Deswegen ist bei uns der Prüfungsaufwand sehr gering. Wir selbst haben die Erfahrung gemacht, dass die strengsten Kontrolleure, ob das Qualifikationsniveau eingehalten wird oder nicht, um in den Vereinen keinen Neid aufkommen zu lassen, die Ehrenamtlichen und die Vereine selbst sind. Dementsprechend wird das bei uns auf einem sehr kleinen Serviceniveau gehalten. Ich glaube, mit dem, was wir einsetzen, haben wir eine unheimlich gute Breitenwirkung im Land erreicht. Die Kommunen sind froh, dass wir ihnen diese administrativen Aufgaben im Rahmen der Kooperationsvereinbarung abnehmen.
Ehrenamtlichen der Wunsch nach mehr Anerkennung vorhanden wäre. Welche anderen Formen von Würdigung und Anerkennung gibt es ansonsten noch durch das Land Rheinland-Pfalz?
Sie wissen, wir haben die unterschiedlichsten Anerkennungsmöglichkeiten der Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen. Ich kann exemplarisch mit den Feuerwehrehrenzeichen anfangen, die in den Stützen unseres Staates, nämlich den Freiwilligen Feuerwehren, ohne die wir die Sicherheit und öffentliche Ordnung in dem Maße nicht aufrechterhalten könnten, sehr geschätzt sind. Sie wissen das über die Sportplaketten und Sozialmedaillen, aber auch über besondere Auszeichnungen im Ehrenamt, zum Beispiel von den freien Berufen und den Kammern, die jährlich ausgegeben werden. Dann gibt es noch die staatlichen Auszeichnungen, angefangen von der Landesehrennadel bis zu den verschiedenen Klassen des Bundesverdienstkreuzes oder des Landesordens.
Wir haben uns bewusst für die Ehrenamtskarte entschieden, weil wir gehäuft Fälle vorgefunden haben, in denen Menschen – es waren vornehmlich Frauen, die eher im Stillen ehrenamtlich gewirkt haben – gesagt haben, wir wollen keine staatliche Auszeichnung in Form eines Ordens oder Ehrenzeichens. Wir haben festgestellt, ein Dankeschön und eine gewisse Vergünstigung für ein herausragendes ehrenamtliches Engagement wird als große Wertschätzung empfunden und auch gern angenommen.
Herr Staatssekretär, die Ehrenamtskarte wird sicherlich sehr gerne angenommen werden und auf ein positives Echo stoßen. Dennoch kann man davon ausgehen, dass es angesichts der demografischen Entwicklung vorwiegend ältere Menschen sein werden, die davon profitieren.
Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um auch jüngere Menschen zu motivieren, in den Genuss der Ehrenamtskarte zu kommen?
Im Moment können wir das empirisch nicht belegen. Ich teile Ihre Einschätzung, dass es möglicherweise dem einen oder anderen, der sich schon im Rentenalter oder im Pensionsalter befindet, leichter fällt, die fünf Stunden pro Woche ehrenamtliches Engagement zu bringen, als jemandem, der noch den ganzen Tag arbeiten geht, vielleicht seine Familie versorgt oder in der Schule oder im Studium ist.
Wir stellen das empirisch im Moment nicht fest, ganz im Gegenteil. Die Alterszusammensetzung bei der Ausgabe der Ehrenamtskarte ist nicht so, dass wir einen signifikanten Überhang feststellen.
Die Vergünstigungen der Ehrenamtskarte gelten 1 : 1 auch für Inhaber der Juleica, also der Jugendleiter-Card. Wir stellen gerade in diesem Bereich, gerade im kirchlichen, karitativen Umfeld, ein sehr großes Engagement von Jugendlichen fest, die herausragend ehrenamtlich tätig sind und also auch in den Genuss der Vergünstigungen kommen können.
Wir beschäftigen uns in der Staatskanzlei aber auch aufgrund des Projekts „Ich bin dabei!“, das Ministerpräsidentin Malu Dreyer ins Leben gerufen hat – mit Bernhard Nacke zusammen –, natürlich mit der Aktivierung von ehrenamtlichem Engagement über alle Altersschichten hinweg.
