstimmung könnte auf den hohen Alkoholisierungsgrad der Veranstaltungsbesucher zurückzuführen seien.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen der PI Wittlich wurden drei Personen im Zusammenhang mit den Vorfällen verletzt. Bei den ermittelten Personen, die an der Schlägerei beteiligt waren, handelt es sich ausschließlich um Männer im Alter zwischen 20 und 33 Jahren. Alle Personen sind deutsche Staatsangehörige. Eine Person hat eine doppelte Staatsangehörigkeit, nämlich noch den Pass des Großherzogtums Luxemburg.

Zur Einsatzbewältigung wurden 13 Polizeibeamte, davon drei Diensthundeführer jeweils mit Diensthund, eingesetzt. Es wurden sieben Polizeidienstfahrzeuge zur Einsatzbewältigung verwendet. Gemäß der dem PP Trier vorliegenden Informationen wurden durch die Rettungsleitstelle ein Rettungstransportwagen sowie ein Notarzteinsatzfahrzeug zum Einsatz entsandt. Die Fahrzeuge seien mit jeweils zwei Personen besetzt gewesen.

Vonseiten des Deutschen Roten Kreuzes seien neun Einsatzkräfte und fünf Fahrzeuge im Einsatz gewesen.

Polizeiliche Einsatzkräfte oder Angehörige von Rettungsdiensten wurden nicht verletzt. Auch wurden keine Beschädigungen an polizeilichen Führungs- und Einsatzmitteln festgestellt.

So viel zu diesem Sachverhalt.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Lammert.

Herr Minister, ich frage einmal etwas, was Ihnen vielleicht noch nicht aufgeschrieben wurde.

(Beifall und Heiterkeit bei CDU und AfD)

Vielleicht? Wer weiß?

Wir werden es erfahren. – Bitte, Herr Lammert.

Herr Präsident, danke schön.

Nach den tollen Fastnachtstagen, nach Aschermittwoch ist leider nicht immer alles vorbei, und deswegen ist die Frage, sehen Sie die Terrorlage – deswegen haben wir letztendlich bei den Karnevalsumzügen eine verstärkte Sicherheit

vorgehalten – nach wie vor unverändert, oder sehen Sie eine Entspannung?

Erstens, in der Tat, dazu habe ich nichts aufnotiert bekommen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Zweitens, rein musikalisch ist aber trotzdem am Aschermittwoch alles vorbei.

Drittens – jetzt zur Ernsthaftigkeit Ihrer Frage –, natürlich hat sich an der Lagebeurteilung nichts verändert. Das muss man so sehen. Wenn man sich jetzt wieder die Ereignisse zum Beispiel in Syrien oder in anderen Teilen der Welt – Syrien mit dem Blick auf den IS – anschaut, weiß man, dass die Gefahr hoch ist, dass man sich, wenn man vor Ort keine Gebiete mehr kontrolliert, an anderen Stellen ausweichend Ziele aussucht. Wir wissen um das Stichwort der weichen Ziele. Sie wissen, was damit verbunden ist.

Wir müssen auch in Rheinland-Pfalz immer wieder damit rechnen, dass die kommenden Weihnachtsmärkte, die großen Veranstaltungen und im nächsten Jahr Karneval durchaus wieder ein solches Anschlagszenario zum Hintergrund haben könnten.

Ich habe eben mit wenigen Sätzen darüber berichtet, dass wir unsere Spezialkräfte in einer hohen Anzahl in Reserve hatten. Natürlich sind Spezialkräfte eher für ganz bestimmte Fälle.

Also, wir sind darauf eingerichtet und werden das auch im nächsten Jahr sein müssen.

Ich hoffe – frei vorgetragen –, das war das, was Sie erwartet haben.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schwarz.

Herr Minister, vorweg, ich finde es gut, dass Sie vorbereitet in die Fragerunde gehen.

(Heiterkeit im Hause)

Deswegen meine Frage, und ich denke, dass Sie die auch beantworten können.

Es ist vermehrt der Begriff Nachtumzüge gefallen. Man hat in der Presse gelesen, dass es vermehrt zu diesen Nachtumzügen gekommen ist. Welche Erfahrungen hat die Polizei gemacht, und ist es ein neues Phänomen, dem man vielleicht in entsprechenden Gesprächen mit den Kommunen begegnen muss?

Herr Inspekteur, auf diese Frage haben Sie mich jetzt nicht

vorbereitet. Auch diese muss ich jetzt frei beantworten.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Oh!)

Herr Schwarz, es ist in der Tat so, diese Nachtumzüge sind modern. Die Anzahl steigt. Ich selbst habe einige besucht. Sie haben auch ein ganz eigenes Flair. Aber sie haben natürlich für die Polizei das Problem, dass es schwieriger ist, den Überblick zu halten und zu gewinnen. Das ist vollkommen klar.

Ein Zweites kommt hinzu. Nach einem langen Karnevalstag ist möglicherweise der Pegel des Alkoholkonsums ein stärkerer, wenn diese Umzüge losgehen.

Das ist schon eine Herausforderung, die wir uns sehr sehr genau anschauen müssen. Jetzt bauen sich Erkenntnisse auf. Natürlich bedeutet das jedes Mal eine Eigenbewertung einer Lage im Vorfeld. Von daher ist es schön, sicherlich auch für die Besucherinnen und Besucher, das zu erleben. Es hat sicherlich ein ganz eigenes Flair für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Aber für die Polizei ist damit noch einmal eine ganz eigene Herausforderung verbunden.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Herber.

Herr Minister, Sie haben sich gestern grundsätzlich positiv zu dem Urteil aus Bremen geäußert, dass zukünftig bei Veranstaltungen mit größerem Konfliktpotenzial die Kosten der Polizeieinsätze auf die Veranstalter abgewälzt werden können. Jetzt haben Sie beschrieben, dass auch Fastnachtsumzüge durchaus konfliktträchtig sein können. Wollen Sie in Zukunft auch die Fastnachtsveranstalter an den Kosten der Polizeieinsätze beteiligen?

Das Urteil in Bremen ist zu einem Ausschnitt von Fußballspielen erfolgt, die sich Hochrisikospiele nennen. Nach meiner Einschätzung sind wir weit davon weg, dass unsere Fastnachtsveranstaltungen Hochrisikoeinsätze sind. Wenn allerdings ein Oberverwaltungsgericht in Bremen sagt, dass diese Kostenbescheide des Landes Bremen absolut richtig sind – wie wir hören durften, hat die Richterin dieses Urteil eine Stunde sehr stringent und sehr klar begründet –, und ich dann gefragt werde, dann sage ich Ihnen ganz eindeutig, natürlich kann der Innenminister von Rheinland-Pfalz ein solches Urteil nicht negieren. Das will ich auch nicht tun.

Wir wissen, dass es eine weitere Instanz geben wird, bis die endgültige Entscheidung vorliegt.

Aber ich sage einmal ganz moralisch, ich habe noch keinen Karnevalisten erlebt, der für 43, 100 oder 200 Millionen Euro verkauft wurde. Das ist eine ganz andere Größenordnung. Ich bin an der Stelle der Meinung, wenn das Gericht uns diese Möglichkeit gibt, dann muss man diese auch aufgreifen können.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Junge.