Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass wir in der Fastnachtszeit fast sämtliche Kräfte in Mainz und Umgebung konzentriert haben. Wer Schwerpunkte setzt, nimmt Lücken in Kauf. War „Rest-Rheinland-Pfalz“ dann noch sicher?
Ich habe in meiner Antwort an keiner Stelle gesagt, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte auf Mainz konzentriert sind, in gar keinem Fall.
Wir haben in Trier den großen Umzug begleitet. Wir haben in diesem Jahr in Ludwigshafen den Umzug, der abwechselnd in Ludwigshafen und Mannheim stattfindet, Mainz und viele andere mehr mit großer Einsatzstärke begleitet. Ich habe Ihnen die Zahlen der verschiedenen über 700 Fastnachtsumzüge, die wir begleitet haben, genannt. Über 700 deutet sehr stark darauf hin, dass wir im gesamten Land Rheinland-Pfalz präsent waren.
Ich habe Ihnen auch gesagt, dass wir knapp über 4.000 Polizeibeamte im Einsatz hatten. Wir haben 9.300 ausgebildete Polizeibeamte. Daher ist es nicht so, dass das Land von Reserven entblößt gewesen wäre. Das wird in der vorbeugenden Aufstellung dieser besonderen Einsatzlagen natürlich immer gewährleistet.
Wir dürfen als Gäste im Landtag Schülerinnen und Schüler des Mittelrhein-Gymnasiums Mülheim-Kärlich, 10. Klasse, und Schülerinnen und Schüler des Albert-EinsteinGymnasiums Frankenthal, die Sozialkundeklasse, begrüßen. Herzlich willkommen bei uns!
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen und Michael Wäschenbach (CDU), Landesregierung verweigert Aufklärung in Sachen MDK – Prüfberichte werden seit November nicht herausgegeben – Nummer 2 der Drucksache 17/5450 – betreffend, auf.
1. An wie viele verbeamtete Mitarbeiter des MDK wurden nach den Feststellungen des Landesprüfdienstes nach der Regelprüfung 2012 zwischenzeitlich Prämien gezahlt, und wie viele Beamte waren insgesamt in den letzten 15 Jahren von der angeblich ungesetzlichen Prämienzahlung betroffen, und wie hoch ist die Gesamtleistung real und bezogen auf die gesamten Personalkosten?
2. In welcher Form wurden die angeblich rechtswidrigen Prämienzahlungen vom Landesprüfdienst 2012 beanstandet und im Rahmen einer Ermessensentscheidung des damaligen Ministers Schweitzer die Einstellung betrieben oder die Fortzahlung in Kauf genommen, und wer hatte in der Landesregierung Kenntnis von diesen Verfahren?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Michael Wäschenbach und Hedi Thelen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zunächst möchte ich deutlich machen, dass wir der CDU-Fraktion die von ihr begehrten Passagen aus den Prüfberichten des Landesprüfdienstes mit Schreiben vom 15. Februar 2018 bereits übersandt haben. Wahrscheinlich hat sich diese Mündliche Anfrage mit dem Eingang unseres Schreibens zeitlich überschnitten.
Wie ich Ihnen bereits im Januar berichtet hatte, mussten wir zunächst das nach Landestransparenzgesetz zwingend vorgesehene Drittbeteiligungsverfahren mit dem MDK abschließen, bevor wir Ihnen die Passagen aus den Prüfberichten übermitteln konnten.
Das Beteiligungsverfahren mit dem MDK ist zwischenzeitlich erfolgt, sodass die Dokumente übermittelt wurden. Sie dürften Ihnen daher nunmehr vorliegen. Von einer Verweigerung durch die Landesregierung kann keine Rede sein. Das möchte ich an dieser Stelle klipp und klar hervorheben. Ich denke, da sind wir uns auch einig.
Zu Ihrer Frage kann ich Folgendes sagen: Aus den Feststellungen des Landesprüfdienstes im Prüfbericht der Sektorenprüfung Personal aus 2017 ergibt sich, dass wegen der Zahlung an Beamte der MDK gegen den ehemaligen Geschäftsführer Strafanzeige erstattet, eine erneute außerordentliche Kündigung ausgesprochen und Schadenersatzansprüche erhoben hat. Laut den Informationen des Landesprüfdienstes wurde diese Forderung mit insgesamt 222.327,66 Euro vonseiten des MDK deklariert und zusammen mit weiteren Forderungen geltend gemacht.
Die Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten, die insgesamt in den letzten 15 Jahren betroffen waren, wurde vom Landesprüfdienst nicht genannt. Auf Nachfrage hatte der MDK zum Prüfbericht 2007 dem Prüfdienst mitgeteilt, dass es sich lediglich um einen Beamten handelte. Im darauf folgenden Prüfbericht 2012 wurde vom Landesprüfdienst vermerkt, dass die Vorschrift des § 6 Abs. 2 der Landesverordnung mehrfach nicht beachtet worden sei.
In der von mir veranlassten Sektorenprüfung Personal hat der Landesprüfdienst sodann im Jahr 2017 festgehalten, dass jährlich mehr als 10 % der beamteten Mitarbeiter mit Leistungszulagen bzw. Leistungsprämien bedacht wurden.
