Protocol of the Session on May 3, 2017

(Zurufe von der CDU)

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir als Gesetzgeber ernst genommen werden wollen,

(Abg. Martin Brandl, CDU: Dann muss man auf den Rechnungshof hören, genau!)

dann haben wir auch einen Anspruch darauf, dass die Gesetze, die in diesem Hohen Haus verabschiedet werden, eingehalten werden, und zwar nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch von öffentlichen Verantwortungsträgern.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen ist dieses Thema nicht geeignet, mit dem Finger auf andere zu zeigen, weder von Kreisebene auf die Landesregierung noch von der Ebene der Landesregierung auf die Kreise.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Sie tun es doch!)

Nein, das mache ich nicht, Herr Licht. Ich möchte nur den Fingerzeig der kommunalen Ebene zurückweisen und darauf hinweisen, dass wir nur Teil der Lösung und nicht des Problems sind. Das Gesetz hat der Landtag 1986 geschaffen. Er hat – ich sage es noch einmal – einen Anspruch darauf, dass es eingehalten wird.

Wenn jetzt die kommunale Familie sagt, wir kommen mit der Einhaltung dieses Gesetzes nicht zurecht, weil es zu Problemen führt, beispielsweise kommunale Gebietsreformen unattraktiv werden usw., dann haben wir doch alle in diesem Haus – die Landesregierung genauso wie das Parlament – ein Interesse daran, dass man diese Probleme ernst nimmt und nach einer Lösung sucht.

Frau Kollegin Wieland, insofern gebe ich Ihnen recht, wenn Sie sagen, der Handlungsbedarf ist da. Diesen sehen wir auch.

Wenn Sie uns sagen, wenn wir Ihren Vorschlag ablehnen, dann sollen wir doch einen eigenen vorlegen, dann muss ich dazu sagen, das habe ich bereits mehrfach in diesem Haus angekündigt. Das wird auch kommen.

Es ist jetzt nicht ganz trivial. Allerdings muss ein solcher Gesetzesvorschlag auch den Interessen der Gemeinden Rechnung tragen. Jemandem zu helfen, bei dem man nicht weiß, ob es wirklich hilfreich für ihn ist, was man verabschiedet, ist, glaube ich, kein wirklich konstruktives Angebot.

Ich habe deswegen gesagt, ich brauche, um den Kommunen wirklich zu helfen, eine Datenbasis, um zu ermitteln, wie ein solches Gesetz lauten muss, um den Kommunen zu helfen, die diese Ortsteilproblematik haben, ohne anderen Kommunen oder anderen Landkreisen zu schaden.

Eines ist klar: Das wird finanzielle Auswirkungen haben; denn es gibt nicht mehr Straßenzuweisungsmittel durch eine veränderte Einstufung der Straßen nach dem Landesstraßengesetz. Deswegen ist es zu kurz gegriffen, einfach zu sagen, wir übernehmen das hessische Modell für Rheinland-Pfalz, weil Sie beispielsweise in Ihrem Gesetzesantrag nicht definieren, was ein Ortsteil ist.

(Abg. Christian Baldauf, CDU: Dann lassen Sie uns eine Anhörung machen!)

Ich kann mir schwer vorstellen, dass wir einzelne Häuser über Kreisstraßen anbinden und dafür die Mittel investieren, die an anderer Stelle fehlen, um vielleicht große Ortsteile anbinden zu können. Das muss auch im Interesse der Opposition sein.

(Abg. Martin Brandl, CDU: Keine Frage!)

Ihr Gesetzesantrag definiert eben nicht, was ein Ortsteil ist. Deswegen kann ich ihn so nicht empfehlen, weil wir die Auswirkungen auf die gesamte kommunale Familie in Rheinland-Pfalz nicht beurteilen können. Deswegen ist es wichtig, dass man zunächst einmal ermittelt, wie die Siedlungsstruktur genau ist, was wir anbinden können. Deswegen haben wir die

kommunale Familie gebeten, uns eine Datengrundlage zu schaffen.

Der Landkreistag sagt uns, das sei zu aufwendig, das könnten sie nicht leisten. Das sei auch zeitlich nicht leistbar. Damit standen wir vor einem Problem. Wir haben gesagt, gut, dann werden wir seitens der Landesregierung den Aufwand betreiben. Wir werden uns einzelne Landkreise mit unterschiedlicher Struktur anschauen.

Wir werden dies analysieren, um auf dieser Grundlage eine weitgehend verlässliche Datengrundlage zu haben, damit wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorlegen können, von dem wir auch sagen können, er ist in seinen Auswirkungen auf die gesamte kommunale Gebietsstruktur in RheinlandPfalz vernünftig, maßgeschneidert und angepasst. Nur darum geht es.

