Protocol of the Session on November 18, 2016

Kommune in Rheinland-Pfalz gegangen ist und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge zum nächstmöglichen Zeitpunkt beschlossen hat.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist auch in der Landeshauptstadt Mainz in der politischen Diskussion. Darüber hinaus hat sich ein Landkreis an weiteren Informationen und einem Austausch über die elektronische Gesundheitskarte interessiert gezeigt.

Zu Frage 2: Die Landesregierung ist nach wie vor davon überzeugt, dass die Einführung einer solchen Karte Einsparungen in der Verwaltung und auch bei den Leistungsausgaben mit sich bringen wird. Mit der Ausgabe einer solchen elektronischen Gesundheitskarte werden die Kommunen deutliche Vorteile in der medizinischen Versorgung der Asylsuchenden, unter anderem beim Personaleinsatz, in der Abrechnung medizinischer Leistungen und in der medizinischen Betreuung nutzen können.

Sie werden nicht nur unmittelbar Geld sparen, sondern auch von einem Bürokratieabbau und den Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren können. Die angeführten finanziellen Vorteile lassen sich insbesondere im Bereich der Abrechnung von medizinischen Leistungen und des Personaleinsatzes in ihren positiven Auswirkungen auf einen Kommunalhaushalt prognostizieren.

Nach den Erfahrungen der Landesregierung haben allerdings neben den kommunalen Spitzenverbänden auch einzelne Städte bzw. Landkreise die Wirkung einer elektronischen Gesundheitskarte auf Kommunalhaushalte bislang nur sehr überschlägig berechnet und dabei Kostensenkungspotenziale nicht oder in zu geringem Maße berücksichtigt.

Zu Frage 3: Nach den Erfahrungen der Landesregierung konnten Bedenken gegen die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge im Zuge von Fachgesprächen und Expertenanhörungen ausgeräumt werden. Die Städte Mainz und Trier und auch der eingangs erwähnte Landkreis haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Landesregierung bietet auch weiterhin allen interessierten Kommunen ihre Unterstützung bei der Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge an. Es ist aber Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, dieses Angebot anzunehmen.

Darüber hinaus wird die Landesregierung die Kosten für eine Evaluation der elektronischen Gesundheitskarte übernehmen. Nach § 15 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung soll nach Abrechnung der ersten beiden Quartale die Angemessenheit der Verwaltungskosten der Krankenkassen überprüft werden. Diese Aufgabe wird die Landesregierung für die beitretenden Kommunen übernehmen. Auf der Basis dieses Evaluationsergebnisses wird laut Vereinbarungstext eine Anpassung der Rahmenvereinbarung erfolgen, falls und soweit sich die Höhe der Verwaltungskosten als nicht sachgerecht darstellen sollte.

Auch können die Kommunen mit einer dreimonatigen Frist zum Quartalsende aus der Rahmenvereinbarung jederzeit austreten.

Bei allem Verständnis für die Kostendiskussion in den Kom

munen, bei unseren Bemühungen um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung und den Beitritt der Kommunen dazu geht es nicht nur um Kosten und Einsparung von Kosten, sondern vor allem und zuallererst um den diskriminierungsfreien Zugang zur gesundheitlichen Versorgung für Flüchtlinge.

Ich halte den diskriminierungsfreien Zugang zur gesundheitlichen Versorgung für ein Menschenrecht, das wir den von gewalttätigen Konflikten gezeichneten Menschen gewähren müssen. Daran werde ich auch festhalten.

(Beifall bei SPD und FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Köbler.

Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie haben dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass Trier gestern Abend im Trierer Stadtrat beschlossen hat, als erste Stadt in Rheinland-Pfalz die elektronische Gesundheitskarte einzuführen. Sie haben es angedeutet, ich kann bestätigen, dass der Mainzer Stadtrat nicht nur darüber nachdenkt, sondern kommenden Mittwoch auf der Tagesordnung des Stadtrats beabsichtigt, als zweite Stadt die elektronische Gesundheitskarte in Rheinland-Pfalz einzuführen.

