Protocol of the Session on February 25, 2015

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU! Mir stellt sich jetzt ernsthaft die Frage: Messen Sie gute Flüchtlingspolitik an hohen Abschiebezahlen, oder was ist die tatsächliche Intention? – Es ist seltsam, wie das miteinander verwoben wird. Sie wissen doch ganz genau, dass wir den Bus, mit dem die Menschen ankommen, nicht zurückschicken können, wie manche Leute das an den Stammtischen meinen. Das ist ein Verfahren, das jedem zusteht, und dieses Verfahren muss durchgeführt werden.

Wir sind der Landesregierung, Frau Alt und Frau Dreyer, sehr dankbar, dass wir für die Kosovo-Flüchtlinge das beschleunigte Verfahren haben, sodass wir schneller diese Lösung und überhaupt erst die Möglichkeit haben, diese Menschen – das ist auch die Zusage in RheinlandPfalz – dann in der Erstaufnahme zu belassen. Alle anderen Verfahren dauern zu lange. Wenn sie nach Bundesgesetz länger als drei Monate dauern, müssen die aus der AfA raus. Sorry, anders geht es nicht.

Ich darf Ihnen aber versichern, dass die Kommunen hier schon viel weiter sind. Obwohl die Abschiebung – Frau Ministerin Alt hat es eben gesagt – Aufgabe der Ausländerbehörden ist, also auf kommunaler Ebene statt-

findet – außer bei den beschleunigten Verfahren, da ist es Sache des Landes –, obwohl diese Möglichkeit auf kommunaler Ebene besteht und ausgeübt wird, planen die Kommunen die Aufnahme, die Integration dieser Flüchtlinge. Sie verschwenden ihre Zeit nicht damit zu planen, ob man zwei oder drei Flüchtlinge mehr abschieben kann. Man kann die Kommunen nur dafür loben.

Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, man stellt jetzt gerade fest, wenn man einmal auf dem Gipfel steht, dann geht es auf allen Seiten nur noch abwärts, und ein Flüchtlingsgipfel allein ersetzt eben keine erfolgreiche Flüchtlingspolitik.

Schönen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Stunde für heute abgeschlossen.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Wahl eines Mitglieds des Landtags in das Kuratorium der Stiftung „Rheinland-Pfalz für Innovation“ Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/4569 –

Der Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lautet: Herrn Dr. Dr. Schmidt als Nachfolger für Herrn Steinbach. – Wer dem Vorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist es einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Wahl eines Mitglieds des Landesjugendhilfeausschusses Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 16/4571 –

Es ist vorgeschlagen, für Frau Abgeordnete Brück als Nachfolger Herrn Thorsten Wehner zu wählen. Wer dem Wahlvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann ist es einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der Gesundheitsversorgung (Landes- patientenmobilitätsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4180 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 16/4637 –

Von den Fraktionen ist vereinbart worden, dass es keine Aussprache geben wird. Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Wäschenbach, das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz regelt eine Umsetzung von EUVorschriften in Landesrecht. Der Gesetzentwurf wurde mit Beschluss des Landtags vom 19. November 2014 an den Sozialpolitischen Ausschuss federführend und an den Rechtsausschuss überwiesen.

Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 27. November 2014 und in seiner 37. Sitzung am 10. Februar 2015 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 40. Sitzung am 24. Februar 2015 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Beifall der CDU)

Wir stimmen nun unmittelbar über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/4180 – ab. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieses Gesetz in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landeswassergesetz (LWG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/4576 – Erste Beratung

Die Landesregierung bringt das Gesetz ein. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Höfken. Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen heute ein Gesetz vorlegen, das sich dem Schutz unserer wichtigsten Ressource widmet, nämlich unserem Wasser. Obwohl das Wasser unser Nahrungsmittel Nummer 1 ist, ist es – ich sage: noch – um seine Qualität nicht überall so gut bestellt, wie es sein sollte. Wir haben beispielsweise die Diskussion um PFT und müssen aus solchen Dingen lernen und Konsequenzen ziehen. Viele Anstrengungen sind noch nötig, um die Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.

