Protocol of the Session on May 31, 2017

Der Bürgerbeauftragte stellt in seinem Jahresbericht fest – ich zitiere –, „dass eine gewisse Diskrepanz zwischen dem mit dem neuen Landesjustizvollzugsgesetz verbundenen Anspruch an den Strafvollzug und der für eine entsprechende Umsetzung erforderlichen Bereitstellung von Justizvollzugspersonal besteht.“

Sport und Freizeitveranstaltungen für Strafgefangene fallen aufgrund Personalmangels ganz aus oder werden reduziert, und das, obwohl wir alle wissen, wie wichtig Sportmöglichkeiten für die Gefangenen sind, damit auch das Klima in den Vollzugsanstalten entspannt bleibt.

Der Grund für den Ausfall von Sportmöglichkeiten in einer JVA war die Urlaubssaison, die jedes Jahr überraschend kommt, und die plötzlich auftretende Krankenhausbewachung. Somit standen für den normalen Sportdienst in der JVA nicht mehr genügend Beamtinnen und Beamte zur Verfügung. Sicher ist es nicht möglich, für jeden Ausnahmefall genügend Personal vorzuhalten, aber die Personalsituation ist nicht neu und, wie schon seit vielen Jahren bekannt, desolat, was die Bediensteten sehr belastet.

Der Bürgerbeauftragte stellt im Übrigen zum dritten Mal in Folge explizit darauf ab, auch die Berufsverbände, Personalvertretungen und Anstaltsleitungen bestätigen die schlechte Personalsituation.

Obwohl dies seit vielen Jahren moniert wird, geschieht seitens der Landesregierung nichts. Die Bediensteten werden mit den Problemen allein gelassen. Wir fordern deshalb, dass die Landesregierung der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bediensteten nachkommt.

(Beifall der CDU)

Es ist bei dieser Situation nicht verwunderlich, wenn sich die Justizbediensteten – wie in einem Fall innerhalb kürzes

ter Zeit sechs Bedienstete – auf andere Stellen bewerben oder eine Versetzung erbitten. Wenn die Anstalten die Zustimmung zur Versetzung als kleineres Übel im Vergleich zu einer feindlichen Übernahme ansehen, spricht das sicherlich Bände über die personelle Ausstattung in den Vollzugsanstalten in unserem Land.

Der Bürgerbeauftragte führt wörtlich aus: „Um einen ordnungsgemäßen Justizvollzugsdienst zu gewährleisten, sei es unverzichtbar, ausreichend qualifiziertes Personal in genügender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die vorhandenen Anwärterstellen für das 2. Einstiegsamt im Justizvollzug seien jedoch nicht ausreichend, um den Bedarf auch in den nächsten Jahren zu decken. Eine Erweiterung der Ausbildungskapazität sei aus haushaltstechnischen Gründen gescheitert.“

Auch führt er aus: „Der Bürgerbeauftragte dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes, die ihren nicht einfachen Dienst mit Sorgfalt und Umsicht verrichten. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit und für einen menschen- und zeitgerechten Strafvollzug.“ Diesem Dank möchte ich mich ausdrücklich anschließen. Trotz schwieriger Umstände geben sie Tag für Tag ihr Bestes. Sie hätten es verdient, dass die Landesregierung sie besser unterstützen wird.

(Vizepräsident Bracht übernimmt den Vorsitz)

Jetzt sehe ich, dass meine Zeit immer enger wird. Bei Gesundheit und Soziales muss ich jetzt abkürzen. Bei der Gewährung von Krankengeld und der Fortschreibung des Krankenscheins ist es, obwohl es verbessert wurde, immer noch so, dass Menschen, die einen Bruch im Krankengeld oder in der Krankschreibung haben, und sei es nur für einen Tag, damit auch ihre Pflichtversicherung verlieren.

(Glocke des Präsidenten)

Ich glaube, da muss man noch einmal etwas unternehmen. Der Bürgerbeauftragte hat auch da Lösungsvorschläge gebracht.

