Das ist auch der Ansatz, wo wir in der Politik etwas tun können, indem wir diese Kompetenz, diese Wiederbelebungskompetenz der Bevölkerung, steigern. Es geht uns hier auch gar nicht darum, überall noch einmal einen kompletten Erste-Hilfe-Kurs anzubieten, sondern es geht darum, einen Basisalgorithmus der Wiederbelebung einem Großteil der Bevölkerung zugänglich zu machen.
Dieser besteht im Wesentlichen eigentlich auch nur aus den drei Worten Prüfen, Rufen und Drücken. Das heißt, ich schaue, ob jemand bewusstlos ist, ich rufe Hilfe, und ich überbrücke den Zeitraum, indem ich die Herzdruckmassage ausübe.
das denn überhaupt etwas, wenn ich diese Herzdruckmassage durchführe, obwohl ich mich nicht traue zu beatmen oder weitere Maßnahmen zu ergreifen? – Ich möchte Ihnen allen, auch im Plenum, ganz klar sagen: Es bringt eine ganze Menge. Es ist der entscheidende Faktor. –
Der Grund dafür ist, dass sich auch bei einem HerzKreislauf-Stillstand natürlich noch eine ganze Menge Restsauerstoff im Blut befindet, und durch die kompetent und richtig ausgeführte Herzdruckmassage lassen Sie diesen Restsauerstoff mit dem Blut im Körper zirkulieren und halten damit Herz und Hirn über diese zwei, drei oder vier Minuten, bis der Rettungsdienst eintrifft, noch am Leben und verhindern diese irreparablen Schädigungen. Das ist ein ganz entscheidender und ganz zentraler Punkt, den bei uns viel zu wenige Menschen auch tatsächlich als solchen erkennen.
Es besteht eigentlich auch Konsens darin, dass, um die Ersthelferrate zu erhöhen, ein relevanter Anteil der Bevölkerung adäquat geschult werden muss. Mindestens 20 % der Bevölkerung benötigen ein solches Training.
Es stellt sich die Frage: Wie und wo kann man das am besten erreichen? – Dazu muss man sagen, wenn man diese Kompetenz frühzeitig im Laufe des lebenslangen Lernens als eine Art Kulturfertigkeit erlernt und dies durch eine gewisse Redundanz in der Wissensvermittlung auch im Langzeitgedächtnis verankert, dann erreichen Sie solche Raten der Bevölkerung, die sich dort sicher fühlen, und das, meine Damen und Herren, ist nur in der Schule möglich.
Konsequenterweise unterhalten die soeben genannten skandinavischen und auch die angloamerikanischen Länder seit Langem entsprechende nationale Programme in ihren schulischen Curricula. Wünschenswert wäre aus unserer Sicht auch eine solche Unterrichtung in RheinlandPfalz. Der Schulausschuss der Kultusministerkonferenz hat dies 2014 bereits empfohlen. Einzelne Bundesländer sind dieser Empfehlung bereits gefolgt bzw. sind im Umsetzungsprozess. Auch wir halten es für sinnvoll, ein solches verpflichtendes Minimalcurriculum „Wiederbelebung“ in den Schulunterricht zu implementieren, analog der Empfehlungen des Deutschen Rates für Wiederbelebung.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir haben in Deutschland im Jahr 70.000 Tote durch HerzKreislauf-Stillstände. Das ist die Größenordnung, über die wir sprechen. Ich denke, wir können einer ganzen Menge an Patienten, an Bürgern damit entscheidend helfen, wenn wir es schaffen, diese Kompetenz in großen Teilen der Bevölkerung als einen dauerhaften Effekt zu implementieren.
Ich bitte Sie für diesen Antrag um Zustimmung und Unterstützung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich möchte Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aus Germersheim. Herzlich willkommen bei uns im Landtag!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lebensrettende Maßnahmen sind möglichst von allen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land zu verinnerlichen. Niemand kann gegen eine solche Forderung sein. Gerade die Maßnahmen zur Reanimation sind dabei besonders in den Blick zu nehmen. Dazu haben sich zum Beispiel auch die Kommunen überall im Land gemeinsam mit Partnern aller möglichen gesellschaftlichen Gruppen aufgemacht, Defibrillatoren zur Ersten Hilfe an hochfrequentierten Plätzen zu installieren.
Umso wichtiger ist es, schon im Jugendalter zu lernen, wie in einem Notfall mit und ohne Hilfsgerät zu reagieren ist. Natürlich hat das die Landesregierung auch erkannt und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Rettungsorganisationen und den Schulen wie zum Beispiel mit der DAK oder dem ASB verstärkt auch im Ganztagsprogramm. Beide, DAK und ASB, sind dort Kooperationspartner im Ganztagsprogramm und haben eine Rahmenvereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz getroffen. In der Rahmenvereinbarung ist festgelegt, dass die beiden Organisationen ausschließlich mit ausgebildeten Fachkräften an den Schulen tätig sind und ihre Leistungen vom Land entsprechend vergütet werden.
