Protocol of the Session on October 26, 2017

Meine große Bitte ist, dass wir uns darauf fokussieren, dass wir die wesentlichen Rahmenbedingungen der Uniklinika verbessern. Dort geht es nicht um 450.000 Euro. Dort geht es um zweistellige Millionenbeträge.

Vielen Dank.

Vielen Dank. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall bei SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Uwe Junge (AfD), Brandstiftung in der GfA Ingelheim am 18. Oktober 2017 – Nummer 3 der Drucksache 17/4436 – betreffend, auf. Bitte, Herr Junge.

Ich frage die Landesregierung:

1. War der Brandverursacher bereits straffällig geworden, und falls ja, welche Delikte hatte er begangen?

2. Hatte es bereits Versuche gegeben, den Brandverursacher abzuschieben?

3. Welche Konsequenzen werden sich aus der Brandstiftung für den Aufenthaltsstatus des Brandverursachers ergeben?

4. Wo hält sich der Brandstifter gegenwärtig auf?

Für die Landesregierung antwortet Staatsministerin Spiegel.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten

Uwe Junge der Fraktion der AfD mit dem Titel „Brandstiftung in der GfA Ingelheim am 18. Oktober 2017“ beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt – ich beantworte die gestellten Fragen im Zusammenhang –:

Es handelt sich bei besagter Person um einen mutmaßlich marokkanischen Staatsangehörigen, der erstmals im Juli 2016 in die Bundesrepublik eingereist ist, sich anschließend nicht nur in der Bundesrepublik, sondern in vier weiteren Mitgliedstaaten der EU aufhielt und im Juni 2017 in die Bundesrepublik rücküberstellt wurde.

Der 27-Jährige wurde Rheinland-Pfalz zugewiesen und lebte, bevor er dem Landkreis Mayen-Koblenz zugeteilt wurde, in der Erstaufnahmeeinrichtung in Speyer. Dort war er mehrfach abgängig und hat sich in stationärer Behandlung in der Psychiatrie befunden.

Es liegen zwei strafrechtliche Verurteilungen zu Geldstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Leistungserschleichung vor. Darüber hinaus ist eine hohe Zahl von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren anhängig, die bislang noch nicht zu einer Verurteilung geführt haben. Dabei handelt es sich um Straftaten, die insbesondere unter Alkoholeinfluss begangen wurden.

Seit der Zuweisung an den Landkreis Mayen-Koblenz am 10. August 2017 ist die dortige Ausländerbehörde unverzüglich tätig geworden, um so rasch wie möglich eine Entscheidung über den Asylantrag zu erwirken und ihn im Falle einer Ablehnung möglichst zeitnah nach Marokko zurückzuführen.

Dies entspricht der Vorgabe meines Ministeriums bei Straftätern, das Asylverfahren beschleunigt zu betreiben, damit die entsprechenden Personen schnellstmöglich zurückgeführt werden können. Eine entsprechende Absprache gibt es auch mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

So hat die Kommune so schnell wie möglich einen Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erwirkt, damit dort die Anhörung erfolgen konnte. Das Asylverfahren wurde dementsprechend beschleunigt durchgeführt, und der ablehnende Bescheid ist am 18. September 2017 ergangen. Am 28. September 2017 wurde er bestandskräftig.

Daraufhin wurde sofort die Zentralstelle für Rückführungsfragen eingeschaltet, um Identifizierungs- und Rückführungsmodalitäten zu klären. Wegen bestehender Fluchtgefahr wurde am 10. Oktober 2017, also drei Wochen, nachdem das BAMF den Asylantrag abgelehnt hatte, unmittelbar ein Abschiebehaftbeschluss erwirkt. Vorherige Abschiebeversuche gab es nicht.

Wegen der bestehenden Erkenntnisse erfolgte in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige eine engmaschige Überwachung und Personenkontrolle. Dies umfasste auch eine engmaschige Kontrolle des Haftraums.

