Brigitte Hayn
Appearances
Last Statements
......... 7098 Abg. Marion Schneid, CDU:........ 7098 Abg. Bettina Brück, SPD:......... 7099, 7100 Abg. Alexander Licht, CDU:........ 7100 Abg. Ruth Ratter, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:.................... 7101 Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur:..... 7101
Mehrheitliche Annahme des Änderungsantrags. Mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung...................... 7102
Präsidium:
Präsident Joachim Mertes, Vizepräsident Heinz-Hermann Schnabel, Vizepräsident Dr. Bernhard Braun.
Anwesenheit Regierungstisch:
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Irene Alt, Ministerin für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Eveline Lemke, Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur, Vera Reiß, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Prof. Dr. Gerhard Robbers, Minister der Justiz und für Verbraucherschutz; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Entschuldigt:
Abg. Anna Neuhof, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Dr. Thomas Griese, Staatssekretär, Uwe Hüser, Staatssekretär, Dr. Hannes Kopf, Staatssekretär, Heike Raab, Staatssekretärin.
107. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 11.11.2015
Die Sitzung wird um 14:00 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtages vom 23. Juli 2015 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Bildung hat den Gesetzentwurf dreimal, nämlich in seiner 37. Sitzung am 10. September 2015, in seiner 38. Sitzung am 8. Oktober 2015 und in seiner 39. Sitzung am 3. November 2015, beraten. In der 38. Sitzung am 8. Oktober 2015 hat der Ausschuss für Bildung ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 49. Sitzung am 5. November 2015 beraten. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU im Ausschuss angenommen.
Frau Ministerin, Sie erwähnten eben, dass sich die Landesregierung als eine Initiative, um dem Fachkräftemangel in der Pflege vorzubeugen, die Änderung der Arbeitsbedingungen vornimmt. Können Sie da konkrete Beispiele oder Maßnahmen nennen?
Wir fragen die Landesregierung:
1. Was genau hat das Kulturministerium Generalmusikdirektor Steffens bei seiner Vertragsverlängerung 2012 zugesagt und um welche Stellen ging es?
2. Wovon konnte Generalmusikdirektor Steffens nach persönlichen Gesprächen mit Kulturstaatssekretär Schumacher ausgehen?
3. Hat das Kulturministerium die Staatsphilharmonie in Kenntnis gesetzt, dass die Stellen im Haushalt 2014/2015 nicht gesichert werden konnten?
4. Laut Presseberichten hat Kulturstaatssekretär Schumacher die künstlerische Planung und Integrität des Generalmusikdirektors infrage gestellt. Welche Gründe hatte er dafür?
Sie haben eben aus dem Sideletter zitiert. Es ist aber Fakt, dass die Zusagen, die dort gemacht wurden, nicht eingehalten worden sind, weil das Orchester zum Beispiel zwei halbe Stellen selbst vorfinanziert hat. Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch?
Wir haben vom Orchester mitgeteilt bekommen, dass die Zusage wohl gemacht wurde, aber nicht eingehalten wurde; denn das Orchester selbst, die Staatsphilharmonie, hat zwei halbe Stellen selbst finanziert.
Herr Staatssekretär, können Sie sich auch vorstellen, Mittel aus der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur für diese Ausstellung zu nehmen?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 26. März 2014 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung – federführend –, an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sowie an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Bildung hat den Gesetzentwurf in drei Sitzungen behandelt: in der 25. Sitzung am 3. April 2014, in der 26. Sitzung am 13. Mai 2014 und in seiner 27. Sitzung am 5. Juni 2014. In seiner 26. Sitzung am 13. Mai 2014 hat der Ausschuss für Bildung ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 12. Juni 2014 beraten.
Der Rechtsausschuss hat dies in seiner 33. Sitzung am 12. Juni 2014 getan.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich möchte meinen Beitrag mit einem Dankeschön beginnen, dem sich sicherlich alle Fraktionen anschließen können, nämlich an alle Kulturschaffenden in unserem Land.
