Protocol of the Session on November 22, 2017

Eine weitere Berichtspflicht bleibt uns also vorenthalten. Der ehemals vorgelegte Bericht aus 2014 betraf die ursprüngliche Regelung. Die neue Regelung bleibt ohne entsprechende Kontrollmöglichkeit des Landtags.

(Beifall der CDU)

Dies ist aber insbesondere zur Qualitätssicherung und zur Qualitätsrelevanz der Regelberatung erforderlich. Wir beantragen also, dass dieser Bericht analog der ursprünglichen Regelung aus 2009 wieder eingeführt wird. Konkret wollen wir einen § 33 einführen. Dieser lautet: „Die Landesregierung erstattet dem Landtag im Jahr 2018 einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen dieses Gesetzes auf der Grundlage entsprechender Beiträge der zuständigen Behörde, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der Verbraucherzentrale RheinlandPfalz e. V. und der Verbände der Einrichtungs- und Leistungsträger sowie der Vertretungen der Bewohnerinnen und Bewohner und der Beschäftigten. Insbesondere soll der Bericht auf die Qualitätsrelevanz der Regelberatungen und ihre Beiträge zur Qualitätssicherung eingehen.“

Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an dieser Stelle auch an die Sendung „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ am 16. November mit dem Thema „Pflege außer Kontrolle? Keine unangemeldeten Heimprüfungen im Land“, in der anschaulich darüber berichtet wurde. Die Autoren stellten fest: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Das gilt umso mehr, wenn es um hilfsbedürftige Menschen geht. Umso erstaunlicher ist es, dass es in Rheinland-Pfalz keine unangemeldeten Kontrollen mehr von Pflegeheimen gibt. Das ist in Deutschland einmalig. Zuletzt hatten mehrere Pflegeheimskandale für Aufsehen gesorgt. Bewohner sollen schikaniert und vernachlässigt worden sein.“ So der SWR-Bericht.

Der SWR-Pflegeexperte Gottlob Schober kritisierte dieses vorsätzliche Unterlassen von Kontrollen heftig. Auch die Verbraucherzentrale sah den Verzicht auf Regelprüfungen zum Schutz der Pflegebedürftigen äußerst kritisch und reagierte mit Unverständnis auf diesen mangelnden Patientenschutz.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Die Sozialministerin betonte in der Sendung erneut, dass mit der Beratung und Vertrauen der Schutz der Bewohner besser gewährleistet werden könne.

Angenommen, es sei so. Uns als CDU geht es aber um die Sicherung dieser Qualität in der Pflege. Für uns bedeutet das, die Lebensqualität der Bewohner steht im Vordergrund. Nur das ist Qualität. Zurzeit fehlen die Messinstrumente. Der Pflege-TÜV ist gescheitert. Erst im Jahr 2018 soll es neue Qualitätsindikatoren geben.

Unabhängig davon ist eine zwingende Sozialraumöffnung

der Heime notwendig. Qualitätsmessungen und Prüfungen müssen in die Alltagsprozesse der Heime implementiert werden. Standards des Managements müssen bekannt sein. Man muss den gesamten Pflege- und Wohnprozess sehen. Diese Strukturqualität ist die notwendige Voraussetzung für die Ergebnisqualität. Über all das erfahren wir ohne einen Bericht nichts.

(Beifall der CDU)

Ich hörte neulich ziemlich erschrocken auf einer Pflegetagung folgende Sätze: „Der Wettbewerbsdruck der Branche der stationären Langzeitpflege treibt zum opportunistischen Qualitätsdumping.“ oder: „In einem Markt latenter Grenzanbieter ist Vertrauen in die Qualität unsicher.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir halten uns für die CDU-Fraktion in Zukunft alle Optionen offen: Prüfung oder Beratung. – Jetzt ist erst einmal die Landesregierung selbst in der Pflicht, für die viel beschworene Transparenz zu sorgen und diesem Hause einen Bericht über die Beratungen vorzulegen.

(Beifall bei der CDU)

Wir müssen die Ergebnisse kennen. Es müssen Methodik, Stringenz und flächendeckende qualifizierte Beratung erkennbar sein. Wir wollen wissen, ob eigene Fehlerkulturen vor Ort implementiert sind und gelebt werden. Wir verlangen diese Transparenz auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen, die sich oftmals ungerechtfertigt Vorwürfen ausgesetzt sehen. Es ist Aufgabe des Landes, für eine menschenwürdige Pflege zu sorgen

(Glocke der Präsidentin)

und diese zu garantieren, und dies ist nicht Aufgabe der Anbieter und Leistungsempfänger selbst. Berichten Sie uns über die Ergebnisse dieser Aufgabe. Es ist wichtig, in der Pflege nah am Geschehen zu bleiben.

