Zugleich wird im Änderungsgesetz eine Kreditaufnahme bei Landesbetrieben und Sondervermögen ausdrücklich ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass wir Sondervermögen und Landesbetriebe nicht mehr gesondert betrachten müssen. Damit werden die Berechnungen einfacher und transparenter werden.
Als dritter Punkt wird die Möglichkeit von Strukturanpassungskrediten gestrichen. Das sind Kredite, die aufgenommen werden müssen, wenn der Bund Steuerrechtsänderungen beschließt, die dann zu Mindereinnahmen beim Land führen würden. Das wurde aber bisher nie gebraucht, und wir vertrauen darauf, dass dieser Fall auch nicht eintritt. Nicht zu verwechseln damit ist eine Kreditaufnahme zum Ausgleich von konjunkturell bedingten Mindereinnahmen, solange die strukturelle Nettokreditaufnahme weiter null oder negativ ist.
All diese Punkte erhöhen die Transparenz und die Vergleichbarkeit mit den Regelungen anderer Länder und dem Bund.
Es wird im Ausführungsgesetz auch noch einmal ganz klargelegt, dass ein positiver Saldo nur mit einer entsprechenden Nettotilgung der Schulden einhergehen kann. Negativer Saldo führt zur Kreditaufnahme bis zur Höhe des zulässigen Saldos. Positiver Saldo führt zur Tilgung. Auch hier noch einmal eine sehr klare Formulierung.
einer Landesverordnung wird die Berechnung der Konjunkturkomponente geändert. Dies hält SPD-Fraktion für notwendig, weil damit auf konjunkturelle Ausschläge nach oben oder unten zeitnäher reagiert werden kann. Die Konjunkturkomponente wird deshalb geändert, weil sich erwiesen hat, dass die aktuelle Berechnungsmethode den tatsächlichen Sachverhalt nur unzureichend widerspiegelt. Im Sinne der Haushaltsklarheit und -wahrheit sollten die konjunkturbereinigten Steuereinnahmen am Jahresende möglichst nicht so sehr von den kassenmäßigen Steuereinnahmen abweichen. Durch die neue Berechnung wird im Übrigen auch die tatsächliche Situation der Wirtschaft und der Steuereinnahmen besser abgebildet. Also auch hier die gleiche Handschrift: Transparenz und Klarheit. –
Der Doppelhaushalt 2019/2020, den wir Ende des Jahres verabschieden werden, wird uns in Kürze im HuFA und auch in den anderen Ausschüssen beschäftigen, und wir werden darüber reden, wie unsere politischen Vorhaben finanzierbar sein werden, und darüber streiten. Aber eines ist klar, die Schuldenbremse wird ab dem Jahr 2020 Jahr eingehalten.
Der Abbaupfad in der Nettokreditaufnahme wurde seit dem Jahr 2011 nicht verlassen. Die Haushaltskonsolidierung ist dadurch sehr weit fortgeschritten.
Herr Kollege Schreiner, selbstverständlich schließe ich mich gern Ihrem Glückwunsch an die Finanzministerin zu dem Überschuss von 893 Millionen Euro am Jahresende 2017 an.
Dies nimmt die SPD-Fraktion insgesamt zum Anlass, sich an dieser Stelle für die Transparenz und die verantwortungsvolle Haushaltsführung der Landesregierung zu bedanken.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die ausufernde aufgelaufene Verschuldung der öffentlichen Hand, welche alle Altparteien auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften über Jahrzehnte zu verantworten haben, muss, nicht zuletzt auch wegen der Fairness gegenüber den uns nachfolgenden Generationen, zurückgefahren werden.
Es ist aus diesem Grund begrüßenswert, dass die Landesregierung neben den verfassungsrechtlichen Normen ein Gesetz zur Ausführung der Schuldenbremse vorgelegt hat. Auch der vorliegende Entwurf zur Änderung des Gesetzes und der darauf aufbauenden Verordnung sind begrüßenswert, da sie die notwendigen Grundsätze zur Erreichung der Schuldenbremse präzisieren. Dies erhöht zum einen Transparenz, und zum anderen schränkt es zumindest die Spielräume zu einer Umgehung der Schuldenbremse ein. Insbesondere ist es richtig und wichtig, dass eine Gewährung von Krediten durch Landesbetriebe und durch
Um ein Beispiel für die große Relevanz dieser Änderung zu nennen, sei auf den Pensionsfonds verwiesen. Davon übrig geblieben ist lediglich die Versorgungsrücklage, die im Gegensatz zu den Verrechnungsspielen des Fonds einen tatsächlichen Wert darstellt. Das Sondervermögen dieser Rücklage, immerhin um die 50 Millionen Euro, wird nun vollständig in Schuldanleihen des Landes investiert. Man steckt sich also wieder das Geld von der einen in die andere Tasche und glaubt, dies sei eine angemessene Form.