Herr Präsident, gestatten Sie mir noch, dass ich mich zumindest, auch wenn ich nicht alles vortragen konnte, zum Schluss bedanke. Herzlichen Dank an alle, die mitarbeiten. Der Bürgerbeauftragte bleibt weiterhin unentbehrlich. Ich möchte mich ganz herzlich für seine Arbeit bei Herrn Burgard bedanken, bei seinem Stellvertreter, Herrn Linn, und dem gesamten Team des Bürgerbeauftragten. Auch bei unserem Vorsitzenden, Fredi Winter, möchte ich mich ganz herzlich bedanken für seine konstruktive, faire und ruhige Art, die Sitzungen zu führen.

Es macht immer wieder Freude, wenn man im Sinne des Bürgers zu guten Ergebnissen kommt. Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße. Das muss von allen Seiten kommen, sonst funktioniert es nicht. Das funktioniert in unserem Ausschuss ganz hervorragend. Ich hoffe, dass es weiter dabei bleibt. Ich bedanke mich dann auch ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, und nicht zuletzt natürlich auch bei der Landtagsverwaltung, die nicht unerheblich dazu beiträgt, dass alles funktioniert.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU, der SPD und der FDP)

Nun darf ich dem Abgeordneten Denninghoff für die Fraktion der SPD das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Jahresbericht 2016 macht deutlich, dass der Bürgerbeauftragte eine gefragte Anlaufstelle für hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger ist. Nach wie vor stellen die Eingaben zum Bereich Soziales und Gesundheit einen Schwerpunkt seiner Arbeit dar. Dabei betrifft der überwiegende Teil dieser Eingaben die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, vor allen Dingen das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung im Alter.

Der Bürgerbeauftragte beschäftigt sich aber auch mit anderen Themenfeldern, zum Beispiel mit Angelegenheiten von Unfallflucht. In einem besonders kuriosen Fall konnte ermittelt werden, dass der geflüchtete Unfallverursacher ein Tarnkennzeichen verwendet hatte. Tarnkennzeichen können von allen Landes- und Bundesbehörden genutzt werden, beispielsweise vom Landeskriminalamt, dem Bundesnachrichtendienst oder der Zollfahndung. Alle Ermittlungen, wer das Tarnkennzeichen bei diesem Unfall verwendet hatte, liefen allerdings ins Leere.

(Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: Kraftfahrtbundesamt!)

Trotz dieser verzwickten Lage konnte der Bürgerbeauftragte Folgendes für die geschädigte Fahrzeughalterin erreichen: Da das Tarnkennzeichen ursprünglich an eine Landesbehörde ausgegeben worden war, übernahm das Finanzministerium den Schaden.

(Abg. Christine Schneider, CDU: Unfallflucht?)

Es sei keineswegs tragbar, dass die geschädigte Fahrzeughalterin für den ihr entstandenen Schaden selbst aufkommen müsste. Ich habe mir übrigens sagen lassen, dass der Schadensverursacher mittlerweile intern ermittelt wurde.

Der Bürgerbeauftragte reagiert nicht nur auf Bürgeranfragen, er kann im Rahmen seines Selbstaufgriffsrechts auch aktiv werden, wenn aus seiner Sicht in einer Angelegenheit dringender Handlungsbedarf besteht. So im Fall des Hofgeländes der JVA Trier. Der Bürgerbeauftragte wandte sich hier direkt an das Justizministerium und bat um Prüfung der Angelegenheit. Vor allem sollte geklärt werden, wann die bereits geplanten Verbesserungen umgesetzt werden könnten.

Der Bürgerbeauftragte konnte in Erfahrung bringen, dass mit einer zeitnahen Umsetzung der geplanten Baumaßnahmen nicht zu rechnen sei. Mit Schreiben vom Juli 2016 habe das Finanzministerium die Mittel, die auch für dieses Projekt vorgesehen sind, bis auf Weiteres gesperrt. Im Übrigen gibt es Ausführungsplanungen, die ruhen, bis ein Er

gebnis der Prüfung der Strukturen im rheinland-pfälzischen Strafvollzug vorliege.