Ob professionell tätig oder ehrenamtlich engagiert, sie bereichern mit Musik, Theater, bildender Kunst und Architektur in Verbänden oder Vereinen unser tägliches Leben, setzen Impulse für Innovation und Weltoffenheit und geben unserem schönen Rheinland-Pfalz ein unverwechselbares Gesicht.
Daher begrüßen wir, dass unter dem Motto „Infrastrukur sichern“ kommunale Bibliotheken, Theater und Museen stabil gehalten werden können und im Bereich der Orchester der Tarifausgleich veranschlagt wurde. Apropos Orchester: Was die Philharmonischen Orchester in Ludwigshafen, Mainz und Koblenz betrifft, so jährt sich im nächsten Jahr die Einführung der Orchesterstrukturreform zum 10. Mal. Das sehen wir als Anlass, dann einmal die Wirkungen der Reform auf den Prüfstand zu stellen und eine ehrliche Analyse zuzulassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat immer betont, dass sie der Förderung von kultureller Bildung und Soziokultur einen hohen Stellenwert einräumt, weil sie auch im ländlichen Raum Kindern und Jugendlichen Zugang zur Kultur verschafft. Dazu gehört zum Beispiel seit einigen Jahren das Projekt „Jugendkunstschulen“, das sich großer Beliebtheit erfreut und gern angenommen wird.
Nun hat Rot-Grün ein neues Projekt kreiert, nämlich „Jedem Kind seine Kunst“. Der erste Durchlauf ist mit 110 Projekten gestartet, bei denen Künstler in Einrichtungen – überwiegend in Schulen und Kindertagesstätten – circa 3.100 Kindern und Jugendlichen Kunst vermitteln.
Zum Start wurden 250.000 Euro eingeplant. Bei den Haushaltsberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss haben Sie, Frau Ministerin, eine deutliche Steigerung angekündigt. In der Fragerunde unserer Fraktion mit den Haushaltsexperten des Ministeriums war von mindestens 500.000 Euro die Rede.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist nicht grundsätzlich gegen Initiativen dieser Art, nur haben wir Zeiten knapper Kassen und eine immens hohe Schuldenlast in diesem Land. Auch angesichts hoher Ausfälle im Kunstunterricht an Schulen fragen wir uns, ob es sinnvoll ist, wieder neue Projekte ins Leben zu rufen,
dafür aber lang bewährten Institutionen notwendige Zuschusserhöhungen zu versagen.
Sie können es sich denken: Ich spreche von den kommunalen Musikschulen, die im Landesverband der Musikschulen organisiert sind und seit Jahren auf ihre und die prekäre Finanzlage der sie tragenden Kommunen aufmerksam machen. Wenn man immer wieder die Bedeutung kultureller Bildung betont, so trifft dies ganz besonders auf die musikalische Erziehung unserer Kinder zu, deren Wert für die Persönlichkeitsentwicklung wissenschaftlich unumstritten ist. In den 42 Musikschulen werden 43.000 Schülerinnen und Schüler im Regelbereich unterrichtet, und das über das ganze Jahr hinweg. Weiteren 13.000 Kindern kommen die Kooperationen mit Ganztagsschulen und Kindertagesstätten zugute.
Gaben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, uns in den Haushaltsberatungen Anfang November noch zu verstehen, dass Sie zu einer Erhöhung des Zuschusses nicht bereit seien, hat unser Deckblatt mit einer Erhöhung um 300.000 Euro Sie wohl eines Besseren belehrt.
Sie sahen sich veranlasst, wenigstens einen Teilbetrag von 100.000 Euro zu beantragen, halbherzig zwar, aber immerhin.
