Protocol of the Session on May 31, 2017

(Beifall der AfD)

Zuletzt noch einmal ein ganz herzlicher Dank an die Kollegen, die Mitarbeiter und Herrn Burgard.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Becker von der Fraktion der FDP das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind in den Vorreden schon sehr viele Zahlen genannt worden. Ich möchte mich ganz einfach auf das Prinzip des Petitionsrechts beziehen. Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. So lautet Artikel 17 unseres Grundgesetzes und nahezu gleichlautend der Wortlaut in der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz.

Pünktlich zum 70. Geburtstag der Verfassung vor wenigen Tagen, den wir mit einem sehr eindrucksvollen Festakt in diesem Plenarsaal begangen haben, möchte ich für die Freien Demokraten dieses Petitionsrecht ganz besonders hervorheben.

Am 18. Mai 1947 verabschiedeten die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz in einer Volksabstimmung die rheinland-pfälzische Verfassung. Bei den Freiheitsrechten wurde bereits 1947 in Artikel 11 das Petitionsrecht festgeschrieben. Damit haben die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz sehr weitsichtig gehandelt und – noch bevor 1949 das Grundgesetz in Kraft trat – ein Stück direkte Demokratie in unserer Verfassung verankert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, davon profitieren wir heute noch. Das Petitionsrecht hat sich bewährt und ist nicht mehr wegzudenken. Es handelt sich hierbei – das freut uns Liberale besonders – um eine ganz besondere Ausprägung, einen besonderen Ausdruck der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

(Beifall der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt, nämlich vor 43 Jahren, wurde in Rheinland-Pfalz die Institution des Bürgerbeauftragten eingerichtet. Unser Land war auch hier Vorreiter in Deutschland. Auch dies ist eine Erfolgsgeschichte.

Nicht nur die erfolgreiche Arbeit des Bürgerbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die stets um eine einvernehmliche Lösung bemüht sind – wir haben es bereits gehört, in 80 % der Fällen gelingt das auch –, beweist das. Mehr und mehr Bundesländer bestellen ebenfalls Bürgerbeauftragte. Wir haben es gehört, dass Hessen gerade versucht, von Rheinland-Pfalz zu lernen.

Die anderen Länder, die jetzt ebenfalls Bürgerbeauftragte bestellen wollen, zeigen damit, dass auch in diesem Punkt das Land Rheinland-Pfalz weise gehandelt und den Menschen in unserem Land eine Anlaufstelle geschaffen hat, bei der sie mit ihren Anliegen Gehör finden.

Dass diese Institution eine Erfolgsgeschichte ist, beweist auch die Zahl der bearbeiteten Eingaben. So wurden hier mehr als 125.000 Bürgeranliegen bearbeitet und beschieden.

Die FDP als freiheitliche und liberale Partei steht für dieses Recht ein. Dementsprechend ist ihr die Signifikanz der Institution des Bürgerbeauftragten in ganz besonderem Maß bewusst. Der Bürgerbeauftragte ist Ansprechpartner, Ratgeber und Vermittler. Er verhilft den Rat suchenden Menschen zur Ausübung ihres Freiheitsrechts und kann die Fälle oftmals erfolgreich und zur Zufriedenheit aller Beteiligten abschließen.

Meine Damen und Herren, das ist ein Stück gelebte Demokratie und kann uns alle mit sehr viel Stolz und Dankbarkeit erfüllen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich ganz kurz speziell etwas zur Onlinepetition sagen. Darauf hat der Bürgerbeauftragte in seiner Presseberichterstattung hingewiesen. Diese Form der Petition ist absolut zeitgemäß und notwendig. Gleichzeitig müssen wir uns aber auch die Gefahren ins Bewusstsein rufen, die damit einhergehen. Unseriöse private Petitionen drohen, das Grundrecht massiv auszuhöhlen.

Meine Damen und Herren, darauf sollten wir ein wachsames Auge richten. Als Mitglied des Petitionsausschusses darf und muss ich aber auch vor allen Dingen die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten in diesem Ausschuss hervorheben. Seine Erfahrung und seine fachlichen Kenntnisse sind eine große Bereicherung. Ohne diese wäre es nicht selten weitaus schwieriger, zu einer sachgerechten Lösung zu kommen.

(Glocke des Präsidenten)

Dafür möchte ich – ich denke, ich spreche auch im Namen meiner Ausschusskollegen – Ihnen, Herr Burgard, meinen ganz persönlichen Dank aussprechen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie leben und verkörpern den Grundsatz der neutralen Institution des Bürgerbeauftragten. Herzlichen Dank. Im Übrigen darf ich Frau Kollegin Meurer zitieren und mich ihrer Danksagung an alle Institutionen und Vertreter im Ausschuss anschließen, sonst wird die Zeit zu lange.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Köbler das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, erstmals zum Bericht des zu Recht gepriesenen Bürgerbeauftragten reden zu dürfen.

Das Petitionsrecht hat eine über 2.000-jährige Tradition. Schon im Römischen Reich durften die Bürgerinnen und Bürger an den Kaiser Begehren äußern. Das gehört in die Mottenkiste. Es ist überholt.

Wir haben gerade – deswegen wäre ich heute beinahe zur Debatte zu spät gekommen – draußen vor der Tür eine Petition von 26.000 Petentinnen und Petenten entgegengenommen.

Es ist angesprochen worden. Die E-Petitionen boomen gerade in Zeiten von E-Mail. Es sind deutliche Zunahmen zu erkennen. Auf der einen Seite wollen gerade in der heutigen Zeit manche den Eindruck erwecken oder haben den Eindruck: Die da oben entscheiden sowieso alles ohne uns. – Auf der anderen Seite wird gesagt, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr für Politik interessieren. Deshalb ist es ganz wichtig, gerade das Petitionsrecht als individuelles Mitwirkungsrecht in unserer Demokratie entsprechend hochzuhalten und nach vorn zu stellen.

