Protocol of the Session on October 19, 2011

Sehr umfassend ist auch der Bereich Gesundheit und Soziales. Er ist ein weiterer Schwerpunkt der Eingaben. Es sind sehr viele Bürgerinnen, die ALG II beziehen und um Hilfe bitten, weil am Monatsersten kein Geld auf ihrem Konto ist. Der Bürgerbeauftragte und auch die ARGEn sind bemüht, diesen Petenten umgehend zu helfen und schnell eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu finden. Gestatten Sie mir, dass ich ein Stück zitiere.

Bei der näheren Prüfung des Sachverhalts stellt sich im Berichtsjahr jedoch meistens heraus, dass die Gründe für die fehlenden Zahlungen im Verhalten der Leistungsempfängerinnen und -empfänger und eben nicht bei den ARGEn liegen, weil den Mitwirkungspflichten, zum Beispiel die Vorlage der für die Bewilligung notwendigen und angeforderten Unterlagen, nicht nachgekommen worden ist. Sofern die geforderten Unterlagen dann vorgelegt wurden, erfolgten eine kurzfristige Bearbeitung des Antrags und die Auszahlung der Leistungen.

Weiterhin wird jedoch gerade auch in diesem Bereich seit Jahren kritisiert, wie unübersichtlich diese Bescheide sind. Beispielsweise werden in den Bescheiden zwar die Zahlungsempfänger aufgeführt, wie zum Beispiel Vermieter, Energieversorger oder andere Zahlungsempfänger, jedoch nicht, wie hoch der Betrag ist, der an diese Empfänger geht. Das führt dann auch wiederum zu Nachfragen und Irritationen bei den Leistungsemp

fängern. Ein verständlicher Bescheid wäre für alle Beteiligten sicher sehr hilfreich. Es würde zum einen dem Leistungsempfänger das Lesen einfacher machen und zum anderen es auch den ARGEn einfacher machen, weil man die Zeit, die man aufbringen muss, um Erklärungen zu geben und Rückfragen zu beantworten, an anderer Stelle sicher sinnvoller nutzen kann.

(Beifall der CDU)

Ein anderes Problem ist sicherlich auch noch die Parkerleichtung für Schwerbehinderte. Bereits im Bericht 2009 wurde über die bundeseinheitliche Regelung für Schwerbehinderte berichtet. Es gibt in Rheinland-Pfalz eine Sonderregelung. Hier können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigungen werden aber nicht von unseren Nachbarländern akzeptiert, sondern lediglich von den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

(Heiterkeit des Abg. Baldauf, CDU – Guth, SPD: Herr Kollege Baldauf!)

Das ist nicht zum Lachen, das ist traurig für die Schwerbehinderten, die im Grenzbereich unseres Landes wohnen und über die Grenze hinweg zu Ärzten fahren müssen. Es ist überhaupt nicht verständlich, dass dort ihre Parkerleichtung nicht gilt. Es wäre zielführend, wenn man versuchen würde, das wirklich mit den Bundesländern abzustimmen. Ein Ferienbesuch in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein ist zwar schön, aber die angrenzenden Bundesländer werden sicherlich häufiger besucht.

Dann sind auch im Bereich der Schulen die Zahlen auf einmal explodiert. Aber auch da hatten wir wieder eine sogenannte Massenpetition. Es waren zum Teil auch Beschwerden über Schüler, über Lehrer, über die gewünschte Schule, deren Besuch nicht erfüllt werden konnte, die Benotung, die Kosten der Schülerbeförderung, aber es war in erster Linie die Rahmenvereinbarung der Landesregierung mit der Bundeswehr über den Einsatz von Jungoffizieren in Rheinland-Pfalz. Das waren 341 von 356, also fast 96 % in diesem Bereich.

Das zeigt wiederum, dass die Statistik hier doch noch ein bisschen hinkt; denn man müsste vielleicht diese Massenpetition zu der Statistik dazunehmen; denn es gibt wiederum ein verzerrtes Bild. Ich habe schon gesagt, der Bericht ist wesentlich besser, aber es gibt noch ein paar Stellen, wenn man sich nur die Zahlen anschaut, an denen es immer noch zu Verwirrungen kommt.

Ich habe es schon gesagt, der Bericht ist wesentlich besser, lesbarer, kompakter, übersichtlicher und aussagekräftiger als bisher, aber auch Gutes lässt sich noch verbessern. Vielleicht können wir uns einmal darüber unterhalten, wie wir das zukünftig vielleicht machen.

