Protocol of the Session on May 15, 2014

Frau Abgeordnete Schneider, ich habe nicht gesagt, dass ich davon ausgehe, dass dem Geschäftsführer die familiäre Beziehung bekannt ist, sondern meine Antwort lautete, die Beziehung ist in der Region bekannt, und das hat zu der Intention geführt, dieses Telefonat so zu führen, wie ich es geführt habe.

Wir kommen zu Ihrer vierten Zusatzfrage, Frau Kollegin Klöckner.

(Zuruf des Abg. Wiechmann, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ja, ich weiß das, aber, Herr Kollege Wiechmann, es wäre unfair, die Debatte jetzt, wo intensiv gefragt wird, abzubrechen. Aber danach werde ich die Debatte darüber abbrechen; denn das, was gefragt worden ist, ist mehrfach beantwortet worden.

Frau Klöckner, Sie haben das Wort.

(Zurufe im Hause)

Meine Damen und Herren, es ist nicht üblich, die Sitzungsleitung des Präsidenten hier im Raum zu kritisieren, das sage ich Ihnen! – Bitte schön, Frau Klöckner!

Danke schön. – Herr Minister, ich frage noch einmal nach. Vielleicht habe ich die Frage auch falsch gestellt. Ich nehme es gerne auf mich und würde die Frage gern noch einmal wiederholen.

Gingen Sie davon aus, dass bei dem Bewerbungsverfahren etwas schief läuft, sodass Sie beim Pfalzklinikum angerufen haben, um darauf hinzuweisen, dass es keine Vor- oder Nachteile geben darf? Gingen Sie denn davon aus? – Ansonsten müsste man doch überall präventiv anrufen, um darum zu bitten, dass keine Vor- oder Nachteile eingeräumt werden.

Ich glaube, wir können davon ausgehen, dass Bewerbungsverfahren in diesem Land objektiv durchgeführt werden. Gingen Sie davon aus, ja oder nein? – Sie können auch wieder auf die einzige Antwort verweisen, die Sie immer geben.

Frau Abgeordnete Klöckner, es ist tatsächlich so: So, wie Sie Ihre Frage wiederholen, wiederhole ich auch meine Antwort. Ich habe keinen Zweifel am Bewerbungsverfahren des Pfalzklinikums, und die Intention meines Anrufs habe ich dargelegt.

(Frau Klöckner, CDU: Warum muss man dann anrufen? Das passt nicht zusammen!)

Meine Damen und Herren, damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dietmar Johnen und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Hormonfleisch und Chlorhühnchen? – TTIP-Verhandlungen im Ernährungsbereich – Nummer 3 der Drucksache 16/3557 – betreffend, auf.

Herr Kollege Johnen trägt die Fragen vor.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche möglichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft, die Ernährungswirtschaft und den Umweltschutz sieht die Landesregierung durch TTIP?

2. In welchen Bereichen befürchtet die Landesregierung Wettbewerbsnachteile für die heimische Land- und Ernährungswirtschaft durch die unterschiedlichen Produktions- und Umweltstandards, wie zu z.B. bei den Chlorhühnchen?

3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Bundesumweltministerin, wonach eine Investitionsschutzklausel und damit verbundene Schiedsgerichte als Teil des TTIP 50 Jahre Umweltbewegung mit einem Federstrich zerstören würde?

4. Teilt die Landesregierung die Einschätzung der Bundesregierung, wonach es durch die im Abkommen geplanten Regelungen zur regulatorischen Kooperation zukünftig zu einem Roll-Back und einem Still

stand bei Umwelt- und Agrargesetzgebung kommen kann?

Frau Ministerin Höfken antwortet für die Landesregierung.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Das ist eine sehr aktuelle Mündliche Anfrage; denn wir hatten nicht nur gestern im Umweltministerium eine große und intensive Veranstaltung zum Thema TTIP mit Vertretern der Ernährungswirtschaft sowie der Gewerkschaften und der Umweltverbände, sondern klar ist auch, vom 19. bis zum 23. Mai werden die Verhandlungen weitergehen, und dabei stehen die Stichworte Dienstleistungen, Urheberrecht, Telekommunikation und Umwelt auf dem Programm. Insofern ist es gut, dass sich der Landtag heute damit beschäftigt.

