Elfriede Meurer
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorsitzende Fredi Winter hat schon die grundlegenden Zahlen und Fakten zur Tätigkeit des Bürgerbeauftragten vorgestellt. Ich werde diese Zahlen nicht wiederholen und mich kurzfassen. Es ist mir aber wichtig, auf einige Punkte einzugehen. Sie werden feststellen, es ist immer schwierig, wenn man an dritter Stelle spricht. Ich will Ihnen aber nicht alles wieder vortragen.
Über 40 Jahre gibt es jetzt schon das Amt des Bürgerbeauftragten. Die unvermindert hohe Zahl der Eingaben zeigt, dass der damals durch die CDU eingerichtete Anlaufpunkt für die Bürger weiterhin notwendig und wichtig ist.
Auch im 40. Jahr bleibt der Bericht strukturell unverändert und bietet Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Möglichkeit, sich schnell und umfassend einen Überblick zu verschaffen. Gleichzeitig gibt es auch die schnelle Möglichkeit zu schauen, wo bei den Bürgerinnen und Bürgern der Schuh drückt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie nur ermuntern, auch einmal einen Blick hineinzuwerfen. Es gibt einen Querschnitt von Anliegen, die darauf hinweisen, wo und in welchen Feldern es Handlungsbedarf gibt.
Wie in den vergangenen Jahren, lag auch im zurückliegenden Jahr der Schwerpunkt der Eingaben im Bereich Strafvollzug und Soziales. Das verwundert nicht, sind dies doch Lebensbereiche, die für die Betroffenen schwierig sind, da sie sich teilweise auch in Ausnahmesituationen befinden. Das kann ein Gefängnisaufenthalt sein oder auch die Versagung von Sozialleistungen, die erheblich in das Leben der Betroffenen eingreifen.
In diesem Zusammenhang hat es sich im Bereich des Strafvollzugs bewährt, dass der Bürgerbeauftragte auch vor Ort geht. Anliegen können dort persönlich vorgebracht und Hemmschwellen abgebaut werden. Dadurch wird auch deutlich, dass das Amt des Bürgerbeauftragten nicht statisch, sondern im Sinne der Bürger angepasst ist. Es zeigt aber auch, dass der Service weiter ausgebaut und verbessert werden kann und muss.
Nach wie vor ist es auch in den anderen Bereichen wichtig, dass die Verwaltung insgesamt bürgernäher wird. Das ist ein viel genutztes, aber in der Praxis zu wenig realisiertes Stichwort. Bescheide, die für die Bürger so verständlich sind, als kämen sie aus einem anderen Land, tragen nicht dazu bei, die vielzitierte Bürgernähe herzustellen.
Das zeigt sich auch daran, dass viele Anliegen nur mit einer Auskunft erledigt werden konnten. Das ist etwas, was die angesprochenen Verwaltungen auch selbst vornehmen könnten. Allein, sie tun es offensichtlich nicht. Die Verwaltungsarbeit sollte sich daher nicht nur auf den Erlass von Bescheiden beschränken, sondern die Dienstleistung der Erläuterung der getroffenen Entscheidung umfassen.
Es gibt schon Pilotprojekte, bei denen der betroffene Bescheid in bürgerverständlichen Worten in einem Beiblatt erklärt wird. Damit kann viel erreicht werden. Der Bürger fühlt sich nicht direkt eingeschüchtert und traut sich dann vielleicht auch selbst nachzufragen, wenn man ihm auf halbem Weg entgegenkommt.
Das ist sicherlich eine Möglichkeit, um das Verfahren zu vereinfachen, die man weiter verfolgen sollte. Dazu gehört aber auch, dass beispielsweise Rückrufbitten von Antragstellern erfüllt und sie nicht einfach ignoriert werden. Einige Beispiele im Jahresbericht gründen nur auf der Tatsache, dass die Verwaltung auf Fragen von Betroffenen überhaupt nicht reagiert hat. Das ist so nicht akzeptabel.
