Familien zuerst – Wohneigentumserwerb durch Familien muss Priorität haben Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3323 –........... 2104
Überweisung des Antrags – Drucksache 17/3293 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz................... 2104
Überweisung des Alternativantrags – Drucksache 17/3323 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz............... 2104
Meinungsfreiheit auch im Netz sichern – NetzDG verhindern! Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3294 –........... 2104
................. 2105 Abg. Ellen Demuth, CDU:......... 2105 Abg. Joachim Paul, AfD:......... 2105 Heike Raab, Staatssekretärin:...... 2106
Präsident Hendrik Hering, Vizepräsident Hans-Josef Bracht, Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund.
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin.
Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU, Abg. Dr. Sylvia Groß, AfD, Abg. Dirk Herber, CDU, Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU, Abg. Helga Lerch, FDP, Abg. Ingeborg Sahler-Fesel, SPD, Abg. Martin Louis Schmidt, AfD; Herbert Mertin, Minister der Justiz; David Langner, Staatssekretär, Daniela Schmitt, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär.
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf Sie recht herzlich zur 36. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Nina Klinkel und Jürgen Klein. Herr Klein wird die Rednerliste führen.
Entschuldigt fehlen heute die Abgeordneten Dr. Christoph Gensch, Dr. Sylvia Groß, Dirk Herber, Marlies KohnleGros, Helga Lerch, Ingeborg Sahler-Fesel und Martin Louis Schmidt. Darüber hinaus sind entschuldigt Frau Staatsministerin Dr. Hubig ab ca. 18:00 Uhr, Herr Staatsminister Mertin wegen der Justizministerkonferenz und in der Zeit von 12:45 Uhr bis 14:15 Uhr Herr Staatsminister Professor Dr. Wolf.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Köbberling und Thomas Wansch (SPD), Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen – Nummer 1 der Drucksache 17/3307 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Frau Abgeordnete Dr. Köbberling, bitte.
1. Wie bewertet die Landesregierung die gefundene Einigung grundsätzlich und aus Sicht des Landes Rheinland-Pfalz?
2. Wie bewertet die Landesregierung, dass der Bund künftig Investitionen finanzschwacher Kommunen in die Bildungsinfrastruktur mitfinanzieren darf?
3. Welcher Anteil der zusätzlich bereitgestellten3,5 Milliarden Euro zur Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur entfällt auf die Kommunen in Rheinland-Pfalz?
4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit der Bundesregierung über die Modalitäten für die Auswahl der geförderten Projekte und die Weitergabe der Mittel an die Kommunen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die grundlegenden Regelungen für die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern treten im Jahr 2020 außer Kraft. Bund und Länder haben sich nach langen, intensiven und zum Teil auch kontrovers geführten Verhandlungen auf eine Neuordnung des föderalen Finanzgefüges für die Jahre ab 2020 verständigt. Der Bundesrat hat den Gesetzen am 2. Juni zugestimmt.
Bund und Länder haben mit der Einigung ihre Handlungsfähigkeit und ihre Gestaltungskraft im solidarischen Föderalismus unter Beweis gestellt. Die Reform schafft gleichzeitig die Voraussetzung dafür, dass es in Deutschland auch in Zukunft einen starken solidarischen Föderalismus geben wird. Aber auch für Rheinland-Pfalz sind die Vereinbarungen aus meiner Sicht positiv zu bewerten. Auch im Ländervergleich haben wir gut abgeschnitten. Im Vergleich zu den heutigen Regelungen können wir mit Mehreinnahmen von netto rund 250 Millionen Euro rechnen.
Das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen im Land erhalten damit zusätzliche Mittel zur adäquaten Erfüllung ihrer Aufgaben auch in Zeiten der Schuldenbremse. Notwendige Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Innere Sicherheit sowie die nachhaltige Entwicklung werden auf diese Weise unterstützt. Die Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen sorgt für mehr Planungssicherheit mit Blick auf die Gestaltung der Haushalte des Landes, aber auch der Kommunen in Rheinland-Pfalz über das Jahr 2020 hinaus.
Natürlich ist das Ergebnis ein Kompromiss, in dem vielfältige berechtigte Interessen zu berücksichtigen waren. Dieser Kompromiss entspricht naturgemäß nicht Idealvorstellungen, er ist aber ein Kompromiss, mit dem das Land und die Kommunen gut leben können.
Zu Frage 2: Die Übereinkunft, dass der Bund künftig die Kommunen bei Investitionen in die Bildungsinfrastruktur unterstützen kann, halte ich für wichtig und zukunftsweisend. Der Bund hat mit dem Gesetz ein Schulsanierungsprogramm aufgelegt und das bestehende kommunale Investitionsprogramm noch einmal um 3,5 Milliarden Euro auf7 Milliarden Euro aufgestockt.
Mit der Konzentration der zur Verfügung gestellten Mittel auf die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen trifft der Bund eine sehr deutlich am Bedarf orientierte Entscheidung. Bereits in dem seit Mitte 2015 laufenden Förderprogramm, das in Rheinland-Pfalz als KI 3.0 bekannt ist, war der Förderbereich energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur unter allen Förderbereichen der am stärksten nachgefragte Bereich. Über 30 % der angemeldeten Maßnahmen gehören hierzu. Sie binden insgesamt sogar über 50 % der Mittel.
