Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte um das Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes hat mittlerweile sehr große Fahrt aufgenommen. Ich möchte hier und heute den Standpunkt der FDP-Fraktion deutlich machen und betonen, dass die aktuelle Situation der Abstufung von Kreisstraßen keineswegs, wie so gern kommuniziert, ein Phänomen der jüngsten Zeit ist.
Zur Klarstellung möchte ich noch einmal wiederholen: Die richtige Einstufung von Gemeinde- und Kreisstraßen wurde nicht strikt verfolgt. Das zeigen zahlreiche Statistiken, die aufzeigen, dass das Kreisstraßennetz von rund 7.100 km in Rheinland-Pfalz seit Jahren unverändert ist. Mit dem Finger allein auf die Landesregierung zu zeigen, ist hier schlichtweg fehl am Platz.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der in der Diskussion gerade von der Opposition etwas vernachlässigt wird, ist die Entscheidung des rheinland-pfälzischen Landesrechnungshofs, die besagt, dass die Förderung von Kreisstraßenbaumaßnahmen nur dann zugelassen wird, wenn zuvor die korrekte Einstufung der Straße geprüft wurde.
Hier möchte ich kurz sagen, es ist immer interessant, dass es außer Acht gelassen wurde. Urteile des Landesrechnungshofes sind für die Opposition immer nur dann rele
vant, wenn sie dazu dienen, sie der Landesregierung vor die Füße zu schmeißen. Gesetz, Recht und Urteile des Landesrechnungshofes gelten auch dann, wenn die CDU vor Ort Verantwortung trägt, was hier auch der Fall ist.
Das Urteil hätte zur Folge, wenn es sich um eine Gemeindestraße handeln würde, dass der LBM, um eine Förderung zu gewährleisten, Umstufung fordern müsste. Würde dies nicht geschehen, hätte ich wieder eine rechtmäßige Beanstandung durch den Landesrechnungshof, die uns wieder vor die Füße geworfen werden würde. Das Thema ist also nicht neu.
Ein weiterer Fakt ist auch für die FDP-Fraktion, dass wir keinen Gesetzentwurf unterstützen können, bei dem gerade die finanziellen Folgen nicht absehbar sind. Um die Kosten der Änderungen klar zu beziffern, bedarf es einer Datengrundlage. Diese Datengrundlage ist bis dato nicht vorhanden. Sie wissen das. Dass Sie die Kosten in Ihrem Antrag als „nicht bezifferbar“ einstufen, ist demnach zwar folgerichtig, aber zeigt die Unvollständigkeit des Antrages.
Aus diesem Grund wurde auch der Landkreistag mehrere Male aufgefordert oder darum gebeten, eine solche Datengrundlage zu erstellen; denn nur die Kommunen verfügen über die Information über ihre Gemeindestraßen, die nach vorgeschlagenen Regelungen anders eingestuft werden müssten.
Selbstverständlich sieht auch die Ampelkoalition die Problematik. Jedoch sehen wir den Vorschlag der CDU nicht als alternativlos. Herr Kollege Oster hat erwähnt, was Ihnen im Ausschuss als mögliche Alternative aufgezeigt wurde, um eine zielgerichtete Lösung auf einer fundierten Basis zu erarbeiten.
Das Modell Hessen zum Beispiel, das immer in der Diskussion ist – das wissen wir alle –, ist für Rheinland-Pfalz so gar nicht anwendbar. Es bedarf also der bedachten Überlegung, wie die Belastungen der Gemeinden gedämmt werden können.
Deshalb begrüßen wir den Austausch, welchen die Landesregierung hierzu mit den kommunalen Spitzenverbänden führt. Bei einem solch weitreichenden Thema mit solch großen Veränderungen kann nur – das ist wichtig – mit Fakten gearbeitet und auf Faktenbasis entschieden werden.
Daher lehnen wir den Antrag der CDU ab und bitten die Landesregierung, wie es in den letzten Plenar- und Ausschusssitzungen bereits erfolgt ist, den Landtag fortlaufend über die weiteren Schritte zu informieren. Wir sind aber sicher, dass Herr Minister Wissing und sein Haus eine rechtssichere und praktikable Lösung finden werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegin der CDU, Sie haben beklagt – so habe ich das herausgehört –, dass die Regierungskoalition Ihrem Antrag und dem dahinter stehenden Ziel Ihrer Ansicht nach nicht genügend Rechnung getragen hätte.
Ich habe mir in Vorbereitung auf die heutige Sitzung das Protokoll der Plenarsitzung im Januar durchgelesen. Ich finde, von allen Seiten wurde auch schon damals das Problem sehr sachgerecht beleuchtet.
Wir haben Verständnis für das Anliegen. Es ist nicht so, dass es uns im Januar das erste Mal begegnet ist. All diejenigen, die in Kommunalparlamenten und Kreistagen sitzen, hatten schon – ich persönlich im Dezember – durch eine Musterresolution die Möglichkeit gehabt, sich mit dem Anliegen und mit der Problematik zu beschäftigen. Insofern ist es nicht so, dass die CDU etwas erfunden hätte, von dem die anderen noch nichts gehört hätten.
Es wurde schon gesagt, die ganze Problematik fußt natürlich darauf, dass der Landesrechnungshof irgendwann gesagt hat, Leute, ihr könnt nicht auf Dauer Straßen seitens des Landes finanzieren, bei denen nicht klar ist, ob sie überhaupt in die Baulast des Landes fallen.
