Ich möchte nun den Reigen schließen. Frau Ministerin, Sie haben in der Tat recht, dass die Diskussion darüber, dass der Bund die Länder von diesen Kosten entlastet, nicht von vornherein von Erfolg gekrönt worden wäre; es war jedenfalls nicht für jedermann ersichtlich.
Allerdings – das muss ich dazusagen – war auch der Druck vonseiten der Studierenden sehr hoch geworden, als es mit den Mieten immer schwieriger wurde. Heutzutage in einem großen Studienort, in einer großen Stadt eine Wohnung zu finden, die man sich leisten kann, wenn man darauf angewiesen ist, dass man es ohne die Hilfe der Eltern finanziert, ist schon eine richtige Herausforderung geworden. Es ist auch eine Herausforderung, dass die Umstände, in denen man dann lebt, auch noch einigermaßen angemessen sind.
Das war für mich in den letzten zwei bis drei Jahren ein wichtiger Punkt, an dem ich gesagt habe, es kann so nicht bleiben. Herr Dr. Kühl, wir waren zusammen an der Universität Mainz in einer Diskussion. Ich hätte mir zum Beispiel auch vorstellen können, dass man tatsächlich darüber nachdenkt, ob man das nach den tatsächlichen Kosten an den Hochschulstandorten differenziert. Wir haben lange die Diskussion gehabt, dass es im Osten leichter als in München, Hamburg oder vielleicht auch in Mainz war, dies ein Stück weit zu finanzieren.
Ich finde es gut, dass wir diese Aufstockung haben. Ich meine aber, dass wir uns als Staat, als Gesellschaft, als Parlament und als Landesregierung aus der tatsächlichen Versorgung mit Wohnheimplätzen noch nicht ganz verabschieden können.
Wir müssen natürlich auf das Argument von Ihnen schauen, Frau Schleicher-Rothmund, wie lange denn dieser Studierendenberg tatsächlich anhält und was wir dann mit dem Wohnraum machen, den wir geschaffen haben. Wir müssen darüber nachdenken. Ich glaube, das machen die Studierendenwerke auch in großer Verantwortung.
Ich möchte noch einmal sagen, wir sind damit noch nicht am Ende. Wir müssen etwas tun. Vielleicht müssen wir auch wirklich auch noch einmal darüber nachdenken, wie es in Rheinland-Pfalz sein soll. Es ist hier anders als in Hessen, wo die Wohnheimförderung im Wohnungsbauförderungsgesetz enthalten ist. Bei uns ist das leider nicht gelungen. Hier gibt es ein Zinszuschussprogramm. Die Zinsen sind im Moment nicht sehr hoch, aber Schulden müssen die Studierendenwerke machen. Diese müssen die Studierenden dann auch wieder abtragen. Deswegen muss man an der Stelle noch einmal nachsteuern.
Ich möchte noch einmal etwas erwähnen, was mir auch wichtig ist. Kinderbetreuung an Hochschulen ist ein ganz wichtiges Thema. Es war vor zehn Jahren noch kaum in der öffentlichen Diskussion. Aber inzwischen hat jeder verstanden, dass wir gerade in dem Bereich den jungen Leuten helfen müssen. Gott sei Dank gab es damals auch das Konjunkturpaket II, mit dem gebaut werden konnte. Das Land unterstützt die Personalstellen. Das ist auch bekannt. Es muss aber an der Stelle auch ein
Augenmerk darauf geworfen werden. Deswegen ist es gut, dass in diesem Paket tatsächlich noch einmal der Kinderzuschlag angehoben worden ist.
Ich möchte noch ein Weiteres erwähnen, weil es auch ein Landesthema ist, nämlich die Essenszuschüsse. Das Essen und die Qualität des Essens – wir diskutieren das an anderer Stelle auch, in Kindertagesstätten oder auch in Altenheimen – sind ein wichtiges Element auch der Versorgung der Studierenden. Gerade wenn man wenig Geld hat und darauf angewiesen ist, dass man in den Mensen essen kann, muss auch die Versorgung gut sein. Sie muss – das bedarf des staatlichen Zuschusses – entsprechend mitfinanziert werden. Diese Mitfinanzierung ist gedeckelt. Das weiß jeder, der den Haushalt kennt.