Ich frage Sie: Wie beurteilen Sie diese Entwicklung? Ist die Landesregierung bereit, und wenn ja wie, den Kommunen bei der Systemumstellung behilflich zu sein?

Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter Köbler. Ich begrüße es natürlich sehr, dass Mainz nun auch diesen Schritt sehr intensiv geht und voraussichtlich die zweite Kommune sein wird, vorbehaltlich des Beschlusses.

Ich denke, mit dem Signal gestern aus Trier ist wirklich der Startschuss gefallen, dass sich nun mehr Städte und Landkreise der elektronischen Gesundheitskarte anschließen werden.

Noch einmal, es hat Vorteile für alle Beteiligten, auf der einen Seite vor allen Dingen für die Geflüchteten selbst, die dadurch nicht zunächst auf das Sozialamt müssen, um sich dort einen Behandlungsschein ausstellen zu lassen oder ihn gegebenenfalls auch verweigert zu bekommen, sondern sie können diskriminierungsfrei die Arztpraxis aufsuchen.

Zum anderen hat es auch Vorteile für die Verwaltungen.

Das wird sich jetzt auch an den Beispielen herauskristallisieren. Wir haben Erfahrungen aus anderen Ländern, auch aus den Stadtstaaten Hamburg und Bremen wie auch aus Nordrhein-Westfalen, wo es Signale gibt, dass es wirklich

Einsparungen zu verzeichnen gibt. Hamburg und Bremen haben ganz konkrete Einsparungen zu verzeichnen. In Hamburg geht man von einem Kostenvermeidungsvolumen von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro pro Jahr aus. Ich denke, das ist auch noch ein zusätzliches Argument dafür zu sagen, wir gehen den Weg der Gesundheitskarte. Das Angebot liegt auf dem Tisch, und wir werden als Landesregierung die Kommunen dabei begleiten. Wir bieten unsere Expertise an. Wir stehen auch bei Fragen zur Verfügung, die noch auftreten können, und stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Teuber.

Sehr geehrte Frau Ministerin, als Abgeordneter von Trier bin ich natürlich sehr froh, dass sich unsere Arbeit dahin gehend ausgezahlt hat, dass unser Stadtrat gestern den Beschluss gefasst hat. Ich danke auch noch einmal für Ihre Unterstützung.

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

Die Frage stellt sich, weil es immer wieder Vorurteile auch dahin gehend gibt, ob Flüchtlinge, die eine solche Gesundheitskarte besitzen, nun mit den GKV-Versicherten gleichgestellt sind und/oder mehr andere Leistungen haben als zuvor.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Teuber, für die Frage. Ich möchte die Gelegenheit noch einmal nutzen, um das wirklich klarzustellen und hier auch Vorurteilen und auch Gerüchten entgegenzutreten, die daraus entstehen. Der Flüchtling, der im Besitz einer Gesundheitskarte ist, hat genau denselben Leistungsanspruch wie der Flüchtling ohne Gesundheitskarte, das heißt, den eingeschränkten Leistungsumfang nach Asylbewerberleistungsgesetz. Das heißt, er bekommt nur eine medizinische Versorgung im Hinblick auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände.

Ich will ein Beispiel nennen. Das heißt, im Leistungsumfang sind Leistungen im Bereich der Arzneimittel, der Krankenhausbehandlung und der ärztlichen Behandlung vorhanden. Was nicht im Leistungsumfang beispielsweise enthalten ist, ist die Neuversorgung mit Zahnersatz. Das heißt, hier gibt es keine Besserstellung, keine Ausweitung des Leistungsumfangs. Es bleibt bei demselben Leistungskatalog, und es entstehen auch der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte keine Mehrkosten, weil diese Kosten entsprechend durch die Kommunen und die Länder wie bisher auch zu bezahlen sind.

