Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Schäfer, Ihre Einlassungen haben deutlich gemacht, dass Sie den Kern der Sache gar nicht begreifen oder aber Ihnen ist jedes Mittel recht, eine Debatte über die finanzielle Ausstattung zu führen.
Nein, sie hat den Kern der Sache gar nicht begriffen. Es geht um eine Lockerung des Kooperationsverbots, und es geht um eine Grundgesetzänderung. Das ist ein wesentlicher Schritt. Da mit einem Sprichwort zu kommen, lieber den Spatz in der Hand, finde ich doch einen etwas lockeren Umgang.
Es geht um mehr. Wenn Sie unseren Antrag genau gelesen haben, müssten Sie auch verstanden haben, dass es um weitaus mehr geht.
Ich gebe Ihnen vollkommen recht, es geht auch um Planungssicherheit. Es geht um eine weiterführende Planungssicherheit und nicht nur um eine Planungssicherheit, die sich auf die Exzellenz innerhalb der Hochschulen beschränkt. Es geht um die Planungssicherheit auch bei Fragestellungen des Hochschulpakts. Da sollten Sie sich vielleicht an die Worte erinnern, die wir von den Hochschulpräsidenten gehört haben.
Wenn es Ausweitungen gibt, hat das auch etwas damit zu tun, dass wir vor wachsenden Herausforderungen stehen.
Im Übrigen wollen wir einmal feststellen, dass die Landesregierung recht erfolgreich verhandelt hat. Es werden jetzt nämlich weitergehende Gespräche geführt. Daher war Ihr Debattenbeitrag auf dem Stand vom 20. September, also vom vergangenen Freitag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bildung ist der Schlüssel zur gelingenden Teilhabe an der Gesellschaft. Bildung schafft positive Lebensperspektiven und ermöglicht eine selbstbestimmte Lebensführung. Diesem Grundsatz fühlen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns verpflichtet, und zwar von der Kindertagesstätte bis zur Hochschule.
Gute Bildung zu organisieren und jedem Einzelnen zukommen zu lassen, ist eine Aufgabe, die in der Hoheit der Länder liegt. Diese Hoheit wollen wir keinesfalls aufgeben. Wer aufmerksam die Diskussion verfolgt hat, weiß das auch.
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit seiner Bildungs- und Hochschulpolitik mehrfach deutlich gemacht, dass der föderale Wettbewerb den Menschen in diesem Lande zugutekommt;
denn ohne diesen Wettbewerb hätten wir zum Beispiel heute nicht eine bundesweite Akzeptanz für die Ganztagsschule. Wir waren die ersten. Wir haben für diese Schulform geworben und haben sie so gut umgesetzt, dass wir heute immer noch mehr Bewerbungen als Optionen haben. Andere Länder haben uns zum Vorbild genommen und sind uns bei diesem schulpädagogischen Ansatz gefolgt. Der Bildungsföderalismus hat sich bewährt. Er muss sich aber auch den vorhandenen und wechselnden gesellschaftlichen Herausforderungen anpassen.
Die Bildungspolitik und die Wissenschaftspolitik stehen vor steigenden Herausforderungen. Davon möchte ich einige nennen, nämlich den Bedeutungszuwachs der frühkindlichen Bildung, der integrativen und inklusiven Bildung, die Weiterentwicklung der kommunalen Bildungsinfrastrukturen, die Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus, die Reduzierung der Schulabbrecherquote sowie die Herausforderungen in der Hochschulpolitik.
Die Hochschulen sehen sich – das haben wir schon mehrfach diskutiert – dank G8 und G9 und dem Wegfall der Wehrpflicht mit einem großen Ansturm von Studierenden konfrontiert.
Es geht natürlich auch darum, eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung hervorragender Forschung inner- und außerhalb der Hochschulen in der Breite und in der Spitze zu organisieren.
