Protocol of the Session on September 15, 2016

Ich will auf Ihre letzte Bemerkung noch einmal eingehen, Herr Minister. Die Ministerpräsidentin sagte kürzlich vor der Öffentlichkeit, dass das Geld für die Flughafen GmbH nur noch bis Oktober reiche. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafen Hahn GmbH, Herr Barbaro, betonte am Montag, also nach dieser Aufsichtsratssitzung, dieser Woche vor Pressevertretern, dass es – ich zitiere wörtlich – „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine positive Fortführungsprognose der Wirtschaftsberater Dornbach und Partner geben wird“.

Bedeutet dies, dass es ohne belastbaren Verkaufsvertrag des Flughafens in den nächsten Wochen keine positive Fortführungsprognose der Wirtschaftsberater gibt und dann unmittelbar die Insolvenz angemeldet werden muss, oder, noch kürzer, heißt das, ohne belastbaren Vertrag gleich keine Prognose, keine positive Prognose, ohne positive Prognose gleich Insolvenz?

Herr Licht, ich kann diese Spekulation jetzt nicht beantworten. Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Dornbach führt aus: Aktuell kann die FFHG demnach

alle zurzeit fälligen Verbindlichkeiten erfüllen, sodass zum Zeitpunkt dieser Aufsichtsratssitzung nicht von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist. Es ist deshalb von einer positiven Fortführungsprognose auszugehen. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Insolvenzeröffnungsgründe vorliegen. Sie haben den kompletten Sachverhalt gewürdigt, der in dem Unternehmen vorliegt.

Ich darf darauf hinweisen, es geht um den Vertrag mit Ryanair. Die Mündliche Anfrage kann nicht genutzt werden, um das gesamte Thema aufzuweiten.

Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Schreiner.

Vielen Dank, Herr Präsident. Welche weiteren Verträge gibt es aktuell noch mit Ryanair, Herr Minister?

Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, weil Ryanair ein großer Partner ist. Wie viele Einzelverträge vorhanden sind, müssen wir nachreichen.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Licht.

Aufgrund des für den Flughafen schwierigen Haushaltsjahres 2015 und der im Bundesanzeiger immer noch nicht veröffentlichten Bilanz 2015 erstellten die Wirtschaftsprüfer dennoch eine positive Fortführungsprognose für 2016 und darüber hinaus. Das ist auch als Gegenstand der letzten Frage mit beinhaltet gewesen.

Nach Kenntnis der Zahlen der finanziell schwierigen Situation der GmbH konnten die Wirtschaftsprüfer offensichtlich ihre Prognose für 2016 und folgende nur durch die konkrete Darstellung des Verkaufs des Flughafens darstellen. Trifft das zu, und ist das so gegenüber dem Aufsichtsrat Teil der Begründung gewesen?

(Abg. Martin Haller, SPD: Was hat das mit Ryanair zu tun?)

Herr Licht, natürlich hat der Aufsichtsrat die gesamte derzeitige Situation im Blick. Das Privatisierungsverfahren ist für den Aufsichtsrat nichts Unbekanntes, nichts, worüber man keine Informationen hat. Das ist in der Aufsichtsratssitzung natürlich insgesamt auch besprochen worden, weil das die Basis für Going Concern ist. Dornbach hat die ganze Palette beurteilt und ist zu dem von mir vorgetragenen Ergebnis gekommen, selbstverständlich Privatisierung, selbstverständlich, wie das Bieterverfahren zum jetzigen

Zeitpunkt zu bewerten ist, und selbstverständlich, wie man in diesem Zusammenhang den Vertrag mit Ryanair bewertet.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Köbler.

Herr Minister, vielen Dank. Sie haben einiges über die wirtschaftliche Situation, die Liquiditätssituation der FFHG und die Auswirkung von längerfristigen Verträgen, die geschlossen worden sind, ausgeführt.

Können Sie vielleicht noch einmal darstellen, welche Voraussetzungen, insbesondere haushaltsrechtlicher Natur, der Landtag bereits in der vergangenen Legislatur geschaffen hat, um den Veräußerungsprozess zu einem positiven Abschluss zu bringen?

Sie sprechen sicherlich das Gesellschafterdarlehen an, das zur Verfügung steht und aus dem bisher keine Tranchen durch die Geschäftsführung der FFHG abgerufen wurden. Das wäre ein Instrument, um Verkaufsverhandlungen weiter zu begleiten und zu ermöglichen.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Schreiner.

Vielen Dank, Herr Präsident. Gibt es aktuell Marketingverträge mit Ryanair oder anderen Fluggesellschaften? Wenn ja, in welcher Höhe? Hätte der neue auf fünf Jahre abgeschlossene Vertrag mit Ryanair Einfluss auf diese Marketingverträge?

Ich habe die Vertragsverhandlungen nicht geführt, aber nach meiner Erkenntnis ist der Ryanairvertrag verhandelt worden, und das sehr intensiv. Dieser Vertrag ist verhandelt worden.