Manchmal resultieren die Anliegen auch aus Kompetenz
streitigkeiten – der Kollege ist darauf schon eingegangen –, wenn es um verschiedene Kostenträger geht. In einem Fall haben Eltern die Kostenübernahme einer Integrationshilfe für behindertes Kind beantragt. Dabei war unstrittig, dass die Kosten übernommen werden. Allerdings streiten sich zwei mögliche Kostenträger, nämlich die Krankenkasse und Kreisverwaltung, darüber, wer zuständig ist. Erst nachdem der Bürgerbeauftragte eingeschaltet wurde, konnte eine Lösung erreicht werden, die so aussieht, dass die Krankenkasse zunächst die Kosten übernimmt und sich dann mit der Kreisverwaltung auseinandersetzt, wer letztendlich für die Zahlungen zuständig ist.
Im Sinne einer dienstleistungsorientierten Verwaltung hätte das auch ohne Umweg und Zeitverzögerung über den Bürgerbeauftragten gehandhabt werden können. Es zeigt sich, es gibt noch viel zu tun in unseren Verwaltungen.
Auch wenn manche Eingaben zum Schmunzeln führen, darf doch nicht vergessen werden, dass dies Anliegen sind, die für den betroffenen Bürger einen solchen Einschnitt darstellen, dass sie sich damit an den Bürgerbeauftragten wenden. Gleiches gilt auch für Anliegen, die für einen Außenstehenden vielleicht nicht nachvollziehbar sind oder den Eindruck erwecken, es sei nur ein marginales Problem.
Positiv muss vermerkt werden, dass viele Anliegen, zum Beispiel im Strafvollzug, zum Anlass genommen werden, um getroffene Entscheidungen noch einmal zu überdenken. Zwar wird dem Anliegen nicht in jedem Fall entsprochen und abgeholfen, aber allein die Tatsache, dass sich der Entscheidungsträger noch einmal mit dem Fall befasst und die Entscheidung begründet, kann zumindest zu einer Entspannung führen. Das ist eine nicht zu unterschätzende Leistung.
Als Beispiel seien die Sparmaßnahmen beim Justizpersonal und dem damit verbundenen Personalmangel angeführt. Kommen dann noch Krankheitstage dazu, ist ein geregelter Tagesablauf nicht mehr umzusetzen. Dann fehlt natürlich auch noch die Zeit, den Gefangenen ausführlich den Grund zum Beispiel für die verkürzte Freizeit zu erläutern. Das hat aber erhebliche negative Auswirkungen auf den Alltag der Gefangenen. Verschlechtert sich dadurch die Stimmung in der Einrichtung, kann dies auch schon einmal zu sicherheitsrelevanten Situationen führen.
Zusammenfassend zeigt sich klar und deutlich, dass das Petitionsrecht unverändert wichtig und weiterhin unentbehrlich ist.
Abschließend möchte ich mich auch im Namen der CDU herzlich für die konstruktive und sachorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten, Herrn Burgard, seinem Stellvertreter, Herrn Linn, und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Büro des Bürgerbeauftragten bedanken. Danken möchte ich auch den Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen im Petitionsausschuss, aus der Strafvollzugskommission und selbstverständlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung.
Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin, ich überlege, ob gleich die Buchungsformulare für die Hotels ausgegeben werden,
damit viele Kollegen endlich die schöne Eifel kennenlernen. Insbesondere freue ich mich, dass es eine Kollegin von der Mosel ist, die uns die Eifel so toll vorstellen kann. Ich wundere mich, warum Herr Johnen mitmacht. Aber ich wundere mich häufiger hier. Insofern ist das nicht so tragisch.
Entschuldigung. Ich will nicht alles wiederholen; ich stimme Ihnen uneingeschränkt zu in dem, was Sie hier vorgetragen haben.
