Mit dem neuen Schulgesetz wollen wir mit den gesellschaftlichen und technischen Fortschritten Schritt halten. Es ist doch schön, wenn die Schülerinnen und Schüler zukünftig nicht mehr mit schwerem Ranzen und dicken Büchern in den Klassenräumen sitzen müssen. Lassen Sie uns gemeinsam am papierlosen Klassenraum des 21. Jahrhunderts arbeiten. Davon sind wir jetzt noch ein Stück entfernt, das ist klar. Dennoch sehe ich auch dafür eine realistische Perspektive.
Ich möchte einen zweiten wichtigen Aspekt ansprechen. Mit dem neuen Schulgesetz werden auch die Mitbestimmungsrechte der Schülerinnen und Schüler gestärkt. Diese erweiterten Mitspracherechte schließen beispielsweise Veränderungen des Schulgebäudes, Konzepte zu Klassenfahrten und auch die Organisation von Hausaufgaben mit ein. Auf der Basis eines Mitbestimmungskatalogs erhält die Schülerschaft, aber auch die Schülervertretung mehr Mitspracherechte in den schulischen Gremien. Der Umgang mit Verantwortung, das Gefühl für funktionierende Demokratie kann so zukünftig noch besser erlernt werden.
Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass wir mit dem neuen Schulgesetz genau das erreicht haben, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben. Wir haben nicht nur ein modernes, sondern auch ein besonders schülerfreund
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn darauf hinweisen, dass es in dieser Krise für uns alle – ich möchte aber sagen, insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler, Eltern und für Lehrerinnen und Lehrer – extrem schwierige und zum Teil belastende Situationen und Zeiten sind. Es hat mein allergrößten Respekt, wie viele Schülerinnen und Schülern, aber auch Eltern und Lehrerinnen und Lehrer mit dieser Situation im Moment umgehen. Es ist wahrlich keine einfache Zeit.
Es ist wirklich auch so, wenn man sich nun bei den Schulöffnungen das eine oder andere Schulgebäude anschaut, so hat es schon apokalyptische Züge, was wiederum weiteren Druck mit auslöst. Ich finde, dass es schon einen großen Respekt gebietet, wie damit umgegangen wird, wie es umgesetzt und auch versucht wird, immer das Beste für die Schülerinnen und Schüler trotz der schweren Zeit herauszuholen.
Ich möchte ein Beispiel nennen. Es gab einen offenen Brief von 13 Schülervertretungen aus Mainzer Schulen, die, so finde ich, sehr differenziert dargestellt haben, in welcher Drucksituation sie momentan stehen, auch mit Blick auf die Wiedereröffnung für die Abschlussklassen, und was es bedeutet, dann noch Kursarbeiten zu schreiben und Leistungsnachweise erbringen zu müssen. Dankenswerterweise hat dies direkt zu einer Reaktion seitens des Bildungsministeriums geführt.
Ich glaube, das zeigt, wie wichtig es gerade in dieser Phase ist, dass demokratische Beteiligung mit allen, die am Prozess beteiligt sind, weiter gestärkt und vorangetrieben wird. Ich finde, gerade in der Krise muss die Botschaft sein, wir brauchen nicht weniger Demokratie, sondern wir brauchen mehr Demokratie. Das gilt nicht nur, aber ich finde auch für unsere Schulen.
Wenn Sie dann sagen, Grundschülerinnen und Grundschüler könnten das noch nicht, möchte ich Ihnen auch aus eigener Erfahrung – im Moment im Homeschooling – sagen, die können das sehr wohl. Sie haben sehr wohl eine Position und eine Meinung und können diese auch artikulieren und können argumentieren.
Dort hat jetzt eine 9-Jährige erreicht, dass die Wiedereröffnung der 4. Klassen erst einmal wieder abgesagt werden musste.
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Da muss man geschäftsfähig sein! Mit 18! – Weitere Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten)
Darüber kann man inhaltlich diskutieren, wie man möchte. Aber man kommt nicht zu dem Ergebnis, dass Grundschulkinder ihre Interessen nicht entsprechend vertreten können. Deswegen ist gerade in dieser Zeit die Botschaft dieses Gesetzentwurfs, wir wollen die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern in allen sie betreffenden Angelegenheiten unterstützen und nicht nur Demokratie lehren – ein Punkt, zu dem wir viel in den letzten Jahren gemacht haben –, sondern wir wollen auch Demokratie in den Schulen leben. Ich glaube, das ist jetzt gerade die richtige Botschaft.