Diese Datengrundlage ist jetzt geschaffen worden. Das Ministerium arbeitet auch an einem Gesetzestext, der weitgehend finalisiert ist, der in absehbarer Zeit dem Landtag zugeleitet werden kann.

(Zuruf der Abg. Gabriele Wieland, CDU)

Das ist nicht ganz einfach und auch kein triviales Problem. Frau Kollegin, glauben Sie denn nicht, wenn es so einfach wäre, der Landkreistags hätte den Gesetzentwurf selbst geschrieben und vorgelegt? Wenn es so einfach wäre, glauben Sie, dann würde man mir einfach nur Resolutionen schicken und sagen, es ist ein Riesenproblem, wir brauchen eine Lösung? Dann würde man das doch aufschreiben.

Sie haben doch einfach auch nur den hessischen Gesetzentwurf abgekupfert und dabei übersehen, dass Hessen beispielsweise nur 5.000 km Kreisstraßen hat. Wir haben aber 7.000 km.

Sie haben auch übersehen, dass es in Hessen eine ganz andere Siedlungsstruktur gibt. Frau Kollegin, da reicht es nicht, wenn man mit dem Kopf schüttelt. Vor den Problemen davonzulaufen, ist nicht unsere Art. Wir wollen Ihnen ins Auge sehen und sie lösen, maßgeschneidert für Rheinland-Pfalz. Das wird auch so kommen.

Deswegen ist es falsch, den Eindruck zu erwecken, dass es hier einen Dissens zwischen der Opposition und der Regierung gibt. Wir sind konstruktiv. Wir sind Teil der Lösung und nicht des Problems. Das Problem liegt auf kommunaler Ebene. Wir haben Verständnis dafür. Wir sind bereit, das Landesstraßengesetz zu ändern. Aber – das gehört zu sauberer Gesetzesarbeit dazu – wir müssen einen Gesetzentwurf haben, den wir auf einer verlässlichen Datenbasis so abschätzen können, dass man Ihnen und auch der kommunalen Familie sagen kann, wie es sich letztlich auswirken wird.

Deswegen ist das, was Sie schreiben, dass es keine Alternative zu dem Gesetzestext gibt, nicht richtig. Es ist auch nicht richtig, dass man die Kosten nicht beziffern kann. Vielmehr muss man auf der soliden Datengrundlage eine Kostenabschätzung machen. Das wird erfolgen. Das werden wir in absehbarer Zeit auch dem Parlament vorlegen. Dann können wir auf dieser Grundlage gern beraten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, aus der Hüfte zu schießen, hilft an der Stelle nicht. Wir sind auch nicht so unter Zeitdruck, dass wir uns nicht die Zeit nehmen könnten, um eine für die Kommunen maßgeschneiderte Lösung zu erarbeiten.

Herzlichen Dank.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgrund der längeren Redezeit der Landesregierung steht den Fraktionen jeweils noch eine Redezeit von zweieinhalb Minuten zu. Bevor ich nachfrage, ob es weitere Wortmeldungen gibt, erteile ich Herrn Kollegen Licht das Wort für eine Kurzintervention.

Herr Minister, ich habe mich zu einer Kurzintervention gemeldet, weil Sie deutlich machen wollten, dass das Problem bei den Kommunen liegt. Die Lösung läge bei Ihnen, das Problem bei den Kommunen. Das ist eine völlig falsche Sicht und Verdrehung der Gesamtlage.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister, seit es die Diskussion dieser Abstufung gibt – da gibt es ein Problem im Gesetz, unbestritten –, wobei die Landesregierung, die Zuschussgeber ist, jahrelang ohne Diskussionen dieses Gesetzesteils auch die Zuschüsse an die Kommunen weitergereicht hat – das geschah ohne Probleme; seit einiger Zeit hat der Rechnungshof darauf hingewiesen, dass es hier ein Problem gibt –, ist die Landesregierung hingegangen und hat, ohne die Mittel zu vermehren und anzuheben, die Probleme in die Kommunen verlagert.

Ich möchte dies am besten an einem Beispiel erklären. Ich nehme einmal Morbach. In Morbach gibt es ein Weltunternehmen, das sich in dieser Richtung entwickelt hat. Es gibt einen Werksstandort A im Ort und mittlerweile einen Werksstandort B außerhalb, der in einem Gewerbegebiet entstanden ist. Dorthin führt eine Straße, die nach Abstufung dann in die Hoheit der Gemeinde fällt.

Die Gemeinde sagt, die Aufgabe werden wir ohne weitere Zuschüsse nicht in der Form – vom Winterdienst angefangen usw. – erledigen können. Die Gemeinde sagt, hier muss es eine Regelung geben. Diese Regelung ist auch Teil des Problems, Herr Minister.