Gleichwohl ist es dem Betroffenen am Abend des 18. Oktober 2017 gegen 19:52 Uhr gelungen, in seiner Zelle Feuer zu legen, indem er die Matratze in Brand setzte. Dieser Brand wurde dank eines Rauchmelders jedoch schnell entdeckt.

Wie es dazu kommen konnte, dass der Mann ein Feuer entzünden konnte, wird von der GfA momentan intern untersucht. Durch den herbeigerufenen Notarzt wurde er erstversorgt und zur weiteren Behandlung in die Universitätsklinik Mainz eingewiesen. Aufgrund einer psychischen Auffälligkeit wurde der Mann von dort zur Untersuchung und Behandlung am 20. Oktober in die Rheinhessen-Fachklinik in Alzey verlegt, wo er auf eine offene Station aufgenommen wurde.

Infolge der Brandstiftung erfolgt natürlich keine Änderung der statusrechtlichen Situation. Es besteht bereits eine vollziehbare Ausreisepflicht. Unabhängig davon hat die Ausländerbehörde schon zuvor ein Ausweisungsverfahren in die Wege geleitet. Hierdurch wird nach einer Rückführung die Wiedereinreise erschwert.

In der Rheinhessen-Fachklinik erfolgte die Bewachung wie üblich während der ersten drei Tage zunächst durch die GfA, die hierfür einen privaten Sicherheitsdienst einsetzte. Dieser war pro Schicht mit zwei Beschäftigten vor Ort. Nach Ablauf der ersten drei Tage war die Kommune, also der Landkreis Mayen-Koblenz, für die Bewachung des Mannes in der Rheinhessen-Fachklinik zuständig.

Ab dem 21. Oktober 2017 um 21:10 Uhr wurde die Bewachung somit von einem anderen von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz beauftragten Sicherheitsdienst übernommen, der entsprechende Erfahrung besitzt. Dieses Vorgehen, also eine Bewachung durch die GfA während der ersten drei Tage und anschließend durch die zuständige Ausländerbehörde, ist in diesen Fällen üblich und gängige Praxis.

Am Sonntag, den 22. Oktober 2017, ist es dem Marokkaner dennoch gegen 09:35 Uhr gelungen, aus der RheinhessenFachklinik zu entweichen. Der mit zwei Personen anwesende Sicherheitsdienst hat sofort die Polizei informiert.

Wie die Situation im Hof genau war, aus dem der Betroffene entwichen ist, gehört zu den Dingen, die im Nachgang genau untersucht werden müssen, um ähnliche Situationen künftig von vornherein zu vermeiden.

Die eingeleitete Fahndungsaktion der Polizei, bei der auch Polizeidiensthunde eingesetzt wurden, führte nicht zur Ergreifung des Flüchtigen. Ferner war der private Sicherheitsdienst auch mit vier Personen im Einsatz.

Der aktuelle Aufenthalt des flüchtigen Mannes ist seither unbekannt. Er wurde zur Festnahme ausgeschrieben. Von der Polizei wird öffentlich nach ihm gefahndet.

Der Fall macht Folgendes deutlich: Personen wie dieser marokkanische Staatsangehörige gehören so schnell wie möglich abgeschoben. Hier muss der Staat wehrhaft sein.

(Zurufe von der CDU: Oh! – Abg. Matthias Lammert, CDU: Das ist ja mal eine Erkenntnis!)

Entschuldigung, ich hatte zuvor bereits erläutert, dass das eine ausdrückliche Entscheidung meines Ministeriums ist und die Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz so läuft, dass genau diese Straftäter so

schnell wie möglich abgeschoben werden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Die getroffenen Absprachen zur beschleunigten Rückführung von Straftätern in die Maghrebstaaten haben funktioniert. Die Behörden haben in diesem Fall Hand in Hand gearbeitet. Die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat vorbildlich gehandelt, indem sie alle Möglichkeiten zur Beschleunigung des Asylverfahrens genutzt hat.

Offen sind die Fragen, wie es dem Mann gelingen konnte, in der GfA ein Feuer zu legen, und wie er aus dem bewachten Hof der Rheinhessen-Fachklinik entweichen konnte. Mögliche Versäumnisse des Sicherheitsdienstes bei der Bewachung des Mannes in der Klinik sind zu untersuchen.