Natürlich ist es für uns gerade jetzt die richtige Botschaft, dass die globalen Nachhaltigkeitsziele mit in den Bildungsauftrag hineingekommen sind. Ich begrüße es auch außerordentlich, dass Sie, Frau Beilstein von der CDU, das begrüßt haben.
Frau Kollegin Willius-Senzer hat auch schon zutreffend darauf hingewiesen, wir erleben gerade etwas, das wir vielleicht vor manchen Wochen und Monaten so nicht für möglich gehalten haben, und zwar den unglaublichen Schub der Digitalisierung und der digitalen Bildung an unseren Schulen aus der Krise heraus, sozusagen aus der Notwendigkeit heraus. Ich glaube, es ist mittlerweile auch dem Letzten klar geworden, Digitalisierung an Schulen bedeutet nicht, ein paar Seiten im Schulbuch einzuscannen, um sie hinterher wieder auszudrucken, sondern Digitalisierung und digitale Bildung sind eine Veränderung, eine Revolution, die ungefähr so abläuft wie die durch die Erfindung des Buchdrucks.
Natürlich ist diese digitale Bildung immer ergänzend zu der bisherigen Bildung. Durch den Buchdruck ist die Handschrift nicht überflüssig geworden. Dass wir aber diese Grundlagen in dieses Gesetz für unsere Schulen hineinschreiben, zeigt, glaube ich, dass es absolut zukunftsweisend und absolut notwendig ist.
Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss über diesen Gesetzentwurf. Selbstverständlich wird es dazu eine Anhörung geben. Wenn ich es richtig weiß, ist es die erste in diesem Parlament, die digital stattfinden wird. Das ist doch sehr schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes setzt neue Schwerpunkte.
Erstens: Demokratie kommt nicht aus der Steckdose. Deshalb sollen die Partizipationsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler erweitert werden. Praktische Demokratieerfahrung soll jetzt auch für die Schülerschaft an Grund- und an Förderschulen möglich sein. Dabei wird zwischen Anhörung, dem Herstellen des Benehmens und Zustimmung unterschieden. Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, entscheidet der Schulausschuss.
Dass eine altersangemessene Beteiligung in der Primarstufe gelingen kann, zeigt der Landtag mit seinen entsprechenden Programmen. Aber, meine Damen und Herren, der Reifegrad der Schülerinnen und Schüler ist in dieser Entwicklungsstufe sehr unterschiedlich. Es wird daher viel von dem Engagement der Lehrerinnen und Lehrer abhängen, in welchem Umfang diese Form der Partizipation in dieser kindlichen Entwicklungsphase möglich sein wird und auch gelingt.
Zweitens: Die Schulentwicklungsplanung soll nun auch für Grundschulen verpflichtend werden. 158 kommunale Gebietskörperschaften werden konnexitätsbedingt 1,6 Millionen Euro für sechs Jahre erhalten. Ich halte dies für richtig, hat sich doch in der Diskussion um die kleinen Grundschulen gezeigt, dass oftmals verbindliche Daten, die die Beurteilung einer Entwicklungsperspektive möglich machen, fehlen.
Drittens: Die neuen Bestimmungen zum digitalen Lernen konnten gerade noch und letztlich aus der Erfahrung der Corona-Krise in das Schulgesetz aufgenommen werden. Digitale Lehr- und Lernformen können im Bedarfsfall – das ist das Zentrale: im Bedarfsfall – an die Stelle von Präsenzunterricht treten, ein richtiger Schritt.
Viertens: Kommunikation und Vollverschleierung schließen sich aus. Auch diesem Punkt trägt die Gesetzesnovelle Rechnung.
Fünftens: Dass nun ein landeseinheitliches Schulentwicklungsprogramm für alle Schulen festgeschrieben wird, ist der Abschluss eines Prozesses, der die Verantwortlichen deutlich über ein Jahrzehnt lang beschäftigt hat.
Sechstens: Lehrkräfte an Schulen einzusetzen, für die sie keine Laufbahnbefähigung haben, muss die absolute Ausnahme bleiben. Die zeitliche Begrenzung kombiniert mit wenigen Unterrichtsverpflichtungsstunden kommt dem im Gesetzentwurf entgegen.
Schließlich gibt es siebtens Änderungen zum Elternwahlrecht und achtens die Verankerung für eine Erziehung für Natur und Umwelt im Sinne der Nachhaltigkeit.
Ich komme zum Abschluss. Das neue Schulgesetz setzt richtige Akzente. Im Fall der ausgeweiteten Partizipation in der
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Bildungsausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.
Landesgesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes (AGPflBG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11725 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Ausschuss für Bildung – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.
Landesjustizvollzugsdatenschutzgesetz (LJVollzDSG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11726 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11729 – Erste Beratung
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.