Vorteilhaft ist, dass im Rahmen der Aufstockung nun auch Investitionen in berufsbildende Schulen gefördert werden können, was bislang nicht zulässig war. Erlaubt sind zudem alle Arten der Sanierungsmaßnahmen und nicht nur
die energetische Sanierung. Neben diversen anderen Verbreiterungen des Förderbereichs Schulinfrastruktur hat der Bund allerdings an anderen Stellen eine Öffnung abgelehnt. Schulneubauten beispielsweise dürfen nur als Ersatzbauten gefördert werden und Erweiterungsinvestitionen nur als funktionale Erweiterung einer bestehenden Schule ohne wesentliche räumliche Kapazitätsausweitungen.
Aber eine für die Länder und Kommunen besonders wichtige Änderung konnten wir im letzten Moment vor der Verabschiedung des Gesetzes doch durchsetzen, nämlich die Verlängerung des Förderzeitraums von 2021 als letztem Jahr der möglichen Auszahlung der Aufstockungsmittel auf das Jahr 2023. Dadurch wird es möglich sein, mit gemeinsamer Anstrengung des Landes und der Kommunen die Fördermittel vollständig abzurufen und für bedarfsorientierte nachhaltige Schulinfrastrukturinvestitionen finanzschwacher Kommunen zu verwenden.
Zu Frage 3: Laut § 11 Abs. 1 des neuen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wird Rheinland-Pfalz ein Anteil von 7,3313 % an den 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Das entspricht 256,6 Millionen Euro, die das Land zur Förderung von Schulinfrastrukturinvestitionen finanzschwacher Kommunen einsetzen kann. Der Anteil von mehr als 7 % an den insgesamt bereitgestellten Fördergeldern entspricht deutlich mehr, als wir bei einem einwohnerbezogenen Verteilungsschlüssel erhalten hätten.
Zu Frage 4: Nach Verabschiedung der beiden entscheidenden Gesetze sind wir nun seitens der Länder bemüht, möglichst schnell eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abzustimmen, die nach § 16 neu Kommunalinvestitionsförderungsgesetz notwendig ist, aber derzeit nur als Entwurf vorliegt, der uns so noch nicht zustimmungsfähig erscheint.
So ermöglicht er beispielsweise nicht, Regionalbudgets zu erstellen, ein Instrument, mit dem wir im KI 3.0 bislang gute Erfahrungen gemacht haben. Der Bund möchte außerdem gemäß dem vorliegenden Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung (VV) starken Einfluss auf die Kriterien zur Bestimmung von Finanzschwäche nehmen. Bislang konnten die Länder dies in eigener Regie entscheiden, was wir in Rheinland-Pfalz in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden gut hinbekommen haben. Jetzt aber könnte es sein, dass wir andere Kriterien zugrunde legen müssen und vielleicht die eine oder andere Kommune nicht mehr als finanzschwach gilt und keinen Antrag auf die neuen Mittel stellen darf.
Nicht nur die bürokratische Einmischung des Bundes in die Bestimmung der Finanzschwäche, sondern auch die nicht vorgesehenen Regionalbudgets sowie zusätzliche Berichtspflichten und diverse Einschränkungen des Förderbereichs sind Anlass für weiteres Bemühen der Länder um eine Überarbeitung der VV.
Der Bund hat bislang noch keine überarbeitete Fassung des VV-Entwurfs vorgelegt. Wir hoffen aber, bis Ende Juli eine abgestimmte Vereinbarung vorliegen zu haben, auf deren Basis dann die landesinterne Umsetzung aufbauen kann. Die Kommunen wären dann durch ein Rundschreiben über die Modalitäten zu informieren. Natürlich werden
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Es gibt bei der Auswahl der Projekte einige Einschränkungen durch den Bund. Ich würde gern wissen, welche Einschränkungen in Bezug auf die Auswahl der geförderten Investitionen in die Sanierung kommunaler Schulgebäude die Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes vorsieht und wie diese Einschränkungen durch den Bund begründet werden.
Frau Abgeordnete Köbberling, ich hatte schon auf einige Dinge hingewiesen, will das aber gern noch einmal ergänzen.
Erst einmal ist eine Einschränkung, dass jetzt ein spezielles Programm für die Bildungsinfrastruktur vorgesehen ist und nicht mehr für die umfänglichen Zwecke des ersten Kommunalinvestitionsförderungsprogramms. Ich halte das aber für eine richtige Schwerpunktsetzung, weil sich auch in der Tat bei dem ersten Programm gezeigt hat, dass im Bereich Bildungsinfrastruktur der Bedarf besonders groß ist.
Es ist auch eine Erweiterung, dass es im Bereich der Bildungsinfrastruktur nicht mehr nur um energetische Sanierungen geht, sondern durchaus auch um andere Zwecke.
Dann aber gibt es einige Punkte, die das im Alltag – sage ich einmal – wahrscheinlich nicht ganz leicht machen, zum Beispiel, dass Neubauten nur dann förderfähig sind, wenn sie Ersatzneubauten sind, da eine Sanierung des Bestandes nicht mehr wirtschaftlich wäre, oder auch zum Thema der Abgrenzung funktionaler Erweiterung gegen kapazitätsmäßige Erweiterung wird sich sicherlich in der Praxis die eine oder andere Frage stellen.
So gibt es einige Punkte, die noch in Verhandlungen mit dem Bund sind, wie ich vorhin ausgeführt habe, vor allen Dingen was die Frage angeht: Können wir Regionalbudgets machen? – Das ist ein Verfahren, das in RheinlandPfalz sehr gut gelaufen ist. Eine andere Frage ist: Wie weit mischt sich der Bund tatsächlich in die Entscheidung ein, was genau Finanzschwäche ist und Ähnliches mehr? –
Man kann das zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend sagen, weil wir hoffen – das ist auch ganz überwiegend Länderposition –, in der VV noch bestimmte Änderungen erreichen zu können.