Protocol of the Session on May 30, 2017

Wir möchten das Ziel der Vollzeit auch weiterhin verwirklicht sehen, ohne der Teilzeit in irgendeiner Form in die Wege zu kommen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU)

Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des CDU-Gemeindeverbandes Saarburg sowie Schülerinnen und Schüler des Leistungskurses Sozialkunde und Geschichte der 11. Jahrgangsstufe der Integrierten Gesamtschule Kastellaun. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die AfD-Fraktion hat Herr Dr. Böhme das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete und Regierungsmitglieder! Willkommen auf der Bundestagswahlkampfveranstaltung der SPD,

(Beifall der AfD)

welche heute als Aktuelle Debatte firmiert und eigentlich schon Schnee von gestern ist!

„Rückkehrrecht in Vollzeit ist gescheitert!“ – So titelt „SPIEGEL ONLINE“ am vergangenen Dienstag. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales wurde mit den Worten zitiert: „Das Kanzleramt hat mir mitgeteilt, dass eine Kabinettsbefassung nicht mehr vorgesehen ist.“

Offenbar konnte man sich in der Großen Koalition in Berlin nicht einigen. Man konnte sich nicht einigen auf die Betriebsgrößen, die eine Flexibilisierung der Arbeitszeit erlauben. Nun weisen sich Union und SPD in einer öffentlichen Debatte gegenseitig die Schuld zu, und die SPD-Fraktion hat diese Debatte heute in den Landtag eingebracht, obwohl man sich in Berlin sicher hätte einigen können, wenn nicht mit dem Koalitionspartner, dann vielleicht mit anderen Fraktionen.

Versucht man, sich dem Thema sachlich zu nähern, dann ist darauf hinzuweisen, dass schon jetzt nach § 9 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Verträge ein Arbeitgeber einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der den Wunsch nach Verlängerung seiner Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen hat.

Für Arbeitnehmer mit Anspruch auf Elternzeit besteht zudem die besondere Regelung für die Verringerung der Arbeitszeit nach § 15 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit. Hiernach haben Arbeitnehmer bereits jetzt nach dem Ende der Elternzeit das Recht, zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die vor Beginn der Elternzeit vereinbart war. Wenn also mit Begrifflichkeiten wie „Teilzeitfalle“ versucht wird, den Eindruck zu vermitteln, ein Arbeitnehmer, der seine Arbeitszeit einmal verringert habe, habe keinerlei Chance, diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu verlängern, muss dem ganz klar widersprochen werden.

(Beifall der AfD)

Im Gegenteil: Diese Chancen sind in Zeiten, in denen die Wirtschaft teilweise händeringend nach Fachkräften sucht, besser denn je. Gleichwohl ist unbestritten, dass ein Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit mit anschließendem Rückkehrrecht zur ursprünglichen Arbeitszeit für die betroffenen Arbeitnehmer durchaus von Vorteil sein kann, wenn dies ihrer persönlichen Lebensplanung entspricht. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass von einem entsprechenden Anspruch nicht nur die jeweiligen Arbeitnehmer betroffen wären, sondern auch der Arbeitgeber und gegebenenfalls auch andere Arbeitnehmer.

Bereits durch den jetzt schon bestehenden Anspruch von Arbeitnehmern auf Verringerung der Arbeitszeit sind Arbeitgeber gezwungen, organisatorische Maßnahmen zu treffen, um den Anspruch der Arbeitnehmer auf Verringerung mit den betrieblichen Interessen in Einklang zu bringen. Kosten und Risiken erforderlicher Personalbeschaffungsmaßnahmen trägt dabei allein der Arbeitgeber. Dies ist insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen in der Regel nicht ohne Weiteres möglich.

Bei einer nur befristeten Verringerung der Arbeitszeit mit anschließendem Rückkehrrecht zur ursprünglichen Arbeitszeit würde sich der organisatorische Aufwand für die Arbeitgeber noch erhöhen, zumal der Gesetzentwurf auch eine vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit vorsieht.

Arbeitgeber wären zudem künftig gezwungen, den veränderten Personalbedarf vermehrt mit befristet beschäftigten Arbeitnehmern abzudecken oder, soweit dies nicht möglich sein sollte, sogar auf Zeitarbeitnehmer zurückzugreifen. Dabei dürfte es besonders schwierig sein, auf dem Arbeitsmarkt den Bedarf an befristeten Teilzeitarbeitsplätzen abzudecken. Der Grenzwert für einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ist mit einer Betriebsgröße von 15 Arbeitnehmern dabei deutlich zu niedrig angesetzt.

Aber auch den Interessen der Arbeitnehmer, welche zur Ergänzung des Personalbedarfs eingestellt würden, wird

nicht Rechnung getragen. Anstatt Aussicht auf eine Teilzeitbeschäftigung zu haben, hätten diese künftig vermutlich nur noch Aussicht auf eine befristete Teilzeitbeschäftigung.

Im Ergebnis ist der Gesetzentwurf aus Sicht der AfDFraktion unausgewogen, weil er vornehmlich nur die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt, die einen Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit haben. Eine Ausweitung von Befristungen und Zeitarbeit ist nicht in unserem Sinn. Insofern sehen wir weiteren Diskussionsbedarf, bevor ein solches Gesetz in Kraft treten kann.

Vielen Dank.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Wink.

