Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Dieser Pseudomarokkaner hat uns ganz schön auf Trab gehalten – Sicherheitsbehörden, Privatbehörden, Verwaltungstätigkeiten, medizinische Behandlung und die Zuwendungen für seinen Lebensunterhalt. Ich gehe davon aus, dass er
keiner geregelten Arbeit nachgegangen ist bzw. auch nicht konnte. Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Person seit der Einreise 2016 den Staat und damit auch den Steuerzahler viele zehntausend Euro gekostet hat?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Paul, wie ich bereits ausgeführt hatte, war die Person, als sie 2016 in die Bundesrepublik einreiste, danach in vier weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterwegs, sodass sie sich nicht fortlaufend in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten hatte. Sie wurde dann im Juni 2017 rücküberstellt in die Bundesrepublik und Rheinland-Pfalz zugeteilt. Der Aufenthalt in Rheinland-Pfalz ist ab Juni 2017 dort zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgt. Dann wurde die Angelegenheit dem Landkreis Mayen-Koblenz zugeteilt.
Ich hatte eben ausgeführt und möchte dies auch noch einmal betonen, dass die zuständige Ausländerbehörde von Beginn an in guter Zusammenarbeit mit den anderen Behörden alle richtigen Schritte unternommen hat, um zum einen das Asylverfahren zu beschleunigen, was auch passiert ist, und zum anderen dafür zu sorgen, dass ein Abschiebehaftbeschluss erwirkt wurde und die Person somit zeitnah hätte zurückgeführt werden können.
Es waren im Übrigen keine Privatbehörden im Einsatz, sondern ich hatte von einem privaten Sicherheitsdienst gesprochen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, Sie sagten gerade eben auf eine Anfrage, dass über die Unterbringung des Delinquenten in einer offenen Abteilung anstelle einer geschlossenen Ärzte entschieden hätten. Jetzt ist aber aufgrund einer Diagnose durch Ärzte davon auszugehen, dass es vor allem um medizinische Befunde und die Situation des Betreffenden geht. Ich frage Sie: Inwiefern hat die Landesregierung Sorge dafür getragen, dass auch der Schutz der Bevölkerung und der öffentlichen Sicherheit gewährleistet wird?
haben sehr gut zusammengearbeitet und zu jedem Zeitpunkt das ihnen Mögliche getan, um dafür zu sorgen, dass einerseits das Asylverfahren beschleunigt wird, es zu einer
raschen Rückführung kommt, ein Abschiebehaftbeschluss erwirkt wird und die Sicherheit der Bevölkerung eine ganz große Rolle spielt. Die Frage der Unterbringung in der Rheinhessen-Fachklinik Alzey hat aber mit psychiatrischen und psychologischen Kategorien und Einschätzungen sowie mit der Frage von Suizidalität und Eigen- und Fremdgefährdung zu tun. Das ist eine Sache, die die Ärztinnen und Ärzte und nicht Behörden in diesem Fall zu entscheiden haben.
Frau Ministerin, wir haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie sich jetzt für eine konsequente Rückführung oder Abschiebung von straffällig gewordenen Personen ausgesprochen haben.
Gleichzeitig haben Sie im Integrationsausschuss mehrfach betont, dass die Plätze in der GfA Ingelheim, die für Rheinland-Pfalz ohnehin sehr eingeschränkt sind, vollkommen ausreichend seien. Ich sehe hier einen gewissen Widerspruch. Sind Sie denn jetzt der Auffassung, dass man, wenn man es konsequent betreibt, alle Straftäter auch zurückzuführen und, wenn man sich den Fall anschaut, mit den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen versieht, vielleicht doch über einen Ausbau der Plätze in Ingelheim nachdenken sollte, wie wir es gefordert hatten?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Frisch, die Anzahl der Plätze in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim beträgt 40 Plätze. Wir halten die Zahl dieser Plätze, die vorgehalten werden, nach wie vor für ausreichend. Es ist hingegen so, dass nicht alle Bundesländer eine Abschiebehafteinrichtung vorhalten. Deswegen wäre es dringend geboten, darüber nachzudenken, inwieweit sich auch andere Bundesländer stärker in diesem Bereich engagieren können.
Es ist für mich kein Widerspruch, und es ist im Übrigen auch nichts Neues. Es ist möglicherweise etwas, was Sie nicht so gehört haben. Es ist etwas, was ich mehrfach im Parlament und im Ausschuss gesagt hatte. Es ist keine neue Entwicklung, dass wir seitens des Ministeriums eine priorisierte Behandlung der Asylverfahren für Straftäter vorgesehen haben mit dem Ziel, diese Leute rasch in ihre
Das war prinzipiell auch meine Frage. Frau Ministerin, Sie hatten am Anfang gesagt, es gibt eine Priorisierung bei Straftätern. Das Interesse, Straftäter möglichst schnell abzuschieben, ist auch seitens der Landesregierung sehr groß. Trifft das auf Entgegenkommen auch bei den Bundesbehörden, gerade bei den Ländern, in denen es schwierig ist? Welche Erfahrungen haben Sie?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Braun, das ist ein gemeinsam klar erkennbares Interesse sowohl der Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz als auch der Landesregierung sowie des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und – angedockt an das Bundesinnenministerium – auch des Bundesinnenministers. Hier gibt es eine klare Einigkeit. Ich hatte das in diesem Fall ausgeführt. Es gibt auch eine gute Zusammenarbeit in dieser Frage.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie hatten auf die Frage der Kollegin Binz geantwortet, dass der jetzt Flüchtige bei seiner Festnahme wieder in Abschiebehaft genommen werden soll. Frage: Wer wird dann die Entscheidung treffen, ob er dann wieder in der offenen oder in der geschlossenen Abteilung untergebracht werden soll? – Eine Unterbringung in Ingelheim ist nicht möglich, weil er psychisch erkrankt ist.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kessel, die Entscheidung, ob eine sofortige Abschiebehaft nach seiner Festnahme oder eine Untersuchungshaft erfolgt, ist eine Entscheidung, die die Staatsanwaltschaft zu treffen hat. Er war, als er sich in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige befunden hat, in einer Einzelzelle allein und nicht gemeinsam mit anderen untergebracht. Ich hatte auch darauf hingewiesen, dass er auch aus den von Ihnen genannten Gründen und den Auffälligkeiten, die er zeigte, eine engmaschige Bewachung erfahren hat. Das würde natürlich im Falle einer weiteren Abschiebehaft genauso sichergestellt werden.