Mein Haus wird daher das gemeinsame Gespräch mit der betroffenen Kommune, der Polizei und dem Sicherheitsdienst suchen. Ich darf Ihnen versichern, dass wir vonseiten der Landesregierung an einer lückenlosen Aufklärung dieses Falles in höchstem Maß interessiert sind. Wir wollen vermeiden, dass sich dies so oder so ähnlich in der Zukunft wiederholen kann.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herber.

Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben beschrieben, dass eine offene Station der Rheinhessen-Fachklinik gewählt wurde. Warum wurde für die Unterbringung des Ausreisepflichtigen keine geschlossene Station – und wenn es diese in der Fachklinik nicht gibt, in einer anderen Einrichtung – gewählt?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Herber, das ist eine Entscheidung der zuständigen Ärztinnen und Ärzte vor Ort. Er wurde aufgrund einer psychischen Auffälligkeit von der Universitätsklinik Mainz in die Rheinhessen-Fachklinik nach Alzey verbracht. Dort erfolgten die Untersuchung einer möglichen psychischen Auffälligkeit und dann die Entscheidung, ihn dort auf einer offenen Station unterzubringen.

Eine Zusatzfrage der Kollegin Binz.

Frau Ministerin, vielen Dank für die sehr detaillierte Darstellung dieses Falles und den Ablauf. Was passiert mit der betreffenden Person, wenn sie dann hoffentlich bald aufgegriffen wird?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Binz, in jedem Fall würde diese Person in die sofortige Abschiebehaft kommen. Das ist völlig klar. Ob eine Untersuchungshaft angeordnet wird, ist Sache der Staatsanwaltschaft, dies zu entscheiden.

Natürlich wären die weiteren Schritte, dass die Klärung der Identifizierung der betreffenden Person so schnell wie möglich herbeigeführt werden kann. Ich hatte zu Beginn gesagt, dass es sich um einen mutmaßlich marokkanischen Staatsangehörigen handelt. Er hatte aber auch Aliasnamen. Es könnte auch eine algerische Staatsangehörigkeit sein, sodass im Moment ein Abgleich des Fingerabdrucks bei den Behörden in Marokko und Algerien läuft, um diese Frage zu klären, weil sie für die Frage der Rückführung essenziell ist, und wir hoffen, dass diese Fragen so schnell wie möglich geklärt werden können, damit die Person so schnell wie möglich zurückgeführt werden kann.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Junge.

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, wir können feststellen, dass die betreffende Person gefährlich war. Sie war suizidgefährdet und im Grunde schon zur Abschiebung bereit. Ich frage Sie: Wie konnte es dennoch zu der Flucht kommen? – Sie haben es versucht zu erklären. Warum haben Sie die Öffentlichkeit, wo doch die Flucht am Sonntag stattgefunden hat, erst am Mittwoch informiert? Es war auch heute erst in den Medien herauszufinden. War vielleicht unsere Anfrage der Hintergrund?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Junge, ich selbst habe weder die Öffentlichkeit informiert noch dazu Entscheidungen getroffen. Das war eine Angelegenheit und eine Entscheidung der örtlich zuständigen Polizei. Das hat mit der Fahndung zu tun. Es liegt auch in der Entscheidungshoheit der Polizei festzustellen, inwieweit – das ist in diesem Fall passiert – zunächst eine interne Fahndung läuft, die aus taktischen Gründen zunächst einmal intern lief. Danach hat sich die Polizei aus polizeitaktischen Gründen entschieden, diese Fahndung auch öffentlich zu machen, wie das in solchen Verfahren üblich ist.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Paul.

Frau Ministerin, vielen Dank für die Ausführungen. Dieser Pseudomarokkaner hat uns ganz schön auf Trab gehalten – Sicherheitsbehörden, Privatbehörden, Verwaltungstätigkeiten, medizinische Behandlung und die Zuwendungen für seinen Lebensunterhalt. Ich gehe davon aus, dass er