Protocol of the Session on November 22, 2017

Ich möchte aber auch noch etwas zu der hier eben vorgetragenen grundsätzlichen Kritik am Akkreditierungswesen sagen. Ja, die Freiheit von Forschung und Lehre ist ein hohes Gut. Aber diese Freiheit der Forschung und Lehre, die Wissenschaftsfreiheit, wird mit dem Staatsvertrag gestärkt, indem der Anteil der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und auch ihre Stimmengewicht im Akkreditierungsrat erhöht wird.

Wir dürfen aber eines nicht vergessen: Studium und Studiengänge dienen auch der Ausbildung. Ausbildung soll eben gut sein.

Sie soll wissenschaftlichen Standards genügen, und sie soll auch eine Berufsfeldorientierung haben. Deswegen ist es gut, dass Hochschulen ihre Studiengänge von anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, von sachkundigen Studierenden und auch von Berufspraktikern begutachten lassen.

Ehrlich gesagt finde ich es schon enttäuschend, dass sich die CDU auch nach der Anhörung, von der ich finde, dass sie sehr fundiert war, nicht zu einer Zustimmung durchringen kann, nach einer Anhörung, in der wirklich hochkarätige Experten, die in diesem Bereich Tag für Tag arbeiten, uns die Hintergründe und die Funktionsweise des Akkreditierungssystems noch einmal dargelegt haben. Ich finde, die Landesregierungen der Bundesrepublik Deutschland haben mit dem vorliegenden Staatsvertrag eine gute Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gefunden.

(Glocke der Präsidentin)

Ich kann daher nach den Ausführungen in der gestrigen Anhörung auch die Zustimmung ankündigen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich der Landesregierung das Wort erteile, möchte ich Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar den Verein der „Freunde für Flüchtlinge der Verbandsgemeinde Deidesheim“ sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 149. Mainzer Landtagsseminars. Herzlich willkommen in Mainz!

(Beifall im Hause)

Für die Landesregierung spricht Herr Professor Dr. Wolf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auch noch mal einige zentrale Punkte des Systemstudienakkreditierungsstaatsvertrages aufgreifen und hierbei natürlich auch die Anhörung der Sachverständigen und die Diskussion im Ausschuss betrachten.

Die europaweite Einrichtung von externen Qualitätssicherungssystemen an Hochschulen ist seit vielen Jahren ein tragendes Fundament im europäischen Hochschulrahmen. Der Staatsvertrag bekennt sich zur Akkreditierung als Form der Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre, und an dieser Stelle möchte ich betonen, dass der Staatsvertrag nicht zu einem Systemwechsel führt. Der Systemwechsel ist völlig richtig 1998 vollzogen worden, als die Entscheidung über die Einführung der Akkreditierung von Studiengängen fiel. Der Staatsvertrag baut jetzt auf die Akkreditierung auf, die sich in der bisherigen Form sehr bewährt hat. Er setzt die notwendigen rechtlichen Regelungen nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts um und optimiert das Akkreditierungssystem.

Die Verankerung folgender Regelungen führt zu einer Verbesserung der Akkreditierungspraxis an den Hochschulen: Die Akkreditierungsentscheidung wird nunmehr in eine Hand gelegt. Zukünftig obliegt dem Akkreditierungsrat und nicht mehreren Agenturen die Entscheidung über die Akkreditierung. Die Agenturen bereiten dafür beschlussfertige Empfehlungen an den Akkreditierungsrat vor. Der Staatsvertrag gewährleistet ein zügiges und schlankes Akkreditierungsverfahren.

Der Staatsvertrag unterstreicht auch die primäre Verantwortung der Hochschulen für die Qualitätssicherung und -entwicklung in Studium und Lehre der Hochschulen. Im Nachgang zur gestrigen Anhörung der Sachverständigen möchte ich insbesondere klarstellen, dass Rheinland-Pfalz durch den Staatsvertrag die staatliche Genehmigung von Studiengängen nicht an den Akkreditierungsrat überträgt.

Die Auffassung, die Akkreditierungsentscheidung des Rates führe automatisch zu einer staatlichen Genehmigung von Studiengängen, widerspricht natürlich der Rechtslage des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes. Die Verantwortung verbleibt beim Land. Die geäußerte Befürchtung des Souveränitätsverlustes des Landes ist natürlich unbegründet.

Auch die Bedenken der Verteuerung sind mit Blick auf die Zielsetzung des Staatsvertrags nicht haltbar. Ziel ist eine Kostensenkung im zukünftigen Akkreditierungssystem. Perspektivisch wird eine Kostenreduzierung unter anderem auch durch den allmählichen Umstieg auf die Systemakkreditierung der gesamten Hochschule erreicht. Die geplante Verlängerung von Akkreditierungsfristen auf einheitlich acht Jahre wirkt sich ebenfalls kostensenkend aus.

Dass die Neuerungen den Aufbau immenser bürokratischer Strukturen erfordern, kann auch nicht nachvollzogen werden. Das wurde auch gestern klar. Alle bei den Agenturen bisher angesiedelten Aufgaben, die das Erstellen von Akkreditierungsbescheiden und das Nachhalten ihrer Umsetzung beinhalten, gehen auf den Akkreditierungsrat über. Die Agenturen werden entlastet. Die Entscheidungszuständigkeit wird beim Akkreditierungsrat gebündelt. Der Staatsvertrag schafft Transparenz, Verfahrensvereinfachung und Rechtssicherheit durch einen einheitlichen Rahmen.

Meine Damen und Herren, ich freue mich natürlich, dass die Anhörung im Rahmen des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur insgesamt die Mehrwerte des Staatsvertrages sehr deutlich bestätigt hat. Vonseiten der Sachverständigen wurde mit einer Ausnahme der Staatsvertrag außerordentlich begrüßt. Die Sachverständigen beurteilen aus jeweils unterschiedlicher Sicht die Akkreditierung als ein gutes und sehr sinnvolles Verfahren.

