Protocol of the Session on July 4, 2013

Im Übrigen entsprechen die Gesetzentwürfe den mehrheitlichen Beschlüssen der kommunalen Vertretungen zu freiwilligen Gebietsänderungsmaßnahmen. Mein Haus vermag in keinem anderen Fall überwiegende Gemeinwohlgründe für eine Abweichung von den mehrheitlich gefassten Beschlüssen der kommunalen Vertretungen vor Ort zu erkennen. Dies gilt auch im Hinblick auf die ebenfalls zur Verbandsgemeinde Treis-Karden gehörenden Ortsgemeinden Moselkern und Müden. Sie haben für ihre Eingliederung in eine Verbandsgemeinde des Landkreises Mayen-Koblenz votiert. Mein Haus erachtet eine Eingliederung dieser Ortsgemeinden in die Verbandsgemeinde Cochem für sachgerechter.

Gleiches trifft für die in der Verbandsgemeinde Wolfstein liegende Ortsgemeinde Jettenbach zu. Im Kontext einer Gebietsänderung der Verbandsgemeinde Wolfstein ist von der Ortsgemeinde Jettenbach ihre Eingliederung in die Verbandsgemeinde Weilerbach im Landkreis Kaiserslautern befürwortet worden. Die Räte der Verbandsgemeinden Wolfstein und Lauterecken und in jeder Verbandsgemeinde die Räte einer Mehrheit der Ortsgemeinden mit einer Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde haben sich für einen

Zusammenschluss der beiden Verbandsgemeinden als Ganzes ausgesprochen. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sieht keine überwiegenden Gemeinwohlgründe für eine Eingliederung der Ortsgemeinde Jettenbach in die Verbandsgemeinde Weilerbach im Landkreis Kaiserslautern. Weitere konkrete Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden oder Verbandsgemeinden, bei denen Änderungen von Landkreisgrenzen eine Rolle spielen, stehen aktuell nicht an.

Zu Frage 4: Die Landesregierung hat angeboten, in den nun vorliegenden Gesetzentwürfen für die nicht freiwillig auf den Weg gebrachten Gebietsänderungen einen Zeitpunkt nach dem 1. Juli 2014, spätestens jedoch zum 1. Juli 2019 vorzusehen. Das Angebot ist daran geknüpft, dass auf der Grundlage von Beschlüssen der Verbandsgemeinderäte bzw. der Räte der verbandsfreien Kommunen bis zum 31. August 2013 gegenüber meinem Haus eine übereinstimmende Erklärung erfolgt, dass und zu welchem Zeitpunkt der vorgesehenen Gebietsänderung zugestimmt wird. Bisher sind meinem Haus keine solchen übereinstimmenden Erklärungen zugegangen.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Köbler hat eine Zusatzfrage.

Vielen Dank, Herr Minister! Ich möchte Sie fragen, ob die Landesregierung von folgendem Vorgang Kenntnis hat: Ein Ratsmitglied im Kreis Cochem-Zell in der Verbandsgemeinde Cochem hat sich für eine einvernehmliche Lösung zwischen den Verbandsgemeinden Cochem, Treis-Karden und Kastellaun eingesetzt, Stichwort „Hunsrückdörfer“. Daraufhin wurde er nicht nur in der Ratssitzung von Vertretern der CDU massiv angegriffen, im Nachgang schickte ihm ein Büroleiter unter Bürgermeister Probst von der CDU einen Hinweis auf die Treuepflicht der Gemeindeordnung und drohte damit implizit mit Maßnahmen gegen dieses Ratsmitglied bis hin zum Ratsausschluss. Ich frage Sie: Ist Ihnen dieser Vorgang der Einschüchterung bekannt, und wie steht die Landesregierung zu solchen Vorgängen des Unterdrucksetzens frei gewählter Ratsmitglieder, wenn sie sich vor Ort für eine einvernehmliche Umsetzung der Kommunal- und Verwaltungsreform einsetzen?

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Voll abgelesen!)