Ich habe Ihnen eben die Zahlen vorgetragen. So sehr uns das manchmal verblüffen mag, aber es gibt ganz viele Menschen in unserem Land – deswegen sind wir auch Spitzenreiter, weil wir das in den letzten drei Jahren gezielt aktivieren konnten –, die sich gerne ehrenamtlich engagieren wollen, aber für sich noch nicht das Ehrenamt gefunden haben, das zu ihnen passt.
Sie sehen – bei den Projekten, bei den Kommunen, die im Projekt „Ich bin dabei!“ dabei sind –, dass es hervorragend funktioniert, mit einem sehr nachhaltigen Effekt, mit vielen Hundert Menschen, die das Ehrenamt neu für sich entdeckt haben, mit sehr kreativem ehrenamtlichen Engagement, das dem Staat zugute kommt, dass wir das durch alle Altersschichten abbilden können.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, in welchen anderen Bundesländern die Ehrenamtskarte existiert, und können Sie etwas zu Vergleichszahlen sagen?
Wir haben unterschiedliche Ausprägungen der Ehrenamtskarte. In der Dimension und Ausprägung, wie wir sie vorfinden, findet sie sich nur in Rheinland-Pfalz. Wir haben in anderen Bundesländern ehrenamtliche Vergünstigungen, die nicht dieses Qualitätsniveau erreichen oder auf einem niedrigeren Niveau des ehrenamtlichen Engagements ansetzen.
Es gibt durchaus Bundesländer, die sich entschieden haben, in Kooperation mit ihren Kommunen eher lokal begrenzt Ehrenamtskarten einzuführen. Sie kennen das auch aus diesem Bundesland. Wir haben zum Beispiel in Mainz einen Ehrenamtspass. Wir haben im Landkreis Westerwald auch eine regionale Ehrenamtskarte gehabt, die eine gewisse Basis von Vergünstigungen hatte, aber andere Anforderungen gestellt hat.
Beide Kommunen haben sich aber entschieden – sowohl der vollständige Landkreis Westerwald als auch die Stadt Mainz –, die landesweite Ehrenamtskarte einzuführen, auch wenn die Voraussetzungen ein bisschen strenger sind, weil wir besonderes ehrenamtliches Engagement herausheben wollen, die Vergünstigungen landesweit aber so attraktiv sind und Ehrenamtliche nicht nur auf ihrem eigenen kommunalen Gebiet unterwegs sind, sondern auch gerne in unserem Land Urlaub machen und reisen oder übers Wochenende unterwegs sind, sodass das für die Ehrenamtlichen ein besonders schöner Zusatz ist, eine landesweite Vergünstigung zu haben.
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Und dann gibt es noch den DFB! – Vereinzelt Heiterkeit bei SPD und FDP)
Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist die Mündliche Anfrage beantwortet.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordnete Christian Baldauf, Alexander Licht und Dr. Adolf Weiland (CDU), Beeinflussung des Verkaufsprozesses des Flughafens Hahn durch die Vertragsverlängerung mit Ryanair – Nummer 2 der Drucksache 17/940 – betreffend, auf.
1. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass durch die Vertragsverlängerung mit Ryanair die Attraktivität des Flughafens Frankfurt Hahn für einen etwaigen neuen Käufer gesteigert wird?
2. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung die Vertragsverlängerung noch während des laufenden Verkaufsverfahrens durchgeführt?
3. Zu welchem Zeitpunkt waren die Gespräche mit Ryanair so weit fortgeschritten, dass für beide Vertragspartner einer Vertragsverlängerung nichts mehr im Wege stand (bitte genaues Datum)?
4. Welche Auswirkung hat dieser neue Vertrag auf die für den Flughafen Hahn notwendig werdende „positive Fortführungsprognose“?
men und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bedeutung von Ryanair für den Standort und die weitere Entwicklung des Flughafens Frankfurt Hahn dürfte Ihnen und uns allen bekannt sein. Dies spiegelt sich zunächst in den Passagierzahlen wider. Im vergangenen Jahr hat Ryanair mit über 2,3 Millionen Passagieren zu über 80 % zum Passagieraufkommen des Flughafens beigetragen. Der Flughafen zählt damit nach wie vor zu den größten Regionalflughäfen in Deutschland.
Daneben wirkt sich der über den Flughafen generierte Incoming-Tourismus positiv auf die touristische Entwicklung der Region und des Landes aus.