Um genau solche Auswüchse zu verhindern, ist es gut, dass derartige Handlungsweisen mit der Annahme dieses Gesetzentwurfs nicht mehr so leicht möglich sind. Doch werden in den Ausschussberatungen die eventuellen Möglichkeiten zur Umgehung der Schuldenbremse zu klären sein, wie mit der Möglichkeit zur Verschuldung bei der Einreichung von Nachtragshaushalten umgegangen wird. Ebenso ist bei der Berechnung des zulässigen Saldos zu erörtern, inwieweit Abweichungsmöglichkeiten bestehen.
In Bezug auf auf die Konjunkturkomponente nach § 3 und der darauf aufbauenden Verordnung und vor dem Hintergrund, dass in den vergangenen Jahren eine Steigerung aufgrund der unerwartet positiven wirtschaftlichen Entwicklung stattgefunden hat, fragen wir, welche konkreten Auswirkungen ein Abkühlen der Konjunktur auf die doch komplizierten Berechnungssätze des Symmetriekontos hat. Konkret, wann würden zu optimistische Konjunktureinschätzungen damit im Umkehrschluss die Aufnahme von Schulden durch die Konjunkturkomponente ermöglichen? All diese Fragen sind im Ausschuss zu klären.
Weiter sind nach § 4 Abweichungen wegen außergewöhnlicher Notsituationen möglich. Diese außergewöhnlichen Notsituationen sind natürlich zunächst einmal Naturkatastrophen. Es ist selbstverständlich richtig, dass in diesem Fall schnelle Hilfen gewährt werden. Es ist auch nachvollziehbar, dass dann ein außerplanmäßiges Haushaltsdefizit in Kauf genommen werden könnte. Doch neben den Naturkatastrophen kann mit Beschluss des Landtags auch in anderen außergewöhnlichen Notsituationen die Aufnahme von Krediten beschlossen werden. Eine äußerst schwammige Definition, über die wir im Ausschuss sprechen müssen. So weit, so gut oder doch nicht.
Das Wort „begrüßenswert“ habe ich mehrfach ausgesprochen: schwarze Null, Schuldenbremse, sehr begrüßenswert. – Mir ist allerdings unerklärlich, dass wir angesichts der allgemein angepriesenen fabelhaften Konjunktur, der sprudelnden Steuereinnahmen zu mehr nicht in der Lage sein sollten. Wohin geht denn das Geld? Das können Sie dem Bürger, dem Steuerzahlen, dem Wähler nicht erklären.
Wenn ich zum Beispiel über die Landstraße meines Kreises fahren, könnte ich mich an manchen Stellen fühlen, wie in der – Gott habe sie selig – DDR. Schauen Sie sich nur den Bericht in der RHEINPFALZ von gestern über die stellenweise desolate Landesstraße 522 an. Zitat aus der Zeitung mit Erlaubnis des Präsidiums: Land hat kein Geld für Sanierung der Straße. –
Schulden sind nicht nur da, sind nicht nur hier und nicht nur dort, wo sie sich in den Abrechnungen der Haushalte befinden. Die Bilanz unserer Infrastruktur in Zahlen, Schulen und Krankenhäusern hat bei uns keine schwarze Null.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Im Haushaltsjahr 2011 hat die Schuldenbremse die bis dahin geltende goldene Regel abgelöst. Ende 2010 haben wir in Rheinland-Pfalz bereits als eines der ersten Länder für die Aufnahme der Schuldenbremse in die Verfassung gestimmt. Seitdem arbeiten wir auf Landesebene kontinuierlich daran, das bestehende strukturelle Defizit abzubauen und die Schuldenbremse 2020 einzuhalten. Dabei sind wir auf dem richtigen Weg. Wir kommen gut voran. Erst letzte Woche haben wir im HuFA darüber gesprochen.
Der vorliegende Gesetzentwurf bezieht sich auf die Zeit nach 2020. Ab dann werden wir uns, wie auch in den anderen Ländern üblich, als Zielgröße auf die strukturelle Nettokreditaufnahme konzentrieren. Dadurch entfallen natürlich im Gesetz die bisherigen Regeln zur Berechnung des strukturellen Defizits. Die Regel zur Schuldenbegrenzung wird dadurch insgesamt nicht nur kürzer, sondern vor allem einfacher und auch transparenter. Dazu trägt bei, dass eine Nettokreditaufnahme bei Landesbetrieben und Sondervermögen in Zukunft ausgeschlossen sein wird.