Mir ist der konkrete Vorgang nicht bekannt, aber ich bin fest davon überzeugt – ich war viele Jahre Mitglied in einem Verbandsgemeinderat und in einem Ortsgemeinderat und 22 Jahre Mitglied in einem Kreistag –, dass es die Aufgabe eines gewählten Ratsmitgliedes ist, für das Wohl der Bevölkerung einzutreten. Wir haben viele Diskussionen vor Ort gehabt, und ich habe den Eindruck, dass viele Menschen ihr Wohl in der Frage der Kommu

nal- und Verwaltungsreform in dem konkreten Beispiel darin sehen, in die Verbandsgemeinde Kastellaun wechseln zu können. Ich glaube, wenn ein Ratsmitglied daran interessiert ist, einvernehmliche Lösungen herbeizuführen, ist das schlicht und ergreifend seine Aufgabe.

Insofern würde ich, ohne die Mail zu kennen, sehr skeptisch sein, ob es einem büroleitenden Beamten zusteht, eine solche Mail zu verschicken. Das schaue ich mir gern noch einmal an. Ich finde, frei gewählte Ratsmitglieder, die einvernehmliche Lösungen herbeiführen wollen, folgen damit ihrem Auftrag der Wähler. Das ist ganz klar.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Blatzheim-Roegler.

Herr Minister, inwieweit wird die Landesregierung die Kommunen beim Prozess der Zusammenlegung begleiten, wenn es darum geht, dass beispielsweise in der aufzulösenden Verbandsgemeinde weiterhin Bürgerbüros bestehen bleiben oder auch – ich denke da konkret an die Verbandsgemeinde Manderscheid, die sich touristisch sehr gut auf aufgestellt hat – in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden diese erfolgreichen touristischen Strukturen auch weiterhin aufrechterhalten werden können?

Ganz konkret zu der Frage der touristischen Infrastruktur in Manderscheid liegen mir entsprechende Gesprächswünsche vor und Anfragen, ob wir mithelfen könnten. Wir versuchen natürlich, das zu begleiten und zu unterstützen; denn erfolgreiche Strukturen sollen auch nach einer Kommunal- und Verwaltungsreform erfolgreich bleiben oder erfolgreicher werden. Das ist ein gutes Beispiel. Wir würden helfen – ich bin davon überzeugt, auch das Haus von Frau Kollegin Lemke –, diese Strukturen dann auch in einer neuen kommunalen Gebietskörperschaft zu bewahren und zu entwickeln. Das ist selbstverständlich klar.

In den allermeisten Fällen der KVR-Lösungen, die erarbeitet wurden, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass an den Standorten der Rathäuser, die jetzt nicht mehr Rathaus des Bürgermeisters sind, Bürgerbüros bleiben. Ich halte das für eine sehr vernünftige Regelung. Es geht darum, bei der Kommunal- und Verwaltungsreform den Bürgerinnen und Bürgern die Ortsnähe zu bewahren, aber die Back-Office-Situation zusammenzulegen. Das ist über Bürgerbüros vollständig machbar. Das sieht die

Kommunal- und Verwaltungsreform eigentlich auch in jedem Fall vor.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Wäschenbach.

Sehr geehrter Herr Minister, kann eine Auswertung der derzeit laufenden Anhörung dazu führen, dass von einer Zwangsfunktion Herdorf/Daaden abgesehen wird?

(Pörksen, SPD: Es gibt keine Zwangsfusionen! Es gibt Gesetze)

Die Fusion per Gesetz – ich habe es Ihnen eben ausgeführt – wird im Landtag diskutiert werden. Wir haben unsere Vorstellungen der Landesregierung den betroffenen Kommunen zugestellt. Wir haben die Gesetzentwürfe vorgestellt. Wir haben eine Anhörung über die Sommerpause hinweg – schon lange angekündigt – jetzt auf den Weg gebracht. Wir werden natürlich die Stellungnahmen auswerten. Das ist selbstverständlich. Wir werden dann gegebenenfalls noch einmal an der einen oder anderen Stelle Veränderungen vornehmen müssen, wenn die Stellungnahmen so sind, dass wir von unserem vorgelegten Gesetzentwurf abweichen müssen.

Im Übrigen wird das natürlich hier im Parlament diskutiert werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Abgeordneten auch auf die Stellungnahmen eingehen werden, die in den jeweiligen Verbandsgemeinden erarbeitet werden.

Eine Zusatzfrage von Frau Kollegin Schäfer.