An rund einem Drittel der Schulen in Rheinland-Pfalz hat sich dadurch sogar ein Schulsanitätsdienst gebildet. Ich habe selbst an solchen Schulen gearbeitet. Die Schülerinnen und Schüler werden ab Klasse 8, sofern sie noch ungefähr zwei Jahre diese Schule besuchen, in Erster Hilfe ausgebildet. Es bildet sich dann eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die ihre Schichten selbst organisieren. Sie fühlen sich dann auch wirklich verantwortlich für das Wohl ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler. Schon morgens vor der Schule holen sie den Rettungsrucksack ab, kontrollieren den Inhalt und nehmen ihn über den Tag mit, um direkt auf Hilfeanfragen reagieren zu können. Sie ergänzen damit nicht nur die Erste-Hilfe-Kompetenz, die das Lehrerkollegium in Kursen in der Regel alle drei Jahre auffrischen muss, sondern sie wachsen auch in diese Rolle hinein, und nicht wenige von ihnen entscheiden sich im Anschluss für das Berufsfeld Gesundheit und Pflege. Zusätzlich stellt auch das Bundesministerium des Innern Mittel zur Verfügung, die einem Teil der Schülerinnen und Schüler im Land ErsteHilfe-Kurse ermöglichen. Die Unfallkasse stellt Mittel für die Lehrerfortbildungen zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, in Ihrem Antrag sprechen Sie von einem geeigneten Konzept, Maßnahmen zur Wiederbelebung im Bereich der Ersten Hilfe näherzubringen. In diesem Konzept müssen und werden sich diese vielen bereits erfolgreichen Maßnahmen wiederfinden und
sollen entsprechend ausgebaut und ergänzt werden. Wir stellen uns eine generelle Verortung der Thematik, zum Beispiel im Ganztagsbereich oder in Fächern wie Biologie und Sport, vor.
Dennoch ist zum Schluss zu sagen, die Schule kann nicht ganz allein alle gesellschaftlichen Aufgaben vollumfänglich übernehmen. Gestern haben Sie darauf hingewiesen, dass Schulen sich auf ihre Kernkompetenzen beschränken sollen, heute fordern Sie, eine neue Aufgabe hinzuzunehmen.
Sie sehen an diesem Beispiel selbst, dass die Fragestellung von guter Schule und Unterricht tatsächlich sehr komplex ist.
Die Frage ist und bleibt, welches generelle Ziel wir verfolgen wollen. Es stellt sich die Frage: Was soll eigentlich aus unseren Kindern einmal werden? – Wir wollen mündige und befähigte Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in das Leben entlassen, eine ambitionierte Aufgabe, die auch die Kompetenz beinhalten sollte, im Notfall helfen zu können. Deswegen werden wir Ihrem Antrag zustimmen.
(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen! Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion der CDU soll der Landtag aufgefordert werden, durch ein geeignetes Konzept sicherzustellen, dass Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz durch regelmäßige Unterrichtungen nachhaltige Kenntnisse und Fertigkeiten in der Wiederbelebung vermittelt werden. Konkret wird im vorliegenden Antrag auf ein Konzept des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) verwiesen, das ab der 7. Jahrgangsstufe eine Unterrichtung durch speziell ausgebildete Lehrkräfte in einem Umfang von zwei Unterrichtsstunden pro Jahr vorsieht, sowie auf eine entsprechende Empfehlung der 395. Sitzung des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz vom 6. Juni 2014.
Tatsächlich sind die Argumente, die für den vorliegenden Antrag sprechen, nicht von der Hand zu weisen. Nach aktuellen Zahlen des Deutschen Reanimationsregisters erleiden pro Jahr etwa 50.000 Menschen einen HerzKreislauf-Stillstand, und zwar außerhalb des Krankenhauses. Nur 10 % überleben ihn; denn die Chancen, einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses zu überleben, stehen ungünstig. Hirnzellen überstehen den Sauerstoffmangel höchstens etwa vier Minuten, und
Damit treffen die Rettungskräfte nach Einschätzung des Deutschen Rates für Wiederbelebung in der Regel zu spät ein; denn unter realistischen Bedingungen vergehen nach der Erkenntnis des Deutschen Rates für Wiederbelebung vom tatsächlichen Moment des Herz-Kreislauf-Stillstandes bis zum Beginn der präklinischen Versorgung durch die Rettungskräfte mindestens sieben Minuten. Genau deshalb haben eben gerade Ersthelfer doch einen entscheidenden Einfluss auf eine Verbesserung der Überlebensquote. Der Deutsche Rat für Wiederbelebung geht aufgrund internationaler Studien sogar von einer Verdoppelung bis Verfünffachung der Überlebensrate aus, wenn man es so durchführt, wie Sie das vorschlagen.
