Protocol of the Session on June 22, 2017

Man kann das zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend sagen, weil wir hoffen – das ist auch ganz überwiegend Länderposition –, in der VV noch bestimmte Änderungen erreichen zu können.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wansch.

Frau Ministerin, Sie haben vorhin die Verhandlungen mit dem Bund angesprochen. Ist in diesem Zusammenhang denkbar, dass über beschleunigte Vergabeverfahren gesprochen wird, weil wir in Rheinland-Pfalz dabei gute Erfahrungen gemacht haben, der kommunalen Seite hier hilfreich zur Seite zu stehen?

Nach meinen Informationen stehen beschleunigte Vergabeverfahren nicht im Kontext dieser Debatte mit dem Bund, werden in dieser Arbeitsgruppe auch nicht aufgerufen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Frau Ministerin, Sie haben gesagt, Sie würden dieses Schulsanierungsprogramm als zukunftsweisend – das war Ihr Wort – betrachten. Unbestritten, wir halten parteiübergreifend den Kompromiss hoch. Aber wenn Sie sagen, das sei zukunftsweisend, dann muss ich ansprechen, wir hatten es schon einmal als zukunftsweisend hier in diesem Haus im Rahmen der Föderalismuskommissionsreform, dass den Ländern Gelder ohne Zweckbindungen zur Verfügung gestellt worden sind. Wo sehen Sie die Grenze der Einmischung der zentralen Bundesebene in die Länder? Wo sehen Sie Ihre eigene Verantwortung, mit Finanzmitteln beispielsweise für Kommunen und dem Land Schule und Schulsanierung voranzubringen?

Zukunftsweisend ist aus meiner Sicht etwas anderes. Zukunftsweisend ist, dass wir unsere Verantwortung wahrnehmen und die Kommunen ihre Verantwortung wahrnehmen.

(Abg. Michael Hüttner, SPD: Fragen!)

Erstens – Sie kennen mich – habe ich keine Probleme damit, dass das Land vollumfänglich die Verantwortung übernimmt für die Dinge, die ihm obliegen.

(Heiterkeit der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Bei dem Thema „Bildungsinfrastruktur“ halte ich für zukunftsweisend – deswegen habe ich das so gesagt –, dass man konstatieren muss, dass es bundesweit in diesem Bereich ganz besondere Bedarfe, aber auch ganz besondere Erwartungshaltungen der Bevölkerung gibt. Das manifestiert sich darin, dass die Bevölkerung erwartet, dass gerade in dem Bereich Bildung alle Kräfte gebündelt werden auf der kommunalen Ebene, auf der Landesebene und auf Bundesebene.

Deswegen halte ich es für richtig und gut, dass man sich auf ein solches Programm der Investitionen in die Bildungsinfrastruktur konzentriert und das klar umschrieben hat,

weil es nicht heißt, dass sich der Bund in die Inhalte der Bildungspolitik einmischt, sondern mit der Frage ernst macht – gemeinsam mit Ländern und Kommunen –, dass es, was die Infrastruktur angeht, einen erheblichen Nachholbedarf gibt.

Insofern gibt es auch an der Stelle in der Zukunft eine Abgrenzung zwischen dem, was inhaltlich im Bereich der Bildungspolitik auf Länderebene zu entscheiden und zu tun ist und wo eine klare Investitionstätigkeit in die Infrastruktur angeregt werden soll, die finanzschwache Kommunen unterstützt. Ja, in der Gesamtheit kann man dieses Programm mehr als gut vertreten, glaube ich.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Köbberling.

Frau Ministerin, ich glaube, für die Kommunen ist es ganz besonders wichtig, wie es im Einzelnen technisch abgewickelt wird, bis sie an die Mittel kommen. Können Sie noch einmal genau erläutern, wie die technische Abwicklung der Mittelweitergabe funktionieren soll, auch vor dem Hintergrund der Weitergabe der ersten Tranche aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds?

Wir haben sehr gute Erfahrungen mit der Umsetzung des ersten Teils dieses Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes gemacht. Ich glaube, es gibt eigentlich bei allen Beteiligten ein großes Interesse daran, dass man sich möglichst gut an diesem Verfahren orientieren kann.

Wir können das allerdings im Moment nicht abschließend festlegen, weil wir eben nicht die entsprechende Verwaltungsvorschrift in ihrer Endform kennen. Wir haben jetzt etwas mehr Klarheit durch die Verabschiedung des Gesetzes, aber die Verwaltungsvereinbarung muss noch erarbeitet werden. Ich hoffe, dass wir vielleicht am Ende der 25. Kalenderwoche vom Bund einen neuen Entwurf bekommen. Optimisten gehen davon aus, dass wir uns vielleicht schon im Juli zwischen Bund und Ländern verständigen können, wie die VV endgültig aussehen wird.

