Protocol of the Session on March 27, 2014

Ich will sagen, das ging nur, weil die Länder und allen voran Malu Dreyer darauf gesetzt haben, dass das in die Koalitionsvereinbarungen mit aufgenommen wurde. Wer mit den Kolleginnen und Kollegen quer durch alle Parteien in den Bundestagsfraktionen spricht, der wird einen gebremsten Ehrgeiz erleben, was die Frage der Unterstützung des Bundes zugunsten der Kommunen angeht. Dass wir das mit der 1 Milliarde Euro und später mit bis zu 5 Milliarden Euro Entlastung durchgesetzt haben, ist ebenfalls ein Verdienst von Malu Dreyer.

Das ist nicht nur fiskalisch ein Erfolg, sondern das macht neue inhaltliche Ansprüche an ein Bundesteilhabegesetz erst möglich. Darum werden wir aus rheinlandpfälzischer Sicht diesen Gesetzgebungsprozess eng begleiten. Als Vorsitzender der Arbeits- und Sozialministerkonferenz hatte ich in meinem ersten Gespräch mit der neuen Bundessozialministerin das Thema ganz oben auf der Liste gehabt. Ich unterstütze sie ausdrücklich darin, in 2015 den Gesetzgebungsprozess loslaufen zu lassen und deutlich vor Ende der Wahlperiode ein Bundesteilhabegesetz mit Wirkung auf den Weg zu bringen. Wir müssen gemeinsam – die GRÜNEN weiß ich an meiner Seite, bei der Union hoffe ich, dass es noch so kommt, bei der SPD bin ich mir zu 100 % sicher – den Kollegen Bundesfinanzminister überzeugen, dass er seine mittelfristige Finanzplanung an der Stelle verändert; denn er hat nicht vor, fiskalpolitisch das zu unterstützen, was wir gemeinsam inhaltlich als richtig ansehen. Da muss noch ein bisschen was passieren.

Frau Wieland, ich bin mir sicher, Sie werden allen voran diese Unterstützung in Berlin mit durchsetzen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir schreiben den Aktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention fort. Wir waren Pioniere vor fünf Jahren. Wir wollen nicht nachlassen. Wir wollen weiter Pioniere sein.

Ich bin Herrn Rösch dankbar – er ist da, und ich grüße ihn ganz herzlich –, dass er im Landesteilhabebeirat einen wunderbaren Vorschlag vorgelegt hat, wie man partizipativ unter einer breiten Basisbeteiligung von Menschen mit Behinderungen diesen neuen Aktionsplan auf den Weg bringt. 2015 wird das Jahr sein, in dem wir ihn vorstellen können.

Liebe Frau Wieland, Sie haben einiges gesagt, was im Bereich der schulischen Inklusion von meiner Kollegin, Frau Ahnen, aufgenommen wurde. Sie haben ein Beispiel genannt. Das passt eigentlich nicht zur heutigen Aussprache. Ich will es schon einmal ansprechen dürfen. Sie haben einen Bericht angesprochen und ihn als sinnbildlich und symbolhaft für den Umgang mit Einrichtungen in Rheinland-Pfalz genannt, nämlich das „Haus an der Queich“ in Wilgartswiesen. Es stimmt, ich war dort im Oktober zur Einweihung. Warum war ich dort? Ich war dort, weil ich eine Einladung hatte. Ich gehe in der Regel nicht irgendwo hin und mache eine Einweihung, ohne dass man mich vorher eingeladen hat. Wann hat man mich eingeladen? Man hat mich im Juli eingeladen. Man hat mich eingeladen, kommen Sie bitte im Oktober und machen Sie eine Einweihung. Ab dem 21.

Oktober sollte ich kommen. Ich war am 27. Oktober dort. Man hat dort eine andere Darstellung gewählt und gesagt, man hat überhaupt erst eingeweiht, weil ich Zeit gehabt habe. Umgekehrt ist es der Fall.

