Der Bund hat sich nun die Bundesverwaltung der Autobahnen im Rahmen der Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen im Dezember 2016 erkauft. Die rechtliche Umsetzung ist Teil des damit verbundenen umfassenden Gesetzespakets, das noch vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden musste.
Man könnte nun hoffen, dass die von Herrn Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier geäußerten verfassungsrechtlichen Zweifel an dem Gesetzespaket dem Zeitdruck der zu Ende gehenden Legislaturperiode geschuldet sind. Tatsächlich hatte der Bundesrat bereits im ersten Durchgang am 10. Februar diesen Jahres in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf eine entsprechende Öffnungsklausel in Artikel 30 Grundgesetz gefordert.
Als Fazit ist festzustellen, dass nach derzeitigem Stand Beschlüsse von Planfeststellungsverfahren, die von einer Landesbehörde nach dem 1. Januar 2021 eingeleitet wer
den, einem ganz erheblichen Prozessrisiko ausgesetzt sein werden, und zwar wegen fehlender verfassungsrechtlicher Grundlage.
Ich erachte es für sinnvoll, die Zuständigkeit für die Planfeststellung für Autobahnprojekte in Rheinland-Pfalz zu belassen. Das würde bei dem unwiderruflichen Gestaltungsverlust, den die Länder hinsichtlich der Autobahnen haben werden, ein gewisses Maß an Einflussmöglichkeiten sicherstellen. Das ist auch das Ziel der Landesregierung. Eine Klärung der Rechtslage ist deswegen aus unserer Sicht ausdrücklich zu begrüßen.
Ein für mich wesentlicher Punkt im Rahmen des Transformationsprozesses zur Autobahngesellschaft ist der Standorterhalt des Autobahnamts in Montabaur. Insofern sind wir dankbar für die Unterstützung des Landtags. Von Vertretern des LBM sind wir bereits mehrfach auf die angespannte Stimmung im Autobahnamt hingewiesen worden. Trotz der im Gesetz aufgeführten Leitlinien, dass die Weiterverwendung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich am bisherigen Arbeitsplatz und Arbeitsort erfolgt, machen sich die Beschäftigten des Autobahnamts genau darüber Sorgen, da die Standorte der Tochtergesellschaften noch nicht festgelegt sind.
Die Ängste nehme ich in meiner Funktion sehr ernst. Daher habe ich mich bereits im Juli diesen Jahres an Bundesverkehrsminister Dobrindt gewandt und mich mit Nachdruck für einen Standorterhalt eingesetzt. Am Standort Montabaur sind derzeit rund 140 Bedienstete beim Autobahnamt tätig, die 877 km betreuen. Eine solch ausgeprägte Organisationsstruktur für Autobahnen gibt es in dieser Form nur in wenigen Ländern. In den meisten werden nämlich die Autobahnen in Mischverwaltung mit den Bundes- und Landesstraßen und an mehreren Dienststellen betreut.
Der Bund kann mit dem Autobahnamt Montabaur allein auf Bundesautobahnen ausgerichtete funktionierende Strukturen sowie die dort eingearbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen. Für eine langfristige Sicherung der Arbeitsplätze am Standort ist aber die Benennung von Montabaur als Sitz einer der Tochtergesellschaften zwingend erforderlich. Dafür habe ich mich in der Vergangenheit eingesetzt, und dafür wird sich die Landesregierung auch weiter beim Bund einsetzen.
Ich möchte dafür werben, dass alle Abgeordneten sich für diese Win-win-Lösung engagieren: langfristiger Erhalt des Arbeitsorts für die Beschäftigten des Autobahnamts Montabaur, Übernahme funktionierender Strukturen mit eingearbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Bund und zu guter Letzt der Erhalt der Arbeitsplätze in Montabaur in unserem Bundesland als strukturpolitischer Beitrag für die Region und das Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen – weil Kollegen gesagt haben, die Landesregierung „müsse jetzt endlich mal“, und „sie müsse“ –, die Landesregierung hat immer deutlich gemacht, dass sie von einer Übertragung der Zuständigkeiten auf den Bund nichts hält.
Ich finde es aber ein bisschen merkwürdig, wenn ausgerechnet die CDU, die dieses Problem verursacht hat – Sie haben Gründe, warum Sie das wollten –, so spricht. Die künftige Entwicklung wird beweisen, ob Sie damit recht hatten oder nicht. Das ist in einen Kompromiss eingeflossen, und wir tragen ihn jetzt mit. Der Wunsch geht aber von der CDU aus.
(Abg. Alexander Licht, CDU: Die Gründe kennen Sie genauso! Sie und Ihre Partei haben sie sogar befürwortet!)
Deswegen sollten Sie nicht die Ersten sein, die uns auffordern, das Problem zu lösen, das Sie mit Ihrer politischen Entscheidung geschaffen haben.