Sie haben in Ihrem Antrag festgestellt, der Natur- und Geopark Vulkaneifel ist Gründungsmitglied und war der erste international anerkannte Geopark. Der Natur- und Geopark Vulkaneifel hat von Anfang an mitgearbeitet
und wurde von den kommunalpolitisch Tätigen, von regionalwirtschaftlichen Akteuren, von der Landesregierung und auch durch EU-Fördermittel unterstützt. Sie sind seit Jahrzehnten erfolgreich. Das haben Sie auch gesagt. Die Weiterentwicklung des Biotourismus, Alleinstellungsmerkmal für die Vulkaneifel, war ihnen immer sehr wichtig.
Der UNESCO-Exekutivrat hat 2012 die Erarbeitung eines UNESCO-Global-Geopark-Programms beschlossen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit der UNESCO und dem seit 2004 als in Eigeninitiative gegründeten Geopark-Weltnetzes eine neue Struktur zu geben. Hieraus folgt unter anderem das Recht, den Namen und das Logo der UNESCO zu nutzen, was ein weiterer Imagegewinn sein wird.
Im April dieses Jahres wird nun der Exekutivrat noch einmal tagen und die Empfehlung für das neue GeoparkProgramm verabschieden. Das ist in knapp zwei Monaten. Die endgültige Entscheidung wird dann im November von der Generalkonferenz getroffen, und es werden, ohne noch einmal die Geoparks neu zu evaluieren, alle, die zurzeit Mitglied sind – das sind weltweit 111 Bioparks –, das UNESCO-Logo erhalten. Es ist noch auf nationaler Ebene die Schaffung von Strukturen zu klären, die notwendig sein müssen, um die künftige Mitwirkung im UNESCO-Geopark-Programm zu gewährleisten. Insbesondere ist zu klären, ob dann der Bund oder die Landesebene zuständig sein soll. Es ist auch noch zu klären, welches Ressort zuständig sein soll; denn das Programm vereint Aspekte im Bereich Wirtschaft, Tourismus, Umwelt und Forschung. Angedacht ist zurzeit das Bundesministerium für Wirtschaft, aber es ist noch nicht geklärt.
Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag. Es ist alles richtig, was Sie beschrieben haben. Ich wundere mich nur, dass wir als Landtag – ich sage gleich, wir werden mitstimmen – die Landesregierung auffordern müssen, die Beteiligten nach ihren Möglichkeiten dabei zu unterstützen. Ich habe das bisher eigentlich für selbstverständlich gehalten. Aber wenn Sie der Meinung sind, wir müssen die Landesregierung auffordern, dann helfen wir natürlich gern mit, ganz ohne Frage.
Die Termine sind schon fest: April und November. – Es ist alles in trockenen Tüchern. Es kann fast keiner mehr verhindern. Dennoch: Es ist gut, dass Sie die Vulkaneifel hier noch einmal vorgestellt haben.
Herzlichen Dank dafür.
Frau Ministerin, wie unterstützt die Landesregierung die Anträge auf Schadenersatz, insbesondere die Anträge von Privatpersonen? Gibt es da Hilfestellung seitens des Landes?
Frau Ministerin, PFT ist zurzeit generell kein Parameter bei der Untersuchung des Trinkwassers. Plant die Landesregierung, die Verordnung zur Untersuchung von Trinkwasser dahin gehend zu ändern, dass zukünftig in den betroffenen Regionen auch PFT als Parameter angenommen oder untersucht wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Dezember 2012 wurde das erste Mal PFT in Klärschlamm festgestellt. Daraufhin haben Expertengruppen aus deutschen Behörden und amerikanische Experten versucht, die Ursache zu lokalisieren.
Es gibt ein umfangreiches Untersuchungs- und Messprogramm, das immer noch läuft. Sie haben es gesagt. Der Verbandsbürgermeister, Herr Junk, der Ortsbürgermeister, Herr Faber, und die SGD haben zu einer Bürgerversammlung eingeladen und umfassend informiert. Das ist richtig. Am Ende der Information stand die klare Aussage der Experten, dem Landesuntersuchungsamt und der SGD, dass es keine einfache Lösung und vor allen Dingen keine schnelle Lösung gibt.
Für die CDU ist es besonders wichtig, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger von Binsfeld und überall in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus an erster Stelle steht.