Herr Minister, ich habe eine Frage zu der aktuellen Situation im Bereich Budenheim, Heidesheim und Wackernheim.

(Pörksen, SPD: Das überrascht aber!)

Hier ist es zu neuen Erkenntnissen gekommen, dass jetzt die Gemeinden Heidesheim und Wackernheim und die Stadt Ingelheim gegebenenfalls fusionieren oder zusammenkommen wollen, während es in Budenheim einen ganz klaren Bürgerwillen gibt, dass die Gemeinde eigenständig bleiben soll. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie bereit sind, diese Situation jetzt mit einzubringen, erst einmal den Gesetzentwurf entsprechend zurückzustellen und auch die Frage der Wirtschaftlichkeit, die jetzt in dem neuen Gutachten der Gemeinde

Budenheim vorgelegt und noch einmal deutlich gemacht wurde, zu berücksichtigen.

Diese Entwicklung ist erst in den letzten Wochen in Gang gekommen. Ich finde, das ist eine vernünftige Entwicklung, wenn es dazu käme, dass Ingelheim und Heidesheim freiwillig fusionieren würden. Sie wissen, dass wir in den KVR-Gesetzen gesagt haben, wir lösen keine Ortsgemeinden auf. Deswegen konnten wir diesen Vorschlag bisher nicht unterbreiten. Wenn freiwillig gewünscht wird, dass die bisherige Verbandsgemeinde Heidesheim in der Stadt Ingelheim aufgeht, dann ist das, glaube ich, für die Region eine sehr vernünftige Lösung.

Ich glaube, die Landesregierung wäre in einem solchen Fall – dann bräuchten wir aber die Entscheidungen der beiden kommunalen Gremien – bereit, dann auch diesen Lösungsweg, den wir mit 2019 angedeutet haben, zu gehen. Das müsste beantragt werden. Ich halte das für eine sehr vernünftige Lösung.

Wir werden uns natürlich alle Stellungnahmen von Budenheim – das gilt parallel zu dem, was ich eben sagte – anschauen. Das ist vollkommen klar. Wenn diese Lösung Heidesheim/Ingelheim käme – wir alle reden von einer zweiten Stufe einer Kommunal- und Verwaltungsreform –, ist immer noch die Frage: Könnte Budenheim später einmal gut zu Mainz passen? – Das muss man dann aber in einer zweiten Stufe diskutieren.

Vielen Dank. – Mir liegen noch vier Wortmeldungen vor. Danach möchte ich die Rednerliste zu dieser Mündlichen Anfrage schließen.

Kollegin Beilstein.

Ich habe noch keine Frage stellen können. Das ist der Hammer.

(Pörksen, SPD: Das entscheidet die Präsidentin! – Baldauf, CDU: Es gibt Präsidenten und Präsidenten!)

Mit Blick auf eine Aussage des Ministers in der „RHEINPFALZ“ vom 6. Mai, auch für Gemeinden, die von dem jetzt in Aussicht gestellten Aufschub bis 2019 Gebrauch machen wollten, müssten die Fusionsgesetze bis Mai 2014 verabschiedet sein, frage ich Sie: Wie sinnvoll ist das im Hinblick darauf, dass dann noch fünf Jahre quasi in einer Kommunalstruktur mit Verfallsdatum gearbeitet, gewirtschaftet wird und Entscheidungen getroffen werden sollen?

Ich glaube, die Beispiele, die wir Ihnen in Form von Gesetzentwürfen vorlegen werden, sind zukunftsfest.

(Baldauf, CDU: Das glaube ich aber nicht!)

Von daher sehe ich an keiner Stelle, dass man sie 2019 – oder wann auch immer – noch einmal anpacken muss.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Oster.

Sehr geehrter Herr Minister, ich habe eine konkrete Frage zur Fusion Treis-Karden. Vor Ort ist von der CDU immer wieder zu hören, dass die gesamte Fusion vom Land bzw. von Mainz über den Haufen geworfen wurde. Aber meiner Meinung nach bleibt die Funktionsvereinbarung bestehen. Dazu habe ich die Frage: Wie sehen Sie das? – Wir befinden uns noch in der Freiwilligkeitsphase. Was ist mit den Beschlüssen zur Feuerwehr, zum Schwimmbad und zu den Bürgerbüros? – Das bleibt eigentlich alles bestehen. Deshalb hätte ich von Ihnen gern eine Einschätzung dazu.

