Protocol of the Session on October 25, 2017

Herr Abgeordneter Henter, es ist richtig, dass in einem solchen Fall Erfahrung über einen längeren Zeitraum dem Dienstherrn erhalten bleibt. Allerdings ist es nicht immer so gewährleistet; insbesondere dann, wenn es nicht gewährleistet ist, hat der Dienstherr bei Richtern nicht die

Möglichkeit, die er bei Beamten hat. Das ist der Unterschied. Das ist ein Grund, der mit berücksichtigt werden sollte.

Des Weiteren muss man berücksichtigen, dass in einem kleinteiligen Personalkörper wie in der Justiz und insbesondere in der Richterschaft die Flexibilität für uns eine wichtige Position ist. Derjenige, der den Antrag auf Verlängerung der Dienstzeit um höchstens ein Jahr stellt, wird das natürlich nur auf der Stelle tun wollen, wo er ist. Es kann aber durchaus sein, dass wir woanders Bedarfe haben und nicht dort, wo die Verlängerung beantragt wird. Von daher sind von uns dann personalwirtschaftliche Maßnahmen schwerer zu steuern.

Ich räume Ihnen gern ein, wie wir das auch im Ausschuss diskutiert haben, dass man selbstverständlich – so wie andere Bundesländer auch – mit einer solchen Regelung und mit den damit aus Sicht des Ministeriums verbundenen Nachteilen leben kann und muss. So wie die Justiz mit Gesetzen leben muss, die sie vielleicht so selbst nicht gewollt hätte, aber aus Respekt vor dem Parlament diese Gesetze zu vollziehen hat, so müsste das die Landesregierung dann auch tun. Im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens ist es unsere Pflicht, auf die Nachteile in diesem Zusammenhang hinzuweisen. Das haben wir im Rahmen der Ausschussberatungen getan. Das haben auch einige der Anzuhörenden getan. Ich habe registriert, was andere Anzuhörenden gesagt haben. Letztlich ist es eine Abwägungsentscheidung, die ich, wie ich finde, völlig ohne Schaum vor dem Mund treffen kann.

Eines – und das konzediere ich der antragstellende Fraktion, Herr Abgeordneter Lohr –, nämlich das Argument, die Änderung würde dazu führen, Verfahren am Platzen zu hindern, hat auch die antragstellende Fraktion nicht vorgebracht, weil es so nicht ist.

(Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD)

Der Dienstherr hat keinen Anspruch darauf, dass irgendein Richter, der in irgendeinem Verfahren sitzt, den Eintritt des Ruhestandes verhindert, damit das Verfahren nicht platzt. Diesen Anspruch hat der Dienstherr nicht. Der Richter kann gute private Gründe haben, wieso er einen solchen Antrag nicht stellen will. Er sollte nicht von der Öffentlichkeit unter Druck gesetzt werden können, einen solchen Antrag zu stellen, damit das Verfahren nicht platzt. Das ist auch ein Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Deswegen ist diese Maßnahme nicht geeignet, dieses abzusichern.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Das ist arg weit hergeholt! – Abg. Joachim Paul, AfD: Sehr weit hergeholt!)

Nein, das ist keineswegs sehr weit hergeholt.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Sie waren schon lange nicht mehr operativ tätig!)

Herr Abgeordneter Baldauf, Sie werden die Presseveröffentlichungen im Zusammenhang mit dem hier aufgeworfenen Verfahren gelesen haben. Dort war – so war den Medien zu entnehmen – ein Richter – so wurde es je

denfalls kolportiert – bereit, gegebenenfalls einen solchen Antrag zu stellen.

(Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)

Aber er ist nicht verpflichtet, ihn zu stellen. Mit einer solchen Rechtsänderung stellen Sie keinesfalls sicher, dass das Verfahren nicht platzt. Darauf habe ich hingewiesen, weil ich als Dienstherr keinen Anspruch darauf habe, dass er das tut. Es kann sehr gute private Gründe für den Richter geben, einen solchen Antrag nicht zu stellen. Das muss man dann an dieser Stelle mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit respektieren.

Herr Abgeordneter Henter, letztlich ist es eine Abwägungsentscheidung. Wir haben aus personalwirtschaftlicher Sicht eine andere Auffassung als Sie. Aber ich finde, wir können mit unseren jeweiligen Auffassungen beide gut leben.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Christian Baldauf, CDU: Das ist ein guter Schlusssatz!)

Herr Abgeordneter Henter von der CDU hat sich noch einmal gemeldet. Herr Henter, Sie haben noch eine Redezeit von einer halben Minute.

Herr Minister, auch wir teilen die Auffassung, dass die bisherige Diskussion im Ausschuss sehr sachlich und auf gutem Niveau geführt wurde und es letztendlich eine Abwägungsentscheidung ist. Das gestehe ich Ihnen zu.

Aber die Wortmeldung des Herrn Kollegen Sippel hat mich motiviert, mich zu melden. Er hat ausgeführt, wir hätten unseren Gesetzentwurf gestutzt.

Herr Sippel, wir haben Anregungen von Sachverständigen aufgegriffen, die unseren Gesetzentwurf befürwortet haben. Das ist der Sinn einer Anhörung, dass man gute Vorschläge aufgreift, seine eigene Haltung überprüft, nochmals in sich geht und den Gesetzentwurf ändert.

