Protocol of the Session on November 22, 2017

Im Zuge der Beratung werden Maßnahmen vereinbart, für die es eine Umsetzungspflicht gibt. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, vertragliche Maßnahmen zu vereinbaren oder Anordnungen zu erlassen. Dies nur zu dem Punkt, dass es nach der Umstellung auf die Regelberatung keine verbindliche Möglichkeit zur Qualitätsverbesserung mehr gäbe, wie es hier teilweise suggeriert wird.

In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf sagen Sie – ich darf zitieren –: „Das Ersetzen von Prüfungen durch Beratungen darf (...) nicht zu Qualitätsrisiken führen (...).“ An dieser Stelle kann man erst einmal bei Ihnen sein. Sie sagen aber auch, dass Sie Zweifel hätten, dass die Qualität der Pflegeeinrichtungen seit dem Paradigmenwechsel bei den Prüfungen gleich geblieben oder sich verschlechtert hätte. Darüber muss man sich schon sehr wundern. Führen wir uns vor Augen, was das Ziel des Gesetzes ist: die Würde, Privat- und Intimsphäre älterer Menschen und volljähriger behinderter oder pflegebedürftiger Menschen

(Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

zu schützen, deren selbstbestimmtes Leben, Teilhabe am Leben und an der Gesellschaft zu fördern etc. – Fordern Sie also hier ein Hineinprüfen,

(Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Das machen wir doch gar nicht!)

heißt das dann, dass die Ziele nicht erfüllt werden? Unterstellen Sie, dass die Qualität so weit gefallen ist, dass die Ziele nicht erfüllbar sind?

Das würde ich, wenn es so ist, hier gern faktisch belegt haben; denn das bleiben Sie schuldig. Sie äußern Ihr Misstrauen in Ihrer Rede nur gegenüber den Einrichtungen und den dort tätigen Personen.

Deshalb frage ich noch einmal: Haben Sie Erkenntnisse, dass sich die Qualität wesentlich verschlechtert hätte? Die Pflegenoten der MDK-Prüfung als ein Beispiel lassen nicht den Schluss zu, dass sich die Qualität der Pflegeeinrichtungen seit Anfang 2016 verschlechtert hätte.

Nur um es noch einmal klarzustellen, bei festgestellten oder angezeigten Mängeln greift das anlassbezogene Prüfrecht.

(Abg. Marco Weber, FDP: Jawohl!)

Bei dem von Ihnen angesprochenen Fall in Speyer – er ist wirklich sehr bedauerlich – wurde Ihnen aber mehrfach dargelegt, welche Maßnahmen und Konsequenzen hier gezogen wurden und dass Regelprüfungen solche Einzelfälle wahrscheinlich nicht verhindert hätten. Es ist

dementsprechend nicht angebracht, diesen Fall in Verbindung mit einem veränderten Prüfrecht zu setzen.

Verehrte Damen und Herren, die Landesregierung setzt bei der Qualitätssicherung von Pflegeeinrichtungen darauf – wir haben es schon gehört –, die Träger konstruktiv und auf Augenhöhe zu begleiten und, wenn nötig, korrektiv einzugreifen. Es gibt keinerlei Erkenntnisse oder Hinweise darauf, dass sich die Qualität der Pflege in Rheinland-Pfalz so dermaßen verschlechtert hätte. Insofern ist auch keine Sonderberichterstattung notwendig.

Danke schön.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Kollege Wäschenbach gemeldet.

Herr Wink, Sie haben immer vom „Reinprüfen“ der Qualität gesprochen, wir verlangten das „Reinprüfen“ der Qualität in der Einrichtung. Wir haben heute einen Gesetzesvorschlag, der gar nichts mit der Prüfung zu tun hat.

(Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen lediglich das, was 24,5 Beamte des Landes tun, wissen. Wir wollen wissen, was sie beraten und was sie bei dieser Beratung feststellen. In der Großen Anfrage haben Sie selbst gesagt, Sie hätten überhaupt keine Erkenntnisse in der Regierung, welche Qualitätsmanagementstrukturen in den Heimen vorhanden seien. Dann berichten Sie das doch. Die 24,5 Beamten oder Angestellten beraten 659 Heime. Sie haben es bisher nur geschafft, bei über 60 % zu beraten. Es gibt also gar keine flächendeckende Qualitätssicherung, keine flächendeckende Beratung.

Herr Wink, bleiben Sie bei der Wahrheit. Wir wollen nicht die Prüfung wieder einführen, wir wollen lediglich, dass dem Landtag ein Bericht, den Beamte oder Angestellte des Landes fertigen, als Kontrolle zur Verfügung gestellt wird.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei der AfD – Abg. Hedi Thelen, CDU: So ist es! – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: „Bleiben Sie bei der Wahrheit“, war nicht grenzwertig? Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund: Zu einer Kurzintervention spricht Herr Kollege Wink. Abg. Steven Wink, FDP: Verehrter Herr Kollege Wäschenbach, ich erinnere mich an Ihre Worte vorhin „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“. Was ist denn Kontrolle? (Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Noch besser schützen!)

Kontrolle ist nicht nur Bericht, Kontrolle ist Kontrolle.