Wir haben schon viele Fortschritte erzielt und sind auch im bundesweiten Vergleich stolz auf diese Leistungen. Mit diesem Entwurf gehen wir diesen Weg weiter und reagieren auch auf neue Gefährdungen wie zum Beispiel auf Fracking oder auf die Nitrateinträge. Der Anlass zur Regelung war die notwendige Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, aber inhaltlich ist natürlich die Zielsetzung der nachhaltige Schutz unserer Gewässer.

Ich will drei Punkte herausgreifen, und zwar zum einen die Reglementierung der Fracking-Technologien. Das ist auch auf der Bundesseite ein wichtiges Thema. Fracking mit gefährlichen Chemikalien darf nicht erlaubt werden, weil die mit der Fracking-Technologie einhergehenden Gefahren für das Wasser, den Mensch und die Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können.

Wir wollen deshalb mit dem Gesetz Tiefbohrungen unter Einsatz der Fracking-Technologie und die untertägige Ablagerung von flüssigen Abfallstoffen, des sogenannten Flowback, in sensiblen Bereichen verbieten. Zu diesen sensiblen Bereichen gehören die Wasserschutzgebiete, die Heilquellenschutzgebiete und die Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen.

Außerhalb solcher Gebiete ist die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens vorgesehen. Das Land will wie bisher für den Schutz des Grundwassers, das aktuell für die Trinkwassergewinnung genutzt wird, und auch für alle anderen Grundwasserleiter den sogenannten Besorgnisgrundsatz aufrechterhalten.

Das ist schon eine wichtige Aussage, weil die Bundesregierung aktuell plötzlich einen anderen Weg geht. Das heißt, wir unterscheiden uns mit unserem Entwurf zum Landeswassergesetz auch an diesem Punkt von den von der Bundesregierung vorgelegten Referentenentwürfen, von denen ich hoffe, dass sie wieder korrigiert werden; denn durch die Entwürfe der Bundesregierung würde die grundlegende Wirksamkeit des Besorgnisgrundsatzes zum Beispiel nur noch für Einzugsbereiche von Brunnen für die aktuelle öffentliche Wasserversorgung und die Lebensmittelgewinnung gelten, also nicht mehr generell für das Grundwasser und damit auch nicht mehr für zukünftige Trinkwasserreservoirs. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein solcher Weg gegangen werden soll. Wir stellen uns mit unserem Landeswassergesetz einer solchen Entwicklung entgegen.

Dieser bisher nie da gewesenen Aufspaltung des Schutzes des Grundwassers im Wasserrecht beugen wir vor; denn Grundwasser ist flächendeckend und nutzungsunabhängig und in besonderem Maß schutzwürdig und schutzbedürftig.

Ich will den zweiten Punkt, den Vorrang der Trinkwassernutzung, nennen. Mit dem neuen Landeswassergesetz soll der Sicherstellung der zukünftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor allen anderen Nutzungen eingeräumt werden. Die Wasserbehörden werden somit ermächtigt, den Interessen der aktuellen und auch der zukünftigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung im Rahmen des Bewirtschaftungsermessens den Vorrang einzuräumen. Das heißt, es ist keine absolute Geltung. Es ist ein hervorgehobener

Bewirtschaftungsgrundsatz, betont aber die Interessen der Trinkwassersicherung.

Ich komme zum dritten Punkt. Für die nachhaltige Sicherung unserer Gewässer ist das Thema Gewässerrandstreifen – Sie wissen es auch – im Rahmen der Düngeverordnung und ähnliche Regelungen aktuell in der Diskussion. Damit ein guter Gewässerzustand erreicht werden kann, wie ihn die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorschreibt, rücken neben den Schadstoffeinträgen aus den Kläranlagen zunehmend flächenhafte Einträge in den Fokus.