Aber die Studierendenzahlen und die Zahl der Essen sind glücklicherweise gestiegen. Deswegen muss man dies auch immer in diesem Gesamtpaket sehen: Wohnraum, Kinderbetreuung, Essen und andere Dinge müssen im Auge behalten werden, auch wenn wir jetzt auf der Einkommensseite der Studierenden diese Verbesserungen – leider erst 2016 – bekommen. Es ist klar, dass das noch lange hin ist und es viele nicht erreichen wird. Da es aber ein gemeinsames Paket ist und die Länder mit im Boot sind, denke ich, war das eine richtige Entscheidung.
Ich möchte ganz am Schluss noch einmal sagen, wir haben uns in der letzten Plenarsitzung darauf verständigt, dass das Geld in Rheinland-Pfalz – andernorts gibt es andere Diskussionen – tatsächlich auch in die Hochschulbildung fließt und für die Grundversorgung gerade der Hochschulen mit festen Stellen und anderen Dingen, die den Studierenden unmittelbar zugutekommen, genutzt wird. Ich glaube, das ist ein wichtiger Beschluss.
Ich hoffe, die GRÜNEN lassen sich dann auch überzeugen, damit sie im Bundesrat im Herbst die entsprechenden Entscheidungen mittragen, damit dieses Paket – die Bildungsmilliarden sind insgesamt ein Paket – dann auch verabschiedet werden kann.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch darauf hinweisen, wenn der Bund künftig komplett die Kosten für die BAföG-Förderung übernimmt, dann ist das Land nicht außen vor, sondern die Länder regeln immer noch, wie die BAföG-Anträge gestellt werden, wo sie eingereicht werden, wie die Prüfung und Bewilligung organisiert wird. Die meisten Länder machen es über die Studierendenwerke. In RheinlandPfalz haben wir entsprechende BAföG-Ämter an den Hochschulen.
Es wäre dann auch eine wichtige Aufgabe, noch einmal darauf zu schauen, dass man an einer Entbürokratisierung arbeitet, die möglich ist.
Vor fünf Jahren hat der nationale Normenkontrollrat umfangreiche Vorschläge vorgelegt, wie man das BAföG entbürokratisieren kann. Natürlich sind Online-Verfahren ein möglicher Baustein dafür. Aber bei diesen umfassenden Prüfungs- und Nachweispflichten gibt es noch einiges, was man tun könnte, um die Studierenden bei der Antragstellung zu entlasten, aber auch die Ämter bei der Prüfung. Insofern ist die Entbürokratisierung des BAföG eine weitere Baustelle, an der man dranbleiben sollte, zumal ich glaube, dass jenseits der bisher bekannt gegebenen Eckpunkte möglicherweise noch der eine oder andere Spielraum besteht. Ich denke, ansonsten sollten wir noch einmal perspektivisch schauen, dass das BAföG nicht nur für sich steht. Es gibt ein ganzes System von studienentlastenden Leistungen, also nicht nur die Leistungen der Studierendenwerke, die Frau Kohnle-Gros jetzt noch erwähnt hat, sondern es gibt auch studienfördernde Leistungen, die derzeit an die Eltern von Studierenden gehen und nicht unmittelbar an die Studierenden, zum Beispiel über steuerliche Freibeträge oder Ähnliches.
Ich denke, es ist da noch einmal wichtig, auf die Perspektive zu verweisen, dass wir eigentlich hin zu einem System müssen, in dem die Studierenden gefördert werden und nicht mehr die Eltern von Studierenden.
Gegenwärtig haben wir zwei paradoxe Förderlogiken. Je geringer das Elterneinkommen ist, desto eher bekommen die Studierenden das BAföG, desto eher bekommen sie auch die Förderungshöchstsätze. Je höher das Elterneinkommen ist, desto höher ist die steuerliche Entlastung. Das heißt, bei Studierenden, deren Eltern ein hohes Einkommen haben, werden die Eltern entsprechend stärker gefördert als bei Studierenden, deren Eltern ein niedriges Einkommen haben. Man muss sagen, da sind zwei paradoxe Logiken, die auf Dauer ein schwieriges System begründen, bei dem man perspektivisch noch einmal über eine Zusammenführung im Sinne von mehr Elternunabhängigkeit und mehr Entbürokratisierung nachdenken sollte. Außerdem sollte man über einen generellen Systemwechsel nachdenken, dass nicht mehr die Eltern von Studierenden gefördert werden, sondern die gesamte Förderung so gepoolt wird, dass diese tatsächlich auch den Studierenden zugutekommt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist wirklich eine sehr konsensbehaftete Diskussion, die wir gerade führen. Ich finde das auch einmal sehr begrüßenswert.
