Protocol of the Session on October 25, 2017

(Abg. Joachim Paul, AfD: Sehr interessant!)

Die rheinland-pfälzischen Bürger haben auch und insbesondere in Notfallsituationen ein Recht auf bestmögliche ärztliche Versorgung. Sie ihnen vorzuenthalten, haben sie nicht verdient.

(Beifall der AfD)

Sie haben des Weiteren nicht verdient, einem Standort

nachteil ausgesetzt zu sein, wenn sie in ländlichen Gebieten leben, nur weil die zuständige Behörde bei der Festlegung der notärztlichen Versorgungsbereiche sehr großzügig verfährt und damit viel Geld spart.

Selbstverständlich wird man keine identen Verhältnisse zwischen Stadt und Land erreichen, was die Schnelligkeit eines Notarzteinsatzfahrzeuges zum Einsatzort anbelangt. Man kann aber zumindest die Fahrzeitdiskrepanz zwischen Stadt und Land verkleinern, indem man eine Vorgabe speziell für das Eintreffen des Notarztes beschließt; denn hierdurch ist er häufiger schneller am Einsatzort.

(Glocke der Präsidentin)

Die Überlebenschancen der Patienten steigen signifikant, und Folgeschäden können reduziert werden. Genau das sind Sie, Herr Lewentz, Ihren Bürgern schuldig.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD – Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es!)

Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Becker.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute noch einmal mit dem Gesetzentwurf der ARD zum Rettungsdienstgesetz.

(Abg. Uwe Junge, AfD: ARD?)

(Zurufe von der AfD: Genau! – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit der ARD kann man die nicht verwechseln!)

Kurz zusammengefasst geht es hierbei um die Hilfeleistungsfrist beim Einsatz von Notärzten.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich vorweg sagen, es ist der Koalition ein wichtiges Anliegen, einen guten und effizienten Rettungsdienst in unserem Land zu haben. Dazu gehört auch, dass dieser und die gesetzlichen Rahmenbedingungen regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden und wir die Rettungsdienste nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen.

Meine Damen und Herren, genau das tut die Landesregierung gegenwärtig, indem sie sich den besonderen Herausforderungen, die der Rettungsdienst mit sich bringt, stellt und an einer Reform des Rettungsdienstgesetzes arbeitet.

Zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf hat an gleicher Stelle die Kollegin Heike Scharfenberger von der SPD in der ersten Lesung gesprochen. Danach haben wir uns noch einmal ausführlich im Innenausschuss mit der Materie befasst. Im Ergebnis ist dem Gesagten eigentlich nichts

hinzuzufügen, haben sich doch auch durch die Ausschussbefassung keinerlei neue Fakten ergeben, Frau Dr. Groß.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Doch, die Eintreffzeiten waren neu!)

Meine Damen und Herren, wir verfügen in Rheinland-Pfalz über einen effektiven Rettungsdienst

(Abg. Uwe Junge, AfD: Die Eintreffzeiten waren neu, Frau Becker!)

ja –, der mehr als nur gute Zahlen bei der Hilfeleistungsfrist aufzuweisen hat. Das ist in einem ländlich geprägten Land wie dem unseren absolut keine Selbstverständlichkeit, und wir sind darauf absolut stolz und dankbar.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In unserem Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz wird nämlich hervorragende Arbeit geleistet.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Das spricht keiner ab! – Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, genau das sprechen Sie ab! – Abg. Joachim Paul, AfD: Blödsinn ist das!)

Um die Qualität der Erstversorgung nicht nur zu sichern, sondern zu steigern, werden zukünftig nur noch Notfallsanitäter ausgebildet, und die Berufsgruppe des Rettungsassistenten läuft aus. Nach und nach wird die Zahl der Notfallsanitäter steigen und so die ohnehin hohe Qualität der Rettungsdienste noch anheben.

Die eben genannte tiefgehende Ausbildung führt dazu, dass die Notfallsanitäter, aber auch die Rettungsassistenten, alle relevanten notfallmedizinischen Maßnahmen, die präklinisch notwendig sind, ergreifen und durchführen können. Das ist das ganz entscheidende Argument.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, es gibt daher überhaupt keinerlei Gründe, die die Annahme rechtfertigen, dass nur ein Notarzt die richtigen Maßnahmen treffen kann, um Leben zu retten. Das ist ganz wichtig. Man darf sich nicht in die Irre führen oder verängstigen lassen, Frau Dr. Groß.

(Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD: Ich habe eine Studie zitiert!)

Vor diesem Hintergrund – auch aufgrund des Umstands, dass die Landesregierung bereits mit einer Novellierung des Rettungsdienstgesetzes befasst ist – wird die Koalition dem Gesetzentwurf der AfD nicht zustimmen. Es handelt sich schlichtweg um den falschen Ansatz, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD.

Gleichzeitig fordern wir auch Sie und alle hier Versammelten auf, sich konstruktiv in diesen Reformprozess des Rettungsdienstgesetzes mit einzubringen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Dr. Enders.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Rahmen der ersten Lesung ist eigentlich alles Wesentliche gesagt worden. Ich muss aber erst einmal den Kollegen Matthias Lammert in Schutz nehmen. Herr Lammert hat erkannt, dass das, was Sie fordern, zwar auf den ersten Blick wünschenswert, aber aufgrund der Rahmenbedingungen, auf die ich gleich eingehe, nicht umsetzbar ist.

Ihre Forderung, eine Hilfeleistungsfrist – das ist ein Begriff aus Rheinland-Pfalz, in anderen Bundesländern heißt sie Hilfsfrist, womit das Gleiche gemeint ist – auch für die Notärzte zu haben, ist in der Tat sehr wünschenswert. Je schneller, desto besser. Da stimme ich Ihnen zu.

(Zuruf von der AfD: Danke! – Abg. Uwe Junge, AfD: Das ist ja schon mal gut!)

Nur, wenn man es ändern will, dann muss man es, wie gesagt, nicht in § 23, sondern in § 8 ändern. Das ist eine Formalie. Ich gehe aber noch einen Punkt weiter. Ich will auch die Landesregierung ein bisschen kritisieren. Es geht nicht ganz ohne, Herr Minister.

(Abg. Julia Klöckner, CDU: Er geht sehr zart vor, sehr zart! – Abg. Martin Haller, SPD: Wie nett!)

Das muss man also in § 8 ändern. Dort gehört es eigentlich hin, wenn man es machen würde. Es macht nur keinen Sinn, wenn wir es ändern, weil die Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Wir haben ohnehin schon Probleme genug, Notärzte zu finden. Schauen Sie sich die Zahlen an. Ich habe das beim letzten Mal ausführlich gesagt. Zwei Drittel der Standorte haben echte Probleme, die Kolleginnen und Kollegen zu finden, und 80 % der Standorte gehen davon aus, dass es in den nächsten Jahren noch viel schlimmer wird. Das muss uns Gedanken machen.

Wie kommen wir denn dahin? Das hat etwas, wie so oft, mit der Finanzierung zu tun. Wir haben seit 2005 das Gesetz, welches diese vorsieht, aber nur in der Hälfte der Fälle wurden öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen, die das Anstellungsverhältnis, die Bezahlung regeln. Da muss dringend nachgebessert werden. Vielleicht kann man dazu gleich etwas sagen, Herr Minister Lewentz.

Wir müssen eine ordentliche Bezahlung haben. Das dürfen nicht 25 Euro sein. Beim KV-Dienst wird das Doppelte bezahlt. Es ist doch ein Absurdum, wenn derjenige, der im Notfall auch dem Allgemeinarzt hilft, nur die Hälfte des Geldes bekommt wie derjenige, der ihn anfordert. Das kann nicht sein.

(Beifall bei der CDU)

Ein dritter Punkt, der hinzukommt, ist der Finanzausgleich, den wir in einem Flächenland haben, in dem es Regionen gibt, in denen Krankenhäuser und Standorte mit dem Notarztdienst Geld verdienen im Gegensatz zu jenen, die ins Minus fahren und Probleme haben, das entsprechende Geld zu bekommen. Das ist der Grund, warum wir sagen, es macht keinen Sinn, dies zu ändern – so wünschenswert es auch wäre –, wenn die Rahmenbedingungen nicht gegeben sind.

(Abg. Uwe Junge, AfD: Dann müssen wir sie schaffen!)

Dafür braucht man Mehrheiten, Herr Junge.

(Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)

Dieses Thema wird von mir schon so lange bearbeitet, da haben Sie noch gar nicht daran gedacht, für den Landtag zu kandidieren.