Herr Präsident, vielen Dank. Frau Ministerin, alle Maßnahmen müssen sich letztlich am Ergebnis messen lassen. Das Ergebnis ist, dass ein selbstmordgefährdeter Straftäter die Bürger und die öffentliche Sicherheit gefährdet. Meine Frage: Ist es richtig, dass in Ingelheim zunehmend gefährliche Straftäter von privaten Sicherheitsdiensten bewacht werden?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Junge, die Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige existiert schon seit vielen Jahren im Land Rheinland-Pfalz. Es war auch in der Vergangenheit so, dass dort Personen, die straffällig in Erscheinung getreten sind, untergebracht sind. Es ist des Weiteren so – das möchte ich noch ergänzen –, dass wir nicht nur einen privaten Sicherheitsdienst in der GfA haben, sondern auch Landesbedienstete und Vollzugsbeamte dort tätig sind.
Vielen Dank. Frau Ministerin, Sie haben eben das Itinerar eines Mannes, der aus einem klassischen Urlaubsland stammt, offengelegt und gesagt, wo er überall gewesen ist. Ich hatte allerdings nach Ihrer Einschätzung gefragt, welche Kosten dieser Mann verursacht hat – private Sicherheitsdienste, staatliche Sicherheitsdienste, Fahndungen, Lebensunterhalt, ärztliche Betreuung und Behandlung. Können Sie das irgendwie eingrenzen? Ich denke, das ist eine Frage, die den Steuerzahler sehr interessiert. Gehen die Zahlen in die Zehntausende, oder haben Sie eventuell andere Zahlen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Paul, ich kann die Frage nach den Kosten nicht genau beziffern. Dazu liegen mir keine genauen Erkenntnisse vor, um diesen Betrag eingrenzen zu können.
Frau Ministerin, Sie haben uns erzählt, dass er einmal in Deutschland und in vier anderen Ländern war und dann nach Deutschland rücküberstellt wurde. Sie wissen aber nicht, ob es ein Marokkaner oder ein Algerier ist. Ich frage
Sie: Von woher kam dieser nach Deutschland, und mit welchen Papieren oder Argumenten ist er nach Deutschland und nicht zum Beispiel, wenn er von Italien gekommen ist, nach Italien rücküberstellt worden?
Es ist so, dass sich im Rahmen der geltenden DublinRegelungen die Sachlage so darstellt, dass dasjenige Land in der Europäischen Union, in dem derjenige zuerst einen Asylantrag stellt und sich zuerst meldet, für das Asylverfahren zuständig ist. Sie merken das an dem, was ich erläutert hatte, dass seit dem Juni 2016, als er erstmals in die Bundesrepublik eingereist war und sich danach in vier europäischen Ländern aufhielt, die Bundesrepublik Deutschland in diesem Fall für die Durchführung des Asylverfahrens von ihm zuständig war. Die Zuteilung, welches Bundesland das Asylverfahren zu übernehmen hat, erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel, dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, sodass er Rheinland-Pfalz zugewiesen wurde.
Ich habe keine Erkenntnisse darüber, wie genau die Fluchtroute nach Deutschland war. Ich werde versuchen, das noch einmal zu recherchieren. Sobald wir dazu neue Erkenntnisse haben, werde ich Ihnen dazu die Information nachreichen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Thomas Roth und Cornelia Willius-Senzer (FDP), Digitale Gerichtssäle in Rheinland-Pfalz – Nummer 4 der Drucksache 17/4436 betreffend –, auf.
2. Ist es angedacht, die bereits vorhandenen Akten, welche noch Aufbewahrungsfristen unterliegen, nachträglich zu digitalisieren?
3. Welche – technischen – Voraussetzungen benötigen Rechtsanwälte und sonstige Beteiligte, um am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten WilliusSenzer und des Herrn Abgeordneten Roth wie folgt – Sie sehen, ich habe entsprechend dem Thema die Antwort auch in elektronischer Form mitgebracht –:
Als einer der ersten praktischen Schritte zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz wurde festgelegt, dass in Rheinland-Pfalz zeitnah eine erste Pilotierung der EAkte in Angelegenheiten der Zivilgerichtsbarkeit bei einem Landgericht angestrebt wird. Insofern beantworte ich die Frage 1 dahin gehend, dass Hintergrund der Festlegung war, dass mit dem elektronischen Integrationsportal eine betriebsfertige E-Akten-Software für diesen Verfahrensbereich existiert und in Bayern bereits erfolgreich pilotiert wurde.
Da sich mit der Einführung der E-Akte auch der gewohnte Arbeitsablauf verändern wird, wurde beschlossen, mit der technisch risikoärmsten, weil bereits erfolgreich erprobt, Variante zu pilotieren. Ferner ist beim Landgericht wegen des Anwaltszwangs eine deutlich höhere elektronische Eingangsquote zu erwarten, was einen wesentlich geringeren Digitalisierungsaufwand zur Folge hat.