Dass das „von Mainz über den Haufen geworfen“ sei, halte ich für völlig an den Haaren herbeigezogen. Es gibt einen ausdrücklichen Wunsch in den drei Gemeinden. Wir haben ihn vor Ort intensiv diskutiert; ich selbst war Gast im Kreistag. Morgen werde ich wieder mit Bürgermeister Probst und weiteren kommunalen Vertretern, auch aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, zusammensitzen. Von daher halte ich das für ein gutes Verfahren.

Am Beispiel Eich haben wir als Parlament übrigens schon einmal gezeigt, dass wir in der Lage sind, Veränderungen im Rahmen eines Diskussionsprozesses vorzunehmen. Ich glaube, das gilt auch an dieser Stelle. Ich habe in einer Veranstaltung mit Bürgerinnen und Bürgern, an der auch Abgeordnete teilgenommen haben – Frau Beilstein, Frau Schellhammer und Herr Oster; es waren rund 200 Leute anwesend, ich finde, das ist ein guter Zuspruch für einen Samstagmorgen –, eine ganz breite Zustimmung dazu herausgehört, dass wir, die Landesregierung, diese Veränderungsbereitschaft gezeigt haben. Ich habe das auch als Aufforderung an das Parlament empfunden, so zu handeln und diese drei Gemeinden in die Verbandsgemeinde Kastellaun zu überführen. Ich finde, dieser Diskussionsprozess ist absolut in Ordnung. Das gehört zu jedem parlamentarischen Verfahren dazu.

(Frau Klöckner, CDU: Da ist aber einer sehr flexibel! Vorher hat er etwas ganz anders gesagt! – Pörksen, SPD: Ach Gott!)

Vielen Dank. – Eine Zusatzfrage des Kollegen Kessel.

Sehr geehrter Herr Minister, in der Verbandsgemeinde Thalfang im Landkreis Wittlich haben die Ortsgemeinden Heidenburg, Malborn und Neunkirchen einen Antrag auf Ausgliederung in die Verbandsgemeinde Hermeskeil im Landkreis Trier-Saarburg gestellt. Diesem Antrag hat der Verbandsgemeinderat Thalfang mit 23 Ja- und einer Nein-Stimme entsprochen. Jetzt die Frage: Wird die Landesregierung diesem Kreisübertritt zustimmen oder nicht, und wenn ja, mit welcher Begründung?

Ich glaube, das ist ein typischer Fall für die zweite Stufe einer KVR. Ich weiß nicht, ob sich die Kreisgremien schon damit beschäftigt haben. Das wäre eine weitere Voraussetzung. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir zehn Gesetzentwürfe vorgelegt haben. Das ist mit Blick auf die Kommunalwahl im nächsten Sommer das abschließende Portfolio, das die Landesregierung dem Parlament zuleiten wird.

Eine Zusatzfrage der Kollegin Bröskamp.

Herr Minister, ich möchte Ihnen eine Frage bezüglich meines Kreises, des Landkreises Neuwied, stellen, und zwar speziell im Zusammenhang mit der Situation der Verbandsgemeinde Waldbreitbach. Durch die Presse gingen recht heftige Angriffe auf den Verbandsgemeindebürgermeister, der übrigens parteilos ist: Er sei untätig, nicht bemüht und kümmere sich nicht um die Situation. Die Verbandsgemeinde Waldbreitbach ist eine kleine Verbandsgemeinde; sie wird fusionieren müssen. Vielleicht können Sie die Situation noch einmal aus Ihrer Sicht beschreiben. Vielleicht hat es auch auf der Landesebene Gespräche dazu gegeben. Können Sie dazu Stellung nehmen, wie die Situation aus Ihrer Sicht ist?

Frau Bröskamp, ich habe nicht alle Gespräche in unserem Hause im Kopf. Ich würde Ihnen das gern schriftlich zukommen lassen und es dabei ausführlich erläutern, wenn es Ihnen recht ist.

Vielen Dank, Herr Minister. – Somit ist die Mündliche Anfrage Nummer 2 beantwortet.

(Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Eine Frage an Frau Klöckner: Was haben Sie für ein Problem?