Festzuhalten gilt ebenfalls, dass das Trinkwasser PFTfrei ist. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Aussage. Für uns ist ebenfalls wichtig, dass alle neuen Erkenntnisse, Informationen, Prüfergebnisse und das, was wir heute gehört haben – es ist schade; neu war daran leider nichts –, transparent und nachvollziehbar veröffentlicht werden, sodass jeder Zugang dazu hat.
Zuerst muss meiner Meinung nach die Quelle abgestellt werden, sodass weitere Verunreinigungen verhindert werden. Wenn das geklärt ist, muss man die Schäden, die vorhanden sind, entfernen und mit Sanierungsmaßnahmen beginnen. Von allen Beteiligten ist heute Morgen auch schon gesagt worden, dass der PFTKlärschlamm thermisch verwertet wird. Das heißt, er wird nicht mehr auf Felder aufgebracht, sodass nicht noch weitere Schäden entstehen können.
Bis zum Abschluss – auch das hat die Ministerin heute Morgen gesagt – bleibt zu überlegen, ob man weitere ausführlichere Untersuchungen auch beim Trinkwasser machen muss, damit die Menschen ganz sicher leben können und keine weiteren Ängste haben.
Heute Morgen hat mich ein bisschen enttäuscht, dass auf meine Frage, ob auch den privaten Personen und
den Vereinen seitens des Landes geholfen wird, nur vage Antworten von Ihnen kamen. Ich wünsche mir bei aller positiven guten Zusammenarbeit, die bisher stattgefunden hat, ein bisschen mehr Unterstützung, insbesondere für die Privaten, die vom Schaden betroffen sind.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über die Daten und Fakten hat der Kollege bereits ausführlich berichtet. Ich fasse mich kurz und verzichte auf das Wiederholen der beeindruckenden Zahlen.
Unser Petitionsrecht räumt nun seit 40 Jahren – im Berichtsjahr waren es noch 39 – jedermann das Recht ein, sich einzeln oder in Gemeinschaft gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Die Petitionen sind dabei so vielfältig, manche auch außergewöhnlich wie das Leben. Ich hoffe, ich habe die einzelnen Petitionen damit nicht abfällig bewertet, dass die GRÜNEN „außergewöhnlich“ oder „vielfältig“ nicht negativ sehen. Auch kuriose Petitionen sind dabei. Aber ich würde das nicht als negativ bezeichnen.
Der Bericht des Bürgerbeauftragten bleibt in seiner Struktur unverändert und gibt Ihnen die Möglichkeit, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die nicht im Petitionsausschuss mitarbeiten, sich schnell einen Überblick über die Petitionen zu verschaffen.
Nach wie vor liegen die Schwerpunkte im Strafvollzug und im Bereich Soziales. Herr Kollege Winter hat es bereits erwähnt.
Neben den interessanten Einzelfällen bleibt jedoch festzuhalten, dass sich immer noch nicht alle Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen als Dienstleister verstehen. Selbst die Mindestanforderungen, nämlich Höflichkeit und Hilfsbereitschaft, werden von einigen Petenten vermisst. Das geht bei manchen sogar so weit, dass sie sich eingeschüchtert fühlen und Angst vor dem nächsten Gespräch haben.
Darüber hinaus ist es nach wie vor für Bürgerinnen und Bürger schwierig, Bescheide zu lesen und zu verstehen. Verwaltungshandeln bleibt für die meisten Bürger ein Buch mit sieben Siegeln. Wenn in den Bescheiden deutlich würde, warum wie entscheiden wurde oder entschieden werden musste, würde das sicher zu einer höheren Akzeptanz bei den Bürgern führen. Das soll jetzt keineswegs dazu animieren, den jeweiligen Bescheiden seitenweise Rechtsbehelfe oder Erklärungen hinzuzufügen, sondern die Bescheide in einfacher Sprache und für jeden klar verstehbar zu formulieren.