Es geht nicht nur darum, wie sich eine solche Einheitsgemeinde in dem Gesetz wiederfindet, sondern auch darum, wie die Finanzierung insgesamt des kommunalen Straßenbaus ist. Hier ist seit Jahren nichts geschehen.

Wenn die Kommunen aufstehen und sagen, auch das ist Teil der Lösung, dann müssen Sie das, Herr Minister, wenn Sie es als Lösung betrachten, mit aufnehmen. Nicht nur die Lösung liegt bei Ihnen, sondern auch das Problem. Die Finanzierung gehört dort auch mit hinein. Auch hier müssen Sie Lösungen bringen.

(Beifall der CDU)

Zu einer Erwiderung erteile ich Staatsminister Dr. Wissing das Wort.

Herr Kollege Licht, Sie haben eben gesagt, dass die Landesregierung das Problem auf die Kommunen verlagert hätte. Ich weise das auf das Entschiedenste zurück. Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Seit 1986 gibt es ein Gesetz, das die Landkreise verpflichtet, Straßen ordnungsgemäß einzustufen. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, diese Arbeit der Kreise zu übernehmen.

Wir haben auch nichts verlagert, sondern der Landtag – Sie, der Souverän – hat 1986 ein Gesetz beschlossen, das die Gemeinden vollziehen müssen.

Wenn die Gemeinden und Kreise jetzt kommen und sagen, wir kommen mit dem Gesetz nicht zurecht und haben es in den letzten Jahren auch nicht vollzogen, wie wir es hätten tun müssen, und bitten jetzt, dass das Gesetz geändert wird, dann ist es schlicht die Unwahrheit, wenn man sagt, die Landesregierung habe ein Problem auf die Kommunen abgedrückt.

Wir sagen von Anfang an: Wir sind bereit, den Kommunen zu helfen und eine Lösung zu erarbeiten, um dieses Gesetz zu ändern. Es hat auch nichts mit Kosten zu tun. Die Gespräche, die ich mit dem Landkreistag geführt habe, begannen damit, dass wir uns darauf verständigt haben, in diesem Zusammenhang keine Forderungen zu erheben, die Straßenzuweisungsmittel des Landes für die Kommunen zu erhöhen. Deswegen geht es nicht um Geld. Es geht schlicht um die Frage, welche Straßen abgestuft werden müssen.

(Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

Dann haben wir gesagt, wir sind gern bereit, euch so zu helfen. Ihr könnt viele Kreisstraßen lassen. Uns als Landesregierung ist das egal. Es bedeutet nur am Ende, wenn sie einzelne Häuser über Kreisstraßen anbinden, dann fehlen die Mittel an anderer Stelle, um größere Siedlungsstrukturen anzuschließen.

(Zuruf der Abg. Dr. Susanne Ganster, CDU)

Die Auswirkungen muss man evaluieren und sich genau überlegen, wie groß denn ein Weiler oder ein Ortsteil mindestens sein muss, damit er über eine Kreisstraße angeschlossen werden soll. Soll ein einzelnes Haus genügen? Sollen zwei oder drei Häuser genügen? Diese Frage muss man beantworten. Da kommen Sie als Gesetzgeber nicht drumherum. Deswegen lassen wir doch dieses Ping-Pong-Spiel. Es gibt in Rheinland-Pfalz einen Konsens, der wahrscheinlich partei- oder fraktionsübergreifend gilt. Die Kommunen haben ein Problem. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Straßenzuweisungsmittel in dem Zusammenhang nicht erhöht werden. Sie stellen auch keine

Forderungen diesbezüglich.

Jetzt suchen wir einen Gesetzestext, der der gesamten kommunalen Familie in Rheinland-Pfalz Rechnung trägt. Den haben wir noch nicht. Ihrer entspricht diesen Anforderungen nicht. Das haben wir Ihnen heute in der Debatte breit dargelegt. Das Ministerium erarbeitet einen, hat es allerdings sehr schwer, weil die Datengrundlage – wie viele Gemeindestraßen gibt es eigentlich in Rheinland-Pfalz, und wie ist die einzelne Siedlungsstruktur mit Weilern – bei der Landesregierung nicht vorhanden ist. Warum ist sie dort nicht vorhanden? Weil die Landesregierung für diese Frage der Einstufung gar nicht zuständig ist. Das ist Sache der Kommunen. Jetzt haben wir okay gesagt, ihr könnt das nicht leisten: Es ist euch zu viel Arbeit; es ist ein zu großer Aufwand, dann erarbeiten wir eine Datengrundlage. – Dann wird man aber verstehen, dass wir dafür etwas Zeit brauchen.