(Beifall der FDP, bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Martin Haller, SPD: So sieht es aus! – Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Sagten Sie mir nicht, ich solle bei der Wahrheit bleiben.

(Abg. Martin Haller, SPD: Unverschämtheit!)

Kontrolle ist Kontrolle. Wenn ich heute Abend mit drei Promille auf der Straße fahre und herausgewunken werde, werde ich auch kontrolliert und gebe nicht nur einen Bericht darüber, ob ich Bier oder Wein getrunken habe.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut! – Zurufe von der SPD: Sehr gut! Jawohl!)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Köbler.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Wink dankbar, dass er diese teilweise etwas trockene Thematik so dargestellt hat, dass sie auch der Laie ein Stück weit nachvollziehen kann.

(Heiterkeit des Abg. Martin Haller, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Wäschenbach, Qualität der Pflege, Zukunft der Pflege, Situation in der Pflege, Pflegeskandale, Prüfrechte, Qualitätsberatung, Qualitätsmanagement, Pflegenotstand: Sie haben in Ihrer Rede das ganz ganz große Rad gedreht. Sie haben alle die Themen, die wir im Pflege-, im Sozial- und dem Bildungsbereich diskutieren, aufgerissen. Dann habe ich noch einmal nachgelesen, was die CDU überhaupt beantragt hat:

(Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ja!)

einen einmaligen Bericht. –

(Heiterkeit des Abg. Alexander Schweitzer, SPD – Zuruf der Abg. Hedi Thelen, CDU)

Das heißt, Sie suggerieren hier, Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf, um einen einmaligen Bericht im kommenden Jahr vorgelegt zu bekommen, alle Diskussionen, Probleme und Herausforderungen irgendwie lösen.

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Es gibt doch nichts Neues!)

Da stellt sich die Frage, ob das noch produktive Zeit ist, die

wir miteinander verbringen, anstatt tatsächlich die Herausforderungen anzugehen und Qualitätsmanagement weiter nach vorn zu betreiben. Auch im Pflegebereich fordern Sie einen einmaligen Bericht über die Umsetzung der Beratungspraxis im LWTG an.

Ich bin Ihnen ganz dankbar über die blaue Karte, weil Sie vorhin tatsächlich suggeriert haben, die CDU wäre für das Rückkehrrecht zur anlasslosen Prüfung der Pflegeeinrichtungen. Das haben Sie aber nicht beantragt.

(Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Haben wir auch nicht!)

Ich habe schon zuerst gedacht, Sie hätten Ihren eigenen Antrag nicht gelesen, aber Sie haben vorhin dankenswerterweise klargestellt, dass es nicht die Position der CDULandtagsfraktion ist, wieder zum anlasslosen Prüfrecht zurückzukommen. Sie haben vorhin ganz klar gesagt, es ginge Ihnen um einen Bericht, und Sie wollen eben nicht die anlasslose Prüfung wieder einführen. Dann hören Sie aber auch auf, das in der Debatte ständig wieder zu suggerieren.

Sagen Sie doch endlich, dass die Änderungen, die wir 2016 im LWTG vorgenommen haben, von Ihnen an dieser Stelle nicht mehr weiter kritisiert werden und es Ihnen nur noch darum geht, auf Basis der Änderungen von 2016 einen einmaligen Bericht über die Umsetzung in 2018 zu bekommen. Daran wird es am Ende nicht scheitern.

(Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU)

Hören Sie auf, bei jedem Einzelfall zu skandalisieren, das hätte etwas mit der Novelle des LWTG 2016 zu tun. Ich habe Ihnen bei der Debatte zu Ihrer Großen Anfrage schon dargelegt, dass die skandalösen Einzelfälle, die wir hatten und deren Aufklärung und Abstellung es dringend bedarf, in ihrem ganz überwiegenden Umfang in die Zeit fallen, in der wir die anlasslosen Prüfungen in dem Bereich noch hatten. Das ist deswegen der empirische Beleg dafür, dass die anlasslose Prüfung eben nicht dazu führt, eine bessere Pflegequalität zu bekommen, und eben nicht dazu geführt hat, solche einzelnen Skandale zu verhindern.

Hören Sie doch auf, das in der Debatte miteinander zu vermischen. Das mag vielleicht die ein oder andere populistische Schlagzeile bringen, aber mit Pflegequalität, Aufarbeitung und Verhinderung von Einzelfällen und Skandalen im Pflegebereich hat das überhaupt nichts zu tun. Also beenden Sie diese Leier doch endlich.

Über alles Weitere reden wir dann im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Zu einer Kurzintervention hat Frau Abgeordnete Thelen das Wort.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Jetzt hat Herr Wäschenbach noch mitgerissen!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit mache ich es kurz. Herr Köbler, es gibt Sachen, die muss man einmal klarstellen. Das ist keine Neuerung, wenn wir hier einen einmaligen Bericht für das Jahr 2018 fordern. Wir orientieren uns an dem, was bei der erstmaligen Verabschiedung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe auch gemacht wurde, und zwar mit guten Gründen gemacht wurde.

(Beifall bei der CDU)