Thomas Wansch

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Last Statements

Regierungserklärung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer Lage der COVID-19-Pandemie in RheinlandPfalz und Maßnahmen der Landesregierung nach dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 13. Dezember 2020
sodann in verbundener Debatte:
Grundsatzaussprache zum Landeshaushaltsgesetz 2021 unter Einbindung der zur Beratung anstehenden Gesetze................... 7778
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen heute vor der abschließenden Beratung des Haushalts für das Jahr 2021 im Plenum. Hierzu liegt Ihnen, wie in Kürze eben vom Präsidenten dargestellt, die Drucksache 17/13810 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat arbeitsame und intensive Beratungswochen hinter sich. Zwischen der Einbringung und ersten Beratung des Haushalts in der 110. und 111. Sitzung am 7./8. Oktober 2020 und der jetzt vor uns liegenden abschließenden zweiten Beratung fanden insgesamt 13 Sitzungen inklusive zwei Anhörverfahren statt.
Nach drei Wochen mit beinahe täglichen Sitzungen und insgesamt über 30 Stunden Beratungsdauer – unterbrochen von einer Plenarwoche – haben die Fraktionen ihre Änderungsanträge vorgelegt, auf deren Grundlage der Haushalts- und Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung für das Plenum abgegeben hat. Insbesondere diese letzte Phase der Beratungen in und auch zwischen den Fraktionen erfolgte in einem sehr ambitionierten zeitlichen Rahmen, was eine gute und vorausschauende Planung der
Akteure voraussetzt. Ich danke allen Beteiligten für das konstruktive Zusammenwirken, sodass wir trotz der zeitlichen Dichte den Haushaltsentwurf intensiv beraten konnten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten und entscheiden heute über den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2021. Normalerweise wäre dies die dritte Haushaltsberatung der Wahlperiode mit dem Einzelhaushalt für das darauffolgende Jahr, in dem die Wahl und Konstituierung des 18. Landtags stattfindet. Da dieses Jahr aber alles andere als ein normales Jahr ist, beraten wir jetzt – nach zwei Nachtragshaushaltsgesetzen – bereits das dritte Haushaltsgesetz dieses Jahres und damit das insgesamt fünfte Haushaltsgesetz dieser Wahlperiode. Auch wenn die zweite Beratung jetzt in einem komprimierten Verfahren stattfindet, in den Ausschusssitzungen wurde der Haushaltsentwurf sehr ausführlich beraten und erörtert.
Die Haushaltsberatungen waren von den Herausforderungen, die die Pandemie an die gesamte Gesellschaft richtet, geprägt. Anders als bei den beiden Nachtragshaushalten, die vor allem die unmittelbar erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemiefolgen im Blick hatten, liegen dem vorliegenden Haushaltsentwurf nun die Gesamtaufgaben des Landes mit den Schwerpunkten Bildung, Wirtschaft, Klimaschutz und Digitalisierung zugrunde, auch wenn diese weiterhin von den weiteren Herausforderungen und Unsicherheiten überschattet sind, die mit der Corona-Pandemie auch im nächsten Jahr noch bestehen werden.
Das Parlament hat nun als Haushaltsgesetzgeber die Aufgabe, auf Grundlage der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie der von den Fraktionen vorgelegten Änderungsanträge einen Haushalt zu verabschieden, der mit seinen politischen Schwerpunktsetzungen die richtigen Antworten auf die aktuellen gesellschaftlichen Aufgaben gibt. Ob dies mit dem Haushaltsentwurf gelungen ist und darin die richtigen Schwerpunktsetzungen getroffen wurden, wird naturgemäß von den Fraktionen unterschiedlich beurteilt und war Gegenstand intensiver Diskussionen des Landeshaushaltsgesetzes in den Ausschusssitzungen.
Dem Haushalts- und Finanzausschuss lagen nach zwölf Sitzungen am Ende 529 Änderungsanträge der Fraktionen zur Entscheidung vor. Die 129 Anträge der Fraktion der CDU sowie die 235 Anträge der Fraktion der AfD fanden keine Mehrheit. Angenommen wurden drei von den Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellten Anträge zu den Einzelplänen 01 – Landtag –, 07 – Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – sowie 15 – Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur –. Angenommen wurden darüber hinaus 158 Änderungsanträge von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, davon 82 auch mit den Stimmen der Fraktion der CDU.
Der Einzelplan 10 – Rechnungshof –, zu dem keine Änderungsanträge vorlagen, wurde einstimmig beschlossen. Einzelplan 01 – Landtag – wurde einstimmig bei Enthaltung der AfD angenommen. Die übrigen Einzelpläne wurden mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU und AfD angenommen.
Wesentliche Kennzahlen sind nach dieser Beschlussempfehlung, die Ihnen auch mit der Drucksache 17/13810 für den Haushalt 2021 vorliegen, folgende: Das Gesamtvolumen beträgt nun 27 Milliarden Euro. Sie sehen das in § 1 des Landeshaushaltsgesetzes 2021. Die bereinigten Einnahmen sind 18,6 Milliarden Euro. Davon reden wir unter dem Stichwort „Steuern“ usw. von 14,8 Milliarden Euro. Die bereinigten Ausgaben belaufen sich auf 19,9 Milliarden Euro, und die Nettokreditaufnahme am Kreditmarkt beläuft sich auf 1,3 Milliarden Euro. Die strukturelle Nettokreditaufnahme beträgt damit minus 61 Millionen Euro.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beratungen des Haushaltsgesetzes 2021 waren nicht nur inhaltlich von den aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie geprägt. Auch die Beratungen selbst haben aufgrund der Pandemie in einem völlig ungewohnten Rahmen stattgefunden. Geplant war entsprechend der bisherigen Regelung in unserer Geschäftsordnung, die die Möglichkeit von Videokonferenzen nur für öffentliche Ausschusssitzungen vorsah, die Beratungen in Präsenz durchzuführen. Um die erforderlichen Abstandsgebote einhalten zu können, waren die Ausschusssitzungen im Plenarsaal in der Steinhalle vorgesehen. Hier fanden auch unmittelbar nach der Einbringung des Haushalts im Oktober noch die Anhörungen der Hochschulen und der kommunalen Spitzenverbände statt.
Infolge der Entwicklung in den Herbstferien mit einem wieder exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen haben sich die Fraktionen jedoch darauf verständigt, künftig auch nicht öffentliche Sitzungen als Videokonferenz zu ermöglichen. Dementsprechend wurden nach den Herbstferien die Sitzungen mit der Grundsatzaussprache, sämtliche Einzelplanberatungen sowie die abschließende Beratung und Beschlussfassung als Videokonferenz durchgeführt.
Anfängliche Befürchtungen, dass auf diesem Weg nicht alle Fragen gestellt und diskutiert werden können, haben sich nicht bestätigt. Ganz im Gegenteil konnten auf diese Weise alle Einzelpläne in der gebotenen Sorgfalt beraten werden, ohne dass aus Gründen des Infektionsschutzes etwa die Sitzungsdauer oder die Zahl der Teilnehmer beschränkt werden musste. Ich danke allen Beteiligten, dass sie sich auf dieses Wagnis eingelassen und hierbei so konstruktiv und konzentriert mitgearbeitet haben. Kleinere Ruckeleien bei der Videoübertragung haben zwar die eine oder andere Verständnisnachfrage zur Folge gehabt, aber den inhaltlichen Sitzungsverlauf nicht beeinträchtigt.
Zum Abschluss des Berichts möchte ich mich bei allen bedanken, die zu dem reibungslosen Ablauf der Beratungen beigetragen haben. Die Vielzahl der Sitzungen in kurzer Zeit hat alle Beteiligten sehr gefordert. Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, die während und nach den Sitzungen für die Beantwortung vieler Detailfragen zur Verfügung standen.