Meine Damen und Herren, die Institution des Bürgerbeauftragten gibt es jetzt seit 37 Jahren. Seit über einem Jahr ist der vierte Bürgerbeauftragte im Amt. Das Berichtsjahr – Herr Kollege Dröscher hat es schon gesagt – umfasst noch den Zeitraum von zwei Bürgerbeauftragten. Es ist eine erfolgreiche und für die Bürger nutzbrin

gende Einrichtung, die wir als CDU für unentbehrlich halten.

(Beifall bei der CDU)

Der Bericht stellt die unterschiedlichsten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger dar. Der Bürger bestimmt somit die Tagesordnung. Gerade wegen der vielfältigen Anliegen ist es umso erfreulicher, dass wieder viele Eingaben für die Petenten positiv abgeschlossen werden konnten. Das ist ein gutes Ergebnis, was die erfolgreiche Arbeit aller Beteiligten zeigt. Die gute Zusammenarbeit mit den Verwaltungen wird vielfach deutlich. Erneut musste man auch darauf hinweisen. Herr Dröscher hat es auch schon getan, und auch ich möchte es nicht unerwähnt lassen.

Abschließend möchte ich mich im Namen der CDUFraktion herzlich für die konstruktive und immer sachorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten, seinem Stellvertreter und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Büro des Bürgerbeauftragten bedanken. In den Dank einschließen möchte ich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags sowie die Kolleginnen und Kollegen der beiden Fraktionen SPD und – heute nicht mehr vertreten – FDP. Für die GRÜNEN reden wir dann im nächsten Bericht des Bürgerbeauftragten. Natürlich möchte ich mich auch bei den Mitgliedern der Strafvollzugskommission bedanken. Ich vertraue darauf, dass wir die erfolgreiche und effektive Zusammenarbeit zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft fortsetzen können.

Vielen Dank. (Starker Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Wansch das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie gesagt, dem Bürgerbeauftragten Dieter Burgard ist in seinem ersten Amtsjahr mit seinem Bericht ein gelungener Start gelungen, wie man allseits gehört hat. Diese Bedeutung des Bürgerbeauftragten – was ist das eigentlich? Er ist Ansprechpartner für Personen und Gruppen. Er ist unparteiisch und objektiv. Er hat gerade Personengruppen zu vertreten, deren Artikulations- und Durchsetzungsvermögen von eigenen Belangen gegenüber der Verwaltung in der Regel wesentlich schwächer ist.

Bürgerbeauftragter ist eigentlich ein Begriff, ein institutioneller Ausdruck. Er steht für das Petitionsrecht. Es geht dabei auch um die Kontrolle der Verwaltung und um die Verwirklichung von Wünschen, Initiativen und Rechten von Bürgern. Es geht um mehr Transparenz und Bürgernähe in öffentlichen Organen. Der Bürgerbeauftragte selbst hat dabei bei der Ausübung seines Amtes eine große Flexibilität, und die Suche nach sachgerechten Lösungen und Hilfestellungen für die Bürger geschieht

unabhängig für die Bürger, also ohne sie mit großen Kosten zu belasten.

Im Jahr 2010 haben über 3.000 Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch schriftlich, per E-Mail, per Onlineformular genutzt. Bei 30 Sprechtagen haben über 450 persönliche Gespräche vor Ort mit dem Bürgerbeauftragten stattgefunden. Er hat sich damit auch erneut als ein wichtiger Anlaufpunkt des Landtages für Hilfesuchende dargestellt.

Insgesamt konnten vom Petitionsausschuss 5.514 Eingaben abschließend behandelt werden. – Behandelt haben wir sie natürlich nicht im Einzelfall. Wir müssen nämlich sehr wohl zur Kenntnis nehmen, dass der Bürgerbeauftrage einen Großteil dieser Eingaben einvernehmlich abschließen konnte und damit die Beratung deutlich geringer ausgefallen ist, als es diese große Zahl ausdrückt.

Dieter Burgard hat auch in diesem Jahr wie sein Vorgänger Ulli Galle für eine Fortentwicklung des Petitionsrechts gestanden. Ich mache das an dem Beispiel der öffentlichen Petition fest. Auslöser dafür war, dass man gesagt hat, das, was Informations- und Kommunikationstechnologie bieten, muss auch im Bereich der Petitionen umgesetzt werden.