Der Bundesgesundheitsminister sprach jüngst davon, dass in Deutschland jedes Jahr rund 10.000 Menschen durch das unverzügliche Einleiten einer Herzdruckmassage zusätzlich gerettet werden können. Das dürfte selbst nach den Maßstäben der SPD-Fraktion, wenn es um Notfälle geht, keine Kleinigkeit sein. Gleichzeitig ist die Quote bei der Wiederbelebung durch Ersthelfer in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern mit 10 % bis 20 % wirklich vergleichsweise niedrig und eine signifikante Steigerung nur durch flächendeckende und nachhaltige Vermittlung von Kenntnissen möglich.
Oftmals sind es mangelhafte Kenntnisse und Fertigkeiten und die hieraus resultierenden Unsicherheiten, also vielfach Angst, etwas falsch zu machen, die potenzielle Ersthelfer darin hemmen, Hilfe zu leisten.
Deshalb ist es der richtige Ansatz, die erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen frühzeitig und nachhaltig zu vermitteln. Nur wer Erste Hilfe regelmäßig übt, ist sicher und auch in einer Ausnahmesituation in der Lage zu helfen.
Ein dem Antrag entsprechendes geeignetes Konzept wäre etwa das des GRC, des Deutschen Rates für Wiederbelebung, das Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz durch regelmäßige Unterrichtungen nachhaltige Kenntnisse und Fertigkeiten in der Wiederbelebung vermittelt, wie etwa ein Grundverständnis von Herz-Kreislauf und sein Stillstand, das Erkennen eines solchen, eine strukturierte Alarmierung des Rettungsdienstes, ein grundlegendes Verständnis und eine effektive Durchführung der HerzDruck-Massage und eine Anwendung der Beatmung und Anwendung von automatisierten externen Defibrillatoren, wie man sie mittlerweile in vielen öffentlichen Gebäuden findet.
Wenn man das vermittelt, wäre aus Sicht meiner Fraktion der Antrag vorbehaltlos zu prüfen, wobei es aus unserer Sicht auch von entscheidender Bedeutung ist, dass ein entsprechender Unterricht auch tatsächlich bis in die höheren Jahrgangsstufen und auch an den berufsbildenden Schulen fortgeführt wird, damit die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten wirklich – hier liegt der Fokus – nachhaltig vermittelt werden können. Andere Bundesländer haben Rheinland-Pfalz hier schon etwas voraus.
7. Jahrgangsstufe einen Kurs Wiederbelebung an. In Sachsen haben das sächsische Kultusministerium, das Universitätsklinikum Dresden und die sächsische Ärztekammer in Schulen das Projekt „Schüler retten Leben“ gestartet. Für 56 Schulen in Sachsen haben die entsprechenden Lehrerfortbildungen im Januar dieses Jahres begonnen. Aus Sicht meiner Fraktion ist nicht erkennbar, wieso es in Rheinland-Pfalz nicht künftig vergleichbare Unterrichtsangebote geben sollte.
Dass ein entsprechendes Interesse seitens der Schüler in Rheinland-Pfalz gegeben ist, zeigen Projekte, wie sie etwa im Rahmen der Woche der Wiederbelebung vom 18. bis 24. September 2017 am Mons-Tabor-Gymnasium in Montabaur stattgefunden haben.
Die Resonanz der teilnehmenden Schüler sei dabei sehr positiv gewesen. Ausnahmslos alle seien mit großer Begeisterung dabei gewesen, wusste der Direktor im Anschluss zu berichten.
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch Reanimation Leben retten. Es ist ein Thema, das uns alle betrifft, sei es, dass ein Mensch selbst auf solche Maßnahmen angewiesen ist, es bei Freunden, Verwandten oder Unbekannten anwenden muss.
Laut dem Deutschen Rat für Wiederbelebung erleiden allein in Deutschland jährlich über 50.000 Menschen außerhalb des Krankenhauses einen plötzlichen Herzstillstand. Es wurde erwähnt, bereits nach drei bis vier Minuten erleidet das Gehirn dauerhafte Schäden. Ich darf den guten Grundstock der CDU aber noch mit allgemeinen Punkten ergänzen, die ich für die Zukunft wichtig finde.