Der Landtagsverwaltung danke ich für die Vorbereitung
der Sitzungen und die gute Zusammenarbeit und Unterstützung während der Beratungen. Persönlich bedanke ich mich hier bei Herrn Dr. Mayer. Erwähnen möchte ich insbesondere den Sitzungsdokumentarischen Dienst, der in kurzer Zeit zuverlässig den Inhalt der vielen langen Sitzungen auf insgesamt über 460 Seiten sehr strukturiert zu Papier gebracht hat, sodass uns diese Protokolle als wichtige Grundlage für die jetzt anstehenden Beratungen zur Verfügung stehen. Ich danke auch besonders der Parlamentarischen Geschäftsstelle, welche mit großer Geduld – manchmal fast so lange wie auf Godot – auf die notwendigen Dokumente und Anträge gewartet hat, um zuverlässig und unverzüglich alle Beteiligten mit den für die Beratungen wichtigen Informationen und Unterlagen zu versorgen.
Zu guter Letzt gilt mein Dank den Fraktionen und den Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam mit dem Haushaltsund Finanzausschuss die Beratungen geführt haben. Diese Beratungen fanden durchweg in einer sachlichen, konstruktiven und kollegialen Atmosphäre statt. Herzlichen Dank für diese Zusammenarbeit.
Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt Ihnen nun mit der Mehrheit der Stimmen der regierungstragenden Fraktionen von SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2021 anzunehmen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
.......... 7372 Abg. Christian Baldauf, CDU:.......... 7374 Abg. Alexander Schweitzer, SPD:....... 7378, 7382 Abg. Martin Brandl, CDU:............ 7382 Abg. Michael Frisch, AfD:............ 7383 Abg. Cornelia Willius-Senzer:......... 7387 Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:..................... 7389, 7392 Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD:........... 7392 Abg. Iris Nieland, AfD:.............. 7393 Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen:.... 7393
Abstimmungen zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2020 und zum CoronaSondervermögensgesetz............ 7396
Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zukunftsorientiert sicherstellen – Diskriminierung bei der Blutspende beenden
Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/12974 –........... 7398
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen vor der abschließenden Beratung des zweiten Nachtragshaushalts 2020 sowie des CoronaSondervermögensgesetzes. Die Drucksachen 17/12896 und 17/12897 mit den Beschlussempfehlungen des
Haushalts- und Finanzausschusses liegen Ihnen vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung hat den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 am 19. August 2020 und den Entwurf des CoronaSondervermögensgesetzes am 18. August dieses Jahres in den Landtag eingebracht. Der Landtag hat beide Gesetzentwürfe in erster Lesung in der 106. Plenarsitzung am 27. August 2020 beraten und gemeinsam an den Haushaltsund Finanzausschuss überwiesen. Dieser beriet die Gesetzentwürfe in seiner 70. Sitzung am 1. September dieses Jahres.
Die Fraktionen hatten sich noch vor der Einbringung darauf verständigt, diese Sitzung um eine Woche vorzuverlegen, um hinreichend Zeit für die Beratungen zu haben. Hierfür darf ich mich als Vorsitzender des Haushalts- und Finanzausschusses bei allen Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses bedanken.
An der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses nahmen auch Vertreter verschiedener Fachausschüsse, namentlich des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr, des Ausschusses für Gesundheit, Pflege und Demografie, des Sozialpolitischen Ausschusses, des Innenausschusses, des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, des Ausschusses für Bildung, des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten sowie des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur teil.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im April dieses Jahres hat der Landtag unmittelbar nach Beginn der CoronaPandemie und den damit verbundenen schwerwiegenden Folgen für die gesamte Gesellschaft einen ersten Nachtragshaushalt beschlossen. Noch vor der Sommerpause hat die Ministerin der Finanzen einen zweiten Nachtragshaushalt angekündigt, den sie unmittelbar nach den Sommerferien dem Landtag vorgelegt hat. Hierüber werden wir heute abschließend beraten.
Parallel zu diesem Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 ist in einem weiteren Gesetzentwurf die Errichtung des Sondervermögens „Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“ vorgesehen. Auch hierüber wird heute der Landtag entscheiden.
Die Ausmaße der Corona-Pandemie hinsichtlich der aktuellen Situation der Wirtschaft sind gravierend. RheinlandPfalz steht vor einem Einbruch der Steuereinnahmen von über 2 Milliarden Euro in diesem und 875 Millionen Euro im nächsten Jahr. Die aktuelle Steuerschätzung von letzter Woche hat diese Zahlen nochmals bestätigt. Insgesamt sind im zweiten Nachtragshaushaltsplan 2020 Gesamteinnahmen von rund 17,2 Milliarden Euro bei Gesamtausgaben von rund 20,7 Milliarden Euro vorgesehen. Die im ersten Nachtragshaushalt veranschlagte Nettokreditaufnahme steigt von knapp 640 Millionen Euro um rund 2,8 Milliarden Euro auf etwas über 3,4 Milliarden Euro.
Mit dem zweiten Nachtragshaushalt werden die coronabedingten Steuerausfälle ausgeglichen und die im ersten
Nachtragshaushalt noch pauschal im Einzelplan 20, dem Bereich der Allgemeinen Finanzen, etatisierten CoronaHilfen in den jeweiligen Einzelplan umgesetzt. Darüber hinaus wird das Sondervermögen „Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“, das vom Landtag mit dem als Entwurf vorliegenden Corona-Sondervermögensgesetz noch zu bilden ist, mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet.
Mit dem Sondervermögen werden Maßnahmen gebündelt, mit welchen die über das Jahr 2020 hinaus anhaltenden negativen Folgen der Pandemie bewältigt oder zumindest abgemildert werden sollen. Hierzu werden Mittel des Landeshaushalts im Umfang von über 1 Milliarde Euro bereitgestellt, um das Gesundheitswesen zu stärken, die Wirtschaft nachhaltig anzukurbeln, das Recht auf Bildung zu wahren und die Kommunen zu unterstützen.
Im Einzelnen sind dies 270 Millionen Euro zur Unterstützung der Krankenhäuser, der Pandemievorsorge im Gesundheitswesen sowie für die Unimedizin. Für den öffentlichen Personennahverkehr, der durch die Corona-Krise erhebliche Einnahmeausfälle zu verzeichnen hat, werden in Ergänzung zu den Mitteln des Bundes Landesmittel in Höhe von bis zu 75 Millionen Euro bereitgestellt. Für Vertretungslehrkräfte werden zu den 15 Millionen Euro aus dem ersten Nachtragshaushalt weitere 25 Millionen Euro bereitgestellt.
Der digitale Wandel an den Hochschulen wird mit 50 Millionen Euro unterstützt. Die bereits bestehenden finanziellen Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen werden über die Kofinanzierung des pauschalen Ausgleichs des Bundes für Gewerbesteuermindereinnahmen durch Landesmittel in Höhe von 253 Millionen Euro aufgestockt.
Ein bedeutender Baustein des Sondervermögens ist zudem ein Konjunkturprogramm mit Investitionen in Höhe von 250 Millionen Euro in den Tourismus, die Fachkräftesicherung, die regionale Wirtschaftsstruktur, die Digitalisierung und Transformation der Wirtschaft. Vor dem Hintergrund des Klimawandels dienen weitere 200 Millionen Euro der im Sondervermögen für konjunkturelle Maßnahmen bereitgestellten Mittel nicht nur der wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Pandemie, sondern zugleich auch dem Klimaschutz.