Dann können wir auch die Kommunen informieren, wie genau die Abwicklung in Rheinland-Pfalz sein wird. Wir werden uns sehr stark an dem ersten Verfahren orientieren. Wir wollen, dass eingeübte Verfahren bestehen bleiben können und möglichst auch die gleichen Ansprechpartner vorhanden sind und wir dort, wo es möglich ist, auch noch einmal überprüfen, ob wir zu weiteren Vereinbarungen kommen können. Aber an einer Stelle wird beispielsweise schon deutlich, dass wir mit dem Verfahren – wie ich glaube – auf dem richtigen Weg sind. Wir haben zwar im ersten Teil Regionalbudgets vergeben, aber wir haben natürlich gleichzeitig diese Regionalbudgets mit konkreten Projektanträgen unterlegt. Der Bund wird dieses Mal darauf bestehen, dass es konkrete Projektanträge sind.

Wir hatten an dieser Stelle auch schon Debatten geführt,

es wäre doch viel besser, man würde das Geld einfach an die Kommunen geben und schauen, was sie damit machen. Das wird in Zukunft definitiv nicht möglich sein. Wir haben es in Rheinland-Pfalz auch in der Vergangenheit nicht so praktiziert, und deswegen glaube ich, wir haben den großen Vorteil, dass es die bekannten Verfahren mit einzelnen Projektanträgen gibt. Trotzdem glaube ich, es wäre gut, wenn uns der Bund die Möglichkeit eröffnen würde, mit den Kommunen zu guten Vereinbarungen zu kommen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

Vielen Dank. Ich möchte eine Nachfrage stellen zu den Allgemeinmitteln, die im Rahmen dieser Vereinbarung nach Rheinland-Pfalz fließen. Sie haben gesagt, das ist zusätzliches Geld für alles Mögliche, was wir im Land brauchen, angefangen von Polizisten bis hin zur Infrastruktur.

Wenn man sich den Konsolidierungspfad anschaut, trägt der Bund damit nunmehr theoretisch den Großteil der Konsolidierungslücke bis zum Jahr 2020, die noch nicht nachgewiesen ist, oder – andersherum formuliert – ich möchte Sie fragen: Weisen Sie in Ihrer Verantwortung für den kompletten Betrag der noch bestehenden Konsolidierungslücke Einsparungen aus, damit es, wie Sie sagen, wirklich zusätzliches Geld ist für Infrastruktur, für zusätzliche Polizeibeamten oder all das, was Ihnen wichtig ist, oder gehen Sie den einfachen Weg und sagen, wir haben noch eine Konsolidierungslücke X bis 2020 und packen nun die 250 Millionen Euro hinein, dann sind wir auf der sicheren Seite, und am Ende kommt bei der Bevölkerung nichts mehr an?

Die Frage ist angekommen. Herr Schreiner, die Frage kann man verstehen, die Sie stellen wollen.

Ja, danke, Herr Präsident.

Herr Präsident, nicht nur die Frage, auch die Intention.

(Heiterkeit des Abg. Gerd Schreiner, CDU)

Sie dürfen sich das doch nicht so vorstellen, dass plötzlich 250 Millionen Euro nach Rheinland-Pfalz fließen, die dann für Polizisten, für Lehrkräfte und für die Innere Sicherheit sind. Die 250 Millionen Euro, die nach Rheinland-Pfalz netto mehr kommen – in anderen Ländern auch entsprechende Beträge –, konstatieren, dass der Bund sieht, dass es im Abgleich zwischen Bundesaufgaben und Länderaufgaben einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf zugunsten der Länder gegeben hat im Hinblick auf das Jahr 2020.

Insofern sind natürlich die gesamten Einnahmen des Landes Rheinland-Pfalz in den Blick zu nehmen, und natürlich werden die Aufgaben, die ich beschrieben habe, aus den gesamten Einnahmen des Landes Rheinland-Pfalz gestemmt.

Schauen Sie sich doch nur den Bildungsbereich oder den Bereich der Inneren Sicherheit an, was wir dort getan haben. Dann wären mit diesen 250 Millionen Euro allenfalls Bruchteile dargestellt.