Es gibt Marketingverträge, natürlich, das wissen Sie auch. Das ist bekannt. Ich weiß aber nicht, ob das im Zusammenhang mit diesem Vertrag verhandelt wurde. Mir ist das nicht vorgetragen worden.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Weiland.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, ohne neue positive Fortführungsprognose kann das in Rede stehende Landesdarlehen nicht ausgereicht werden. Welche belastbaren Fakten müssen wem und wann vorgelegt werden,

damit sich die Geschäftsführung und/oder der Aufsichtsrat einer drohenden Insolvenz – – –

Es gibt Situationen im Leben, da hängt alles mit allem zusammen. Der Vertrag mit Ryanair – – –

(Heiterkeit bei der SPD – Zurufe von der SPD)

Herr Dr. Weiland, das ist eine konkrete Fragestellung in Bezug auf die Auswirkungen des Vertrages mit Ryanair. Ich darf Sie bitten, die Fragen in diesem Sachzusammenhang zu stellen.

Herr Präsident, ich werde es versuchen, ich werde teilweise daran gehindert von Vertretern der SPD-Fraktion.

Ich habe erstens dafür gesorgt, dass Ruhe ist, und zweitens, dass Sie die Gelegenheit haben, das zu präzisieren.

(Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD)

Herr Präsident, vielen Dank. Ich nenne die konkrete Frage: Welche belastbaren Fakten müssen wem und wann vorgelegt werden, damit sich die Geschäftsführung und/oder der Aufsichtsrat einer drohenden Insolvenzverschleppung nicht schuldig machen?

Ich will Ihnen jetzt nicht die gesamten Gesetzesgrundlagen, die etwas mit Insolvenz zu tun haben, vortragen. Das wäre, glaube ich, weit über die Fragestellung hinausgehend.

(Abg. Dr. Adolf Weiland, CDU: Kennen Sie die denn?)

Die Rahmenbedingungen für das Gesellschafterdarlehen sind hier behandelt worden. Die sind Ihnen bekannt. Die Unterlagen liegen Ihnen vor.

Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Sehr geehrter Herr Minister, ich bitte noch einmal, die Abläufe zu konkretisieren. Sie haben eben verschiedene Daten genannt. Ich habe mir zum Schluss notiert, dass man bei der FFHG am 13. Juli auf dem Stand gewesen sei, dass alles okay sei und damit die Verhandlungen ab

geschlossen seien. Ich glaube, die Unterschrift kam aber noch an einem weiteren Tag.

Ich wüsste gern, wann genau der Vertrag tatsächlich verlängert worden ist. Wann genau wurden die Bieter im Verkaufsverfahren hierüber informiert und in welchem Umfang?

Ich habe Ihnen ausgeführt, am 28. Juli informierte die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Vertreter des Landes schriftlich, dass diese Verhandlungen nunmehr abgeschlossen werden konnten. Bereits am 13. Juli war man sich danach mit Ryanair inhaltlich einig. Die Vorbereitung der Dokumente und Anlagen erfolgte an weiteren Tagen. Daraus ergab sich der 28. Juli.

Dann gab es den Vertragsabschluss am letzten Freitag, am Montag, am 12., gab es die Aufsichtsratssitzung. Mit Schreiben vom 24. August hat die Bundesrepublik Deutschland die Kommission informiert. Die Kommission hat uns am 31. August geantwortet.

(Abg. Hedi Thelen, CDU: Wann haben Sie die Bieter informiert?)

Die Bieter haben wir – Entschuldigung, Sie haben recht – am 26. August informiert.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Herr Minister, der Aufsichtsratsvorsitzende Barbaro berichtete, dass die Wirtschaftsberater von Dornbach und Partner die ernsthaften Bieterinteressen prüfen konnten. Aus diesen Reihen gab es Kritik, dass sie spät oder erst durch die Presse über diesen Ryanair-Vertrag informiert wurden. Darum frage ich, ob bei der Bewertung oder Prüfung durch Dornbach Bieterkonzepte und/oder Kaufpreisvorstellungen vorlagen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach hat sich umfassend informiert. Die Unterlagen, die zu dem Zeitpunkt zur Verfügung standen, sind Ihnen zur Verfügung gestellt worden.

Wir haben im Datenraum informiert, nicht über die Presse. Wir haben unmittelbar im Datenraum informiert und die Bieter darüber auch in Kenntnis gesetzt, und zwar deutlich vor dem 1. September, dem Tag, wo wir gebeten haben, Gebote vorzulegen.

Dornbach ist umfassend informiert worden, u.a. auch durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die für uns arbeiten.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Bollinger.

Danke, Herr Präsident. Herr Minister, die Verlängerung des Vertrages mit Ryanair ist begrüßenswert. Jetzt ist allerdings das Risiko gegeben, da die Situation des Flughafens im Moment etwas problematisch ist und das auch Ryanair bekannt ist, dass Ryanair die Vertragsverlängerung zu sehr günstigen Konditionen für Ryanair erhalten hat. Ist der Landesregierung bekannt, wie sich die Konditionen im neuen Vertrag geändert haben, und wie ist das beschaffen? Können Sie das sagen?

Ja, die Konditionen sind uns selbstverständlich bekannt. Dem Grunde nach ist das eine Verlängerung des bisherigen Vertrages. Es gibt keine wesentlichen Veränderungen, jedenfalls nach meiner Einschätzung nicht.