Die Änderungen bei der Konjunkturkomponente unter Tagesordnungspunkt 6 stellen ebenfalls eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten dar. Im Fokus steht das Verfahren zur Ermittlung der strukturellen Steuereinnahmen. Ziel ist es, die strukturellen Steuereinnahmen weiterhin sachgerecht zu ermitteln. Die Änderungen im Gesetzentwurf beziehen sich zum einen auf den Einfluss von Rechtsänderungen; denn in Zukunft sollen nur noch dauerhafte und merkliche Änderungen bei der Schätzung der Steuereinnahmen berücksichtigt werden. Dies verleiht dem Verfahren ein Plus an Praktikabilität.
Die zweite Änderung bezieht sich auf die jährliche Fortschreibungsrate. Diese wird von der Entwicklung des sogenannten Symmetriekontos beeinflusst, auf dem die Entwicklung der Konjunkturkomponente erfasst wird. Natürlich können die konjunkturellen Steuereinnahmen in beide Richtungen schwanken. In der Realität aber hat sich die Konjunkturlage derart positiv entwickelt, dass auch der Korrekturmechanismus des Symmetriekontos angepasst werden muss. Dazu wird ein zusätzliches Regelelement eingeführt. Der Korrekturmechanismus der Fortschreibungsrate greift dann in Zukunft schneller.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem ersichtlich ist, dass wir in der Lage sind, die bundesgesetzlichen Vorga
ben umzusetzen, stellt der Gesetzentwurf nun den nächsten logischen Schritt dar, nämlich eine Verfassungsänderung zur Implementierung der neuen Schuldenregel und eine Anpassung an die veränderte konjunkturelle Entwicklung.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nun ist die Ministerin so oft gelobt werden, dass ich das jetzt gleich anfügen kann. Auch wir sind sehr zufrieden mit dem, was in dem Gesetzentwurf steht, und werden diesem Gesetzentwurf zustimmen. Es ist so, dass es von vornherein eine grüne Forderung war, den Haushalt möglichst transparent zu gestalten. Das ist ein Punkt, auf den wir jetzt mit dieser Gesetzesänderung zusteuern. Ich will einige Punkte kurz hervorheben.
Beispielsweise ist es wichtig, dass wir keine Nebenhaushalte haben. Beispielsweise ist es wichtig, dass die Töchter des Landes nicht mehr die Kredite aufnehmen können, und hinterher müssen wir das alles zusammenrechnen. Es ist für die Opposition jetzt viel einfacher zu argumentieren. Aber die Frage ist natürlich, wie die Kennzahlen für dieses Land sind. Die Kennzahlen für dieses Land sind dadurch viel deutlicher als bisher. Ich will hinzuzufügen, es sind zurzeit sehr gute Kennzahlen. Das freut uns noch dazu.
Wir haben auch sozusagen eine Anpassung an andere Bundesländer vorgenommen, das heißt, wir haben jetzt eine strukturelle Nettokreditaufnahme und werden die so berechnen können wie die anderen Bundesländer auch. Wir hätten es wahrscheinlich auch von vornherein so gemacht, wenn wir mit unseren Entwürfen nicht so früh gewesen wären und als erste die Schuldenbremse umgesetzt hätten.
Wir wollen in Zukunft klarer und deutlicher haben, wie sich die Konjunkturlage entwickelt. Deswegen ist der zweite Ge
setzentwurf für uns richtig und zustimmungsfähig, damit wir schneller ausrechnen können, wie sich der Haushalt eventuell nach oben oder nach unten entwickeln wird. Beide Dinge sind möglich. So haben wir dann deutlichere Zahlen, die uns zur Verfügung stehen.
Außerdem sollen die Rechtsänderungen besser mit berücksichtigt werden. Das ist wichtig für uns, damit wir im Landtag abschätzen können, wie sich in Zukunft das Gesamtvolumen des Haushalts entwickelt. Dies sind alles Punkte, die zur Transparenz dienen, die grünen Forderungen auch immer entsprochen haben. Deswegen stimmen wir sehr freudig zu.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich gehe davon aus, es wird Ausschussüberweisung beantragt, und zwar zu Tagesordnungspunkt 5 an den Haushalts und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss, zu Tagesordnungspunkt 6 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist das einstimmig so beschlossen. Die Überweisungen finden statt.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5102 – Erste Beratung