Zweitens wird eine Nettokreditaufnahme bei Landesbetrieben und Sondervermögen ausdrücklich ausgeschlossen. Die reguläre Kreditaufnahme des Landes wird so im Kernhaushalt konzentriert. Diese Änderungen machen eine gesonderte Betrachtung der Sondervermögen und Landesbetriebe entbehrlich. Es wird deutlich einfacher, die strukturelle Nettokreditaufnahme zu berechnen. Dies erhöht die Transparenz der Regelungen.
Zugleich werden so die Hinweise aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 22. Februar 2017 aufgegriffen. Dieser wies auf einen Widerspruch zwischen Vermögensaufbau zur Finanzierung künftiger Belastungen und den bisherigen Regelungen des Ausführungsgesetzes hin, die sowohl den Vermögensaufbau als auch den Vermögensabbau strukturell neutral stellen. Nunmehr entfällt, wie in anderen Ländern, die Neutralisierung von
Drittens sieht die Neuregelung vor, die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Strukturanpassungskrediten zu streichen. Sie wurde seit Bestehen nicht in Anspruch genommen. Andere Länder haben eine vergleichbare Regelung nicht.
Viertens, die letzte größere Änderung ist die Anpassung des Korrekturmechanismus bei der Ermittlung der strukturellen Steuereinnahmen. Die strukturellen Steuereinnahmen liegen mittlerweile deutlich unterhalb der Kassensteuereinnahmen. Diese Abweichung wird im Symmetriekonto erfasst.
Aufgrund des nunmehr hohen Standes des Symmetriekontos hatte auch der Landesrechnungshof eine Revision des Korrekturmechanismus angeregt. Notwendige Korrekturen der strukturellen Steuereinnahmen werden daher künftig etwas schneller, aber maßvoll nach oben wie nach unten vollzogen. Ein zusätzlicher finanzpolitischer Spielraum für das Jahr 2020, in dem erstmals der strukturell ausgeglichene Haushalt zu realisieren ist, ist mit dieser Ergänzung des Korrekturmechanismus nicht verbunden.
Mit den heute vorgeschlagenen Regelungen bewirken wir eine Vereinfachung. Sie sehen es schon an der Synopse: Das Gesetz ist deutlich kürzer geworden. Die Vereinfachung bewirkt mehr Transparenz. Die zentrale Vorgabe der Schuldenbremse, das Erreichen der schwarzen Null, wird leichter überprüfbar.
Unsere Aufgabe bleibt weiterhin, diese umzusetzen. Hierzu werden wir Ihnen im zweiten Halbjahr die Regierungsvorlage zum Doppelhaushalt 2019/2020 vorlegen, auf den dieser Gesetzentwurf erstmals Anwendung finden würde.
Im neuen Haushalt werden wir in bewährter Manier einen Ausgleich zwischen Investieren und Konsolidieren finden, um gute Rahmenbedingungen für die soziale, wirtschaftliche und ökologische Weiterentwicklung unseres Landes zu schaffen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! An einem Tag wie heute muss man eine solche Rede natürlich mit einem Glückwunsch an die Landesregierung beginnen. Sie haben 2017 nur so viel Geld ausgegeben, wie Sie eingenommen haben. Herzlichen Glückwunsch!
Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber in Rheinland-Pfalz eben nicht. Deshalb möchte ich es betonen. Sie haben nicht nur genau so viel Geld ausgege
ben, wie Sie eingenommen haben, Sie haben sogar noch einen Überschuss erzielt. Ich sage einmal für den Normalsterblichen: Eine Sondertilgung der Kredite ist möglich, wunderbar. –
Es ist auch deshalb etwas ganz Besonderes für mich, weil ich an dieser Stelle die Gelegenheit ergreifen möchte, mich bei denjenigen zu bedanken, denen wir als Politiker es zu verdanken haben, dass Haushalte Überschüsse machen, nämlich den Arbeitnehmern und Unternehmern in unserem Land, dem Fleiß und Ideenreichtum dieser Menschen, die Steuern zahlen und damit das Gemeinwesen überhaupt erst finanzieren können.