Bisher im Einzelplan 20 veranschlagte und mittlerweile in die Ressorts umgesetzte Mittel in Höhe von 483,2 Millionen Euro werden jetzt in den entsprechenden Einzelplänen veranschlagt. Im Gegenzug würde der Ansatz in der PandemieTitelgruppe im Kernhaushalt auf nunmehr 200 Millionen Euro reduziert. Dieser Betrag dient im weiteren Verlauf der Corona-Pandemie dringend notwendig werdenden Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie, die derzeit nicht vorhersehbar sind und daher noch nicht im Sondervermögen abgebildet werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Ausschussberatung wurde die unter anderem vom Landesrechnungshof aufgeworfene Frage erörtert, ob die Errichtung des Sondervermögens das richtige Instrument zur finanziellen Krisenbe
wältigung ist. Als Ausnahme von dem Grundsatz der Einheit des Haushalts sind Sondervermögen haushaltsverfassungsrechtlich in Artikel 116 Abs. 1 der Landesverfassung ausdrücklich legitimiert. Letztlich ist es eine vom Haushaltsgesetzgeber im Rahmen seines Einschätzungs- und Beurteilungsspielraums zu treffende Entscheidung, welchen Weg er für den richtigen hält.
In den Ländern Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurde von dieser Möglichkeit der Bildung von Sondervermögen mit weit höheren Volumina als in Rheinland-Pfalz Gebrauch gemacht. Das Budgetrecht des Parlaments wird hiervon nicht beschränkt; schließlich wird das Sondervermögen durch den Landtag selbst gesetzlich errichtet. Dieser kann, wie auch der künftige Gesetzgeber, das Sondervermögen wieder ändern oder auflösen. In der detaillierten Erörterung des als Anlage zum Einzelplan 20 dem Haushaltsplan beigefügten Wirtschaftsplans in den Beratungen des Haushalts- und Finanzausschusses zeigt sich die Beteiligung des Parlaments ebenso wie in den hierzu vorliegenden Änderungsanträgen, über die inhaltlich in der jetzt folgenden Debatte diskutiert und worüber anschließend abgestimmt wird.
Gegenstand der Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss waren zudem die Fragen, ob zur Finanzierung der Maßnahmen stärker auf bestehende Rücklagen zurückgegriffen werden sollte oder ob die Einzelmaßnahmen selbst hinreichend zielgenau sind bzw. die richtigen Instrumente darstellen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Dies schlägt sich auch in den Ihnen vorliegenden Vorschlägen und Änderungsanträgen nieder, die wir nun beraten werden, sodass ich in meinem Bericht insoweit der Diskussion nicht vorgreifen möchte.
Auch wenn der zweite Nachtragshaushalt, anders als der erste im Frühjahr, nun wieder in einem normalen parlamentarischen Verfahren mit zwei Plenarberatungen und zwischenzeitlicher Ausschussbefassung erfolgt ist, war in der dennoch sehr kurzen Zeitspanne eine Erörterung von Änderungsvorschlägen in der Ausschussberatung nicht möglich. Änderungsanträge und Deckblätter liegen dementsprechend erst zur zweiten Beratung im Plenum vor und werden jetzt von den Fraktionen erörtert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich herzlich bei allen bedanken, die dieses Mal wieder zum reibungslosen Ablauf der Beratungen beigetragen haben. Ich bedanke mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, der Fraktionen und unserer Landtagsverwaltung. Ich möchte auch den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses sowie den Mitgliedern der Fachausschüsse für sachliche und konstruktive Beratungen danken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Haushaltsund Finanzausschuss empfiehlt Ihnen mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und der AfD, den Entwurf des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 sowie des CoronaSondervermögensgesetzes anzunehmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Weiner, Sie haben das Thema der Regeln und des Geldes angesprochen. Sie haben darauf verwiesen, wie die Zuständigkeiten des Landes sind. Ich darf Sie und sicher damit auch Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der CDU-Fraktion daran erinnern, wer für die Schülerbeförderung zuständig ist:
Es ist eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung, der Landkreise und kreisfreien Städte.
Herr Kollege Weiner, das gilt seit 1980. Es war nicht unsere
Fraktion zuständig. Ihre Vorgänger waren damals zuständig.
Sich jetzt hinzustellen und das Gegenteil zu behaupten, ist wirklich nicht zulässig. Hier wird versucht, auf dem Rücken der Eltern, der Schüler und der Sicherheit der Menschen Wahlkampf zu machen.
Wie kann es sein, dass ein Landrat Lessmeister erklärt:
Wir haben regionale Kapazitäten und den Überblick, wo vorrangig dringliche Verstärkung erforderlich ist. – Herr Weiner, das war keine Behauptung, das war ein Zitat.
Lieber Kollege Brandl, vielleicht müssen Sie sich in irgendeiner Weise einmal beruhigen. Wir sind hier in der Debatte. Sie haben sicher die Gelegenheit, sich einzubringen. Kollege Weiner hat in diese Richtung argumentiert. Dann muss er sich das auch entgegenhalten lassen.
Wenn jemand weiß, wie die Situation ist, und wenn jemand nichts macht, dann brauchen wir ihn nicht. Für was ist denn ein solcher Landrat gefordert? – Er soll seine Verantwortung wahrnehmen. Er macht es nicht.
....... 6564 Abg. Dr. Helmut Martin, CDU:...... 6565, 6568....................... 6570 Abg. Dr. Timo Böhme, AfD:........ 6566 Abg. Thomas Roth, FDP:......... 6567 Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 6568, 6569 Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär:. 6569
Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/10082 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung.. 6571
...tes Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/10288 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 17/11089 –
Änderungsantrag der Fraktionen SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/11147 –.......... 6571
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das heute zur Beschlussfassung vorliegende Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum wurde umfangreich im Haushalts- und Finanzausschuss sowie im Rechtsausschuss beraten und zur Beschlussfassung empfohlen.
Besonders bemerkenswert waren hierbei die Ergebnisse der im Haushalts- und Finanzausschuss durchgeführten Anhörung. Vorab sage ich allen beteiligten Anzuhörenden recht herzlichen Dank für die Unterstützung bei diesem Gesetzgebungsverfahren.
Nun zum Ergebnis: Eindeutig wurde der vorliegende Gesetzentwurf von der Mehrheit der Anzuhörenden unterstützt. Ich nenne als Beispiel die Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen, den Städtetag Rheinland-Pfalz und den Vertreter der Individualhotellerie in Abstimmung mit der DEHOGA Rheinland-Pfalz. Ich darf auch den DGB, den Bezirk Rheinland-Pfalz/Saarland, dazurechnen.
Die vom CDU-Kollegen vorgetragenen Bedenken konnten sowohl in verfassungsrechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht absolut ausgeräumt werden. Die Kommunen in Ballungsräumen brauchen Unterstützung bei ihren Bemühungen, die Bevölkerung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. So ist auch ihre Forderung nach einem Gesetz wie diesem zu verstehen, das ihnen einen weiteren Baustein neben vielen anderen, wie zum Beispiel den Förderprogrammen des Landes, an die Hand gibt, um den Wohnungsmarkt zu entlasten.
Auch die Hotellerie vor Ort erfährt mit diesem Gesetz Unterstützung. Die Branche hat zwar in keiner Weise Angst vor Konkurrenz, aber Wettbewerbsverzerrungen gilt es zu verhindern. Regelmäßige Vermietungen von Wohnungen für wenige Tage in unseren touristisch besonders interessanten Städten stellt eine klare Wettbewerbsverzerrung im Vergleich zur Hotellerie dar. Im Gegensatz zu Wohnungsvermietern muss sie zahlreiche kostenintensive Vorschriften beachten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mithilfe einer Satzung kann nun aufgrund dieses Gesetzes die Gemeinde regeln, dass Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung überwiegend anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf, also zweckentfremdet wird. Wann liegt das konkret vor? Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es um die Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum geht, wenn Wohnraum über die Maßen leerstehen bleibt, das heißt mehr als sechs Monate, und wenn Wohnraum mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung oder für sonstige Fremdbeherbergung genutzt wird.