Andererseits wird deutlich, dass Petitionen zum Anlass – das ist überwiegend der Fall – genommen werden, die vorgetragenen Sachverhalte zu reflektieren und in der Zukunft Abhilfe zu schaffen. Anliegen und Anregungen werden von den meisten öffentlichen Verwaltungen geprüft und – wenn machbar – umgesetzt. Auch hier finden sich schöne Einzelbeispiele in dem Bericht.
Die Anzahl der Legislativeingaben – das hat Herr Kollege Winter schon gesagt – liegt weiterhin auf einem hohen Niveau, insbesondere der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat uns in fast jeder Sitzung beschäftigt, und zwar mit mehreren Legislativeingaben und mit Petitionen. Der Fachmann hierfür war dann Herr Kollege Wansch.
Meine Damen und Herren, auch nach 40 Jahren ist die Institution – wir haben im Mai ein eindrucksvolles Fest gefeiert, 40 Jahre Bürgerbeauftragter – noch nicht in die Jahre gekommen. Im Gegenteil, die erfolgreiche und für die Bürger nutzbringende Einrichtung halten wir, die
CDU, die auch den Bürgerbeauftragten damals eingerichtet hat, nach wie vor für unentbehrlich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Leider hat sich nichts geändert.
An Ihren Zwischenrufen auch nicht. Diese waren bei der Anhörung nicht gut. Heute Morgen sind sie auch nicht gut.
Ich versuche es noch einmal. Wittlich-Land hat keinen eigenständigen Änderungsbedarf. Wittlich-Land ist groß genug. Es hat über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner, 24 Ortsgemeinden und eine Fläche von 235 Quadratkilometer.
Manderscheid hat Eingliederungsbedarf. Sie werden sicherlich gleich sagen, dass Fusionsgespräche stattgefunden haben. Die sind auch wohlwollend abgeschlossen worden. Es haben aber niemals freiwillige Fusionsgespräche stattgefunden; denn die Fusionsgespräche standen immer unter dem Druck der anschließenden Zwangsfusion. Was ist daran freiwillig, wenn gesagt wird, wenn ihr es nicht freiwillig macht, dann werdet ihr gezwungen? Wo ist die Freiwilligkeit?
Freiwilligkeit setzt immer voraus, dass man eine Wahl hat. Die Wahl gab es nicht.
Im Koalitionsvertrag von Ihnen steht, in diesem Prozess, also bei der Kommunal- und Verwaltungsreform, streben wir einen breiten Konsens und eine umfassende Bürgerbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse an. Was ist daraus geworden? Gar nichts.
Weder haben Sie einen breiten Konsens der Bürgerinnen und Bürger erhalten, noch akzeptieren Sie die Bürgerbescheide. Sie akzeptieren keine Ratsbeschlüsse, egal wie eindeutig die Ergebnisse sind. Sie werden nicht wahrgenommen. Die Argumente, die in der Anhörung ausgetauscht wurden, werden einfach nicht zur Kenntnis genommen. Sie werden auch nicht abgewogen. Sie sind in die Anhörung mit dem klaren Vorsatz gegangen, das durchzuziehen.
Frau Fink, Sie sind sogar in der Anhörung hinausgegangen, während die Anzuhörenden da waren, und haben dann gesagt, wir ziehen das durch, keine Sorge. Das ist
Wir bleiben dabei. Es ist schon mehrfach von fast allen Kolleginnen und Kollegen gesagt worden. Sie führen das Gesetz nicht so aus, wie es beschlossen worden ist. Es gibt Ausnahmen von Ausnahmen. Wenn ernsthafte Anträge aus den Verbandsgemeinden kommen, dass sie kreisübergreifend gehen wollen, werden sie wieder abgelehnt. Bei den anderen wird zugestimmt. Bei den einen bleibt die Verbandsgemeinde komplett, bei den anderen dürfen die einzelnen Gemeinden aus der Verbandsgemeinde heraus. Es gibt keine Gleichbehandlung. Das ist das, was ein Gesetzgeber nicht machen darf. Hier wird der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt.