Im Übrigen, wenn Sie in die Finanzplanung des Landes Rheinland-Pfalz hineinschauen, werden Sie sehen – darauf hatten wir auch bei der Einbringung hingewiesen –, dass wir auch ungefähr in dieser Größenordnung kalkuliert haben, dass wir ab 2020 nach dem Auslaufen des bisherigen Länderfinanzausgleichs zusätzliche Einnahmen in dieser Größenordnung haben werden, und natürlich haben wir trotzdem Konsolidierungsbedarfe ausgewiesen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Köbler.

Meine Frage geht in eine ähnliche Richtung wie die Frage des Kollegen Schreiner, nämlich, was dies für unseren erfolgreichen Weg des Einhaltens der Schuldenbremse bis 2020 und die mittelfristige Finanzplanung bedeutet, sodass man jetzt grob weiß, welche Konsolidierungsbedarfe denn noch auf der Strecke vor uns liegen. Welche Auswirkungen hat es darauf?

Wie gesagt, wir haben bei der Finanzplanung, die wir Ihnen mit der Beratung des Haushalts zur Kenntnis gegeben haben, eine entsprechende Veränderung mit eingeplant. Wir sind also davon ausgegangen, dass es sich ungefähr auf diese Größenordnung belaufen wird, und es war zum damaligen Zeitpunkt ungefähr in dieser Größenordnung auch absehbar. Nach der Finanzplanung bleibt ein Konsolidierungsbedarf für den Haushalt in den Jahren 2019 und 2020 von ungefähr 200 Millionen Euro.

Mir liegen jetzt noch zwei weitere Wortmeldungen vor, danach betrachte ich die Mündliche Anfrage als beantwortet. Zunächst hat Herr Kollege Wansch das Wort.

Frau Ministerin, ist bei den angesprochenen 250 Millionen Euro auf dem Weg, wie sie finanztechnisch nach Rheinland-Pfalz gebracht werden, auch denkbar, dass dies zumindest teilweise in den kommunalen Finanzausgleich mit einfließen wird?

Das werden allgemeine Steuereinnahmen des Landes

Rheinland-Pfalz sein, die sich entsprechend erhöhen werden, und dann partizipieren die Kommunen üblicherweise mit dem Verbundsatz an diesen zusätzlichen Einnahmen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schreiner.

Ich möchte gern an die Frage von Herrn Kollegen Köbler anknüpfen, die mir das noch einmal deutlich gemacht hat: Heißt das, wir werden nicht weiter kontinuierlich den Konsolidierungsbedarf und die Konsolidierungslücke abschmelzen bis 2020, sondern die Planung sieht vor, wir gehen jetzt mit 200 oder 250 Millionen Euro über die Schwelle 2020, und batsch, dann hilft uns der Bund, und wir haben konsolidiert?

Herr Schreiner, ich weiß zwar nicht, wie Sie das aus meiner Antwort an Herrn Kollegen Köbler irgendwie herauslesen könnten, aber vielleicht hilft tatsächlich noch einmal ein Blick in die Finanzplanung, die dem Landtag auch vorliegt. In dieser Finanzplanung ist nirgendwo von „Batsch in 2020“ die Rede, sondern dort machen wir das, was wir seit Jahren schon machen und was wir im Land Rheinland-Pfalz sehr erfolgreich machen, dass wir nämlich sukzessive das strukturelle Saldo abbauen. Das nennt man Konsolidierung, und das tun wir mit dem Haushalt 2017/2018,

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es!)

und wir weisen bereits in der Finanzplanung aus – unter Berücksichtigung der Annahme, dass es beim Länderfinanzausgleich zu einer entsprechenden Vereinbarung kommt –, dass wir in den Jahren 2019 und 2020 noch einen offenen Konsolidierungsbedarf haben, den wir mit dem dann zu verabschiedenden Haushalt erbringen.

Wir tun aber auch Folgendes: Wir bauen gewisse Sicherheitsabstände ein, und auch das ist bisher eigentlich immer gut gewesen. So konnten wir nicht nur den Konsolidierungspfad einhalten, sondern manchmal waren wir sogar besser als der vorgesehene Konsolidierungspfad, und das haben wir uns auch für die Zukunft vorgenommen.

Vielen Dank, damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Alexander Schweitzer und Michael Hüttner, SPD: Sehr gut! – Abg. Martin Haller, SPD: Sie ist hervorragend beantwortet! )

Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Ich begrüße zunächst Mitarbeiter der Masterstraßenmeisterei in Kirn, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Firma Trauth aus Herxheim und Landfrauen aus Oberdiebach. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)