Mit einer gemeindlichen Satzung aufgrund des vorliegenden Zweckentfremdungsgesetzes hat die Gemeinde nun auch Auskunfts- und Informationsrechte sowie ein Betretungsrecht, um die Einhaltung der Satzungsregelungen zu überwachen. Natürlich gilt auch hier wie sonst beim Verwaltungshandeln: Es ist das mildeste mögliche Mittel zu wählen. Das heißt konkret, eine schriftliche Anfrage geht dem Betretungsrecht vor. Dass das klappt und auch so praktiziert wird, zeigt uns das Handeln von Städten mit einer solchen Satzung in anderen Bundesländern. Verfassungsprobleme dort? – Fehlanzeige!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zu Ihren Äußerungen im Plenum und in den Ausschüssen: Verschanzen Sie sich nicht hinter der Verfassung. Unterstützen Sie die Kommunen, die örtliche Hotellerie und schlicht die Menschen, die eine Wohnung brauchen.
Ja, Artikel 14 Abs. 1 GG schützt das Eigentum. Es gibt aber auch einen Abs. 2 in Artikel 14 des Grundgesetzes. Dort heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wohnen ist ein soziales Gut. Es ist für die Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen von elementarer Bedeutung. Bezahlbares Wohnen ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit. Gerade in den Ballungsräumen von Rheinland-Pfalz gestaltet es sich schwierig, die Bevölkerung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Die Kommunen erhalten mit diesem Gesetz den geforderten Handlungsrahmen vorsorglich. Das heißt, sie erhalten die Möglichkeit, wenn es notwendig ist, über eigenes Satzungsrecht einzuschreiten, um besser handlungsfähig zu sein. Ihre umfänglichen Bemühungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dürfen nicht konterkariert werden. Darin unterstützen sie die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen.
Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach langen Diskussionen ist mit dem jetzt vorliegenden Grundsteuergesetz eine gute Lösung gefunden worden.
Besondere Bedeutung hat die Grundsteuer für unsere Kommunen, nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern bundesweit. In Rheinland-Pfalz sprechen wir, wenn wir uns am Jahr 2018 orientieren, von etwa 580 bis 590 Millionen Euro.
Jetzt geht es darum, die Umsetzung zügig anzugehen. Wir wollen und müssen bis zum 1. Januar 2025 alle Voraussetzungen geschaffen haben, damit unsere Kommunen diese Einnahmesituation weiter genießen können.
Jetzt geht es darum, auch die bundeseinheitlichen Regelungen umzusetzen, die ich für gut halte. Sie sind sozial gerecht, administrativ gut umsetzbar, insgesamt aufkommensneutral – auch unsere kommunalen Spitzenverbände haben zugesagt, dass sie in diese Richtung gehen wollen –, und sie sollen auch in Zukunft einen Wertbezug haben.
Wenn wir die Situation in Rheinland-Pfalz beleuchten, dann sind wir ein Flächenland. Wir haben Schwarmstädte und fünf Oberzentren. Wir müssen das auch in dieser Besonderheit gewichten.
Ich persönlich halte das Flächenmodell daher für nicht gerecht. Es kann nicht sein, dass eine Familie auf dem
Land mit 600 m2 Fläche und einem Einfamilienwohnhaus den gleichen Grundsteuerbetrag bezahlt wie die Familie in der Stadt, die bei 600 m2 vielleicht noch Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist. Das muss ausgewogen gestaltet werden.
Von daher spreche ich mich ausdrücklich für die bundeseinheitliche Regelung aus. Die Koalitionsfraktionen werden diesen Antrag der AfD ablehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnen ist ein soziales Gut. Es ist für die Lebensqualität und die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen von elementarer Bedeutung. Bezahlbares Wohnen ist eine der wichtigsten sozialen Fragen unserer Zeit.
Erst gestern haben die Investitions- und Strukturbank (ISB) und das Statistische Landesamt gemeinsam mit der Finanzministerin den Wohnungsmarktbeobachtungsbericht Rheinland-Pfalz vorgestellt. Frau Ahnen hat das eben angesprochen. Wir können erfreulicherweise feststellen, dass Baugenehmigungen und Baufertigstellungen weiter ansteigen. Wir können dazu sagen, dass sie seit Jahren weiter ansteigen. So sprach der Präsident des Statistischen Landesamts von einem Zuwachs von 6,5 % bei den Baugenehmigungen im Vergleich zum Vorjahr.
Mit seinen Förderprogrammen setzt das Land gemeinsam mit der ISB Anreize zur Schaffung von qualitätsvollem und bezahlbarem Wohnraum für Bezieher niedriger und auch mittlerer Einkommen. Die Rahmenbedingungen sind derzeit mithilfe dieser Förderprogramm so optimal wie selten zuvor, sagt Herr Dexheimer, der Vorstandssprecher der ISB.
Eine genaue Beobachtung der Situation vor Ort im Zusammenhang mit dem präsentierten Datenmaterial zeigt jedoch: Wir haben gerade in den Ballungsräumen von Rheinland-Pfalz eine schwierige Situation. Es ist nicht einfach, die Bevölkerung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Kollege Dr. Martin, es wird auch bereits an anderer Stelle angewandt. Insoweit bin ich bei Ihren Einlassungen zum Thema „Verfassungsmäßigkeit“ ganz gelassen.
Ich darf in diesem Zusammenhang zwei wesentliche Punkte darstellen.
Der erste Punkt ist, dass die Gemeinden die Situation vor Ort selbst am besten beurteilen können. Insoweit ist es auch richtig, dass sie jetzt diese Handlungsoptionen haben. Sie können in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie dieses Gesetz mit ihrer Satzung anwenden. Das Ganze nennt sich Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.
Lieber Kollege Dr. Martin, in aller Bescheidenheit möchte ich mich gern als oberschlau darstellen und darauf hinweisen, dass in Mainz und Trier eine besondere Situation gegeben ist und von diesen Städten nicht umsonst die Frage nach mehr und besserer Unterstützung bei der Gestaltung ihrer Wohnraumsituation vor Ort gestellt wurde.
Es ist damit selbstverständlich, dass das Land diese kommunale Forderung aufgreift.
Der zweite Punkt betrifft die Frage: Wann liegt diese Zweckentfremdung vor? Sie ist im Gesetzentwurf definiert. Die Gemeinde kann mit ihrer Zweckentfremdungssatzung entsprechend verhindern, dass Wohnraum beispielsweise in Gewerberaum umgewandelt wird, er über die Maßen leer stehen bleibt oder mehr als zwölf Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung genutzt wird.
Mithilfe dieses Gesetzes, das uns heute als Entwurf vorliegt, und damit mithilfe der Möglichkeit, über ein eigenes Satzungsrecht einzuschreiten, wird für die Kommunen besonders in den Ballungsräumen die Möglichkeit geschaffen, dass ihre umfänglichen Bemühungen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum nicht konterkariert werden.
Für meine Fraktion kann ich insoweit für die weitere Beratung signalisieren, dass wir dem Gesetz zustimmen werden.
Vielen Dank.
....... 5690 Abg. Christof Reichert, CDU:....... 5693 Abg. Dr. Tanja Machalet, SPD:...... 5694, 5695 Abg. Iris Nieland, AfD:........... 5696
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2017 findet mit der heutigen Beschlussfassung des Landtags seinen formellen Abschluss.
Neben dem parlamentarischen Budgetrecht ist das Entlastungsverfahren wesentlicher Bestandteil demokratischer Staatskontrolle. Mit der Entlastung wird unter anderem zum Ausdruck gebracht, dass die parlamentarische Rechnungsprüfung beendet ist, das parlamentarische Haushaltsgebaren gebilligt wurde und die Regierung ihrer politischen Verantwortung dem Landtag gegenüber gerecht geworden ist. Insgesamt wird damit quasi formell ein „Schlussstrich“ unter die Rechnung des Jahres gezogen.