Die einzelnen Fragen darf ich wie folgt beantworten:

Auswirkungen auf die Land- und Ernährungswirtschaft drohen tatsächlich in den unterschiedlichsten Bereichen. Ich möchte zwei Bereiche herausgreifen, und zwar zum einen das Thema Wein. Sicher könnte Rheinland-Pfalz als das größte weinbautreibende Bundesland sagen, dass es ein Exportinteresse und vielleicht auch -chancen hat. Aber wenn man genauer hinschaut, erkennt man doch, dass die Standards sehr unterschiedlich sind.

Es gibt in den USA – sowohl was die Ursprungsbezeichnungen als auch was die Qualitätsanforderungen an- geht – sehr unterschiedliche Bestimmungen. Die USA sind aus der OIV, der Internationalen Organisation für Rebe und Wein, die die Qualitätsentwicklung beim Weinbau bestimmt und begleitet, ausgetreten, weil sie sich nicht an Standards halten wollen.

Seit 2005 gibt es schon ein bilaterales Wein-Abkommen, von dem der positive Effekt, der damit verbunden sein sollte, nicht eingetreten ist. Die AREV, die Organisation der weinbautreibenden Regionen Europas, weist darauf hin, dass die Währungsdisparitäten ein viel größeres Problem in diesem Bereich sind, und fordert, dass es nicht dazu kommen darf, dass im Bereich der Ursprungsbezeichnungen die USA ihre Standards auch im Export nach Europa einsetzen dürfen. Das würde heißen, die Bezeichnung wie „Rhine“ oder „Moselle“ würden dann auf den Weinen aus den USA prangen, wie es schon jetzt in den USA sowie im Export nach Asien oder Australien möglich ist, und die Standards und die Verbraucherorientierung unterlaufen.

Das gilt aber auch für die Qualitätsbezeichnungen. So etwas wie „Classic“ darf in den USA verwendet werden, ohne den entsprechenden Bezug und die Anforderungen zu erfüllen. Hier droht also auch dann eine Unterminierung der ganzen Qualitätsentwicklung. So sagen die weinbautreibenden Regionen dann auch, dass sie die

ses Abkommen in der Form ablehnen. Es kann nicht sein, dass es zu einer Schwächung des nachhaltigen Weinbaus und der Landwirtschaft kommt.

Bei der Gentechnik ist es ganz offensichtlich. Hier sind in den USA die Standards überhaupt nicht vergleichbar. Da es weder Registrierungen noch vergleichbare Zulassungsverfahren gibt oder überhaupt eine Kennzeichnung, muss man damit rechnen, dass die Sorgfaltspflicht, die unsere Landwirte üben müssen, um gentechnische Verunreinigungen zu vermeiden, über kurz oder lang nicht mehr aufrechtzuerhalten ist. Auch die deutsche Bevölkerung kann dann nicht mehr die Gentechnikfreiheit garantiert bekommen.

Zu Frage 2: Das Beispiel der Chlorhühnchen ist immer so offensichtlich. Es ist auch ein bisschen Ablenkung. Gestern gab es die Sendung bei „Anne Will“, in der intensiv diskutiert wurde. Die Chlorhühnchen zeigen aber etwas, nämlich die Inkompatibilität der Systeme. In Europa gilt, dass ein Produkt erst auf den Markt kommt, wenn die Unbedenklichkeit nachgewiesen wird.

Jenseits des Atlantiks ist es gerade umgekehrt. Man geht von der Unbedenklichkeit aus, bis ein Risiko nachgewiesen wird. Beim Chlorhühnchen ist es so, die europäischen Erzeuger müssen entlang der Produktions- und Lebensmittelkette die Keimfreiheit nachweisen. In den USA gilt das „End-of-pipe“-Prinzip. Dort wird das Hühnchen in ein Chlorbad bzw. ein Desinfektionsbad geschmissen. Damit sind dann die Hygieneanforderungen erfüllt. Das zeigt, wie inkompatibel diese Systeme sind, wie sie aber auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Zu Frage 3, zur Einschätzung der Bundesministerin: Da kann ich Ja sagen. Die Umweltministerin hat sich sehr kritisch im Hinblick auf die Umweltbelange in Bezug auf das TTIP geäußert. Übrigens gilt auch im Hinblick auf CETA, dem Abkommen mit Kanada, die gleiche Aussage.