Frau Thelen hat eine Zusatzfrage. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass die Kommunen, die sich bislang nicht für die elektronische Gesundheitskarte entschließen konnten, bei den Vergleichsrechnungen – es geht um Geld, die Kommunen sind schlecht dran – die möglichen Kostensenkungspotenziale nicht ausreichend berücksichtigen würden. Könnten Sie bitte näher ausführen, was das für Kostensenkungspotenziale sind und wie die nach Ihrer Auffassung berücksichtigt werden sollten?

Vielen Dank, Frau Thelen. Ich habe es so dargestellt, dass ich und wir den Eindruck haben, dass nicht ausreichend von diesen Kostensenkungspotenzialen Gebrauch gemacht wurde, weil es sicherlich schwierig ist, innerhalb der Verwaltung dies alles aufzuführen, was es bedeutet. Ich glaube, Personalaufwand kann gut berechnet werden. Aber was es letztendlich bedeutet, dort weniger Bürokratie zu haben, weniger Aufwand zu haben, das ist sicherlich nicht so einfach in der Darstellung.

Wir können nur auf diese Einsparung verweisen, die wir in den Stadtstaaten und in anderen Ländern haben. Deswegen haben wir in der Rahmenvereinbarung die Möglichkeit dieses sehr problemlosen Ein- bzw. auch Austritts aus der Rahmenvereinbarung und vor allen Dingen der Evaluation gegeben. Wenn die Kommune feststellt, dass ihre Berechnungen, so wie sie sie aufgestellt hat, nachher nicht der Realität entsprechen, kann entweder der Austritt erfolgen oder – das ist explizit verhandelt und auch vereinbart – die Verwaltungskosten, die oftmals seitens der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände in der Kritik stehen, können dann auch entsprechend angepasst werden.

Das heißt, wir haben hier eine Flexibilität enthalten. Was aber erfolgen muss, ist natürlich jetzt erst einmal der Beitritt der Kommunen. Erst dann können wir sehen, ob die Befürchtungen berechtigt sind oder nicht. Solange wir das nicht haben, können wir uns nur auf die Zahlen aus anderen Ländern stützen. Ich habe es gerade erwähnt, dazu gehören beispielsweise die Einsparungen im Bereich des Verwaltungsverfahrens, die wir beziffern können, die Einsparungen, die durch den Wegfall von spezieller ITSoftware entstehen, die Einsparungen durch den Wegfall der Vorhaltung bestimmter Räumlichkeiten und natürlich auch die Einsparung im Bereich des Bürokratieabbaus.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Machalet.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie haben jetzt sehr ausführlich die Sichtweise der Kommunen erläutert. Können

Sie noch einmal die Sichtweise der Ärztinnen und Ärzte erläutern?

Danke, Frau Dr. Machalet, für die Frage, weil die Ärzte und Ärztinnen ebenfalls sehr von der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge überzeugt sind, weil diese Einführung die Ärztinnen und Ärzte entlastet. Das heißt, Sie müssen sich nicht mehr mit bürokratischen Zusatzaufgaben beschäftigen, wie das händische Ausstellen eines Behandlungsscheins, sondern der Flüchtling kommt mit der elektronischen Gesundheitskarte in die Praxis. Diese Karte wird eingelesen, und dadurch, dass ein besonderes Zusatzmerkmal auf dieser Karte enthalten ist, wird dem Arzt auch sofort signalisiert, hier handelt es sich um den eingeschränkten Leistungskatalog, weil hier ein Flüchtling die Gesundheitskarte hat. Das heißt, dieser bürokratische Aufwand, der vorher in den Arztpraxen mit dem Behandlungsschein zu verzeichnen war, wird deutlich minimiert. Die Ärztinnen und Ärzte können somit ihre wertvolle Zeit nutzen, um sich um die Patienten zu kümmern und die Patientenversorgung sicherzustellen.

