Protocol of the Session on February 25, 2015

(Beifall bei der CDU)

Deshalb setzen wir im Rahmen der Wasserschutzrahmenrichtlinien in erster Linie auf Vereinbarungen mit der Landwirtschaft und nicht auf bürokratische Bevormundungen. Wir wehren uns auch gemeinsam mit dem Bauern- und Winzerverband, der Berufsvertretung unserer Landwirte, dass über diesen Weg erneut in Rheinland-Pfalz eine kalte Enteignung über die Hintertür stattfindet, indem landwirtschaftlich genutzte Flächen erneut aus der Nutzung und Produktion genommen werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, der sich wie ein roter Faden durch den grünen Gesetzentwurf zieht. Es geht darum, dass es keine klaren Schnittstellen in diesem Wassergesetz zum Naturschutzrecht gibt. Es darf keine Überlappung in diesen Rechtsbereich geben, weil das dann wieder zu Doppelzuständigkeiten, zu Rechtsunsicherheit und somit zu mehr Bürokratie und weniger Umwelt- und Wasserschutz führt.

(Beifall bei der CDU)

Frau Ministerin, ich könnte auch noch auf die Punkte, die Sie genannt haben, wie die Ausweisung und die Wasserschutzgebiete, eingehen. Viele haben sich von diesem Gesetzentwurf nicht nur eine Hilfestellung erbeten, sondern gehofft, dass durch den Gesetzentwurf eine dringend notwendige und schnellere Ausweisung von Wasserschutzgebieten möglich ist. Dies wird in der Praxis nicht der Fall sein. Die zurzeit in der Praxis bezeichnete katastrophale Ausweisungssituation wird sich nicht ändern. Auch hier bitten wir um klare Änderungen im Gesetzentwurf.

Ich habe viele Punkte angesprochen, bei denen es nach unserer Ansicht Schwachstellen im Gesetzentwurf und Nachbesserungsbedarf gibt. Wir werden alle Zeit haben, in den zuständigen Fachausschüssen über die einzelnen Fragen und Problemstellungen im Bereich des Wasserschutzes und der Landwirtschaft sowie über die Auswirkungen auf die mittelständischen Betriebe zu diskutieren.

Deshalb kann ich heute schon für die CDU-Landtagsfraktion ankündigen, dass wir im zuständigen Fachausschuss eine Anhörung beantragen wollen, weil wir zum Teil jetzt schon den Widerstand aus den einzelnen Fachbereichen spüren. Ich glaube, dass wir gemeinsam mit den Fachleuten dringend in vielen Paragrafen nachbessern müssen.

(Beifall der CDU)

Frau Ministerin, erlauben Sie mir abschließend noch eine Anmerkung zu Ihren Ausführungen zu Fracking. Ich war etwas darüber verwundert, was Sie heute hier am Rednerpult gesagt haben; denn es war die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die massiv zurückgerudert ist und sich jetzt letztendlich der bereits vor vielen Monaten proklamierten Meinung des ehemaligen Bundesumweltministers Altmaier angeschlossen hat.

Ich sehe nicht den Interessenkonflikt zwischen dem, was im Moment in Berlin beraten wird, und dem, was Sie im Gesetz entsprechend niedergeschrieben haben.

Auch wir als CDU-Landtagsfraktion sagen, sehr vorsichtig mit Fracking umgehen. Wir sind nicht grundsätzlich dagegen und halten deshalb das, was jetzt auf der Bundesebene diskutiert und geregelt wird, für richtig.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Ich frage Sie allen Ernstes: Kritisieren Sie den SPDUmweltminister Gabriel für sein Vorgehen beim Fracking? – Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

(Staatsministerin Frau Höfken: Das ist nicht unser Minister!)

Nicht den Umweltminister, den Wirtschaftsminister. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

(Beifall der CDU)

Frau Ministerin, ich freue mich gemeinsam mit meiner Fraktion auf die Diskussion im Fachausschuss mit den

Fachleuten und hoffe, dass wir viele der angesprochenen Punkte noch ändern können.

Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Hürter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegende Novelle des Landeswassergesetzes ist notwendig geworden durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2010. Angesichts der Fülle der Regelungen erlauben Sie mir, mich in der heutigen Besprechung auf drei Kernpunkte zu konzentrieren und alles andere der angekündigten Anhörung und der nächsten Beratung im Plenum zu überlassen.

Ich glaube, ein ganz wichtiger Punkt in dieser Regelung, der auch politische Bedeutung hat, ist der generelle Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung vor anderen Nutzungsmöglichkeiten. Das ist nach meinem Empfinden eine Selbstverständlichkeit.

Dennoch musste ich in der Befassung mit dem Gesetz erfahren, dass es teilweise auch Kritik an dieser Formulierung gibt. Die kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Stellen Sie sich alle zusammen einmal vor, wir hätten etwas anderes hineingeschrieben oder es würde jetzt eine andere Formulierung aufgenommen.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU)

Es wäre absurd; denn natürlich ist, sofern Konfliktfälle auftreten, die öffentliche Trinkwasserversorgung absolut vorrangig.