Zur Einordnung. In den Jahren 2006 bis 2015 waren beim MDK zwischen 21 und zwölf Beamte beschäftigt. Die Tendenz ist abnehmend.
Nach unseren Erkenntnissen waren bis zu acht Beamte jährlich von den ungesetzlichen Prämienzahlungen betroffen. Zum 1. Januar 2015 wurden diese Zahlungen gänzlich eingestellt.
Zu Frage 2: Wie bereits mehrfach erwähnt, hat der Landesprüfdienst in seinem Prüfbericht 2012 über den Prüfzeitraum 2007 bis 2012/2013 die Höhe der jährlichen Leistungsprämien für Beamte beim MDK im Wege einer Prüfbemerkung beanstandet. Im Rahmen des regulären Verfahrens zwischen Landesprüfdienst und geprüfter Körperschaft hat der MDK sodann zugesagt, die Zulagenzahlungen einzustellen und die Höchstgrenzen für Leistungsprämien für Beamte zukünftig zu beachten.
Da der beanstandete Sachverhalt behoben wurde, ergab sich kein weiterer Handlungsbedarf der Aufsichtsbehörde nach Abschluss des Verfahrens durch den Landesprüfdienst. Insofern bedurfte es infolge des Prüfberichts 2012 auch keiner sogenannten Ermessensentscheidung der Aufsichtsbehörde.
Sehr geehrte Frau Ministerin, aufgrund des Titels der Fragestunde möchte ich Sie doch gerne noch einmal nach dem Landestransparenzgesetz fragen. Welche Schritte braucht das Drittbeteiligungsverfahren, wenn im November angefragt wird? Wie entsteht es, dass bis heute dieser Prüfbericht nicht vorgelegen hat oder letzte Woche erst gekommen ist? Dazu hätte ich gerne noch einmal eine Information.
Ich gebe gerne noch einmal den zeitlichen Ablauf des Vorgangs zur Kenntnis. Das Schreiben des Herrn Abgeordneten Brandl mit Bezug zu den Leistungszulagen an Beamte beim MDK und der Bitte um Übersendung aller tatbestandlichen Prüfberichte des Landesprüfdienstes vom 27. November 2017 ist am Freitag, den 1. Dezember 2017, in meinem Büro eingegangen. An die Fachabteilung ging der Vorgang dann am darauf folgenden Montag, den 4. Dezember 2017. Nach Prüfung der Fachabteilung in Abstimmung mit dem Justiziar wurde der MDK im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahren nach dem Landestransparenzgesetz am Freitag, den 8. Dezember 2017, eingeschaltet.
Als sich abzeichnete, dass die Beantwortung auch aufseiten des MDK einige Zeit in Anspruch nehmen würde, wurde von der Fachabteilung mit Datum vom 19. Dezember 2017 eine Zwischennachricht abgesetzt.
Die positive Rückantwort des MDK vom 30. Januar 2018 ging im Ministerium am 1. Februar 2018 ein. Die abgestimmte Rückantwort an den Abgeordneten Brandl wurde vom Ministerium sodann am 15. Februar 2018 versandt.
Ich möchte noch einmal Bezug nehmen auf das Drittbeteiligungsverfahren; denn gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz soll die Information unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags, zugänglich gemacht werden.
Eine Verlängerung der Frist ist jedoch zulässig. Ich verweise hierbei auf Nummer 1; denn bei der Beteiliung Dritter nach § 13 Abs. 1 ist eine Verlängerung der Frist möglich. Wir haben eine Beteiligung Dritter im vorliegenden Fall gehabt, und von daher hat sich das Verfahren hingezogen, und wir haben am 15. Februar 2018 dem Abgeordneten Brandl die erforderlichen und angeforderten Unterlagen komplett zugestellt.
(Abg. Julia Klöckner, CDU: Sonst geht’s per Fax, aber da hat man es anders gemacht! – Abg. Martin Brandl, CDU: Das war eine rhetorische Zwischenfrage, Herr Präsident!)
Es gibt für jeden Kollegen die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Dann sollte man auch so höflich sein, den anderen Kollegen die Möglichkeit zu geben, die Antwort zu verstehen.
Frau Ministerin, welche Stellungnahmen hat der MDK zu den Prüfberichten 2007 und 2012 gegenüber dem Minis
terium bzw. dem Landesprüfdienst abgegeben, und wie stand der Verwaltungsrat des MDK zu diesen Zahlungen?
Herr Abgeordneter Wäschenbach, der MDK hat zum Prüfbericht 2007 in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es sich lediglich um einen Beamten handelt, der in diesem Zeitraum Leistungsprämien bzw. Zulagen erhalten hat.
Beim Prüfbericht 2012 wurde diese Kritik vonseiten des Landesprüfdienstes noch einmal erneuert. Der MDK hat dazu Stellung genommen und gesagt, dass er diese Zahlungen künftig einstellen wird. Diese Zahlungen wurden zum 1. Januar 2015 gänzlich eingestellt.