In Ihrem Entschließungsantrag zum Thema loben Sie wortreich die Verdienste und die positiven Effekte von Musikschulen und enden wie folgt: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Träger der Musikschulen bei der finanziellen Ausstattung der Musikschulen auch zukünftig so zu unterstützen, dass die Musikschulen ihre Aufgaben weiterhin auf hohem Niveau wahrnehmen können.“
Liebe Kollegen, die Mühe hätten Sie sich sparen können. Wir sind schon lange zu diesen Dingen bereit. Stimmen Sie doch einfach unserem Antrag zu. Dann sind Sie
nach dem, was Sie vorher gesagt haben, auch glaubwürdig, und die Sache wird rund.
Ich möchte meine verbliebene Zeit dazu nutzen, auf ein Problem aufmerksam zu machen, auf das wir bei Gesprächen mit dem Landesmusikrat, mit Einrichtungen der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur, mit dem Vorstand selbst gestoßen sind. Es geht um eine besonders langwierige Bewilligungsverzögerung von Zuschüssen durch das Ministerium und vor allem durch die ADD, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Im Oktober hat die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur ihre Mitgliederversammlung in einer Einrichtung in Neustadt an der Weinstraße abgehalten. Ich habe im Bericht über
die Veranstaltung im Informationsblatt der LAG gelesen, dass es bei etlichen Einrichtungen Anfang Oktober noch keine Bewilligung gab und man natürlich auch noch kein Geld erhalten hat.
Die Beteiligten sind zwar eine Vorfinanzierung gewohnt, aber dass es länger als neun Monate dauert und sie Mittel vorstrecken müssen, hat den einen oder anderen Verein an die Grenze der Insolvenz gebracht, oder etliche Vereine haben aufgrund der Unsicherheit das Risiko gescheut und geplante Veranstaltungen abgesagt.
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin den letzten Satz dieses Berichts: Eine unhaltbare Situation wie wir finden, die zwangsläufig zum Austrocknen und zur existenziellen Gefährdung der freien Szene führt. –
Ich denke, diese Praxis passt nicht dazu, dass Sie recht großzügig die Mittel für die Soziokultur erhöhen. Doch wenn die Mittel nicht bewilligt werden, nicht abgerufen werden können, dann nützt es den Einrichtungen, die zum großen Teil auch ehrenamtlich arbeiten, gar nichts, und es ist verlorene Liebesmüh.
Danke schön.
In dem Abschnitt „Förderschulen mit geringen Schülerzahlen“ steht im letzten Satz, dass das Ministerium mit den Trägern „kleiner“ Schulen das Gespräch suche. Welches Ziel verfolgt das Ministerium damit?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2012 wurde der Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes und des Privatschulgesetzes an den Ausschuss für Bildung – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Ausschuss für Bildung hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 10. Januar 2013 beraten, der Rechtsausschuss in seiner 18. Sitzung am 24. Januar 2013.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet die ADD die erfolgte Rückübertragung des Disibodenberggeländes an die Familie von Racknitz-Adams?
2. Was bedeutet das Prüfergebnis für die Zukunft des Disibodenbergs?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das weitere Vorgehen der Landesregierung und die Frage der rechtmäßigen Verwendung von Fördermitteln?
4. Warum hat die Landesregierung die kommunalen Vertreter bisher nicht über das Prüfergebnis informiert, obwohl sie mehrfach öffentlich von diesen Mitwirkung und Zukunftskonzepte gefordert hat?
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche konkreten Schritte in Sachen Disibodenberg hat die Landesregierung unternommen, nachdem die Verbandsgemeinde Bad Sobernheim im Mai 2011 Kulturministerin Ahnen um Hilfe bat?
2. Wann, durch wen und in welcher Form sind Kulturstaatssekretär Walter Schumacher und Kulturministerin Doris Ahnen über die Rückübertragung der Eigentumsverhältnisse am Disibodenberg unterrichtet worden?
3. Hat die Landesregierung die Rechtmäßigkeit der Rückübertragung und die Geltendmachung prüfen lassen?
4. Welche Anstrengungen unternimmt derzeit die Landesregierung, um die gezahlten Fördergelder vom jetzigen Eigentümer zurückzuverlangen?