Warum steht die Einrichtung, obwohl sie schon eingeweiht war, so lange unbesetzt da? Es gibt unterschiedliche Erklärungsansätze insbesondere des Trägers. Ich fange mit einem an, den ich eher in den banalorganisatorischen Bereich eingruppieren würde. Man ist nicht nachgekommen mit der Bestellung von Möbeln. Darum haben sie sich noch nicht gekümmert. Das nehme ich einfach so zur Kenntnis. Es ist zum Glück noch nicht Aufgabe des Sozialministeriums, sich in den Einrichtungen um die Möbel zu kümmern.

Man hat aufgeschrieben, dass es bei den Vergütungssätzen Probleme gegeben habe. Die Einrichtung hat einen Vergütungssatz. Sie hat gesagt, bei der neuen Konzeption brauchen wir womöglich ein bisschen mehr. Das ist völlig legitim. Üblicherweise ist es dann so, dass man auf Grundlage eines vorläufigen Vergütungssatzes die Einrichtung in Betrieb nimmt. Die Vergütungssatzverhandlungen können dann laufen. Je nach Ergebnis werden sie dann rückwirkend in Kraft gesetzt. Das ist Standard. Das hätte man machen können.

Wenn man im März sagt, es hat aber auch am Land und am Landesamt gelegen, dass es keinen Vergütungssatz gibt, den man für auskömmlich hält, dann muss ich zur Kenntnis geben, dass man erst – jetzt muss ich genau nachschauen, damit ich nichts Falsches sage – am 7. März 2014 seitens der Einrichtung gegenüber dem Landesamt und damit gegenüber meinem Haus mit einer Aufforderung zur Aufnahme von Vergütungssatzverhandlungen gekommen ist. Ich habe schon den Eindruck, dass man da beim Träger das eine oder andere eher ein bisschen locker gesehen hat, bis die „DIE RHEINPFALZ“ angerufen hat. Dann hat man sich ganz plötzlich mit anderen Hinweisen öffentlich dargestellt.

Ich will auch sagen, dass die BP-LWTG (Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe), früher war es die Heimaufsicht, schon im Februar aus heimrechtlicher Sicht gesagt hat, die Einrichtung ist bezugsfertig, sie kann in Betrieb genommen werden. Ich bin mir sicher, dass die Kreisverwaltung Südwestpfalz gute Gründe dafür hatte, dass sie erst am 18. März die Baumaßnahme abgenommen hat.

Frau Wieland, ich finde, wenn Sie das ansprechen, dann müssen Sie damit leben, dass ich Ihnen das in dieser Deutlichkeit und Detailschärfe sage. Es gehört eigentlich nicht zur Aussprache. Aber wenn Sie es ansprechen, müssen Sie mit der Antwort umgehen können, dass ich Ihnen das so darlege.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich bin mir im Übrigen sicher, dass diese Einrichtung, wenn sie belegt ist, eine wunderbare Ergänzung unseres Angebotes sein wird. Ich freue mich schon auf die nächste Einladung in diese Einrichtung. Da gehe ich natürlich wieder hin, meine Damen und Herren.

Jetzt habe ich zu dem „Haus an der Queich“ etwas gesagt.

Abschließend will ich noch einen Satz sagen. Ich glaube, die Menschen, die die heutige Debatte verfolgen, sie nachlesen oder später als Video im Internet anschauen, werden vor allem auf einen Punkt setzen bzw. warten. Das ist der Konsens der beteiligten Fraktionen und Parteien zwischen der Regierung und den hier im Landtag befindlichen Parteien und Fraktionen, was die grundsätzliche Frage des Umgangs mit Menschen mit Behinderungen angeht. Den möchte ich gerne auch mit dem Ergebnis einer solchen Debatte wahren.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht ist eigentlich mit seiner Besprechung erledigt. Es gibt noch einen Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/3440 –. Ich gehe davon aus, dass wir darüber unmittelbar abstimmen.