Alle Fraktionen haben im Februar 2011 für die Einführung dieser öffentlichen Petition gestimmt, und die Geschäftsordnung des Landtags wurde entsprechend geändert. Nach Schaffung dieser technischen Voraussetzungen und nach weiteren Unterstützungen, die hinzukamen, muss man für den März 2011 den Start für die öffentliche Petition und damit auch eine Verbesserung der bürgerschaftlichen Teilhabe feststellen.

Unabhängig von dieser öffentlichen Petition, deren Vorbereitungen das Jahr 2010 geprägt haben, gibt es weitere Informationsmöglichkeiten, die neu vom Bürgerbeauftragten auf den Markt gebracht wurden. Stichworte sind Informationsstand, Homepage und Ähnliches. Einiges wurde schon angesprochen. Dieter Burgard hat also auch insoweit Möglichkeiten genutzt, um sein Amt zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln.

Die Schwerpunkte der Petitionen im Jahr 2010 waren ähnlich wie in den Vorjahren gelagert. Die Spitze bildete, wie erwähnt, der Strafvollzug. Aber auch hierbei ist festzustellen, dass Dieter Burgard der guten Praxis gefolgt ist und Sprechtage auch vor Ort, in Justizvollzugsanstalten, durchführt.

Wenn man die Petitionen im Bereich des Strafvollzugs bewertet, so konnten immer dann, wenn erkennbar war, dass gleichlautende Kritikpunkte bei mehreren Petenten zum Ausdruck kamen, gemeinsame Gespräche zwischen der Regierung, sprich dem Justizministerium, der Haftanstalt und dem Bürgerbeauftragten, zu einer Aufarbeitung der dort genannten Problematik beitragen, und es konnten Lösungen gefunden werden.

Schwerpunkt im Bereich Gesundheit und Soziales waren auch in diesem Jahr eindeutig wieder die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Beispiele sind von meinem Vorredner genannt worden. Aber insgesamt ist

auch festzustellen, dass gerade in diesem Bereich oftmals zu kritisieren ist, dass die Bescheide der Verwaltungen nicht verständlich sind

(Ministerpräsident Beck: Das ist richtig!)

und oftmals allein die Formulierungen der Bescheide Anlass gab, eine Petition einzureichen. Die Petenten haben überhaupt nicht verstanden, worum es ging. Wir sind froh, dass die Verwaltungen solche Anregungen aufgreifen, um Verbesserungen zu ermöglichen.

Ein weiterer Bereich, der uns beschäftigt hat, war die gesetzliche Sozialversicherung. Es ging um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zur Teilnahme am Arbeitsleben, es ging um die Kostenübernahme für Medikamente und Hilfsmittel. Das ist auch ein Sinnbild für einen Teil der geführten öffentlichen Diskussion. Das spiegelt sich natürlich auch im Bereich der Petitionen wider.

An dritter Stelle stand der Bereich der Schule und Hochschule. Wenn man aber konkret hineinschaut, so ist dort auch eine Massenpetition versteckt, mit der sich 341 Bürgerinnen und Bürger wegen einer Rahmenvereinbarung der Landesregierung mit der Bundeswehr an den Bürgerbeauftragten gewandt haben.

Das hat die Zahl ein wenig verfälscht; daran wird aber auch deutlich, dass es notwendig war, die Geschäftsordnung an einem Punkt so zu ändern, dass es nun bei der verwaltungsmäßigen Abwicklung nicht mehr notwendig ist, allen, die sich im Rahmen von Sammelunterschriften beteiligt haben, Antwort zu geben, sondern man den Initiator als Ansprechpartner wählt und dieser Initiator dann auch als Ansprechpartner bei der Abwicklung der Petition zur Verfügung steht.

Nun zu der Massenpetition selbst, auch als Beispiel dafür, was dies bedeutet. Das von so vielen Bürgerinnen und Bürgern vorgetragene Thema lautete: „Einsatz von Jugendoffizieren in den rheinland-pfälzischen Schulen“. Es wurde angeregt, dass auch in der Zusammenarbeit mit Kirchen Anbietern von Zivil-, Friedens- und Entwicklungshilfsdiensten solche Beratungen möglich sein sollten. Das Ziel dieser Initiative war eine Zusammenarbeit. Ich kann feststellen, dass in diesem Sommer eine tragfähige Vereinbarung zwischen diesem Friedensnetzwerk und dem Bildungsministerium geschlossen werden konnte, also auch hier im Sinne der Betroffenen sozusagen Abhilfe geschaffen werden konnte. Das wurde hier umgesetzt.