Ein anderer Punkt, der auch schon von den Vorrednern angesprochen wurde, ist das Themenfeld: Wie ist die Gewässerökologie? Wie ist der Gewässerzustand?

Hier müssen wir feststellen, dass wir zwar viele Erfolge in den letzten Jahren erzielen konnten, dass wir aber regional noch einzelne Bereiche haben, in denen der ökologische Zustand der Gewässer höchst bedenklich ist.

Genau um diese Gewässer mit schlechtem ökologischem Zustand geht es beim Themenfeld der Gewässerrandstreifen. Hier gilt, wie bei vielen Maßnahmen in der Wasserwirtschaft, dass Kooperationen, freiwillige Angebote Vorrang haben und man mit den Betroffenen zusammen entsprechende Lösungen entwickeln möchte.

(Frau Schneider, CDU: Das steht aber im Gesetzentwurf anders!)

Die Kollegin Schneider wirft gerade ein, das würde im Gesetzentwurf anders stehen. Dann bitte ich Sie, § 33 Abs. 2 zu lesen. Dort steht, dass Kooperationen den Vorrang haben.

(Staatsministerin Frau Höfken: Genau!)

Ich glaube, das ist genau die richtige Lösung, die wir brauchen:

(Frau Schneider, CDU: Wollen Sie denn die räumliche Ausdehnung des Gewässerrandstreifens in der Rechtsverordnung festlegen?)

Erst mit den Betroffenen Lösungen entwickeln, aber auch die klare Ansage, dass dort, wo ein schlechter ökologischer Zustand eines Gewässers auf einen Schadstoffeintrag zurückzuführen ist, man natürlich handeln muss. Genau darum geht es in diesem Gesetz, und ich halte das für einen sehr wichtigen Punkt.

Insofern finde ich es befremdlich, dass bei der CDU in der Einleitung ein einziger Satz über die Bedeutung von Wasser gesagt wurde, aber man sich an einer solch entscheidenden Stelle in die Büsche schlägt.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Der dritte Punkt ist die Frage, wie wir mit Tiefenbohrungen umgehen. Darunter ist unter anderem das Thema Fracking zu subsumieren, aber auch die Tiefengeothermie.

Hier halte ich es für eine sehr angemessene und sinnvolle Regelung, dass generell eine Verpflichtung bestehen soll, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen ist und man darüber hinaus für die Spezialfälle, die eine besondere Bedeutung haben, Heilquellen, Trinkwasserversorgung, Mineralwasservorkommen, ein generelles Verbot ausspricht.

Auch an der Stelle glaube ich, dass niemand Verständnis dafür hätte, wenn wir das anders regeln. Ich habe mit Interesse und mit großer Freude gehört, dass die CDU das auch so sieht, weil – die Bemerkung erlauben Sie mir – ich das nicht immer bei jedem von der CDU so vernommen habe, zugegebenermaßen bei Minister Altmaier in seiner kurzen Amtszeit schon. Insofern freue ich mich, dass sich an der Stelle in der CDU anscheinend die Vernunft durchsetzt.

Es gibt viele andere Dinge, die wir bei einem solch umfangreichen Gesetz sicherlich besprechen müssen, wie zum Beispiel die Ablagerung von größeren Gegenständen auf Betriebsgeländen innerhalb von hochwassergefährdeten Bereichen. Ich glaube, dass es sinnvolle Lösungen sind, die dort gewählt wurden.

Es gibt einen anderen Fall, da geht es um die Frage, inwieweit Gemeinden in Zukunft das Recht haben sollen, den geringen Anteil, den sie im Bereich Hochwasservorsorge und -schutz tragen, gegebenenfalls auf Anlieger umzulegen. Auch hier glaube ich, dass die Lösung angemessen ist, weil sie Kommunen mehr Rechte und

Möglichkeiten gibt, selbst in der entsprechenden Situation konkret entscheiden zu können.

Ich glaube, dass es sinnvoll ist, in der Anhörung auf diese Punkte noch einmal ganz konkret einzugehen und das Feedback und die Reaktionen aus der kommunalen Familie und den Verbänden ernsthaft zu diskutieren.

Ich hoffe, dass in Summe die Einsicht auch bei der CDU um sich greift, dass dieses Landeswassergesetz insgesamt sehr sinnvoll ist. Über die Kritikpunkte, die Sie vorgetragen haben, können wir noch reden, aber ich möchte Sie dann auch herzlich bitten, nicht nur diese pauschale Kritik vorzutragen, sondern ganz konkret Änderungsvorschläge zu bringen, wenn Sie glauben, dass einzelne Punkte anders geregelt werden sollten. Daran werde ich Sie auch ein Stück weit messen wollen.

(Zuruf des Abg. Schmitt, CDU – Frau Schneider, CDU: Unsere Änderungsvorschläge waren in der Vergangenheit immer erfolgreich!)

Ich bitte Sie ganz herzlich um eine konstruktive Beratung und freue mich auf die Diskussion dann im Fachausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Hartenfels das Wort.