Wir dürfen weitere Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler des Evangelischen Gymnasiums in Bad Marienberg, 13. Jahrgangsstufe, Leistungskurs Sozialkunde. Herzlich willkommen bei uns!

(Beifall im Hause)

Es liegen mir jetzt noch fünf weitere Zusatzfragen vor. Nach diesen betrachte ich die Anfrage als beantwortet. Als Nächstes hat Herr Abgeordneter Frisch das Wort.

Frau Ministerin, ich bin ebenfalls Abgeordneter des Wahlkreises Trier und habe die Diskussion um die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sehr intensiv mit verfolgt. Ich weiß, dass die Praxis in Trier bisher so war, dass die Asylbegehrenden beim Erstkontakt mit der Kommune einen Behandlungsschein bekommen haben, anschließend einmal im Quartal ihn entweder mit der Post zugeschickt bekamen oder sie diesen Schein dann wiederum beim Amt abholen mussten.

(Zurufe von der SPD: Frage!)

Können Sie mir bitte einmal erklären, worin die Diskriminierung dieser bisherigen Praxis bestanden hat? Ich kann die überhaupt nicht erkennen, insbesondere im Hinblick darauf, dass es viele deutsche Bürger gibt, die für alle möglichen Sachen, insbesondere wenn sie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, jede Menge Behördengänge unternehmen müssen. Danke schön.

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales,

Arbeit, Gesundheit und Demografie:

Herr Abgeordneter Frisch, es geht hier um ein Menschenrecht, nämlich den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Ich sehe an dieser Stelle durchaus eine Unterscheidung, die hier bislang zwischen den Geflüchteten und den Bürgerinnen und Bürgern, die über eine elektronische Gesundheitskarte verfügen, gemacht wurde. Diese Unterscheidung zu machen, erschließt sich mir nicht. Ich sehe darin keine Begründung, warum es diese Unterscheidung geben sollte. Mit der elektronischen Gesundheitskarte besteht die Möglichkeit, mit der Karte in die Arztpraxis zu gehen, sodass hier wirklich eine Gleichstellung erfolgt, was den Zugang angeht, nicht, was den Leistungsumfang angeht. Ich denke, das ist eine Frage der Menschenwürde, die wir auch den Geflüchteten in Deutschland zukommen lassen sollten, wenn es auch um den Zugang zur gesundheitlichen Versorgung geht.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Junge.

Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben angeführt, dass die Berechnungen in den Kreisen zum Teil noch nicht abgeschlossen sind. Ich weiß es aus dem Kreis Mayen-Koblenz. Da ist das getan worden und bereits im Sommer klar entschieden worden, dass wir diese Gesundheitskarte nicht haben wollen. Eine der Fragen von Frau Dr. Groß war: Wie viele Kreise haben denn bisher die Gesundheitskarte abgelehnt? – Die genaue Zahl haben Sie bisher nicht genannt. Das war aber eine der Fragen. Ich würde Sie daran noch einmal erinnern wollen.

Herr Junge, ich habe in meinen Ausführungen deutlich gemacht, dass gestern die Stadt Trier die erste Stadt und Kommune in Rheinland-Pfalz ist, die die Gesundheitskarte eingeführt hat. Wir haben jetzt die Absicht von der Stadt Mainz gehört. Einen Landkreis gibt es bislang noch nicht, der sich positiv dafür entschieden hat. Es besteht aber keine Notwendigkeit der Kommunen, sich negativ zu entscheiden und sie abzulehnen, sondern wir geben jeder Kommune die Möglichkeit, wann immer sie das möchte, dieser Rahmenvereinbarung beizutreten. Sie liegt auf dem Tisch. Das Angebot gibt es, und es gibt auch Kommunen, die das vielleicht für sich schon klar entschieden haben, egal was links und rechts jetzt läuft, aber es gibt auch Kommunen, die sagen: Warten wir erst einmal ab, schauen wir, wie sich das bei den anderen darstellt. Vielleicht ist es für uns doch noch eine Option. –