Diese Vielfalt und Komplexität der Herausforderungen hat die CDU im Bund und im Land noch nicht begriffen. So greift der von Frau Schavan vorgelegte Gesetzentwurf viel zu kurz, indem er eine ausschließliche Förderung von exzellenten Einrichtungen an den Hochschulen vorsieht. In ihrer gewohnt synchronen Kurzsichtigkeit springt die Landes-CDU der Bildungsministerin bei und fordert unreflektiert die Unterstützung dieses viel zu klein geratenen Gesetzentwurfs. Wie so oft erleben wir eine Landes-CDU, die ohne eigene Ideen – quasi konzeptionell obdachlos – durch die bildungspolitischen Vorschläge anderer CDU-Politiker vagabundiert, ohne zu hinterfragen, ob das tatsächlich zielführend, zweckmäßig und ausreichend ist.
Ein weiteres Markenzeichen ihrer ideenlosen Bildungspolitik ist auch ihre Sprunghaftigkeit. Ich erinnere nur einmal an das Studienkonto. Auch bei der Exzellenz war es aber so. Es gab nämlich vonseiten der CDU-Fraktion keinerlei Sympathie, als die Kooperation im Exzellenzbe
reich auf den Weg gebracht wurde. Da war bei Frau Kohnle-Gros die Ablehnung richtiggehend spürbar. Sie haben gesagt, dass sich der Bund mit Geldgaben einmischen würde und in die inneren Strukturen der Hochschulen eingreifen wolle.
Jetzt, in Regierungsverantwortung im Bund, ist Ihr Verhältnis zu diesen Kooperationen anders geworden. Frau Kohnle-Gros hat bei der damaligen Debatte aber auch gesagt – das hat etwas mit der Vorgehensweise bei diesem Thema zu tun –, so große Pakete schnüre man in vielen Gesprächen, sodass letztendlich alle sie vertreten können.
Hier kommen wir an einen Punkt, der der Kollegin – ich weiß nicht, ob sie mir noch zuhört – wohl nicht geläufig war.
Frau Schavan hat keinesfalls das Gespräch mit den Ländern gesucht, und das bei einer Fragestellung, für die man eine Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung benötigt.
Wir werden den Antrag noch im Ausschuss diskutieren, aber glauben Sie mir, Sie springen viel zu kurz und erkennen nicht, welche Herausforderungen anstehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, durch die vorliegenden Anträge wird doch sehr deutlich, über welche Konfliktlinie wir heute sprechen. Es wird sehr deutlich, wofür sich die CDU im Einklang mit der Bundesregierung einsetzt. Es wird auch deutlich, wofür sich die rot-grüne Koalition in RheinlandPfalz gemeinsam mit der Landesregierung und mit einer Mehrheit im Bundesrat einsetzt.
In dem CDU-Antrag wird eine Lockerung des Kooperationsverbots allein für ausgewählte Einrichtungen der Spitzenforschung gefordert. Das wird schon anhand des ersten Wortes in der Überschrift deutlich. Das greift aber viel zu kurz. Wir alle wissen, wer die Einrichtungen trägt, die für gute Wissenschaft und Bildung zuständig sind. Das sind die Länder und die Kommunen. Daran wollen wir natürlich auch nichts ändern.
Wir alle wissen aber auch um die verfassungsrechtlichen Schuldenregeln und andere Rahmenbedingungen. Es kann also eigentlich gar nicht sein, dass sich eine Bun
desregierung hinstellt und eine Bildungsrepublik ausruft, aber gleichzeitig an dem Verbot festhält, dass Bund und Länder im Bildungsbereich zusammenarbeiten. Das ist einfach widersinnig.
Es geht uns natürlich nicht um einen Ausstieg aus dem Bildungsföderalismus. Für den Bildungsföderalismus brauchen wir aber keine Kooperationsverbote und auch keinen Verhinderungsföderalismus, sondern wir brauchen einen Ermöglichungsförderalismus für gute Bildung, für gute Forschung, für gute Lehre und für gute Studienbedingungen in der Breite. Dafür treten wir ein.
Insofern sind die Forderungen der Landesregierung, die in den Bundesrat getragen wurden, durchaus richtig, die dort auch eine Mehrheit gefunden haben. Eine Mehrheit der Länderkammer hat sich dafür ausgesprochen, dass wir eine umfassende Lockerung des Kooperationsverbots brauchen, dass wir mehr Kooperationen brauchen, die sich nicht nur auf einen Bildungs- und Wissenschaftsbereich oder auf ausgewählte Einrichtungen beziehen, sondern die mehr ermöglichen.