Das neue Landeswassergesetz verpflichtet zu Festsetzungen von Gewässerrandstreifen, soweit diese Schadstoffeinträge aus diffusen Quellen für einen nicht guten Gewässerzustand wesentlich ursächlich sind. Dabei – ich denke, das ist eine ganz gute Lösung auch mit der Landwirtschaft – setzen wir wie bisher vorrangig auf die Kooperation mit den landwirtschaftlichen Betrieben und der Berufsgruppe und haben dafür auch unser Programm „Gewässerschonende Landwirtschaft“.

Ein vierter Punkt ist im Rahmen unserer Gesetzgebung das Hochwasserrisikomanagement, das heißt, eine Optimierung der Regelungen zum Hochwasserschutz. Die baulichen Anlagen gehören nach wie vor zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Es ist aber nicht immer Platz für Hochwasserschutzmauern, oder sie sind gemessen am Schadenspotenzial auch nicht wirtschaftlich. In solchen Fällen kann zukünftig die vorhandene Bebauung in die Schutzlinie einbezogen werden. Ich denke, das ist eine sehr sinnvolle Neuerung. Aktuell gibt es zum Beispiel ein Projekt abgestufter Hochwasserschutz durch Objektschutzmaßnahmen in der Hochwasserschutzlinie, zum Beispiel in Langsur an der Sauer.

Darüber hinaus stärkt das neue Landeswassergesetz die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten durch die Erweiterung der möglichen vertraglichen Übernahme des Baus bestimmter Hochwasserschutzanlagen. Die Kommunen erhalten auch die Option, die Kosten für öffentliche Hochwasserschutzanlagen auf die Eigentümer geschützter Grundstücke umzulegen.

Es gibt noch einige weitere Neuerungen, zum Beispiel die Stärkung des Dialogs mit den Bürgerinnen und Bürgern, beispielsweise bei der Aufstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne. Ich bin sicher, dass das neue Landeswassergesetz eine gute Grundlage bietet, um den Herausforderungen im Gewässerschutz gerecht zu werden, und bitte Sie um Ihre Unterstützung.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Die Fraktionen haben eineinhalb Minuten mehr Redezeit. Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Schneider das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in erster Beratung das Landeswassergesetz. Ich glaube, wir sind uns alle, und zwar nicht nur im rheinland-pfälzischen Landtag, sondern auch im Deutschen Bundestag und in allen anderen Länderparlamenten, einig, dass das Wasser unser höchstes Gut ist und besonders schützenswert ist. Dies erreichen wir nicht durch ideologische grüne Alleingänge in der Landespolitik, wie wir es in Rheinland-Pfalz befürchten.

(Beifall bei der CDU)

Wir halten es als CDU-Landtagsfraktion für schädlich, dass wir nun auch beim Landeswassergesetz versuchen, einen Alleingang zu machen. Wir halten es für die Akzeptanz in unseren mittelständischen Betrieben, für den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz und insbesondere für die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe schädlich.

(Beifall der CDU)

Deshalb ist eine unserer zentralen Forderungen als CDU-Landtagsfraktion, dass wir im Landeswassergesetz nicht über Bundes- und Europarecht hinausgehen. Ich kann dies an einigen Beispielen festmachen, zum Beispiel an § 33 Gewässerrandstreifen. Die CDU-Fraktion lehnt eine verpflichtende Ausweisung und räumliche Ausdehnung der Gewässerrandstreifen ab.

Diese Regelung ist in der Praxis nicht notwendig, und die Formulierung im Gesetz birgt auch die Gefahr, dass es Unsicherheiten in der praktischen Anwendung gibt. Gewässer- und Naturschutz gehen nämlich letztendlich nur Hand in Hand mit und nicht gegen die Landwirtschaft. Die Landwirtschaft ist sich in diesem Punkt auch ihrer Verantwortung bewusst.

(Beifall bei der CDU)