Die Flughafengesellschaft generiert mit dem Passagieraufkommen nicht nur Einnahmen aus der reinen Passagierund Flugzeugabfertigung, sondern erzielt darüber hinaus weitere Erlöse, etwa aus der Packierung und dem RetailGeschäft, und ist außerdem Basis für die wirtschaftliche Tätigkeit zahlreicher weiterer am Standort und in der Region tätiger Unternehmen.
Der laufende Betrieb des Flughafens muss auch während eines Privatisierungsverfahrens sichergestellt sein. Verträge müssen geschlossen, auslaufende Verträge verlängert und Konditionen weiter ausgehandelt werden. Die Gestaltung der Entgelte und die Verhandlung von Verträgen mit Airlines gehören dabei zu den operativen Geschäften der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft. Konditionenverträge mit einer längeren Laufzeit sind dabei nicht unüblich. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4: Bei der Vertragsverlängerung mit Ryanair handelt es sich um ein operatives Geschäft der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH. Diese führte mit Ryanair die Vertragsverhandlungen über die Konditionen bis 2022. Am 28. Juli 2016 informierte die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Vertreter des Landes schriftlich, dass diese Verhandlungen nunmehr abgeschlossen werden konnten.
Bereits am 13. Juli 2016 war man sich danach mit Ryanair inhaltlich einig. Die Vorbereitung der Dokumente und Anlagen erforderte weitere Tage.
Im Interesse einer größtmöglichen Flexibilität für das laufende Bieterverfahren wurden auch weiterhin langfristige Alternativen diskutiert. In Betracht kam, den bestehenden Vertrag zunächst nur um ein Jahr zu verlängern oder durch eine Change-of-Control-Klausel eine Lösungsmöglichkeit vom Vertrag für einen erfolgreichen Bieter zu schaffen, sollte dieser nicht an einer langfristigen Vertragsbindung mit Ryanair interessiert sein.
Ryanair hat diese Alternativen abgelehnt und wegen der eigenen Planungssicherheit auf den Abschluss eines längerfristigen Vertrages bestanden. Aus Sicht von Ryanair war ein Vertragsabschluss zum jetzigen Zeitpunkt auch zur rechtzeitigen terminlichen Gestaltung des Sommerflugplans 2017 unabdingbar notwendig.
Vor dem Hintergrund, dass die vertragliche Beziehung zu Ryanair die wesentliche Stütze des aktuellen Geschäftsmodells der FFHG darstellt, hat die Landesregierung in
der Gesamtabwägung der vom Geschäftsführer der FFHG vorgeschlagenen Vertragsverlängerung nicht widersprochen.
Vor Vertragsunterzeichnung durch die FFHG wurde die Europäische Kommission über den Sachverhalt und die beabsichtigte Vertragsverlängerung unterrichtet, dies gerade auch im Hinblick auf den fortgesetzten Privatisierungsprozess.
Die Europäische Kommission hat darauf hingewiesen, dass der Vertrag dem Prinzip des marktwirtschaftlichen Wirtschaftsbeteiligten entsprechen muss. Diesbezüglich hat die Geschäftsführung der FFHG entsprechende Berechnungen vorgelegt, die zu einem für die Gesellschaft positiven Ergebnis gelangen. Zudem wurden die Interessenten im laufenden Bieterverfahren über die beabsichtigte Vertragsverlängerung unterrichtet. Dies entspricht dem Verhalten in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren.
In der Aufsichtsratssitzung am 12. September 2016 hat die Geschäftsführung der FFHG über die Vertragsverlängerung mit Ryanair berichtet, nachdem sie bereits in der Woche zuvor die Aufsichtsratsmitglieder in Kenntnis gesetzt und den Sachverhalt erläutert hatte.
In Kenntnis der Vertragsverlängerung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach in dieser Sitzung vor dem Hintergrund des laufenden Privatisierungsprozesses auch die positive Fortführungsprognose der Flughafengesellschaft bestätigt.
Ich will auf Ihre letzte Bemerkung noch einmal eingehen, Herr Minister. Die Ministerpräsidentin sagte kürzlich vor der Öffentlichkeit, dass das Geld für die Flughafen GmbH nur noch bis Oktober reiche. Der Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafen Hahn GmbH, Herr Barbaro, betonte am Montag, also nach dieser Aufsichtsratssitzung, dieser Woche vor Pressevertretern, dass es – ich zitiere wörtlich – „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine positive Fortführungsprognose der Wirtschaftsberater Dornbach und Partner geben wird“.