In den letzten Monaten gab es nämlich einige AhaErlebnisse, bei denen ich dachte: Dass ich das noch erleben darf! – Der Pensionsfonds, jahrelang mit Klauen und Zähnen von der SPD verteidigt, wir klagen dagegen: abgeschafft. – PLP Management GmbH und Co. KG, ohne sie ging es nicht, jahrelang als leuchtendes Vorbild, am besten für ganz Deutschland, als Monstranz vor uns hergetragen: Die Auflösung ist beschlossen. –
Und jetzt die Strukturanpassungskredite: Sie sind eine rheinland-pfälzische Singularität, Teil eines Kompromisses zugegebenermaßen, aber immer zentraler Baustein der SPD-Argumentation im Wege dieses Kompromisses zur Änderung der Verfassung gewesen. – Sie, Herr Wansch, haben in der Rede am 20. Juni 2012, als es darum ging, noch einmal ausgeführt, zum Thema Strukturanpassungskredite: Wir sind der Auffassung, dass wir diese brauchen, um die Handlungsfähigkeit dieses Landes gewährleisten zu können. – Wir haben dagegengehalten. Wir haben gesagt, absolute Sondersituation.
Herr Weiland hat damals gesagt, wenn überhaupt, dann das Geld nur mit verfassungsändernder Mehrheit aufnehmen, weil wir ein riesiges Bauchweh damit hatten. In Kenntnis des Kompromisses, dem wir zugestimmt hatten, hatten wir ein riesiges Bauchweh damit und haben deshalb dem Ausführungsgesetz nicht zugestimmt.
Und nun formuliert die Landesregierung das, was wir immer schon gesagt haben, eine wunderbare Gesetzesbegründung: „Lösung“ steht hier. „Weiterhin wird die (...) Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Strukturanpassungskrediten gestrichen. Dies trägt dem verfassungsrechtlichen Diskurs seit Einführung der Schuldenregeln Rechnung und erhöht die Konformität der Regelungen des Ausführungsgesetzes (...) mit den Regelungen der anderen Länder und dem Grundgesetz.“
Das müssen Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: „Dies (...) erhöht die Konformität (...) mit (...) dem Grundgesetz.“ Genau, endlich ist das Ausführungsgesetz
Frau Ahnen, bei einer solchen Gesetzesänderung machen wir gern mit. Bei der zweiten Beratung werden Sie eine verfassungsändernde Mehrheit erleben. Das ist eine großartige Sache. Deshalb sage ich, das ist nur der erste Schritt, Frau Ahnen.
Der nächste Schritt ist, dass wir uns § 117 unserer Verfassung ruhig einmal anschauen können. Darin steht unter Absatz 2 b nämlich nach wie vor das Thema Strukturanpassungskredite. Das streichen wir dann, gar kein Problem. Wenn wir es im Ausführungsgesetz mit der Begründung, die Sie uns liefern, streichen, streichen wir es doch auch in der Verfassung.
Wenn wir dann schon dabei sind: Was mir sehr wichtig ist, ist § 117 Abs. 1. Darin steht nämlich: „Der Haushaltsplan ist grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Super, bleiben wir dabei. Noch besser wäre die Formulierung: Der Haushaltsplan und im Haushaltsvollzug ist der Haushalt des Landes ohne Aufnahme von Krediten auszugleichen.
Da haben wir doch zwei wunderbare Änderungen. Da haben wir eine verfassungsändernde Mehrheit beieinander. Was kann man sich als Finanzminister mehr wünschen, als in einer solchen Frage das ganze Haus hinter sich zu wissen?
Das ist das Spannende an der Frage mit dem Ausführungsgesetz, dass wir bei dieser Gelegenheit die Dinge, die wir beim Kompromiss noch ein bisschen besser hätten machen können, jetzt gemeinsam in der Verfassung besser machen.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Inhalte des geänderten Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Landesverfassung hat Finanzministerin Doris Ahnen schon detailliert dargelegt. Ich möchte mich jetzt darauf konzentrieren, noch einmal deutlich zu machen, warum die SPD-Fraktion diese Änderung für richtig und wichtig hält und was damit bewirkt wird. Ich denke, da weicht die Argumentation doch ein bisschen von der flammenden Rede des Herrn Kollegen Schreiner ab.
Dass die strukturelle Nettokreditaufnahme, also die um finanzielle Transaktionen und Konjunktureffekte bereinigte Nettokreditaufnahme, zur zentralen Zielgröße bei der Einhaltung der Schuldenbremse wird, hat bei einem ausgeglichenen Haushalt, den wir ab 2020 haben werden, vor allem etwas mit mehr Transparenz zu tun.
Bei den noch nicht ausgeglichenen Haushalten haben wir uns auf den strukturellen Saldo konzentriert. Jetzt ist der Maßstab die strukturelle Nettokreditaufnahme. So ist es auch in Artikel 117 der Landesverfassung formuliert. Dort ist die Rede von der Kreditaufnahme.
Zugleich wird im Änderungsgesetz eine Kreditaufnahme bei Landesbetrieben und Sondervermögen ausdrücklich ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass wir Sondervermögen und Landesbetriebe nicht mehr gesondert betrachten müssen. Damit werden die Berechnungen einfacher und transparenter werden.