Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh, dass Frau Abgeordnete Schmitt und Herr Abgeordneter Schnieder den Sachverhalt dargelegt haben. Ich möchte auch noch ganz kurz auf den Abgeordneten Klein eingehen. Wenn man eben nicht vor Ort Bescheid weiß und sich nicht informiert, kommt eine solche Rede dabei heraus, die Sie gerade gehalten haben. Das kommt dabei heraus, wenn man das Thema einfach nur irgendwie eruiert und nicht in der Fläche bzw. vor Ort die Dinge zur Kenntnis nimmt.
(Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU – Abg. Astrid Schmitt, SPD: Ja, so ist es! – Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Sehr richtig!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich lasse diese Region und diese Verbandsgemeinden nicht einfach so von Ihnen kaputtreden, Herr Klein. Wir haben insbesondere mit den Abgeordneten vor Ort und auch mit Unterstützung des Ministeriums – dafür möchte ich Herrn Lewentz und Herrn Staatssekretär Kern mit seinen beiden Mitarbeitern danken – die Option einer kreisinternen Lösung eröffnet, die diskutiert und von den Verbandsgemeinderäten nun mehrheitlich beschlossen wurde. Dies wird für
den Vulkaneifelkreis ein Erfolgsmodell, und wir werden dort eine tolle Verbandsgemeinde initiieren, und zwar in Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Innenministeriums.
In dem heutigen Gesetzentwurf geht es um eine Beauftragung; denn die Amtszeiten von zwei Verbandsbürgermeisterinnen laufen in diesem Jahr aus. In dem Gesetzentwurf wird geregelt, in dem Übergangsjahr bis 2019 die Beauftragung dem Landrat zu erteilen.
Über diesen Punkt soll heute abgestimmt werden. Wir freuen uns darüber, einen Gesetzentwurf diskutieren zu können, der eine neue Verbandsgemeinde Gerolstein in der schönen Vulkaneifel initiiert und auch entsprechend beschließt.
Ich erteile nun Frau Abgeordneter Blatzheim-Roegler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, dass die Amtszeiten der Bürgermeisterinnen und des Bürgermeisters so lange verlängert werden, bis es zu einer Fusion kommt – dies soll zum 1. Januar 2019 der Fall sein –, bzw. es soll die Möglichkeit geschaffen werden, jemanden zu beauftragen, der die Amtsgeschäfte in dieser Zeit führt, damit nicht für ein Jahr Neuwahlen durchgeführt werden müssen. Die Amtszeit beträgt dann acht Jahre. Dies wäre weder von der Demokratie her sinnvoll, noch wäre es finanziell die richtige Lösung. Deshalb stimmt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zu.
Verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung ist sehr dankbar für diesen Gesetzentwurf, den wir heute beraten; denn er ist folgerichtig. Damit meine ich eine Entwicklung, die Höhen und Tiefen kannte.
Ich möchte mich insbesondere bei Frau Kollegin Schmitt, Frau Kollegin Blatzheim-Roegler und Herrn Kollegen We
ber bedanken. Wir sind zunächst einmal mit der Option gestartet, die schon ziemlich weit gediehen war, eine kreisübergreifende Lösung zu finden. Dann gab es die mittlerweile bekannt gewordene Anhörung im Innenausschuss, und danach haben wir alles noch einmal auf null gesetzt.
Danach haben drei Abgeordnete eine Initiative gestartet, um noch einmal einen Lösungsansatz zu finden, den wir schon am Anfang sehr gern gehabt hätten, nämlich eine kreisinterne Lösung. Wir haben dies sehr gern unterstützt. Herr Fischer und Herr Schröder, ich bedanke mich auch noch einmal sehr herzlich bei Ihnen.
Ich hoffe, dass wir das erreichen, was Herr Kollege Weber soeben beschrieben hat, nämlich – ich sage es einmal mit meinen Worten – dass wir die optimale Lösung innerhalb des Landkreises finden. Das würde uns sehr freuen.
Die Freiwilligkeit ist teilweise sehr ausgeprägt, teilweise mit einer doch deutlichen Mehrheit im Verbandsgemeinderat. Jetzt müssen alle weiteren Gremien diese Lösung noch einmal mindestens mehrheitlich unterstützen, und dann bekommen wir diesen Karren gut gezogen und führen sie zu einem schönen Erfolg. Dann haben wir das erreicht, was wir einmal ganz am Anfang als die vernünftigste Option angesehen haben.