(Glocke der Präsidentin)

Wir brauchen ein objektives Bild, ein Kontrollrecht und keinen Blindflug.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Dr. Machalet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Wäschenbach, wir haben in der letzten Plenarsitzung ausführlich über Ihre Große Anfrage zum LWTG gesprochen, insbesondere über die Änderungen in § 20, wonach unangekündigte Prüfungen zugunsten einer umfassenden Beratung durch die Beratungs- und Prüfbehörde weggefallen sind. Ich habe manchmal den Eindruck, dass Sie Ihre eigene Große Anfrage gar nicht richtig gelesen haben.

Sie haben schon beim letzten Mal angekündigt, dass Sie das Thema weiter parlamentarisch aufgreifen wollen. Insofern ist der Gesetzentwurf, den Sie nun vorgelegt haben, für uns sicherlich keine Überraschung, wobei ich zumindest etwas überrascht war, dass Sie nicht gleich die Maximalvariante – die Wiedereinführung der unangekündigten Prüfung – gefordert haben, sondern sich zunächst darauf beschränken, die Berichtspflicht, die im alten § 33 für 2014 enthalten war und ebenfalls mit der Novelle entfallen ist, wieder einzuführen.

Lassen Sie mich dazu zwei Anmerkungen machen. Erstens, der Wegfall der Berichtspflicht hat, genauso wie andere Dinge, in der Debatte um die Novellierung des LWTG damals keinerlei Rolle gespielt. Man muss auch sagen, die einmalige Berichterstattungspflicht nach § 33 diente damals weniger zur Information des Landtags, sondern vor allem als Grundlage für die Evaluation des Gesetzes, die letztendlich wiederum die Grundlage für die Novellierung war.

Zweitens muss man in die Diskussion um Berichte und Prüfungen und die Aufgaben des Landes noch einmal ein bisschen Struktur bringen, glaube ich. Sie tun so, als gäbe es überhaupt keine Prüfung. Es ist aber doch mitnichten so, dass es keinerlei Berichte über die Qualität von Pflegeeinrichtungen oder unangekündigte Prüfungen geben würde. Der Pflege-Navigator der AOK dokumentiert zum Beispiel sehr anschaulich die Ergebnisse der Prüfung nach § 114 SGB XI. Klar, wir wissen um die Aussagekraft der Pflegenoten, aber trotzdem bieten sie einen guten Orientierungsrahmen, weil man sich wirklich bis ins kleinste Detail die Noten anschauen kann.

Der MDK überprüft unangekündigt die Pflegeeinrichtungen und erstellt eigene Qualitätsberichte. Sobald es Hinweise auf Mängel oder Verstöße gibt, prüft auch die Beratungsund Prüfbehörde unangekündigt – das habe ich auch beim letzten Mal gesagt – und leitet die entsprechenden Maßnahmen ein. Das war auch im Fall Speyer und im Fall Lambrecht so.

Ich muss aber auch sagen, ich unterstütze nach wie vor die Aussage von Herrn Professor Klie, dass man Qualität nicht in Einrichtungen „hineinprüfen“ kann. Qualitätsentwicklung – die Sie zu Recht einfordern – ist ein Prozess, in dem Beratung erst einmal wichtiger ist als Prüfung. All die Punkte, die Sie vorhin aufgeführt haben, sind Aufgabe der Beratungs- und Prüfbehörde. Schauen Sie sich den Aufgabenkatalog noch einmal genau an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, gerne können wir uns im Ausschuss darüber austauschen, ob die von Ihnen geforderte Festschreibung weiterer Berichtspflichten im LWTG zielführend ist und zur Qualitätssicherung in der Pflege beiträgt, denn im Ziel – gute, würdevolle Pflege – sind wir uns sicher einig. Allerdings sollten Sie sich schon darüber im Klaren sein, wozu Ihr Aktionismus in Sachen Prüfen und Berichten gerade führt. Wenn Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer in Presseverlautbarungen – Herr Wäschenbach, Sie haben es gerade wiederholt – unterstellt, es gebe genug Hinweise, die Sie alarmieren, dann führt das vor allem zu Verunsicherung bei den Pflegenden, Angehörigen und Pflegekräften.

(Zurufe der Abg. Martin Brandl und Hedi Thelen, CDU)

Anstatt hier eine Kultur des Misstrauens zu schüren, wäre es sicherlich zielführender, wenn wir uns weiter intensiv zum einen um eine Kultur des Hinschauens bemühen. Ich betone noch einmal, es ist unsere Aufgabe, für die Möglichkeiten, die es bereits gibt, um Verstöße und Probleme anonym melden zu können, zu werben und den Menschen deutlich zu machen, dass es diese gibt.

