Ja, die Konditionen sind uns selbstverständlich bekannt. Dem Grunde nach ist das eine Verlängerung des bisherigen Vertrages. Es gibt keine wesentlichen Veränderungen, jedenfalls nach meiner Einschätzung nicht.
Der Vertrag ist so, dass Herr Bunk den in seinem Schreiben an den Aufsichtsrat so beurteilt, alles in allem kann man unter den gegebenen Umständen und bei der harten Verhandlungstaktik von Ryanair von einem positiven Vertragsergebnis für die Gesellschaft sprechen.
Herr Minister, drohen dem Land Rheinland-Pfalz, sollte der Flughafenbetrieb am Hahn langfristig eingestellt werden, aus diesem Vertrag mit Ryanair irgendwelche Regressansprüche, und falls ja, in welcher Höhe sind die zu befürchten?
Ich halte es für die Gesellschaft für sehr schwierig, in einem solchen Prozess, in dem wir uns jetzt befinden, über eine Schließung des Flughafens zu spekulieren. An einer solchen Spekulation möchte ich mich nicht beteiligen.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben eben vorgetragen, dass auch seitens der FFHG in diesen Vertragsverhandlungen überlegt worden sei, diesen Vertrag nur für ein Jahr zu verlängern oder ihn alternativ mit einer quasi Auflösungsoption zu versehen, falls der Käufer mit der Fortführung der
Zusammenarbeit mit Ryanair nicht einverstanden sei. Würden Sie uns bitte darlegen, was die Gründe auch dieser Überlegungen auf Seiten der FFHG waren. Hat man selbst erwartet, dass diese Vertragsverlängerung eine Belastung des Verkaufsverfahrens sein könnte, und wie ist dieses festgehalten? Sind diese Überlegungen belegbar?
Ich will Ihnen noch einmal sagen, Herr Bunk begrüßt den Fünfjahresvertrag. Er hält ihn für das Unternehmen für gut. Es ist in die Diskussion eingeführt worden, ob man diese Change-of-Control-Klausel einbauen könnte oder ob man nur einen Einjahresvertrag macht. Ich habe Ihnen die Gründe genannt, warum Ryanair damit nicht einverstanden war.
Frau Thelen, ich habe es wahrscheinlich falsch verstanden. Herr Bunk führt in seinem Anschreiben an den Aufsichtsrat Folgendes aus: In wirtschaftlicher Hinsicht konnte nachgewiesen werden, dass das Ergebnis der FFHG insgesamt vom Abschluss des Vertrages profitiert. Im Umkehrschluss bedeutet dies, das Jahresergebnis der FFHG würde ohne die Geschäftsbeziehung mit Ryanair deutlich schlechter ausfallen. Es ist wirtschaftlich nur sinnvoll, Kunden zu gewinnen, die einen positiven Deckungsbeitrag generieren und einen positiven Beitrag zu den Bereitstellungskosten, die im Deckungsbeitrag berücksichtigt werden, leisten. Im Fall der Vertragsverlängerung mit Ryanair ist beides gegeben.
Die Alternative wäre, dass Ryanair sich kurz- bis mittelfristig vom Flughafen Hahn zurückzieht, was nicht im Interesse der FFHG sein kann. Die zu realisierenden, direkt mit Ryanair-Flügen in Verbindung stehenden Kosteneinsparungen im operativen Bereich würden die Deckungsbeitragseffekte nicht oder nur unzureichend kompensieren. –
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, Herr Kollege Frisch hat keine Spekulation angestellt, sondern Ihnen eine klare Frage gestellt, ob in dem Vertrag mit Ryanair Regressklauseln enthalten sind, wie auch mit dem Unternehmen HAITEC, das auf dem Hahn sitzt, für den Fall, dass der Flugbetrieb nicht fortgesetzt wird. Auf diese klare Frage hätten wir gern eine Antwort von Ihnen.
Herr Minister, da der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Barbaro, nicht hier im Saal sitzt, habe ich eine Frage. Ist jetzt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Voraussetzung da, dass Landesgeld – das geht nur bei einer positiven Fortführungsprognose – in den Flugplatz wieder hineingeschossen werden kann, um eventuell den Verkaufsprozess ruhig und gelassen, ohne Drohung von einer Insolvenz über die Bühne zu bringen?
Würde der Geschäftsführer der FFHG heute einen solchen Antrag stellen, würden die Voraussetzungen vorliegen. Er hat einen solchen Antrag nicht gestellt. Klar ist, wenn ein solcher Antrag vorliegt, werden wir diese Dinge weiter zusammen mit den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften genau prüfen.
Aber ich habe Ihnen ausdrücklich gesagt, als Ergebnis kann zu Dornbach festgestellt werden, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Insolvenzeröffnungsgründe vorliegen.
Herr Minister, können Sie ausschließen, dass der Fünfjahresvertrag keine Auswirkungen auf Marketingverträge hat?
Sehr geehrter Herr Minister, nachdem Sie uns eben noch einmal erläutert haben, wie viele Vorteile der Fünfjahresvertrag aus Sicht der FFHG hat, stellt sich mir erst recht und ich Ihnen jetzt noch mal die Frage, warum vorher andere Optionen auch an Ryanair herangetragen wurden. Sie haben gesagt, wir wollten entweder ein Jahr Verlängerung oder diese Option, und beides sei abgelehnt worden. Welche Gründe hat die FFHG gehabt, genau dieses Angebot an Ryanair zu machen?
Frau Thelen, Sie werden selten bei Vertragsverhandlungen mit dem Ergebnis eintreten, mit dem Sie nachher herauskommen. Das sind die Möglichkeiten, die man bei Vertragsverhandlungen hat, man kann kürzere Verträge, man kann längere Verträge und man kann Verträge mit unterschiedlichen Konditionen versuchen zu verhandeln. Ich habe Ihnen gesagt, warum Ryanair diesen Vertrag akzeptiert hat und andere nicht.
Wir machen jetzt keine Spontanzwischenfragen. Sie melden sich bitte. Als Nächster ist Herr Billen dran.
Herr Minister, vielleicht kann die Frage auch Herr Barbaro beantworten. Gibt es eine positive Fortführungsprognose? Die gilt nicht nur für den Moment, sondern die müsste für Jahre, für die Zukunft gelten, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass Landesgeld, was der Haushalt zur Verfügung stellt, auf dem Flugplatz verwendet werden kann. Gibt es diese positive Fortführungsprognose, wirtschaftlich bestätigt mit Attestat, ja oder nein?
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, auf dieses Thema Fortführungsprognose möchte ich auch noch einmal eingehen. Den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach zufolge soll eine solche vorliegen. Dazu die Frage: Kann dieser Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach von uns eingesehen werden?
Zweitens: Unter welchen Prämissen wird dort diese positive Prognose bescheinigt? Es gibt noch die Frage, ob dort enthalten wäre, unter welchen Prämissen eine Fortführung nicht möglich wäre.
Verehrter Herr Präsident, ich muss um Verständnis bitten. Wir gehen in Vertragsinhalte von Wirtschaftsunternehmen öffentlich ein, die, glaube ich, in der Öffentlichkeit so nicht diskutiert werden können, und zwar im Interesse von zwei Unternehmen, die einen Vertrag geschlossen haben. Das haben wir hier immer so gehalten. Wenn gewünscht wird, können wir im Ausschuss auch in vertraulicher Sitzung Einzelheiten berichten.