Herr Bracht hat das Wort.

Die Fraktion der CDU beantragt Ausschussüberweisung, da der Antrag erst wenige Minuten vor der Debatte eingegangen ist. Wir würden ihn gern intensiver im Ausschuss beraten.

Bei der SPD besteht nicht die Bereitschaft, eine Überweisung vorzunehmen.

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nach der Geschäftsordnung geht das nicht!)

Wir stimmen darüber ab, ob der Entschließungsantrag überwiesen werden soll. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Die Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Dann haben wir einen Geschäftsordnungsantrag. Bitte schön, Frau Kollegin Schleicher-Rothmund

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor es hier zur Konfusion kommt: Der Bericht ist mit seiner Besprechung grundsätzlich erledigt. Der Entschließungsantrag ist an diesen Bericht gekoppelt. Allein kann

dieser Entschließungsantrag nicht an den Ausschuss überwiesen werden. So einfach ist das.

(Baldauf, CDU: Wenn er mit der Aussprache erledigt ist, können Sie keinen Antrag stellen!)

Das ist keine politische Willensentscheidung, sondern das ist von der Geschäftsordnung her nicht möglich. Die Geschäftsordnung gilt für alle im Raum Anwesenden.

(Beifall der SPD)

Zu einem Geschäftsordnungsantrag kann natürlich auch die CDU sprechen. Herr Kollege Bracht, bitte schön.

(Frau Klöckner, CDU: Es ist nicht anständig, den 2 Minuten vorher vorzulegen!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann auf die Schnelle nicht beurteilen, was in der Geschäftsordnung genau zu diesem Punkt steht.

(Zurufe von der SPD)

Das ist aber völlig egal. Wenn Sie ein Interesse daran hätten, dass das ganze Parlament diesem sehr umfangreichen Entschließungsantrag zu diesem sehr wichtigen Thema zustimmt, hätten Sie ihn ein paar Minuten früher und nicht unmittelbar vor der Debatte vorlegen sollen.

(Beifall der CDU)

So können wir ihm nicht zustimmen; denn das, was dort steht, ist einfach zu inhaltsvoll und zu gewichtig. Wir würden bei diesem Thema gern mitmachen. Wenn Sie das nicht zulassen, können wir es nicht ändern.

(Beifall der CDU)

Herr Wiechmann, ich glaube, Sie brauchen gar nicht mehr dazu zu reden. Wir werden jetzt darüber abstimmen.

(Zurufe im Hause)

Bitte, dann erzählen Sie noch einmal das, was Sie schon gesagt haben. Bitte schön.

Herr Präsident, ich habe noch gar nichts gesagt. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist formal genau so, wie Frau Kollegin Schleicher-Rothmund es gesagt hat. Ich gebe offen zu – das will ich gern zu Protokoll geben –, dass es hier durchaus Versäumnisse gegeben hat. Wir hätten versuchen sollen, Sie früher ein

zubeziehen. Aber nach der Geschäftsordnung ist das faktisch leider nicht mehr möglich. Deswegen müssen wir heute über diesen Antrag abstimmen. Ich lade Sie dazu ein, diesem Antrag zuzustimmen.

(Frau Klöckner, CDU: Ohne ihn zu lesen! – Weitere Zurufe von der CDU)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das war die Diskussion zur Geschäftsordnung. Das ist noch einmal völlig klar dargestellt worden, auch von uns: Wir haben darüber abzustimmen, ob der Entschließungsantrag angenommen wird oder nicht.

Das werden wir jetzt vollziehen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Danke. Damit ist der Entschließungsantrag mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

(Zurufe von der CDU)

Da wir Punkt 15 vorgezogen haben, kommen wir nun zu Punkt 14 der Tagesordnung. Vorher darf ich mich aber noch bei unseren Gebärdendolmetscherinnen recht herzlich für die Übersetzung bedanken.

(Beifall im Hause)