Deshalb nutzen Sie die Chance, und stoppen Sie die Gesetze, die Sie jetzt noch nicht beschlossen haben. Stimmen Sie diesen nicht zu. Machen Sie eine Reform aus einem Guss, wie es sich gehört.
Frau Fink, ich gehe davon aus, Sie haben von sich gesprochen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch hier haben wir in allen Ausschüssen, in allen Gremien, in allen Ortsgemeinden einstimmige Entscheide gegen diese Fusion oder diese Neugründung.
In Kröv-Bausendorf. Ich rede doch noch. Das war mein erster Satz. Warten Sie es einfach gelassen ab. Die Kunst der halben Sätze oder die Kunst, die entschei
denden Dinge wegzulassen, beherrschen Sie hier perfekt, nicht wir.
Das kann ich belegen, wenn Sie wollen. Ich suche es Ihnen gern heraus. Dazu gibt es viele Protokolle, anhand derer man das feststellen kann.
Der Bürgerwille in Kröv-Bausendorf liegt bei 93 % gegen eine Fusion.
Frau Brück, Sie haben vorhin anhand eines einzigen Leserbriefes dargelegt, Manderscheid sei dafür, weil der Verfasser dafür sei. Den halten Sie hier vor, den erachten Sie als gut. 93 % bei einem Bürgerentscheid interessieren Sie dagegen gar nicht.
Das muss mir einmal einer erklären.
Es haben Gespräche auch mit Ihnen stattgefunden, Herr Minister Lewentz. Sie haben mir gesagt, wir sollten Alternativen aufzeigen. Sie wollten sie wohlwollend prüfen.
Es gab fünf Gemeinden, die gesagt haben, wenn eine Fusion nicht zu verhindern ist, dann wollen wir nach Wittlich-Land. Hier haben Sie begründet, es gebe für Wittlich-Land keine eigenen Gebietsänderungsgründe, weshalb es nicht möglich wäre.
Mit dem gleichen Argument wurde in Manderscheid gesagt, es diene dem Gemeinwohl, weshalb WittlichLand fusionieren müsse.
Zwei Gesetze, die nacheinander beraten werden, wobei in dem einen Gesetz die Begründung in die eine Richtung geht, und in dem anderen Gesetz geht die Begründung in die andere Richtung. Schon dabei wird klar, wie „eindeutig“ und „klar“ Sie damit umgehen.
Es ist wortwörtlich zu lesen: In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen, dass weder die VG Wittlich-Land noch die VG Daun, Ulmen oder Zell über eigenen Gebietsänderungsbedarf verfügen und daher aus Gründen der Verhältnismäßigkeit diese Verbandsgemeinden nicht ohne ausreichenden Grund in eine Gebietsänderung einbezogen werden sollen. – In Manderscheid und Wittlich-Land sieht man das völlig anders.
Ich habe es schon gesagt, die Stellungnahmen in den Anhörungen wurden nicht ehrlich abgewogen. Ich weiß
nicht, ob Sie in den Anhörungen alle zugehört haben, aber zumindest waren Sie anwesend.
Sie unterscheiden bei Bürgerentscheiden zwischen konstruktiven und blockierenden Bürgerentscheiden.
Ja, das ist schlimm genug; denn Bürgerentscheid ist Bürgerentscheid.
Sie bilden eine neue Verbandsgemeinde, die von der Eifel über das Moseltal bis auf den Hunsrück auf der anderen Seite fast bis an den Flughafen Hahn reicht. Es ist von Anfang bis Ende Stückwerk. Bitte lassen Sie es sein, warten Sie die Kreisreform ab.
Sie haben auch noch gesagt, dass die fünf Gemeinden nach der Fusion einzeln zu der Verbandsgemeinde Wittlich-Land wechseln könnten. Die Sinnhaftigkeit müssen Sie mir noch erklären.