Wir sehen das an der ungebrochen hohen Zahl an Eingängen, die wir haben. Die Zahlen sind alle genannt worden. Unter den fast 2.000 zulässigen Eingaben ist die größte

Gruppe der Strafvollzug. Danach kommt der soziale Bereich, aber auch das im Moment sehr aktuelle Thema, was das Ausländerrecht angeht. Mit 5 % der Eingaben ist das immerhin mittlerweile die sechststärkste Gruppe. Es sind ungefähr 100 Eingaben im Berichtszeitraum gewesen, die eine leicht steigende Tendenz aufzeigen, was aufgrund der Thematik mit den Flüchtlingen, der wir uns schon an vielen Stellen gewidmet haben, klar ist.

An der Stelle ist verstärkt zu sehen, dass sich Petenten mit ablehnenden Bescheiden in diesem Bereich mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auseinandersetzen, weil die Ausländerbehörden vor Ort keinen Ermessensspielraum haben. Im Gegensatz zu Fragen des Staatsbürgerschaftsrechts, in dem der Bürgerbeauftragte doch an der einen oder anderen Stelle einem entsprechendem Ansinnen Abhilfe schaffen kann, sind hier die Voraussetzungen sehr eng gestrickt. Nur wenn inlandsbezogene Abschiebungshindernisse geltend gemacht werden, kann der Bürgerbeauftragte entsprechend tätig werden und die Behörden dazu animieren, noch einmal den Sachverhalt zu prüfen.

Wir leben in einem Rechtsstaat. Wir haben tatkräftige Behörden und Verwaltungen. Wir haben das heute Morgen schon einmal in einem anderen Kontext diskutiert. Auch Verwaltungen und Behörden, wie auch eine Landesregierung und Landtagsabgeordnete, sind nicht frei von Fehlern. Es ist wichtig, dass mit dem Petitionsrecht die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich direkt, wenn sie das Gefühl haben, das Verwaltungen einen Fehler gemacht haben, an den Landtag wenden zu können.

Ich will es schon sagen, dass es ein Unterschied ist, ob es darum geht, dass man ein Knöllchen über 20 Euro wegen Falschparkens bekommen hat, oder ob man aus seiner gewohnten Umgebung heraus ins Ausland abgeschoben werden muss, was die ganze weitere Lebensplanung beeinträchtigt.

Meine Damen und Herren, es ist angesprochen worden, wir haben Petitionen, die öffentlich gemacht werden, und solche, die nicht öffentlich sind. Eine Voraussetzung dafür, dass wir eine Petition öffentlich behandeln, ist das Gemeinwohlinteresse. Petitionen, in denen es um private Einzelinteressen geht, sind zulässig. Diese sollen aber entsprechend nicht öffentlich behandelt werden, weil sie sehr individuell berührt sind.

Mir ist in den ersten Monaten meiner Tätigkeit aufgefallen, dass es gar nicht so selten Fälle gibt, bei denen man sagen würde, das ist kein Gemeinwohlinteresse im Sinne von ganz Rheinland-Pfalz. Es geht aber über das ganz individuelle Interesse hinaus, zum Beispiel die Frage, ob eine 30er-Zone eingerichtet wird. Der Bürgerbeauftragte ist immer sehr umtriebig und geht auf die jeweiligen Kommunalverwaltungen zu. Ich finde, wir sollten auch noch einmal darüber sprechen, wie es uns gelingt, die Ortspolitik stärker mit diesen Anliegen zu befassen, weil diese oft im direkten Kontakt mit den Gemeinde- und Ortsbeiräten die Möglichkeit haben, eine entsprechend tragfähige Lösung zu finden.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend noch sagen, dass ich froh bin, dass der Beauftragte für

die Landespolizei mittlerweile allgemein akzeptiert wird. Als wir diesen in der letzten Legislaturperiode eingeführt haben, gab es manche Diskussion. Das ist mittlerweile von allen honoriert worden. Dafür vielen Dank dem Landesbeauftragten für die Polizei.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Lassen Sie auch mich abschließend allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbeauftragten, den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten, Dir, lieber Dieter Burgard, für die ganz tolle Arbeit danken. Ich bin noch nicht lange im Petitionsausschuss, aber schon etwas länger im Landtag. Jeder Landtagsabgeordnete kann sich, wenn er Anliegen von Bürgern bekommt, an den Bürgerbeauftragten wenden. Ich kann es aus Erfahrung sagen: Dieter Burgard hilft immer. – Dafür herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Damit haben die Tagesordnungspunkte 17 und 18 ihre Erledigung gefunden.

Ich rufe die Punkte 19 und 20 der Tagesordnung auf:

Die Mittelrheinbrücke als kommunales Infrastrukturprojekt Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/3115 –

dazu:

Bau der Mittelrheinbrücke zügig möglich – Gutachten ernst nehmen, Blockadehaltung der Landesregierung beenden und Raumordnungsverfahren ohne Festlegung des Straßenbaulastträgers beginnen Antrag (Alternativantrag) der CDU – Drucksache 17/3170 –

Raumordnungsverfahren für die Mittelrheinbrücke jetzt beginnen! Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/3111 –

Die Fraktionen haben sich auf eine Grundredezeit von fünf Minuten verständigt.

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Abgeordneten Oster das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema „Mittelrheinbrücke“ haben wir bereits mehrfach auch in dieser Periode schon auf der Tagesordnung