Das zuständige Verkehrsministerium – das haben wir auch schon im Januar dargestellt – hatte bereits im letzten Jahr mit den kommunalen Spitzenverbänden Kontakt aufgenommen. Man hatte schon über die Problematik geredet, dass man nicht aus der hohlen Hand festlegen kann, was eine Kreis- oder eine Gemeindestraße ist, sondern dass die Datengrundlage, über die die Kommunen verfügen, zusammengetragen werden muss, um zu sehen, wie man möglicherweise eine rechtssichere und rechtskonforme Änderung des Straßengesetzes durchführen kann. So weit die Genese.
Jetzt stehen wir wieder hier mit Ihrem Antrag. Ich muss sagen, ja, ich nehme die Opposition selbstverständlich ernst. Wenn Sie möchten, dass Sie ernst genommen werden, dann wäre es ein Schritt gewesen zu sagen, die Problematik an sich ist allen klar, auch dass es möglicherweise eine rechtssichere Änderung geben sollte, also ziehen wir unseren Antrag zurück und sehen dann, was das Ministerium erarbeitet, um insgesamt für unser Land, für unsere Kommunen die beste Lösung zu finden. Das wäre eine Alternative gewesen.
(Abg. Marlies Kohnle-Gros, CDU: Dann wäre unser weg! Dann wäre gar nichts mehr auf dem Tisch, oder was?)
Was ist denn das für eine Fantasie, die Sie gerade hier vor uns aufbauen, dass dann, wenn Sie keinen Gesetzesänderungsantrag stellen, sich überhaupt nichts bewegt? Das Problem an sich ist doch von allen Seiten identifiziert
Ich habe jetzt ehrlich gesagt auch keine Lust auf einen Kleinkrieg mit der Opposition. Vielleicht liegt es auch an meiner Erkältung.
Natürlich erwartet die Regierungskoalition zu Recht – das Haus kann es insgesamt erwarten –, dass das Ministerium die zugesagten Gespräche geführt hat und führt und es an der Erarbeitung einer rechtskonformen Lösung interessiert ist. Insofern bleibt uns leider nichts anderes übrig, als zum heutigen Zeitpunkt Ihren Gesetzesantrag abzulehnen.
Ich möchte schon noch etwas ansprechen. Sonst sind Sie immer schnell dabei, wenn es darum geht, die finanziellen Folgen von Gesetzentwürfen der Koalition bis ins Kleinste zu untersuchen. Bei Ihnen steht, dass die finanziellen Folgen leider nicht bezifferbar sind. Schon deswegen mangelt es Ihrem Gesetzentwurf an einer Bedeutung, die für mich eine ernsthafte Beschäftigung damit erwarten ließe.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt Ihren Gesetzentwurf ab. Wir sind aber absolut sicher, dass die Landesregierung in Kürze eine rechtskonforme Vorlage machen wird. Dass die Problematik – letztendlich auch angestoßen durch die Untersuchungen und Belege des Rechnungshofs – dieses Parlament zu beschäftigen hat, steht außer Frage.
Bevor ich Herrn Staatsminister Wissing für die Landesregierung das Wort erteilen, darf ich Gäste in unserem Parlament willkommen heißen. Zunächst einmal begrüße ich Damen und Herren des Kneipp-Vereins Mainz. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Außerdem freuen wir uns darüber, dass Mitglieder des Radsportvereins 1898 e.V. Gau-Algesheim heute bei uns sind.
Das Besondere an dem Verein ist, dass er eine aktuelle Weltmeisterin im Einrad-Kunstradfahren der Damen dabei
hat, Lisa Hattemer. Herzlich willkommen! Wir freuen uns, dass Sie als Weltmeisterin heute hier im Landtag sind.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Problem ist vielfach beschrieben worden. Ich möchte das nicht wiederholen. Ich möchte nur sagen, dass die Zuständigkeit für die ordnungsgemäße Einstufung von Kreisstraßen nicht bei der Landesregierung, sondern bei den Landkreisen liegt.
Es ist so, dass das Gesetz, das von den Kommunen kritisiert wird, aus dem Jahr 1986 stammt. Die Landkreise hätten seit 1986 die Pflicht gehabt, dieses Gesetz ordnungsgemäß zu vollziehen, wie auch jede Bürgerin und jeder Bürger die Pflicht hat, die Gesetze des Landes ordnungsgemäß einzuhalten.
Nun ist es nicht erfolgt, wie der Landesrechnungshof festgestellt hat. Er reklamiert den ordnungsgemäßen Gesetzesvollzug. Das heißt, in der Pflicht stehen die Landrätinnen und Landräte an der Spitze ihrer Kreise, nicht die Landesregierung. Das möchte ich vorab sagen, weil immer wieder der Eindruck erweckt wird, auch durch manche Resolutionen, dass in den Kreistagen darüber diskutiert wird, dass die Landesregierung ihnen ein Problem geschaffen habe. Das ist nicht der Fall.
Das Problem ist vielmehr dadurch entstanden, dass man das Gesetz nicht vollzogen hat und der Landesrechnungshof die Einhaltung der Gesetze reklamiert. Ich glaube, das ist vom Grundsatz her auch das, was der Landtag erwarten kann.