Meine Damen und Herren, ich habe gestern im Ausschuss darauf hingewiesen – noch einmal zusammenfassend –, dass es nicht Aufgabe der Akkreditierungen oder des Akkreditierungswesens ist, Studiengänge einzuführen oder einzustellen. Das ist ausschließlich Sache und Verantwortung der Hochschulen in Abstimmung mit dem Ministerium.

Es geht bei den Akkreditierungen ausschließlich um eine Gewährleistung der Sicherung der Qualität der Lehre. Diese Qualität der Lehre wird als System erarbeitet an den Hochschulen selbst in den Fachbereichen, von den Professorinnen und Professoren unter Beteiligung Studierender und unter Verabschiedung in den Gremien.

Letztendlich erfolgt die Betrachtung dann der Studiengänge oder bei der Systemakkreditierung der gesamten Hochschule durch ein Expertengremium, durch Professorinnen und Professoren, also durch Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer unter Beteiligung von Studierenden und von sachverständigen Experten aus der beruflichen Praxis. Das heißt, die Verantwortung liegt bei den Hochschulen. Dort werden die Qualitätssicherungssysteme aufgesetzt und umgesetzt, und der Staatsvertrag gewährleistet die Innovation und Weiterentwicklung der Studiengänge.

Er ermöglicht einen ausreichenden Gestaltungsspielraum für die Hochschulen, und Herr Hermsdorf hat sich gestern sehr, sehr positiv über das Akkreditierungswesen geäußert und seine Hoffnung ausgedrückt, dass es nunmehr noch einfacher und noch besser wird, und das glaube ich auch.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Na, na, na!)

Genau so hat er es gesagt, und wir sind mit diesem Konsens herausgegangen. Insofern bitte ich um Ihre Zustimmung zu dem Staatsvertrag. Nach dem gestrigen Nachmittag hätte ich eigentlich erwartet, dass die Zustimmung einhellig ist, weil alles andere nicht verständlich ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über das Landesgesetz zu dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag, ein Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4081 –. Wer diesem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf in der zweiten Beratung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der CDU angenommen.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Gesetz in der abschließenden Beratung mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der CDU angenommen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes und des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/4400 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 17/4586 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat wird dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt.

Ich informiere Sie über den bisherigen Gang des Ausschussverfahrens: Die erste Plenarberatung war in der 42. Sitzung am 25. Oktober 2017 mit einer Aussprache. Danach wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen, und zwar an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf Annahme.

Wir steigen also direkt in das Abstimmungsverfahren zum Landesgesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes und des Landespflegegeldgesetzes ein. Wer diesem Gesetzentwurf in seiner zweiten Beratung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz einstimmig in der zweiten Beratung angenommen worden.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Auch das ist einstimmig. Damit ist das Landesgesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes und des Landespflegegeldgesetzes einstimmig angenommen worden.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 17/4564 – Erste Beratung

Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln und das Landesgesetz gleich an die Ausschüsse zu überweisen: an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Herrscht darüber Einigkeit? – Dann verfahren wir so, und das Gesetz wird entsprechend überwiesen.

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4565 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die CDU-Fraktion begründet der Kollege Wäschenbach den Gesetzentwurf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Am 26. Oktober 2017 haben wir an dieser Stelle über die Antwort zur Großen Anfrage der CDU-Fraktion zum Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe debattiert. Die Landesregierung konnte uns nicht belastbar darlegen, dass die von ihr abgeschafften Kontrollen von Pflegeeinrichtungen qualitativ und belastbar durch das neue Instrument der Beratung ersetzt werden können. Die Antworten waren vollkommen unbefriedigend.

(Beifall der CDU)

Dieser Paradigmenwechsel in der Qualitätssicherung der Pflege – Beratung statt Prüfung – steht auf mehr als wackligen Füßen. Es gibt kein konsequentes, sondern ein unzureichendes, unstrukturiertes Beratungssystem. Es konnten uns keine stringente Methodik und einheitlichen Standards genannt werden. Für uns als Parlament ist es nicht möglich festzustellen, ob dieser Systemwechsel funktioniert oder nicht.

Weil wir dies als Parlamentarier wegen fehlender Angaben nicht beurteilen können, bringt die CDU heute einen Gesetzesänderungsantrag ein und verlangt, dass die von der Landesregierung ausgesetzte Berichtspflicht über die Beratung und Qualität in den Heimen wieder eingeführt wird.

(Beifall der CDU)

Mit dieser Gesetzesänderung will die CDU-Fraktion die Landesregierung dazu verpflichten, dem Parlament regelmäßig Auskunft über die Situation in Pflegeeinrichtungen zu geben. Insgesamt leisten die Einrichtungen in Rheinland-Pfalz hochwertige und verantwortungsvolle Arbeit. Gleichwohl gibt es genug Hinweise, die uns alarmieren und die berichtenswert sind. Bis März 2016 gab es die Pflicht, dem Landtag über die Ergebnisse der umfassenden Prüfungen in den Heimen zu berichten. Mit der Abschaffung der regelmäßigen Prüfung wurde auch die darauf bezogene Berichtspflicht gestrichen.

(Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Alles falsch!)

Seitdem wird nur noch bei Beschwerden oder Hinweisen geprüft. Ansonsten ist lediglich eine regelmäßige Beratung vorgesehen.

Eine weitere Berichtspflicht bleibt uns also vorenthalten. Der ehemals vorgelegte Bericht aus 2014 betraf die ursprüngliche Regelung. Die neue Regelung bleibt ohne entsprechende Kontrollmöglichkeit des Landtags.