Wenn Sie mit voreingenommenen Standpunkten in eine Anhörung gehen, dann können Sie sich die Anhörung auch schenken.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der Debatte zu diesem Gesetzentwurf. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4420 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 17/3279 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/4113 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/4401 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Ich darf Sie zunächst über das bisherige Ausschussverfahren informieren. Der Gesetzentwurf wurde in der 40. Sitzung des Landtags am 20. September 2017 ohne Aussprache behandelt. Der Gesetzentwurf wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Die Ausschüsse haben sich damit befasst und empfehlen die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs.

Ich darf nun um Wortmeldungen bitten. – Für die Fraktion der SPD hat Frau Abgeordnete Schmitt das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Innenausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung am 1. Juni 2017 – Sie erinnern sich wahrscheinlich – mit breiter Mehrheit beschlossen, den Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim, Obere Kyll und Prüm bis auf Weiteres zurückzustellen. Die Vorgeschichte bzw. der Sachverhalt wird in dem heute vorliegenden Gesetzentwurf ausführlich dargestellt; deswegen gehe ich darauf nicht ein. Sie haben es sicherlich gelesen.

Entscheidend war für den Ausschuss eine erneute und politisch breit getragene Initiative, abermals über eine kreisinterne Dreierfusion zu verhandeln. Aktuell laufen die Fusionsgespräche vor Ort, und ich hoffe, dass sie dieses Mal auf einem guten Weg sind. Die drei Verbandsgemeinden haben sich inzwischen mehrheitlich auf ein Eckpunktepapier verständigt, und ich hoffe, dass auch die Zustimmung der Ortsgemeinden erreicht werden kann.

Genau im Hinblick auf diese laufenden Fusionsgespräche wurde vor Ort diskutiert, nun keine Wahlen mehr bis

zum Ablauf der derzeit geltenden Amtszeiten der jetzigen Bürgermeisterinnen und des Bürgermeisters durchführen zu wollen, also keine Wahlen mehr bis zum 31. Dezember 2018 stattfinden zu lassen. Es gab zwar in den Räten unterschiedliche Vorstellungen, wie dann der Übergang organisiert werden kann, aber insgesamt war man sich einig, nicht mehr wählen zu wollen.

Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir die notwendige Rechtsgrundlage, damit tatsächlich auf diese Wahlen verzichtet werden kann und wir mit einem sogenannten Beauftragten arbeiten können. Ich denke, das ist vor allen Dingen für die Bürgerinnen und Bürger eine sehr pragmatische und vor allen Dingen auch nachvollziehbare Lösung, sodass mit den Wahlen keine Verpflichtungen mehr entstehen, was die Ansprüche der ausscheidenden Bürgermeisterinnen und des Bürgermeisters anbelangt, insbesondere wenn man die finanzielle Situation der Verbandsgemeinden vor Ort bedenkt. Von daher denke ich, es ist eine gute Lösung, die wir heute vorlegen, und ich würde mich freuen, wenn auch das Parlament der Beschlussempfehlung des Innenausschusses folgen würde.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schnieder von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, man könnte vieles ausführen, ob es der richtige Weg ist, jemanden zu beauftragen, oder ob man doch hätte Wahlen durchführen müssen. Frau Kollegin Schmitt hat es ausgeführt: Wir haben uns darauf berufen, was vor Ort der Wunsch war. – Ich glaube auch, dass die Verbandsgemeinderäte damit in einer ganz besonderen Verantwortung im Zusammenhang mit der Zusammenführung dieser drei Verbandsgemeinden sind, wenn es schlussendlich zu diesem Beschluss tatsächlich kommt. Deswegen wird die CDUFraktion heute auch dieser Beauftragung so zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Klein von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Der nunmehrige Gesetzentwurf ist nachvollziehbar und wird auch von den örtlichen Gremien der beteiligten Verbandsgemeinden mitgetragen. Es liegen Bürgerbefragungen vor, die eindeutige Ergebnisse hervorbrachten und einen Zusammenschluss befürworteten.

Aber grundsätzlich sehen wir als AfD die Gebietsreform der Verbandsgemeinden Obere Kyll, Hillesheim und Gerolstein, die seit fast einem Jahrzehnt diskutiert wird, als Belastung für die Bevölkerung an, weil es viel zu lange dauert. Zunächst war geplant, eine Landkreisgrenzen überschneidende Verbandsgemeinde zu gründen, was aus rechtlichen Gründen sehr problematisch war. Deshalb wurde in der Sitzung des Innenausschusses das Gesetzgebungsverfahren durch die Landesregierung zurückgestellt.

Der Bürger ist es leid, immer wieder darüber zu diskutieren, wie es weitergehen soll. Jetzt geht es wieder in die nächste Runde, eine Verlängerung, bei der noch immer nicht klar ist, wie es tatsächlich im Detail funktionieren soll. Noch immer wissen wir nicht, welche Strukturen die Bürger vor Ort langfristig zu erwarten haben.

Bisher mussten immer wieder Details erörtert werden, ohne dass tatsächlich ein Fortschritt zu verzeichnen war. Weitere Probleme werden zu erörtern sein. Wird der Schulstandort Hillesheim erhalten bleiben, da er saniert werden muss? Diese Fragen müssen geklärt und zum Abschluss gebracht werden, um ein positives Ende des gesamten Vereinigungsprozesses zu erreichen.

Gleichwohl betrachten wir das jetzige Gesetz als Schritt in die richtige Richtung und werden ihm zustimmen.

(Beifall der AfD)