Es gab noch ein paar Zwischenschritte, die uns am Ende des Weges viel Erfahrung gebracht haben. Da ich insbesondere mit Frau Kollegin Schmitt sehr häufig darüber gesprochen habe, weiß ich, es hat auch hin und wieder das Nervenkostüm etwas strapaziert, aber wenn am Schluss ein ordentliches Ergebnis steht, dann soll es gut sein. Jedenfalls ist dieser Gesetzentwurf, über den wir heute zu befinden haben, sehr konsequent und sehr richtig.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Damit können wir unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 17/4113 – in zweiter Beratung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen worden.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Vielen Dank. Damit stelle ich fest, dass das Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden – Drucksache 17/4113 – einstimmig angenommen wurde.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/4146 – Zweite Beratung
Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Auch bei diesem Gesetzentwurf darf ich zunächst über das Ausschussverfahren informieren.
Die erste Plenarberatung erfolgte in der 41. Sitzung am 21. September 2017. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Beide Ausschüsse haben sich damit befasst und empfehlen die Ablehnung.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Unser Gesetzentwurf war Gegenstand der 41. Plenarsitzung am 21. September 2017 und der Sitzungen des Innen- und des Rechtsausschusses in der vergangenen Woche. Wir haben ausführlich begründet, warum wir eine Anpassung des Rettungsdienstgesetzes Rheinland-Pfalz als notwendig erachten.
(Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund übernimmt den Vorsitz – Unruhe im Hause – Zuruf aus dem Hause: Pssst!)
In mehreren Studien wurde die Überlegenheit einer präklinischen notärztlichen Erstversorgung im Vergleich zur Erstversorgung durch Notfallsanitäter nachgewiesen. Das Outcome der Patienten im Rahmen der notärztlichen Erstversorgung war signifikant besser. So konnte die vorhergesagte Mortalitätsrate dieser Notfallpatienten um 35 % gesenkt werden, wohingegen nur um 5 %, wenn nichtärztliches Fachpersonal die Erstversorgung durchführte.
Meine Damen und Herren, daher benötigen wir die Hilfeleistungsfrist explizit für den Notarzt, damit er häufiger schneller am Einsatzort eintrifft
und somit häufiger die Erstversorgung durchführt und hierdurch nicht nur die Überlebenschancen der Notfallpatienten signifikant steigen, sondern auch Folgeschäden reduziert werden.
Dies von der SPD-Kollegin Scharfenberger im Rahmen der Sitzung des Innenausschusses in der vergangenen Woche als Klitzekleinigkeit abzutun, will ich mir ersparen zu bewerten.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch nochmals ganz entschieden gegen den Vorwurf aus den Reihen der SPDFraktion verwehren, es ginge vorwiegend darum, Ängste zu schüren – diese inflationäre Formel! Diese mittlerweile inflationär gebrauchte Formel hat bei diesem Thema schon überhaupt nichts zu suchen.
Es ging uns auch zu keinem Zeitpunkt darum, die hervorragende Arbeit der Rettungskräfte in Rheinland-Pfalz in Abrede zu stellen. Wenn Sie, Herr Staatsminister Lewentz, diese immer wieder in den Mittelpunkt Ihrer Ausführungen stellen, dann wohl nur, um nicht inhaltlich zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung nehmen zu müssen.
Dass Sie dann im Rahmen der vergangenen Sitzung des Innenausschusses plötzlich verblüffende Zahlen zur Eintreffzeit von Notärzten am Einsatzort in Rheinland-Pfalz aus dem Hut gezaubert haben, ist bezeichnend. Aus welcher Metropole haben Sie denn diese Zahlen? Auf unsere diesbezügliche Kleine Anfrage hatte das Innenministerium noch im November letzten Jahres geantwortet – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Die angefragte Zeitspanne wird aktuell nicht systematisch ausgewiesen und dokumentiert, da es keinen entsprechenden gesetzlichen Auftrag gibt. Neben den Eintreffzeiten werden Aufschaltzeiten, Zuteilungszeiten, Einsatzvergabezeiten und Dispositionszeiten erhoben. Eine Zusammenfassung dieser Intervalle würde eine umfassende Plausibilitätsprüfung voraussetzen.“
Plötzlich sind diese Zahlen aber noch vorhanden. Auf welcher Basis sich die von Ihnen behauptete Eintreffzeit von acht Minuten für den Notarzt gründet, ist dabei nicht nachvollziehbar. Seien Sie aber versichert, Herr Minister Lewentz, Sie werden noch ausreichend Gelegenheit erhalten, diese Zahlen vorzulegen.
Für Verwunderung haben auch die Erklärungen des Kollegen Lammert in der vergangenen Sitzung des Innenausschusses gesorgt. Nachdem Herr Kollege Dr. Enders im Rahmen der 41. Plenarsitzung die Ablehnung unseres Gesetzentwurfes durch die CDU noch auf formale Gründe stützte und die Sinnhaftigkeit einer ausdrücklichen Vorgabe für das Eintreffen des Notarztes gerade nicht infrage stellte, vollzog Herr Lammert im Innenausschuss die Kehrtwende und integrierte sich in den Chor der rot-grün-gelben Ablehner.