Der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten weist auch auf die Bedeutung der öffentlichen Petitionen hin. Hierbei wird die eingereichte Petition auf der Homepage des Bürgerbeauftragten veröffentlicht und kann von jedem eingesehen werden. Andere Personen können innerhalb von sechs Wochen die Petition unterzeichnen und über sie diskutieren. Soweit unterscheidet sich dieses Verfahren kaum von Verfahren auf Internetseiten, wie beispielsweise openPetition.de. Was ist also das Außergewöhnliche an öffentlichen Petitionen, wie Rheinland-Pfalz sie bereits 2011 eingeführt hat?

Zum einen ist ganz klar zu erkennen, wer hinter dem Angebot steht. Bei vielen anderen Petitionsplattformen offenbart erst ein Blick ins Kleingedruckte, dass es sich bei den Betreibern um Verbände, Vereine oder sogar Unternehmen handelt. Diese haben natürlich auch ein eigenes Interesse.

Zum anderen ist klar zu erkennen, wer die Adressaten sind, nämlich das Parlament und der Petitionsausschuss. Das heißt, ob sich das Parlament mit dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beschäftigt, hängt hier nicht davon ab, ob ein Initiator die Petition dann auch tatsächlich einreicht. Die öffentliche Petition befindet sich im Anschluss direkt in der parlamentarischen Beratung.

2016 erreichten den Bürgerbeauftragten neun Petitionen, die veröffentlicht wurden. Darüber hinaus gingen 13 Sammelpetitionen mit insgesamt über 2.000 Unterzeichnern ein. Dass der Bürgerbeauftragte und die öffentlichen Petitionen eine Erfolgsgeschichte sind, wird aber nicht nur an den erwähnten Zahlen deutlich. Man erkennt es auch daran, dass das aufmerksame Auge zuweilen Besucher von der anderen Rheinseite auf Mainzer Fluren erspäht. Wie kommen die nun zu uns? Der Hessische Landtag überlegt, einen Bürgerbeauftragten einzuführen, und man hat erkannt, dass man von uns lernen kann. Daher wurde eine Mitarbeiterin über den Rhein geschickt, um unsere Vorgehensweise genauer zu erkunden.

(Glocke des Präsidenten)

Abschließend bleibt zu bemerken, die Institution des Bürgerbeauftragten kann nur durch das Engagement von vielen eine solche Erfolgsgeschichte werden. Ich möchte mich daher persönlich und im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich bei unserem Bürgerbeauftragten Dieter Burgard, seinem Team, der Landtagsverwaltung sowie den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die geleistete Arbeit und das gute Miteinander bedanken.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP sowie vereinzelt bei CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Nieland von der Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Petition, ja, eine Bittschrift. Die Zulässigkeit von Petitionen ist ein allgemein anerkannter Bestandteil der demokratischen Grundrechte eines jeden Bürgers. Der Bürgerbeauftragte nimmt diese stellvertretend entgegen und gibt damit dieser Instanz ein menschliches Gesicht, hier in Rheinland-Pfalz. Heute erhalten wir die Jahresberichte für das Jahr 2016 von ihm als Beauftragtem für die Landespolizei und als Bürgerbeauftragtem. Dem von ihm ausgesprochenen Dank an die Verwaltung, an die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die vielen positiven Ergebnisse ermöglichten, schließt sich die AfD-Fraktion ausdrücklich an.

(Beifall der AfD)

Bei annähernd 2.000 zulässigen Eingaben – eingereicht waren 2.282 – wurde bei etwa einem Viertel der Eingaben der Weg über das persönliche Gespräch gewählt, auch das Telefongespräch, nicht die schriftliche Eingabeform. Dies unterstreicht die Bedeutung, hier dem Bürger, dem Menschen, die Möglichkeit zu geben, sich mündlich zu äußern.