Im Rahmen des Entlastungsverfahrens muss sich die Landesregierung dafür verantworten, dass der Haushaltsplan in Übereinstimmung mit dem Haushaltsverfassungsrecht, der Landeshaushaltsordnung und dem Landeshaushaltsgesetz vollzogen wurde und die vom Landtag bewilligten Haushaltsmittel wirtschaftlich und sparsam ausgegeben worden sind.
Dieses Verfahren wurde eingeleitet, indem die Ministerin
der Finanzen mit Schreiben vom 27. Dezember 2018 die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2017 vorgelegt und zugleich namens der Landesregierung beantragt hat, die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2017 zu entlasten.
Gestützt hierauf sowie auf den Jahresbericht 2019 des Rechnungshofs und die entsprechende Stellungnahme der Landesregierung hierzu hat die Rechnungsprüfungskommission gemeinsam mit dem Rechnungshof nebst den Vertretern der Ministerien an drei Tagen im Juni 2019 Beschlussempfehlungen für den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags erarbeitet. Die zugehörigen Beschlussempfehlungen und der Bericht liegen Ihnen als Drucksache 17/9757 vor.
Der Haushalts- und Finanzausschusses hat die insgesamt fünf Punkte umfassende Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 13. August 2019 in allen Punkten einstimmig gefasst.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich einige Schwerpunkte der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission ansprechen:
Wie auch in den vergangenen Jahren zählt hierzu der Blick auf die allgemeine Finanzlage des Landes und den sich aus der aktuellen Finanzlage ergebenden Folgerungen. Grundlage dafür bildete der Jahresberichtsbeitrag des Rechnungshofs zur „Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung“, in welchem die wichtigsten Kennzahlen zur entsprechenden Haushaltsanalyse zusammengestellt sind.
Die laufende Rechnung, also der konsumtive Teil des Haushalts, schloss nach 2016 zum zweiten Mal in Folge auch im Jahr 2017 mit einem Überschuss ab. Waren es im Jahr 2016 schon 708 Millionen Euro, wurden 2017 rund 1,3 Milliarden Euro Überschuss erwirtschaftet. Hierzu trug insbesondere ein hohes Steueraufkommen bei.
Zusammen mit weiteren Einnahmen konnten die Investitionsausgaben des Kernhaushalts gedeckt und zum zweiten Mal in Folge per Saldo Kreditmarktschulden getilgt werden: nach 323 Millionen im Jahr 2016 nun sogar in Höhe von 872 Millionen Euro. Somit wurde die frühere Forderung des Landesrechnungshofs, nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen, sondern auch aktiv eine Tilgung vorzunehmen, erneut umgesetzt.
Der Rechnungshof hat die in den Jahren 2016 bis 2018 vorgenommenen Netto-Tilgungen von fast 1,4 Milliarden Euro ebenso wie die im Doppelhaushalt 2019 und 2020 vorgesehene Stärkung der Investitionstätigkeit als Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
Die Investitionsausgaben des Kernhaushalts beliefen sich im Jahr 2017 auf 851 Millionen Euro, sodass die Investitionsquote zusammen mit den Investitionen der Landesbetriebe in Höhe von nochmals 226 Millionen Euro insgesamt 6,6 % betrug.
Sie lag damit weiterhin unter der durchschnittlichen Quote der anderen Flächenländer von 9,1 %. Mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 sind allerdings weitere Steigerungen
vorgesehen, sodass sich die Investitionsquote dann auf etwa 8,5 % erhöhen wird.
Das strukturelle Defizit ist weiter gesunken und betrug Ende 2017 nur noch 103 Millionen Euro. Es blieb damit erheblich unter der Erwartung der Haushaltsplanung von 249 Millionen Euro.
Die für den Haushaltsvollzug zu beachtende „alte“ verfassungsrechtliche Kreditobergrenze wurde im Haushaltsvollzug 2017 deutlich unterschritten. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis liegt 2018 sogar ein struktureller Überschuss von 362 Millionen Euro vor, sodass die Vorgabe eines strukturell ausgeglichenen Haushalts bereits zwei Jahre vor dem Zieljahr 2020 erreicht wurde.
Die Gesamtverschuldung des Kernhaushalts sowie der Betriebshaushalte verringerte sich aufgrund der Tilgungsleistung sowie der Auflösung des Pensionsfonds von 38,0 Milliarden Euro auf 32,4 Milliarden Euro. Damit wird sich alleine aus der Auflösung des Pensionsfonds eine Reduzierung der Schulden von rund 4,8 Milliarden Euro ergeben.
Dennoch liegt trotz dieser Tilgungsleistung die Pro-KopfVerschuldung von Rheinland-Pfalz Ende 2017 immer noch bei 7.836 Euro und damit um mehr als 42 % deutlich über dem Durchschnitt der anderen Flächenländer.
Auch die Zinsbelastung ist trotz der Reduzierung um 72 Millionen Euro auf 747 Millionen Euro weiterhin sehr hoch. Mit 184 Euro pro Kopf lagen diese rund 43 % über dem bundesweiten Durchschnitt aller Flächenländer. Der Anteil an den Gesamtausgaben betrug in Rheinland-Pfalz 4,6 %, bei den anderen Flächenländern „nur“ 3,0 %.
Auch unter Berücksichtigung der erfreulichen Rahmendaten ist die Belastung des Landeshaushalts damit weiterhin hoch. Angesichts der hohen Gesamtverschuldung und der daraus resultierenden Zinsbelastung, der Herausforderung, einen Substanzverzehr beim öffentlichen Anlagevermögen zu vermeiden und Zukunftsaufgaben insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung zu bewältigen, regt der Rechnungshof an, im Haushaltsvollzug über die für 2019 und 2020 vorgesehenen Netto-Tilgungen weitere Tilgungsleistungen zu erbringen und konsumtive Ausgaben zugunsten der Investitionsausgaben zu begrenzen.
Auch wenn das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts früher als verfassungsrechtlich vorgeschrieben erreicht wurde und der Forderung nach einer darüber hinaus vorzusehenden Rückführung der Verschuldung Rechnung getragen wird, darf sich nun nicht ausgeruht werden. Ein struktureller Haushaltsausgleich benötigt weiter andauernde Haushaltsdisziplin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein ganz wesentlicher Punkt bei der Beurteilung der allgemeinen Finanzlage des Landes sind – gerade vor dem Hintergrund der Anstrengungen der letzten Jahre zur Haushaltskonsolidierung – die Personalausgaben und der Personalbestand des Landes.
Zum Zeitpunkt der Prüfung für den den Beratungen zugrunde liegenden Jahresbericht war der mit Beschluss des Ministerrats vorgesehene Abbau von 2.000 Stellen bis 2020 noch nicht vollständig abgebildet. Dies ist nun jedoch mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 vorgesehen.
Natürlich wird im Zusammenhang mit dem Abbau der 2.000 Stellen immer auch darauf hingewiesen, dass demgegenüber an anderen Stellen insgesamt fast 1.500 Stellen für neue Aufgaben dazugekommen sind. Hierbei darf aber nicht unberücksichtigt bleiben, dass ein zur Haushaltskonsolidierung sinnvoller und notwendiger Stellenabbau nicht ausschließen darf, für andere Aufgaben erforderliche Stellen zur sachgerechten Aufgabenerfüllung zu schaffen.
Ich nenne hier etwa die im letzten Doppelhaushalt ausgebrachten zusätzlichen Stellen für Polizei, Lehrer und Justiz. Dies wäre ohne die zur Haushaltskonsolidierung vorgesehenen Stellenstreichungen an anderer Stelle nicht unter gleichzeitiger Beachtung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse möglich gewesen.