Herr Staatssekretär, ein verriegeltes Museum, geschlossene Toiletten, defekte Kasse, Parkplätze, auf denen künftig die Lagerhalle des Weingutes stehen soll. Haben Sie nicht auch den Eindruck, dass Tourismus und Besucher eher vom Disibodenberg ferngehalten werden sollen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtages in der Plenarsitzung am 24. Februar 2012 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat ihn in seiner 6. Sitzung am 27. März 2012 beraten.
Der Rechtsausschuss hat ihn seiner 12. Sitzung am 26. April 2012 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Aufgrund unserer geschichtlichen Verantwortung gegenüber unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern beteiligt sich das Land RheinlandPfalz schon seit 1999 – dem ersten Staatsvertrag zur Erhaltung und Pflege des jüdischen Kulturerbes und des jüdischen Gemeindelebens – an den laufenden Ausgaben, und zwar an den Ausgaben des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden und der jüdischen Gemeinden Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz, Rheinpfalz und Trier. Wie mein Kollegen Heinisch schon ausgeführt hat, haben sich seit dieser Zeit Veränderungen ergeben. Da nach dem Zusammenbruch der ehemaligen Sowjetunion viele jüdische Bürger aus der Sowjetunion zu uns gekommen sind, hat sich die Zahl nahezu verdoppelt. Dadurch war es natürlich geboten, jetzt die Pro-Kopf
Zuschüsse zu erhöhen. Deshalb haben wir den Zuschuss an den Landesverband auf 550.000 Euro verdoppelt. Das haben wir auch schon in unseren Haushaltsberatungen im Februar festgeschrieben.
Die Landesleistungen mussten auch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 neu geregelt werden. Die Anpassung an diese Vorgaben erfolgt ebenfalls in diesem Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal auf die Problematik der jüdischen Gemeinden zu sprechen kommen, die nicht dem Landesverband angehören. Laut diesem Gesetzentwurf sind auch diese zuschussberechtigt, wenn sie gewisse Kriterien erfüllen. Eine Bedingung zur Erlangung von Landeszuschüssen ist der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wissen, dass die Jüdische Gemeinde Speyer e. V. beim Verwaltungsgericht Mainz ein Verfahren angestrengt hat, um dort Klarheit zu schaffen. Der Vizepräsident dieses Gerichts hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bedingung geäußert, dass eine Gemeinde zur Erlangung des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts bereits 30 Jahre bestehen muss. Das können jüdische Gemeinden, die sich nach 1990 neu gegründet haben, nicht erfüllen. Sie wären dann auf Dauer von Zuschussleistungen ausgeschlossen.
Wir haben im Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur diese Problematik schon angesprochen, dort aber leider noch keine befriedigenden Antworten bekommen. Wir sind deswegen dankbar, dass unsere Kollegen im Rechtsausschuss noch einmal nachgefasst haben. Dort hat die Landesregierung in Person von Frau Staatssekretärin Reiß darüber informiert, dass man künftig an der 30-Jahres-Frist nicht mehr festhalten und die Durchführungsbestimmungen auch dahin gehend ändern wolle.
Darüber sind wir sehr froh. Deshalb können wir freudigen Herzens diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir wünschen dem Landesverband und den jüdischen Gemeinden hier in Rheinland-Pfalz ein erfolgreiches Arbeiten auf der Grundlage des überarbeiteten Vertrages. Wir freuen uns auf eine weiterhin gedeihliche Zusammenarbeit und auf die Fortsetzung des freundschaftlichen Verhältnisses zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und unseren jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern.
Danke.
Danke schön für den Hinweis.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Eine weltoffene, lebendige und
innovative Gesellschaft ist ohne die vielen Impulse nicht vorstellbar, die aus künstlerischem Schaffen und kulturellen Aktivitäten entstehen. Die Kultur ist notwendig, um ein funktionierendes Gemeinschaftsleben zu organisieren.