Manchmal erfährt aber auch der Petitionsausschuss oder der Bürgerbeauftragte seine Grenzen, dann, wenn beispielsweise gerade im Bereich des Straßenverkehrsrechts Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern abgefordert wird nach dem Schema: Sie müssen mehr Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Schilder oder Ähnliches beachten. – Die Grenze des Petitionsrechts ist dort, wo der Mensch selbst mitgestaltet, beispielsweise als Verkehrsteilnehmer; Verwaltungen können das nicht immer alleine regeln.

Abschließend möchte ich feststellen: Die Zusammenarbeit im Petitionsausschuss war zwischen allen Fraktio

nen sehr gut. Es ist auch wichtig, dass wir an einem Strang ziehen, um zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger nach Lösungswegen zu suchen.

Deshalb ein Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss, an unseren Vorsitzenden Peter Wilhelm Dröscher, an die Landtagsverwaltung, die mit Iris Eschenauer in unseren Sitzungen vertreten ist, und natürlich ein ganz besonderer Dank an Dieter Burgard und sein gesamtes Team für die viele Arbeit, die sie sich zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger machen. Ich kann feststellen: Das Petitionsrecht wurde im Jahr 2010 zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt, und daran wollen wir auch in Zukunft arbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Heinisch das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Im Petitionsausschuss gilt die Aufmerksamkeit oft den Petitionen, bei denen im Vorfeld kein Einvernehmen zu erzielen ist. Insofern, denke ich, ist dies ein richtiger Anlass, all die vielen Petitionen zu würdigen, bei denen im Vorfeld, bevor die Beratung im Ausschuss beginnt, bereits ein Einvernehmen zwischen den Petentinnen und Petenten und den Verwaltungen erreicht werden kann.

Die Einführung der öffentlichen Petition ist ein wichtiger Schritt für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des Petitionswesens in Richtung der digital vernetzten Demokratie. Dadurch ist es möglich, dass sich Menschen mit ihren Vorstellungen und Ideen mit öffentlicher Unterstützung und auch mit der Möglichkeit einer öffentlichen Diskussion direkt an das Parlament wenden. Dieses Instrument ist vergleichsweise neu, und es lohnt sich, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten.

Mit der öffentlichen Petition gibt es eine neue Möglichkeit der direkten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, und es könnte sich auch lohnen, dieses Instrument im Zuge der Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“ noch einmal anzusehen. Ich denke, es gehört auch in diesen Themenkreis, darüber zu reden, dass damit eine neue Beteiligungsform entstanden ist.

Diese Beteiligungsform ist neu, und sie ist ohne jeglichen Anspruch auf Repräsentativität. Das sind keine repräsentativen Zahlen, wie viele Leute da zeichnen; aber ich denke, der Mangel an Repräsentativität ist keine Schwäche, sondern gerade eine Stärke des Petitionsrechts. Sich an die Verwaltungen und auch an die Vertretungen der Bürgerinnen und Bürger zu wenden,

und das ohne Quoren und ohne formale Hürden, ist ein Recht, das allen Menschen zukommt. Ich denke, auch das sollten wir an dieser Stelle noch einmal würdigen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Besondere Bedeutung haben auch rein zahlenmäßig die Petitionen von Menschen, die in besonderer Weise auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, und auch Menschen, die in besonderem Maße staatlichen Eingriffen ausgesetzt sind. Insoweit ist es zu begrüßen, dass der Bürgerbeauftragte die Sprechtage in den Justizvollzugsanstalten fortsetzt und den Rechten der Gefangenen auch im Aufbau des Jahresberichts einen besonderen Stellenwert einräumt. Dass es dabei um so elementare Dinge geht wie Licht und Luft in den Zellen, Sportangebote und die Versorgung mit frischer Wäsche, gehört zu den besonders berührenden Inhalten dieses Jahresberichts.

Die Arbeit des Bürgerbeauftragten und auch des Petitionsausschusses ist kleinteilig. Sie berührt Bereiche der unterschiedlichsten Ressortzuständigkeiten und fachpolitischen Spezialisierungen. Der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten ist ein beeindruckendes Dokument dieser Arbeit im Dienste der Bevölkerung. Er datiert auf den 17. März 2011, zehn Tage vor der Wahl dieses Landtags und trägt folgerichtig eine 15erDrucksachennummer.