Haushaltskonsolidierung bedarf daher einer beständigen und tiefgehenden Aufgabenkritik – auch und besonders hinsichtlich des erforderlichen Personalaufwands –, darf aber nicht mit dem bloßen Verzicht auf staatliche Leistungen gleichgesetzt werden, wenn das staatliche Gemeinwesen weiterhin Leistungsfähigkeit für seine Bürgerinnen und Bürger beweisen soll.
Die Personalkosten stellten im Landeshaushalt schon immer einen großen Posten dar. Von den Ausgaben der laufenden Rechnung beanspruchen die gegenüber dem Vorjahr um 233 Millionen Euro auf fast 6,2 Milliarden Euro gestiegenen Personalausgaben über 44 % der Steuereinnahmen und der allgemeinen Finanzzuweisungen.
Nach der derzeitigen Finanzplanung des Landes werden die Personalausgaben bis Ende 2023 weiter auf fast 7,9 Milliarden Euro steigen und die zu erwartenden Gesamteinnahmen des Landes mit etwa 46 % belasten.
Ein nicht unerheblicher Anteil der Personalausgaben beruht auf den überproportional steigenden Versorgungslasten für Ruhestandsbeamte. Von der Personalkostensteigerung von 2010 bis 2017 um mehr als 1 Milliarde Euro beruhen 600 Millionen Euro auf den ansteigenden Ausgaben für Versorgungsempfänger.
Nach den Berechnungen des Rechnungshofs steigt die Zahl der Ruhestandsbeamten bis 2026 auf über 47.300; erst danach geht die Zahl wieder zurück. Bis 2040 werden es voraussichtlich weniger als 33.200 sein. Aufgrund der damit verbundenen langfristigen Belastungen künftiger Landeshaushalte ist es zu begrüßen, dass das Statistische Landesamt mit der Entwicklung eines Modells zur Vorausberechnung der Versorgungsausgaben des Landes beauftragt wurde und die Ergebnisse in der nächsten Finanzplanung berücksichtigt werden sollen.
Das altersbedingte Ausscheiden von Personal stellt aber nicht nur vor dem Hintergrund der damit verbundenen Versorgungslasten eine große Herausforderung dar. Bis Ende 2027 werden über 24.000 Bedienstete, sprich rund 26 % des derzeit eingesetzten Personals, durch Erreichen
der Regelaltersgrenze ausscheiden.
Auch wenn damit auf der einen Seite ein erhebliches Konsolidierungspotenzial verbunden ist, müssen andererseits unter dem Stichwort „Fachkräftemangel“ erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um gerade auch im Konkurrenzkampf zur Privatwirtschaft Fachkräfte binden zu können, damit die Landesverwaltung weiterhin leistungsfähig bleibt und notwendige Landesaufgaben erledigt werden können.
Daher ist es zu begrüßen, dass die Landesregierung Maßnahmen eingeleitet und weiterentwickelt hat, um Nachwuchs-, Fach- und Führungskräfte für die Landesverwaltung gewinnen und binden zu können. Die Nachwuchssicherung ist eine permanente Herausforderung unter sich stets ändernden Rahmenbedingungen.
Die Komplexität des Themas „Personalbedarf und Personalsteuerung“ wurde auch am Beispiel der Durchführung von Bodenordnungsverfahren durch die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum diskutiert. Aufgrund der für die Erfüllung dieser Aufgabe geforderten sehr speziellen Fachkompetenzen ist bereits der tatsächliche Personalbedarf nicht einfach zu berechnen, was sich an den unterschiedlichen Einschätzungen der beteiligten Stellen zu dieser Frage zeigt.
Mit Blick auf die Fachkräftesicherung und der nur eingeschränkten Verwendungsbreite des erforderlichen Fachpersonals kommen theoretische Einsparpotenziale hier schnell an ihre praktischen Grenzen. Auch die Frage, wie viele Standorte wirtschaftlich sinnvoll sind, ist nicht leicht zu beantworten.
Bei der Bodenneuordnung, die nicht mehr nur in einer katastermäßigen Neuvermessung von Räumen besteht, sondern auch eine weitergehende Sozialraumplanung beinhaltet, müssen vor dem Hintergrund der kleinteiligen, diversifizierten Agrarstruktur in Rheinland-Pfalz vielfältige komplexe Anforderungen berücksichtigt werden, was sich unmittelbar auf die Personalbemessung für diese Aufgabe auswirkt.
Es ist daher zu begrüßen, dass die Landesregierung das Flurbereinigungsprogramm für die kommenden Jahre eng mit dem entsprechenden Personalentwicklungskonzept unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Personals verzahnt, um die gegenseitigen Wechselwirkungen bei der Vorbereitung und Anordnung der Bodenordnungsverfahren einbeziehen zu können.
Thema der Beratungen der Rechnungsprüfungskommission waren auch in diesem Jahr Fragen der Förderpolitik des Landes, etwa am Beispiel der sozialen Wohnraumförderung in der Cité Dagobert in Landau. Hier hat das Land mit 2,3 Millionen Euro die bauliche und energetische Sanierung von 75 Wohnungen in einer ehemaligen Militärliegenschaft gefördert.
Angesichts der Möglichkeit, durch die zahlreichen frei gewordenen Militärsiedlungen zu einer Entspannung der Wohnungsmärkte beizutragen, hat sich das Land aufgrund der größtenteils ablehnenden Haltung von Investoren gegen das übliche System der sozialen Wohnraumförderung
zu einem Sonderprogramm in einem unbürokratischen und flexiblen Förderverfahren entschlossen.
Dies hatte dann allerdings zur Folge, dass teilweise am Bedarf vorbei saniert wurde: So wurden etwa Zuschüsse für zu große Wohnungen geleistet, für die sich dann aufgrund der Wohnungsgröße keine berechtigten Personen gefunden hatten, sodass bei der Vermietung weitgehende Ausnahmen von den ansonsten bei der sozialen Wohnraumförderung geltenden Beschränkungen zugelassen werden mussten. Die geförderten Einzelmaßnahmen selbst waren teilweise nicht nachvollziehbar oder entsprachen nicht den in den Förderanträgen genannten Angaben.
Bei allen Bestrebungen nach Bürokratieabbau ist dennoch eine hinreichende vorherige Prüfung der Fördernotwendigkeit und im Nachhinein eine Kontrolle, ob die Fördermittel auch tatsächlich zweckentsprechend eingesetzt wurden, unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Förderzweck auch erreicht wird und später aufwendige Rückforderungen von zu Unrecht geleisteten Förderungen vermieden werden können.
Weitere Themen wurden im Rahmen des diesjährigen Entlastungsverfahrens erörtert. Ich nenne beispielhaft den Umbau und die Sanierung eines Polizeidienstgebäudes in Idar-Oberstein, die Förderung des Ausbaus des Verkehrslandeplatzes Speyer und die Übernahme des Agaplesion Diakoniekrankenhauses Ingelheim.
In den genannten Fällen hätten gründlichere Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Bedarfsprüfungen möglicherweise spätere Folgekosten minimieren oder zu anderen Entscheidungen führen können. Eine strenge Beachtung vergaberechtlicher Vorgaben – auch durch von Landesförderungen begünstigte Dritte – könnte ebenfalls in manchen Fällen zu einem wirtschaftlicheren Mitteleinsatz führen.
Abschließend erwähnen möchte ich, dass erfreulicherweise nur zu vier Fällen aus früheren Jahresberichten noch inhaltlicher Erörterungsbedarf bestand. Allerdings stehen zu weiteren 20 Themen aus früheren Jahresberichten noch Berichte über vorzunehmende Maßnahmen, Prüfungen und Entscheidungen aus. Auch wenn dies oft nicht allein in der Hand der Landesregierung liegt, sollte diese doch auf mitwirkungspflichtige Dritte entsprechend einwirken, damit die Berichtspflichten möglichst zeitnah erfüllt werden und die entsprechenden Punkte ihre abschließende Erledigung finden können.