Dabei ist es wichtig, schon früh die Teilhabe für unsere Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, das heißt, die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie ist auch ein Instrument zur Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen.
Die CDU-Fraktion begrüßt, dass im Haushaltsentwurf hier ein Akzent gesetzt wird, und zwar sowohl mit der Unterstützung der Soziokultur, der Jugendkunstschulen als auch der institutionellen Förderung der professionellen freien Theater. Diese Förderung trägt der Tatsache Rechnung, dass Rheinland-Pfalz ein Flächenland ist und Kultur nicht nur in großen Städten stattfindet, sondern auch die vielen Menschen erreicht, die im ländlichen Raum in kleinen Gemeinden leben.
Das neue Projekt „Jedem Kind seine Kunst“ wurde mit großen Vorschusslorbeeren bedacht. Außer Ankündigungen im Koalitionsvertrag und in der Presse hat sich fast ein Jahr nach der Landtagswahl noch nichts Konkretes getan. Wir wüssten aber gern, welches Konzept entwickelt wird, bevor wir der Einstellung von 250.000 Euro in 2013 zustimmen. Wir werden uns daher bei der heutigen Abstimmung noch enthalten.
Moderate Einsparungen an verschiedenen Stellen, zum Beispiel beim Staatstheater, der Generaldirektion Kulturelles Erbe und dem Arp-Museum, sind verkraftbar; denn selbstverständlich muss auch die Kultur einen Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen leisten. Sie ist aber nicht als Steinbruch geeignet; denn, wie bereits gesagt, Kulturausgaben sind eine Investition in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.
Abgesehen davon machen sie laut Kulturfinanzbericht in den Etats der Länder mit maximal 2 % und bei den Kommunen mit rund 2,4 % einen sehr geringen Anteil an den Gesamtausgaben aus. Radikale existenzielle Einsparungen, wie die Schließung von Einrichtungen, zum Beispiel Gemeindebüchereien, würden großen Schaden anrichten, die Finanzen insgesamt aber doch nicht retten.
An dieser Stelle rege ich eine Diskussion darüber an, ob der Begriff der freiwilligen Leistungen, die als erste beim Sparen dem Rotstift zum Opfer fallen, heute noch berechtigt ist.
Viele Kulturangebote dienen der Bildung, wie Bibliotheken, Museen, Musikschulen usw. Bildung ist aber eine Pflichtaufgabe, das heißt, die Übergänge sind fließend. Hoffnungsvoll stimmt mich daher ein Ministerratsbeschluss aus dem Jahr 1995. Damals hat man diese Problematik schon ähnlich gesehen und die ADD angewiesen, bei der Genehmigung von kommunalen Haus
halten Einrichtungen wie Musikschulen nicht so streng nach diesen Kriterien zu betrachten. Ich denke, an der Stelle sollten wir weitermachen.
An dieser Stelle möchte ich namens der CDU-Fraktion den unzähligen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land danken, die sich ehrenamtlich in Orchestern, Chören, Musikvereinen, Amateurtheatern etc. engagieren und das kulturelle Leben in ihren Gemeinden so unglaublich bereichern. Ohne ihren Einsatz wäre unser Zusammenleben um vieles ärmer.
Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, in Zeiten der Finanznot muss man Prioritäten setzen. Man kann als Landesregierung auch zu der Erkenntnis kommen, dass das Kurpfälzische Kammerorchester keine Priorität hat. Wie Sie mit dem 60 Jahre alten Traditionsorchester umgesprungen sind, können wir nicht gutheißen.
Es ist immerhin das einzige Kulturprojekt in der Region Rhein-Neckar, das von den beiden Ländern RheinlandPfalz und Baden-Württemberg gemeinsam getragen wird. Im Juli 2011 wurde das Orchester vom Staatssekretär informiert, dass der Zuschuss, der bisher immer bei 179.000 Euro lag, auf 150.000 Euro reduziert wird, also um gut 16 %. Das kann man als notwendige Konsolidierungsmaßnahme akzeptieren.