Zum anderen müssen wir alles daransetzen, dass die Bedingungen für die Pflegekräfte deutlich verbessert werden. Herr Wäschenbach, Sie haben den Bericht in „Zur Sache! Rheinland-Pfalz“ angeführt. Sie haben die eine Seite mit den Kontrollen erwähnt. Was aber in dem Bericht auch sehr deutlich geworden ist: Stehen Einrichtungen unter einem hohen Renditedruck und schlägt sich dieser Druck fast ausschließlich in einer zu geringen Personalausstattung nieder, ja, dann müssen hier klare Grenzen gezogen werden. Die Verantwortung liegt aber hier nicht allein beim Land. Das, was im Land möglich ist, tun wir bereits. Noch einmal: Die allermeisten Einrichtungen im Land leisten eine hervorragende Arbeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Präsidentin)

In ihnen werden die Menschen gut und würdevoll gepflegt und versorgt. Wir müssen den Pflegenden im Kampf um bessere Bedingungen den Rücken stärken und dürfen Ihnen nicht, wie Sie das teilweise tun, in den Rücken fallen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD Fraktion spricht Herr Dr. Böhme.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Am 1. März 2016 wurden die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen zur Prüfung von Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot im Sinne von § 4 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe geändert: weg von den bis dahin vorgesehenen unangemeldeten Regelprüfungen hin zu anlassbezogenen Prüfungen und im Übrigen vorrangig zur Beratung der genannten Einrichtungen. –

Der Sachverhalt wurde heute schon mehrfach erklärt, dürfte also bekannt sein, auch aus der Besprechung der Großen Anfrage. Ich wiederhole ihn angesichts der fortgeschrittenen Stunde nicht. Gleichwohl möchte ich hier zum Ausdruck bringen, dass wir vonseiten der Fraktion der AfD die im vergangenen Jahr vorgenommene Änderung des LWTG in dieser Hinsicht durchaus kritisch sehen.

Auch nach Besprechung der genannten Großen Anfrage sehen wir nicht, inwieweit durch die Änderung die Prü

fungsverantwortung der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde deutlich geschärft und gestärkt wurde, wie es die Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage ausgedrückt hat. Wir sehen nach wie vor einen qualitativen Unterschied zwischen unangemeldeten Prüfungen und den derzeit vorgesehenen Beratungen nach vorheriger Anmeldung.

Ähnliches gilt für die aufgrund der Ergebnisse zutreffenden Maßnahmen. Insoweit teilen wir die Einschätzung, dass das Land sich hier aus der Prüfverantwortung zurückgezogen hat, wie es auch in der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt. Dabei geht es uns bei unserer Kritik nicht darum, die gute Arbeit der Beschäftigten in den bereits genannten Einrichtungen infrage zu stellen. Selbstverständlich ist uns auch bewusst, dass die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen hier anderer Auffassung sind.

Gerade aber weil es hier unterschiedliche Auffassungen gibt und natürlich auch weil wir die erfolgte Änderung des LWTG kritisch sehen, halten wir den nun vorliegenden Gesetzentwurf für sinnvoll. Der Schritt weg von den unangemeldeten Regelprüfungen hin zu anlassbezogenen Prüfungen und zur Beratung stellt einen Paradigmenwechsel dar. Die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Wohnformen und der Pflege, Teilhabe und anderer Unterstützungsleistungen für die betroffenen Menschen ist eines der Ziele des LWTG.

Deshalb macht es Sinn, dass die Landesregierung umfassend über die Qualität und Relevanz der Regelberatung und ihre Beiträge zur Qualitätssicherung berichtet. Eine solche Berichterstattung ermöglicht es uns allen, ein umfassendes Bild von den Auswirkungen des beschriebenen Paradigmenwechsels zu erhalten und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Deshalb wird die AfD-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Wink.

Verehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt ist für die FDP-Fraktion nicht nachvollziehbar. Erst im letzten Plenum wurde als Antwort auf die Große Anfrage ganz klar dargestellt, welche Vorteile die Regelberatung gegenüber der Regelprüfung hat. Die Gespräche orientieren sich individueller und zielgerichteter an den einzelnen Bedarfen der Einrichtungen als die regelhaften anlasslosen Prüfungen. Stattdessen können sich dann die einzelnen anlassbezogenen Prüfungen ihrerseits wiederum intensiver und fokussierter mit den einzelnen problematischen Aspekten beschäftigen.

Die Akzeptanz der in den Beratungen angesprochenen Maßnahmen ist wesentlich höher, sind die Gespräche

doch von einer sehr konstruktiven Atmosphäre geprägt. Hier zeigen die Träger auch, dass keine Qualität „in die Einrichtung hineingeprüft“ werden muss, sondern von ihrer Seite ebenfalls ein großes Interesse an der Qualitätserhaltung und Qualitätssteigerung in den Einrichtungen besteht. Dementsprechend ist die Kooperationsbereitschaft wesentlich höher, und die Einrichtungen versuchen ihrerseits, Themen in die Gespräche zu bringen, in denen sie sich Rat zu Verbesserungen wünschen.

Im Zuge der Beratung werden Maßnahmen vereinbart, für die es eine Umsetzungspflicht gibt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, vertragliche Maßnahmen zu vereinbaren oder Anordnungen zu erlassen. Dies nur zu dem Punkt, dass es nach der Umstellung auf die Regelberatung keine verbindliche Möglichkeit zur Qualitätsverbesserung mehr gäbe, wie es hier teilweise suggeriert wird.