Beenden möchte ich meinen Bericht mit Worten des Dankes: Zunächst gilt dem gesamten Kollegium und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs mein besonderer Dank. Der Jahresbericht des Rechnungshofs und die Ergebnisse der Rechnungsprüfung sind eine unerlässliche Grundlage dafür, dass der Landtag wirksam die ihm zustehende Budgetkontrolle vornehmen kann.
Herrn Präsidenten Berres danke ich ausdrücklich für seine engagierte und überparteiliche Arbeit an der Spitze des Rechnungshofs und für die erneute Gastfreundschaft an den beiden Sitzungstagen in Speyer.
Weiterhin gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung – in Person möchte ich Herrn Dr. Mayer nennen – und der Ressorts der Landesregierung. Da möchte ich in Person den Finanzstaatssekretär Dr. Weinberg nennen, der das entsprechend koordiniert hat. Vielen Dank dafür.
Danken möchte ich auch meinen Kolleginnen und Kollegen der Rechnungsprüfungskommission für die Arbeit, natürlich gemeinsam mit dem Haushalts- und Finanzausschuss. Ich kann feststellen, dass die Arbeit jederzeit sachlich, ernsthaft und kollegial abgewickelt wurde. Dafür nochmals vielen Dank.
So weit mein Bericht.
....... 5387 Abg. Dr. Helmut Martin, CDU:...... 5387, 5390 Abg. Iris Nieland, AfD:........... 5388 Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP:... 5388 Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:................. 5389 Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen:.. 5389
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/9413 –............ 5391
Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache 17/9416 –........ 5391
Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 17/9143 – jeweils in der zweiten Beratung und in der Schlussabstimmung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 17/9413 –.... 5391
dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 17/9365 –........... 5391
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesgesetz zur Anpassung baurechtlicher Vorschriften an das europäische Bauproduktenrecht, das uns heute zum zweiten Mal in dieser Runde begegnet, beinhaltet eine ganze Menge Bauordnungsrecht, Bauproduktenrecht – eine sehr theoretische und trockene Angelegenheit.
Wir haben uns das letzte Mal etwas intensiver damit beschäftigt und auch in den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss damit auseinandergesetzt. Interessant finde ich dabei, dass wir eine sehr sachliche Diskussion hatten, auch unterstützt durch das Fachministerium, das Bauministerium. Frau Ministerin Ahnen ist ja heute unter uns.
Wir haben dann festgestellt, dass wir diese Vorschläge, die eine Anpassung der Landesbauordnung betreffen, mittragen, und die Beschlussfassung des Haushalts- und Finanzausschusses als Empfehlung war ja auch einstimmig.
Der jetzt vorliegende Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht deutlich, dass wir in den Inhalten gemeinsam unterwegs sind. Mit diesem Änderungsantrag wird ein § 75 a eingefügt, eine Typenbaugenehmigung. Das heißt, damit wird serielles Bauen vereinfacht. Darüber hinaus geht es noch um einen Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vorschriften im Zusammenhang mit weiteren Bauvorschriften.
Dieses Ändern einer Landesbauordnung sollte in Ruhe und Sachlichkeit erfolgen. Das zeigt auch das Vorgehen in den Ausschüssen und jetzt auch, wie dieser Änderungsantrag zustande gekommen ist.
Es gibt einen weiteren Änderungsantrag, der von der CDUFraktion vorgelegt wird. Darin geht es um die Frage des Brandschutzes in einem Fall, wie dieser dann dort zu definieren ist. Das Ganze sehe ich genau so, wie wir die ganzen Beratungen hinter uns gebracht haben. Wir sollten das gemeinsam angehen.
Insoweit ist zwar der Antrag, der heute auf dem Tisch liegt, jetzt aktuell für uns nicht zustimmungsfähig, aber wir sehen es so, dass wir in den weiteren Gesprächen, wenn der nächste Schritt zur Änderung der Landesbauordnung ansteht, darüber inhaltlich reden, weil es letztlich darum geht, dass wir uns inhaltlich damit auseinandersetzen. Es geht darum, dass für unsere Menschen, die auf die Landesbauordnung bauen, das Bauwerk dann auch standsicher ist und auch der Brandschutz erfüllt ist.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir werden zustimmen.
Sehr verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das vorliegende Landesgesetz zur Anpassung baurechtlicher Vorschriften an das europäische Bauproduktenrecht hat unsere Bauministerin erläutert
und Kernpunkte daraus zitiert. Ich möchte das nicht wiederholen. Wenn wir diesen Text vor uns sehen, erkennen wir einen Umfang von nahezu 100 Seiten. Es geht beim Bauordnungsrecht, beim Bauproduktenrecht und bei den notwendigen Änderungen um sehr viel Theorie, die aber das Bauen für uns vereinfachen soll, die die Anpassung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vollzieht und die Abstimmung mit den anderen Bundesländern – unseren Partnern in dieser Sache – über die Musterbauordnung sicherstellt.
Ich möchte das auch als einen Bestandteil einer Vielzahl von Maßnahmen sehen, die das Land Rheinland-Pfalz umsetzt, um Bauen einfacher zu machen und damit Wohnraumförderung leichter zu ermöglichen. Wir müssen das als einen Baustein einer Vielzahl von Aktivitäten sehen, weil Wohnen ein soziales Gut ist. Wir wollen für unsere Menschen eine gute Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe schaffen, und das muss auch über die Möglichkeit des Bauens umgesetzt werden.
Wenn man diese Bausteine sieht, kann man in Erinnerung rufen, dass unsere Bauministerin mit der Bauwirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden im Jahr 2015 durch die Gründung des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen in Rheinland-Pfalz auch bundesweit Maßstäbe gesetzt hat.
Ja, das ist wirklich ein wunderbares Beispiel dafür, wie wir zusammenarbeiten können, um den Menschen bezahlbares Wohnen in Rheinland-Pfalz weiter näherzubringen.
Unsere Förderkonditionen, die seit dieser Legislaturperiode gelten, zeigen, dass das Land mit einer Vielzahl von Instrumenten am Markt ist, um Bauen zu ermöglichen. Wir sehen das auch an den Anträgen. So hatten wir mit Abschluss des Jahres 2015 1.650 Anträge auf Förderung einzelner Wohneinheiten und können heute mit Abschluss des Jahres 2018 sagen, dass wir über 3.000 Anträge vorliegen haben und sich noch 800 Anträge im Antragsverfahren befinden. Der Doppelhaushalt 2019/2020 sichert das auch
finanziell ab. Gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen: Wir haben auf der einen Seite die recht theoretische Änderung unserer Landesbauordnung und weiterer Bauvorschriften, um Bauordnungsrecht und Bauproduktenrecht zu gewährleisten. Auf der anderen Seite existiert eine Vielzahl von Bausteinen, um dieses Bauen auch zu nutzen, um bezahlbaren und vom Land Rheinland-Pfalz geförderten Wohnraum zu schaffen.
Ich bin gespannt auf die weiteren Beratungen und glaube, dass meine Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen wird.
Vielen Dank.