Kurze Zeit darauf verkündet das Land aber ohne Rücksprache mit den anderen Zuschussgebern, zu denen auch die Stadt Mannheim, die Stadt Ludwigshafen und der Bezirksverband Pfalz gehören, bis zum Jahr 2015 sukzessive die Förderung einzustellen. Die Existenz dieses Orchesters ist somit massiv bedroht. Immerhin gehen dort auch Arbeitsplätze verloren. Außerdem wird es durch Hartz-IV-Bedürfnisse auch wieder zu Kosten für das Land kommen.
Merkwürdig ist, dass im Haushaltsplan für 2012 und 2013 nach wie vor 179.000 Euro stehen. Dürfen wir davon ausgehen, dass Sie es sich vielleicht doch anders überlegt haben, oder brauchen Sie eine Verschiebemasse für die globale Minderausgabe? Warum gibt es kein Deckblatt, das Ihre Pläne dokumentiert? Das heißt, wie Sie soeben mehrmals bei uns gesagt haben: Fehlanzeige. Von Transparenz kann keine Rede sein.
Ich komme zum Staatsvertrag mit den Jüdischen Gemeinden. Das Land beteiligt sich zwecks Erhaltung und Pflege des Kulturerbes und des Lebens in den jüdischen Gemeinden an den laufenden Ausgaben der Gemeinden und des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden. Dieser Vertrag wurde zum 1. Mai 1999 geschlossen.
Inzwischen sind Veränderungen eingetreten. Es gibt mehr jüdische Mitbürger, die zum großen Teil aus der
früheren Sowjetunion zu uns gekommen sind und sich in der Bundesrepublik und auch in Rheinland-Pfalz angesiedelt haben. Insofern mussten die Pro-Kopf-Zuschüsse denen der anderen Bundesländer angepasst werden. Daher ist der Landeszuschuss verdoppelt worden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2009 musste auch die Art der Verteilung der Landesleistung neu geregelt werden. Dieser Gesetzentwurf trägt dem Rechnung und passt ihn diesen Anforderungen an.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir sind uns alle unserer geschichtlichen Verantwortung gegenüber den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bewusst und werden den Vertrag bestimmt gemeinsam bei den Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss positiv begleiten.
Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur eine ganz kurze Anmerkung zu dem Vorwurf machen, wir hätten kein Deckblatt zum Kurpfälzischen Kammerorchester eingebracht. Wenn der Ansatz unverändert im Haushalt steht, und Sie möchten ihn ändern,
dann müssen doch Sie das Deckblatt einbringen und nicht wir.
So viel nur zur Klarstellung.
Frau Ministerin, was waren die Gründe dafür, dass an einer Grundschule in Mainz die Vertretungsverträge um insgesamt zwölf Stunden gekürzt wurden, obwohl dadurch ein struktureller Unterrichtsausfall um genau diese zwölf Stunden entstand?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin Ahnen, ich muss doch einen Punkt aufgreifen, den Sie hier etwas schief dargestellt haben. Wir haben sehr wohl unterstrichen, dass wir dem Thema „Kleine Kinder
Kleine Klassen“ eine große Priorität beimessen. Wir haben nämlich vor drei Jahren, im Oktober 2008, einen diesbezüglichen Antrag im Plenum gestellt, der leider abgelehnt worden ist.
Ich darf Sie daran erinnern, dass zu dieser Gelegenheit eine große Gruppe Elternvertreter von Grundschulkindern zugegen war, die uns eine Liste von 14.000 Unterschriften überreicht haben, weil sie bei Ihnen damit nicht landen konnten. Wir haben Ihnen diese Listen dann auf den Tisch gelegt. Daran möchte ich doch erinnern, damit man die Sache einmal etwas klar sieht.
Danke schön.