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundestagswahl naht. Daher überrascht es nicht, dass wir heute über ein Thema sprechen, das bundespolitische Bedeutung hat. Für mich ist es, um es vorab zu nennen, verständlich, dass nach der Einführung der PkwMaut oder der Mietpreisbremse die CDU kein Interesse mehr daran hat, weiterhin den Ja-Sager zu mimen. Aber es gehört zum Regieren dazu, Kompromisse einzugehen und zu diesen zu stehen.

(Beifall bei FDP und SPD)

Dies ist nicht immer angenehm, führt aber letztendlich dazu, dass ein gut verhandelter Koalitionsvertrag in der Regel den Willen der Mehrheit der Wähler abbildet.

(Zurufe von der SPD: So ist es!)

In diesem Zusammenhang empfehle ich Berlin einen Blick auf Rheinland-Pfalz.

(Beifall der SPD und der FDP – Abg. Martin Haller, SPD: Das ist immer gut!)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte nochmals betonen – ich darf das auch aus persönlicher Betroffenheit tun –, dass das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ auch für die FDP ein sehr wichtiges Thema ist. Dass es hier noch vieles zu tun gibt, ist auch uns klar. So gibt es neben den vielen genannten Problemen für Frauen zum Beispiel auch noch massive Probleme für Männer, wenn es zum Beispiel darum geht, die Elternzeit zu beantragen.

Wir diskutieren also nicht über das Ob, sondern das Wie. Ehrlich gesagt – viele haben es verfolgt – sind die Freien Demokraten nicht unglücklich darüber, dass es beim Rückkehrrecht von Teilzeit zur Vollzeit bei dieser Vorgehensweise nicht zu einer Einigung kam, also bei dem Wie; denn wir finden, dass erst ein flexibler Arbeitsmarkt den Arbeitnehmern einen schnelleren Wiedereinstieg in den Job gewährleistet und Arbeitgeber in die Lage versetzt, Jobs zu schaffen.

Wir betrachten aber den Weg dieses Scheiterns genau und müssen feststellen, dass dieser in der Art des Umgangs mit dem Partner und dem Gesetz mehr als fragwürdig ist; denn unsere Gesellschaft hätte eine Debatte über die Möglichkeiten eines schnellen und attraktiven Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt sehr gut vertragen können.

(Beifall der FDP und der SPD)

Eine groß angelegte Diskussion unter Einbeziehung der Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern, der Öffentlichkeit und der Politik wäre sehr spannend und mit Sicherheit auch zielführend gewesen.

Das Thema der heutigen Debatte zeigt aber auch, dass es gerade auf bundespolitischer Ebene sicherlich Dinge gibt, in denen sich die FDP und die SPD deutlich unterscheiden. Solche Themen gibt es im Übrigen aber auch zwischen der FDP und der CDU. Für die Freien Demokraten war es zum Beispiel und ist es heute noch besser, Gelder in die frühkindliche Bildung als in das Betreuungsgeld zu investieren.

(Beifall der FDP)

Den Tagesordnungspunkt, den wir gerade diskutieren, bewerten FDP und SPD sicherlich unterschiedlich. Dennoch gehört es aber zu den Wesensmerkmalen dieser Koalition in Rheinland-Pfalz, dass wir uns nicht gegenseitig blockieren, sondern erfolgreiche Politik für das Land machen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der FDP – Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut! Sehr gut!)

Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Landfrauen aus Bacharach. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Köbler.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Jetzt kommt die sozialistische Wahrheit!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Von den 1,5 Millionen sozialversicherungspflichtigen Jobs im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz war gut jeder vierte eine Teilzeitbeschäftigung. Von allen Frauen, die in Rheinland-Pfalz ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen sind, sind Anfang vergangenen Jahres 49,4 % – also fast jede zweite Frau – in Teilzeit beschäftigt.

Deswegen ist das Scheitern des Rückkehrrechts in Vollzeit ein Schlag ins Kontor insbesondere all jener Frauen, die in Teilzeit beschäftigt sind und die heute schon wissen, dass das Risiko, im Alter in Armut zu leben, viel höher ist als bei denjenigen, die in einer Vollzeitbeschäftigung sind.

Wir können nicht an Sonntagen darüber reden, dass wir Armut und Angst vor Armut in dieser Gesellschaft bekämpfen wollen und dann unter der Woche einen wesentlichen Baustein, nämlich das Recht auf Vollzeitbeschäftigung, sozusagen durch die Hintertür des Kanzleramts stoppen. Wer so etwas tut, der handelt insbesondere mit den Chancen für Frauen gerade im Alter in unserer Gesellschaft unverantwortlich.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sehen, dass insbesondere die Frauen davon betroffen sind. Mich macht auch eine Zahl nachdenklich. Das ist nämlich, dass gegenüber 49,4 % von Frauen, die in Teilzeitbeschäftigung sind, diese Quote bei den Männern nur 9 % beträgt.

Meine Damen und Herren, es ist viel die Rede davon gewesen, was dies für die Unternehmen und die Unternehmerinnen und Unternehmer heißt. Ich will noch einmal den Aspekt hineinbringen, was es für die Familien bedeutet.

Wenn wir alle immer wieder davon reden, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine der zentralen Fragen unserer Zeit und eine Herausforderung auch mit Blick auf die demografische Entwicklung ist, dann ist das, was insbesondere Sie, Herr Baldauf, hier vorgetragen haben, meilenweit an der Lebensrealität gerade von jungen Menschen vorbei, die sehr oft eine Familie gründen wollen.