Ich sage noch einmal: Ich war immer dagegen. Ich habe mich, nachdem die Entscheidung auf Bundesebene gefällt wurde, sofort für Montabaur eingesetzt. Ich finde diesen Eindruck etwas schräg, wenn die Kollegin sich hier hinstellt und so tut, als müsse sie die Landesregierung zum Jagen tragen,
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Licht, CDU: Sie verschweigen, dass die sozialdemokratischen Regierungen Teil des Problems sind! – Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Das stimmt überhaupt nicht! Nein, nein, nein!)
Deswegen bitte ich, den Eindruck nicht weiter zu erwecken, dass Sie uns hier zur Lösung des Problems animieren müssen, das – ich sage es noch einmal – nicht von irgend
Aufgrund der Redezeit der Landesregierung würden den Fraktionen noch weitere drei Minuten zustehen. Ich sehe allerdings keine Wortmeldung. Wird Überweisung beantragt?
Die AfD-Fraktion schlägt vor, den Antrag – Drucksache 17/4404 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/4404 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen.
Durch Reanimation Leben retten – Wiederbelebungskompetenz stärken Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4418 –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Gäste! Wir diskutieren heute den Antrag der CDUFraktion „Durch Reanimation Leben retten – Wiederbelebungskompetenz stärken“. Ich glaube, ich kann sagen, dass das Thema für unseren Arbeitskreis Gesundheit – insbesondere für Peter Enders und mich – ein Thema ist, welches uns wirklich am Herzen liegt.
Es ist so, dass in Deutschland nach wie vor von zehn Patienten, die einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden, neun versterben. Nur ein Patient überlebt diesen Herz-KreislaufStillstand. Die statistischen 10 %, die überleben, haben zusätzlich zu einem hohen prozentualen Anteil noch das Problem neurologischer Spätschäden, die sie für den Rest
ihres Lebens zur Pflegebedürftigkeit zwingen. Nur ganz wenige der Patienten überleben einen solchen Herz-KreislaufStillstand völlig ohne Folgeschäden.
Nun kann man sich – insbesondere als Nichtmediziner – fragen: Warum ist das denn so? – Die Medizin hat doch in den letzten Jahrzehnten große Fortschritte gemacht, die Lebenserwartung ist im Schnitt gestiegen. Hat sich in diesem Bereich denn nichts getan?
Dazu muss man sagen: Nein, die Zahlen haben sich nicht verbessert, und das liegt an einem Grundproblem, das wir auch in der Medizin nicht lösen können. Bis Fachkräfte eintreffen, bis der Rettungsdienst eintrifft und Ärzte vor Ort sind, vergehen mindestens sieben bis acht Minuten, oftmals 10, 12 oder 15 Minuten. Die Dauer, in der das Gehirn ohne Sauerstoff auskommt, ohne irreparable Schäden zu erleiden, liegt allerdings nur bei drei bis vier Minuten. Das heißt, das, was wir in den ersten Minuten vor Ort am Patienten verlieren, können wir auch unter maximalem Einsatz von intensivmedizinischen Möglichkeiten im Rettungswagen und auch im Krankenhaus nicht mehr zurückholen, bis zum heutigen Tag nicht. So hat den größten Einfluss auf eine Verbesserung der Überlebensquote der ersthelfende Augenzeuge.
Das ist insbesondere deshalb von Relevanz, weil die meisten Herz-Kreislauf-Stillstände sich auch in Anwesenheit anderer Menschen ereignen, 70 % davon im häuslichen Umfeld.
Wie sieht das bei uns im Land aus? Wie verhalten sich die Deutschen in einer solchen Situation? Dazu muss man sagen, in Deutschland ist die Ersthelferrate im Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstandes sehr gering, je nach Studien um die 20 %. Nur in diesen 20 % wird eine adäquate Hilfe in Form einer lebensrettenden Herzdruckmassage durchgeführt. Sehr geehrte Kollegen, dabei sind uns andere Länder deutlich voraus. Im skandinavischen und auch im angloamerikanischen Bereich sind diese Raten deutlich höher. Hier helfen in bis zu 70 % der Fälle Passanten den Patienten, und dies führt natürlich in der Konsequenz zu deutlich erhöhten Überlebensraten der Patienten. Wir haben verdoppelte bis verfünffachte Überlebensraten der Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand.
Das ist auch der Ansatz, wo wir in der Politik etwas tun können, indem wir diese Kompetenz, diese Wiederbelebungskompetenz der Bevölkerung, steigern. Es geht uns hier auch gar nicht darum, überall noch einmal einen kompletten Erste-Hilfe-Kurs anzubieten, sondern es geht darum, einen Basisalgorithmus der Wiederbelebung einem Großteil der Bevölkerung zugänglich zu machen.