Auch für gute Bedingungen in Studium und Lehre ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern notwendig. Das wird schon durch den Hochschulpakt zum Ausdruck gebracht. Die Bundesregierung bekommt es aber noch nicht einmal hin, die Weichen so zu stellen, dass der Hochschulpakt, der bis 2020 vereinbart ist, so ausgestaltet wird, dass er den tatsächlichen Erfordernissen genügt.
Weil wir vor großen Herausforderungen stehen und weil es sich dabei um gesamtstaatliche Herausforderungen handelt – ich nenne als Beispiel die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention, die von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde, bei der es sich um eine gesamtstaatliche Herausforderung handelt, die aber in den Bildungseinrichtungen der Länder und Kommunen umzusetzen ist –, brauchen wir ein Miteinander von Bund und Ländern und nicht ein Nebeneinanderher oder ein Gegeneinander.
Vor diesem Hintergrund müssen wir auch den Ausbau und die Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Schwung halten. Wir müssen den Ausbau der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote weitertreiben und qualitativ weiterentwickeln. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass Kooperationen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich nicht verboten sind, sondern ermöglicht werden. Deshalb fordert die Länderkammer auch entsprechende Gespräche.
Es kann nicht angehen, dass in der schwarz-gelben Koalition auf der Bundesebene lieber über Steuersenkungen schwadroniert wird, als konsequent in Bildung und Wissenschaft zu investieren. Dazu sind entsprechende Kooperationsmöglichkeiten notwendig.
Mit dem bestehenden Kooperationsverbot bekommen die Menschen im Land von der Bundesregierung keine Bildungsrepublik, sondern sie bekommen einen Bären aufgebunden. Gute Bildung und gute Angebote reichen von der individuellen Förderung in der Kita bis hin zum Alphabetisierungs- und Grundbildungskurs für Erwachsene, die keine hinreichenden schriftsprachlichen Kompetenzen mitbringen. Wir müssen immer auch die sozialpolitische Bedeutung des Bildungssystems im Auge behalten.
Gute Wissenschaft gedeiht eben nicht durch eine einseitige Förderung der Spitzenforschung, sondern sie gedeiht, indem die Forschungs-, Lehr- und Studienbedingungen in der Breite im Auge behalten werden. Deshalb greift auch die von der CDU auf den Tisch gelegte Forderung zu kurz, zu sagen, wir müssen die Spitzenforschung stärken, und das ist der alleinige Aufhänger für uns, an das Kooperationsverbot heranzugehen. Daher haben wir den Alternativantrag formuliert, für den wir im Ausschuss und bei der erneuten Beratung im Plenum weiter werben werden. Die Zukunft der Bund-LänderKooperationen im Bildungsbereich und auch die Zukunft der Bildungsfinanzierung sind nämlich ganz elementare Aufgaben, die uns alle angehen.
Das Wort hat Frau Kollegin Kohnle-Gros für die CDUFraktion. Ihr steht noch eine Redezeit von einer Minute und 37 Sekunden zur Verfügung.
Wir haben in diesem Landtag in den letzten 20 Jahren die bundespolitische Entwicklung gemeinsam diskutiert. Damals war noch Minister Zöllner als Wissenschaftsminister im Amt.
Ich will noch einmal feststellen: Wir haben im Ausschuss, auch gemeinsam mit Ihnen, die ganzen Entwicklungen von der Frage der Exzellenzinitiative an zweiter Stelle und an erster Stelle die Frage, dass wir die Mittel, die uns nach dem Grundgesetz zur Verfügung stehen, bei der Föderalismusreform zurückgefahren haben, mit verfolgt. Dabei haben wir immer auch an RheinlandPfalz gedacht. Da war ich mir mit Ihnen immer völlig einig, wir sind mit unseren Hochschulen sehr gut in der Breite aufgestellt.
Wir mussten damals darüber nachdenken, ob es wirklich klug ist, wenn der Bund auf einmal in die Elite- und Spitzenförderung geht und Rheinland-Pfalz vielleicht das Nachsehen hat. Das Gleiche galt für den Hochschulbau. Es war vielleicht nicht die klügste Entscheidung, darauf