Der Bürgerbeauftragte hat dazu auch über 430 persönliche Gespräche geführt, Sprechtage in Justizvollzugseinrichtungen abgehalten und Ortstermine durchgeführt. Auch der Weg der öffentlichen Petition wurde von den Bürgern genutzt. Der Bürgerbeauftragte weist darauf hin, dass in diesen Fällen die hohe Zahl von Unterstützern verdeutlichen kann, dass ein Thema die Öffentlichkeit bewegt und möglicherweise Nachbesserungsbedarf gegeben ist. Hier ist dann der politische Wille gefordert. Eine solche öffentliche Petition war die Petition zum Thema „Rettet unser Bargeld“ mit 84.000 Unterstützern.

Aber zurück zu Rheinland-Pfalz. Hier in Rheinland-Pfalz waren die Spitzenreiter der Bereich der Eingaben aus dem sozialen Bereich, wobei diese nicht immer einem abgrenzbaren Sachgebiet zugeordnet werden können. So beschreibt es der Bürgerbeauftragte in seinem Bericht. Es gibt hier vermehrt Bürger, die ihre persönlichen Lebensumstände schildern und um Rat und Hilfe bitten. Auch wenn die begehrte Hilfe nicht immer möglich ist, sind die Betroffenen in der Regel dankbar, dass ihr Anliegen ernst genommen wird.

Die Fälle, in denen Auskunft oder Rat erteilt wurde, waren über 1.000, das heißt, 50 %. Das ist ein ganz erheblicher Anteil.

Der zweite sogenannte Spitzenreiter sind die Eingaben aus dem Bereich des Justizvollzugs. Dem Dank des Bürgerbeauftragten an die Mitarbeiter der Justizvollzugseinrichtungen, die ihren Dienst mit Sorgfalt und Umsicht verrichten und damit einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit leisten, schließen wir uns ausdrücklich an.

(Beifall der AfD)

An dieser Stelle nehme ich den deutlichen Hinweis des Bürgerbeauftragten auf die schwierige Personalsituation in den Justizvollzugsanstalten auf. Ein deutliches Wort hierzu

gab es bereits in den Berichten der Jahre 2014 und 2015 und nun erneut, und mir fehlt ganz klar ein Hinweis, dass es vonseiten der Regierung auch nur ein Bemühen gab, hier Abhilfe zu schaffen.

Die hohe Zahl von Überstunden und die überdurchschnittlich hohe Krankheitsquote im Vergleich zu anderen öffentlichen Verwaltungen und zur Privatwirtschaft sind ein klarer Indikator für weitreichende Fehlentwicklungen im Personalmanagement. Es gibt Versuche vieler Bedienstete, sich umsetzen zu lassen, die häufig abschlägig beschieden werden. Und diese führen dann auch zu Eingaben vonseiten der Gefangenen an den Bürgerbeauftragten, weil bestimmte Maßnahmen – zum Beispiel sogenannte Um- oder Aufschließungen, die ihnen zustehen – nicht ausgeführt werden können. Die geringe Zahl an Anwärterstellen des Weiteren sowie die fehlende Erweiterung an Ausbildungskapazitäten aus haushaltsrechtlichen Gründen zeigen auf, dass auch weiterhin der politische Wille nicht vorhanden ist, hier Besserung zu schaffen.

Ganz deutlich weist uns der Bürgerbeauftragte darauf hin, dass es Aufgabe der politisch Verantwortlichen ist, die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen und auch gegenzusteuern.

Ich danke dem Bürgerbeauftragten für diese deutlichen Worte. Ich finde, dies ist eine deutliche Mahnung, den Menschen nicht zu vergessen, und so stelle ich mir vor, dass die Regierung aus Fürsorgepflicht ein Konzept vorlegt, um den beschriebenen Missständen, unter denen die Beamten zu leiden haben, abzuhelfen.

(Beifall der AfD)