Grundsatzaussprache/Beratung des Einzelplans 02 – Ministerpräsidentin und Staatskanzlei................ 4378
...tes Landesgesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 17/5116 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/7869 –........... 4378
Landesmediengesetz (LMG) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7591 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik – Drucksache 17/7870 –
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/7864 –........... 4378
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir stehen heute vor der abschließenden Beratung des Haushalts für die Jahre 2019 und 2020 im Plenum. Hierzu liegt Ihnen die Drucksache 17/7850 mit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses vor.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat arbeitsame und intensive Beratungswochen hinter sich. Zur Vorbereitung der Ausschussberatung des Landeshaushaltsgesetzes wurde ein Zeitplan aufgestellt, um dem Beratungsbedürfnis aller Beteiligten des Haushalts- und Finanzausschusses sowie der Fachausschüsse in einem ehrgeizigen Arbeitsprogramm Rechnung zu tragen.
In dem engen zeitlichen Rahmen zwischen der Einbringung und ersten Beratung des Haushalts in der 67. und 68. Sitzung am 23. und 24. Oktober 2018 und der jetzt vor uns liegenden abschließenden zweiten Beratung fanden insgesamt 13 Sitzungen inklusive zweier Anhörverfahren statt. Nach drei Wochen mit beinahe täglichen Sitzungen und insgesamt knapp 30 Stunden Beratungsdauer wurden innerhalb einer Woche die Änderungsanträge der Fraktionen fertiggestellt, über welche dann wiederum binnen einer Woche der Haushalts- und Finanzausschuss entschieden hat. Gerade für die letzte Phase wäre etwas mehr Beratungszeit für die Fraktionen womöglich wünschenswert gewesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Landtag RheinlandPfalz berät und entscheidet heute und in den kommenden zwei Tagen über den Entwurf des Landeshaushaltsgesetzes 2019/2020. Es ist – ziemlich genau in der Hälfte
der 17. Wahlperiode – der zweite Haushaltsentwurf der von den Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getragenen Landesregierung.
Obwohl nach der in der vorletzten Wahlperiode von allen Fraktionen gemeinsam beschlossenen verfassungsrechtlichen Schuldenbremse erst im Jahr 2020 ein strukturell ausgeglichener Haushalt vorliegen muss, kommt der vorliegende Haushaltsentwurf bereits ab dem Jahr 2019 ohne neue Schulden aus. Dies gelingt zum ersten Mal seit 1969. Dieser Haushaltsentwurf kann daher – bei aller unterschiedlichen politischen Bewertungen im Übrigen – insoweit tatsächlich als historisch bezeichnet werden.
Zwar wurde bereits in den Jahren 2016 und 2017 im Haushaltsvollzug jeweils ein Finanzierungsüberschuss erzielt, nun ist aber erstmals auch im Haushaltsplan selbst nicht nur keine Nettokreditaufnahme mehr enthalten, sondern sogar eine planmäßige Schuldentilgung vorgesehen.
Angesichts dieser Ausgangslage waren die Haushaltsberatungen geprägt von der Frage, ob mit dem Haushaltsentwurf die richtigen politischen Schwerpunktsetzungen getroffen wurden und die verfassungsrechtlich gebotene und finanzpolitisch notwendige Haushaltskonsolidierung weit genug gegangen ist.
Schwerpunkte der Beratungen waren die Bildungspolitik, die mit der fortschreitenden Digitalisierung verbundenen Herausforderungen sowie die personelle Ausstattung von Polizei und Justiz. Auch die finanzielle Ausstattung der Kommunen bzw. die Unterstützung des Landes bei deren Bemühungen um die Konsolidierung ihrer Haushalte wurden breit erörtert.
Angesichts der nicht nur für die Natur selbst, sondern ebenso für die Land- und Forstwirtschaft und derzeit aktuell aufgrund des geringen Rheinpegels auch für die Industrie und die Bevölkerung sicht- und spürbaren Folgen der diesjährigen Wetterextreme, insbesondere der lang anhaltenden extremen Trockenheit, standen die Bereiche Umwelt und Landwirtschaft ebenfalls im besonderen Fokus der Beratungen.
Das Parlament hat nun als Haushaltsgesetzgeber die Aufgabe, auf Grundlage der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie der von den Fraktionen vorgelegten Änderungsanträge einen Haushalt zu verabschieden, der unter Beachtung der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Schuldenbremse den politischen Schwerpunktsetzungen zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Aufgaben angemessen Rechnung trägt.
Die Fraktionen werden die aus ihrer Sicht wesentlichen Aspekte des Haushalts 2019/2020 hervorheben. Daher beschränkt sich der Bericht auf eine nur überblicksartige Darstellung der Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss.
Aus Sicht der Fraktionen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält der vorgelegte Haushalt die richtige Balance zwischen einer weiterhin notwendigen Haushaltskonsolidierung und einem konsequenten Investieren in wichtige Zukunftsthemen. Die Konsolidierungspolitik der vergangenen Jahre werde mit einer im Haushalts
plan 2019/2020 vorgesehenen Schuldentilgung in Höhe von 340 Millionen Euro sowie einer Absicherung künftiger Ausgaben über Rücklagen in Höhe von 350 Millionen Euro fortgeführt. Gleichzeitig würden die richtigen Schwerpunkte gesetzt.
Finanzmittel für die Städte, Landkreise und Gemeinden machen insgesamt ein Drittel des Gesamtvolumens des Landeshaushalts aus. Neben den Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich würden die Kommunen bei ihrer Haushaltskonsolidierung mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds und dem Zinssicherungsschirm unterstützt.
Mit höheren Investitionen in Bildung, Straßenbau und Digitalisierung werden wichtige Zukunftsfelder für die künftige Entwicklung von Rheinland-Pfalz gestärkt. Die Schwerpunkte liegen etwa in der Schaffung von 260 neuen Lehrerstellen, der Bereitstellung von 60 Millionen Euro pro Jahr in den Schulbau, 300 Millionen Euro für die Digitalisierung und jährlich 125 Millionen Euro für den Straßenbau. Die Justiz wird mit 265 neuen Stellen bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug gestärkt. Investitionen in erneuerbare Energien trieben die Energiewende mit regionaler Wertschöpfung voran.
Die Fraktion der CDU kritisiert dagegen, dass trotz hoher staatlicher Einnahmen nicht darüber nachgedacht werde, wie die Belastungen der Bürger – etwa über eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – zu senken seien. Die im Haushalt vorgesehene Schuldentilgung sei angesichts der aufgelaufenen Landesschulden in Höhe von etwa 32 Milliarden Euro viel zu gering.
Auch den Kommunen müsse stärker geholfen werden, damit diese ihre 6 Milliarden Euro allein an Kassenschulden zurückfahren könnten. Mit der Steigerung der Investitionsquote von 5 % im Jahr 2016 auf jetzt rund 7 % liege Rheinland-Pfalz immer noch weit hinter dem Durchschnitt der Flächenländer von 9 % bei einem enormen Investitionsstau. Angesichts der Steigerung der Baukosten bei Verkehrsbauten sei die im Haushalt vorgesehene Erhöhung der Investitionen in den Straßenbau nicht in der Lage, den vom Landesrechnungshof auf 1 Milliarde Euro bezifferten Investitionsstau bei den Landesstraßen aufzulösen.
Die Fraktion der AfD bemängelt die steigenden Gesamtausgaben und hat Zweifel, ob die Ausgabensteigerungen erforderlich sind. Insgesamt seien keine ausreichenden Spar- und Konsolidierungsmaßnahmen festzustellen. Gleichzeitig kritisiert sie, dass trotz der steigenden Ausgaben die Investitionsquote nur geringfügig steige und diese nicht ausreichend sei, um die bestehenden Investitionsstaus etwa bei Straße und Schiene, der digitalen Infrastruktur oder den Krankenhäusern aufzulösen.
Dem Haushalts- und Finanzausschuss lagen nach zwölf Sitzungen am Ende 513 Änderungsanträge der Fraktionen zur Entscheidung vor. Die 134 Anträge der Fraktion der CDU sowie die 198 Anträge der Fraktion der AfD fanden keine Mehrheit.