Wir sind uns darüber einig, wir hätten gerne mehr gehabt. Wir hätten die Erhöhung gerne früher gehabt. Wir werden es nicht schaffen – obwohl 7 % wirklich eine stattliche Zahl ist –, die fünf Jahre Stillstand zu kompensieren. Das ist nun einmal so.
Frau Kohnle-Gros, Sie haben vollkommen recht, wir müssen weiterhin die Rahmenbedingungen im Auge behalten. Das haben wir getan.
Das, was wir an Ausbau an Kindertagesstätten unmittelbar an den Hochschulen erlebt haben, auch die Verbesserung der Angebote in den Mensen, ist immens. Wir müssen teilweise Diskussionen darüber führen, dass auch Bedienstete in den Mensen essen können. So schlecht scheinen die Mensen gar nicht zu sein, um das jetzt einmal zu verkürzen. Dort sind sie ganz gut ausstaffiert. Ich glaube auch nicht, dass sie zu teuer sind, sondern dass es dort ganz gut funktioniert.
Ich denke, zur Wohnraumförderung wird die Ministerin gleich noch etwas sagen. Man muss aber auch eines konstatieren: Die Wohnraumförderung war zu Zeiten von hohen Zinsen weitaus einfacher als zu Zeiten, bei denen wir solche Leitzinsen haben. Sie haben den Leuten früher günstige Zinsen anbieten können. Damit waren sie dabei, weil dann die Rechnung gestimmt hat. Ich bekomme günstigere Zinsen, kann aber die Miete marktüblich – für Studierende marktüblich – realisieren.
Ich muss Herrn Kollegen Heinisch recht geben, wenn er von Entbürokratisierung spricht. Da haben wir einiges, was wir erwarten. Ich habe vorhin aber gesagt, die ganze Hochschulsoftware ist hochgradig kompliziert, nicht für einen einzelnen Standort, sondern sie summa summarum zu vereinigen. Das ist immer das große Problem, das wir haben.
Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Wenn wir weiterhin die gemeinsamen Ziele im Auge behalten, dann wird es was!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich drei Anmerkungen machen, Frau Kohnle-Gros, weil Sie das angesprochen haben.
Der Ausbau an Wohnheimplätzen für Studierende in Rheinland-Pfalz war in den letzten Jahren deutlich. Auch im bundesweiten Vergleich ist die Quote der Unterbringungsmöglichkeit in Studierendenwohnheimen in Rheinland-Pfalz nach wie vor gut. Dennoch heißt dies nicht,
Sie haben gesagt, in Hessen sei das in der sozialen Wohnraumförderung integriert. Ich glaube, Sie wissen – wenn nicht, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen –, dass das Finanzministerium in Kürze eine neue Förderrichtlinie für die studentische Wohnraumförderung auf den Weg bringen will, die mit den Beteiligten erarbeitet wurde. Sie soll sich an den Konditionen für die soziale Wohnraumförderung mit einem Zins von 0 % für die ersten zehn Jahre orientieren.
Ich möchte noch einen dritten Punkt ansprechen. Wir sind auch nach wie vor bei den Essenszuschüssen engagiert.
Vierter Punkt. Ich glaube, der Ausbau der Kinderbetreuungsmöglichkeiten an den rheinland-pfälzischen Hochschulen in den letzten Jahren ist wirklich eine Erfolgsgeschichte. Wir haben das Angebot vervielfacht. Das war auch dringend notwendig. Ich glaube, man kann sagen, da haben wir inzwischen wirklich eine sehr gute Situation erreicht.
Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes, des Hochschulgesetzes und des Verwaltungshochschulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3342 neu – Zweite Beratung
Inklusion mit Bedacht umsetzen – Das Kindes- wohl muss im Mittelpunkt stehen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 16/3760 –
Partizipationsmöglichkeiten an rheinlandpfälzischen Schulen stärken und ausbauen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/3793 –
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 26. März 2014 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung – federführend –, an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sowie an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Bildung hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen behandelt: in der 25. Sitzung am 3. April 2014, in der 26. Sitzung am 13. Mai 2014 und in seiner 27. Sitzung am 5. Juni 2014. In seiner 26. Sitzung am 13. Mai 2014 hat der Ausschuss für Bildung ein Anhörverfahren durchgeführt.