Ganz klar ist, bei den Investitionsschutzklauseln ist die Zielsetzung, dass sich dann, wenn es zu einer Verschlechterung der Gewinnerwartung von Investoren durch eine gesetzliche Entscheidung kommt, daraus ein Entschädigungsanspruch ergibt. Das übt natürlich einen unglaublichen Druck auf Landesregierung, Bundesregierung und Parlamente aus. Es hat übrigens eine unglaubliche Besserstellung ausländischer Investoren zur Folge.

Jeder heimische Mittelständler muss sich in diesem Punkt massivst benachteiligt fühlen. Außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten für Investoren sind übrigens so gedacht: Das sind bei diesen Schiedsgerichten drei Partner, zwei von den Parteien und einer noch dazu. Das sieht dann tatsächlich auch die Möglichkeit vor, dass jenseits höchstrichterlicher Entscheidungen eines Mitgliedstaats entschieden wird.

Wir haben übrigens gerade die Situation in Belgien, das ein solches Abkommen mit China hat. Ein chinesischer Investor klagt gegen Belgien wegen einer Finanzmarktentscheidung. Da ist im Moment plötzlich die Sorge sehr groß geworden, dass so etwas mit einer solchen Klausel Schule machen könnte.

Zu Frage 4: Es gibt eine – das finde ich aus der Umwelt- und Agrarsicht wirklich sehr problematische Formulierung – regulatorische Kohärenz. In diesem Abkommen steht, man soll regulatorische Kohärenz üben. Das ist aber eine sehr weitgehende Einflussnahme auf die demokratischen Strukturen, deswegen auch die kritische Einschätzung der Bundesumweltministerin.

Es heißt dort nicht nur, dass eine frühzeitige Konsultation vorgesehen ist. Das heißt ganz klar, schon bevor ein Gesetz den Ministerrat verlassen würde, würden dann die Investoren und die Wirtschaftsinteressen einbezogen werden müssen. Es gibt eine Verpflichtung, tatsächlich Folgenabschätzungen vorzunehmen. Wenn ich zum Beispiel beim Wasser in Bezug auf ein Medikament schärfere Grenzwerte für richtig halten würde, müsste ich dann eine Folgenabschätzung betreiben und Gutachten bezahlen. Aber diese regulatorische Kohärenz bezieht sich auch auf periodische Überprüfungen der bestehenden regulatorischen Maßnahmen und Anwendungen bewährter Regulierungsmethoden. Das heißt, bis in die Vergangenheit werden dann unsere Regulierungsmöglichkeiten im Sinne der Investoren überprüft.

Man muss sagen, das ist auch grundgesetzlich höchst bedenklich. Die Juristen werden sicher dazu kommen, sich damit zu beschäftigen. Unser Staatsziel – Artikel 20 Grundgesetz – sieht bisher vor, der Staat schützt die Umwelt, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere. Da müsste dann demnächst stehen: Der Staat schützt die Interessen der Investoren. – Ich glaube, da gibt es eine gewisse Unvereinbarkeit mit den grundgesetzlichen Regeln, aber auch mit unseren demokratischen Strukturen.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Müller-Orth.

Sehr geehrte Frau Ministerin, geht die Landesregierung davon aus, dass die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu besonderen Produktionsstandards bzw. Verfahren, wie beispielsweise gentechnikfrei, vegan oder ökologisch, im Freihandel zwischen der EU und den USA als Handelshemmnis eingestuft werden?

Tatsächlich besteht diese Gefahr. Es geht bei dem Abkommen nicht in erster Linie um Zölle. Das spielt zum Beispiel im Milchbereich eine Rolle. Da ist ein Zollabbau tatsächlich eine sinnvolle Sache.

Aber in den anderen Bereichen geht es um die sogenannten nicht tarifären Handelshemmnisse. Insbesonde

re in den Bereichen, wo auch ethische und kulturelle Aspekte hinter einer europäischen Entscheidung stehen, ist die Gefahr sehr groß, dass dies als Handelshemmnis gesehen wird. Allerdings muss ich dazu sagen, die Gefahr ist nicht kleiner, wenn man die gegenseitigen Standards anerkennt, weil das dann dazu führen würde, wie ich eben geschildert habe, dass der Wettbewerb sozusagen ein Wettbewerb nach unten ist, weil die Produktionsbedingungen der Landwirtschaft hier und jenseits des Atlantiks völlig unterschiedlich sind.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.