Dass man erst eine Fusion macht und dann die Beteiligten in Einzelschritten wechseln sollen, damit keine Neuwahlen stattfinden müssen, stellt von Anfang bis Ende Stückwerk dar.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, bei diesem Gesetzentwurf ist es wichtig, die Chronologie der ganzen Geschichte noch einmal zu erzählen. Bei dieser Zwangsfusion ist nämlich die Gemeinde WittlichLand betroffen, die nach dem Gesetz überhaupt nicht betroffen wäre. Wittlich-Land hat bereits heute 22.000 Einwohner – Sie haben die Kriterien eben noch einmal aufgeführt –, 24 Ortsgemeinden und eine Fläche von 236 Quadratkilometern. Es gibt überhaupt keinen Fusionsbedarf. Auch die Stadt Wittlich hat keinen Fusionsbedarf.
Herr Lewentz, dann kam Ihr Vorgänger, Herr Bruch, nach Wittlich und hat gesagt: Ich mache Ihnen einen Vorschlag. Die Stadt Wittlich und Wittlich-Land kooperieren. Die Bedingung ist, es wird ein gemeinsames Rathaus mit einem Eingang gebaut. Die Kooperation muss ausgearbeitet werden. Wir gewähren der Gemeinde für das neue Rathaus eine 70%ige Förderung.
In Wittlich-Land hat man sich ein bisschen geziert. Sie wollten überhaupt nicht mit Wittlich-Stadt kooperieren, auch aus dem Grund nicht, weil sie gedacht haben, das sei der erste Schritt zur Fusion. Sie wollten das nicht. Sie haben es dann doch getan. Es gab viele Stunden, in denen sich die Verwaltung und die Gremien damit befasst haben. Gute Beschlüsse wurden mit viel Herzblut und mit viel Engagement gefasst. Die Planung eines gemeinsamen Rathauses wurde einstimmig beschlossen. Dann kam die Wahl, Sie wurden der Nachfolger von Herrn Bruch. Das Ergebnis war, dass es die Zusage einer 70%igen Förderung nicht geben konnte, weil der Rechnungshof das für nicht wirtschaftlich hält.
Nicht „Aha!“. Es gibt politische Entscheidungen. Das ist das, was Sie uns hier immer erklären.
Fakt ist doch: Das Einzige, was von dieser Geschichte übrigblieb, sind 500.000 Euro Planungskosten für die Stadt Wittlich.
Ja, alles geht ins Protokoll. – Dann kam die Entscheidung – immer noch hat Wittlich-Land keinen Fusionsbedarf; es ist zwischenzeitlich nicht kleiner geworden –, dass Wittlich-Land mit Manderscheid fusionieren soll. Wieder gab es keine allzu große Begeisterung dafür. Aber in Wittlich-Land hat man am Ende gesagt: Okay, wir verweigern uns dem nicht. Wir sehen auch ein, dass es einen Reformbedarf gibt. – Im Übrigen sieht das unsere Partei überall ein. Nur, die Art und Weise, wie das gehandhabt wird, ist der Streitpunkt bei der ganzen Geschichte.
Wiederum gab es viele Diskussionen, viele Gremiensitzungen und viele gute Entscheidungen. Allerdings gab es am Ende auch die Entscheidung der kleineren Kommune, die das abgelehnt hat. Gremienentscheidungen müssen wir akzeptieren. Die GRÜNEN reden immer davon, dass das akzeptiert wird. Es gab daraufhin weitere Vorschläge seitens der Gemeinden, wie sie sich eine Fusion vorstellen können. Im Übrigen hätte die neue Verbandsgemeinde dann 45 Ortsgemeinden, 400 Quadratkilometer an Fläche und 29.000 Einwohner.
In Ihrem Gesetzentwurf steht unter anderem – einige Dinge will ich vorlesen –: Funktionale Verflechtungen zwischen den Verbandsgemeinden Wittlich-Land und Manderscheid bestehen kaum; dennoch ist der geplante Zusammenschluss aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich. –
Das Gemeinwohl kann bei Ihnen für alles als Argument herhalten, wenn Sie keine stichhaltigen Argumente mehr haben.
Sie haben es vorhin selbst angesprochen: In dem Gesetzentwurf gestatten Sie der zukünftigen Verbandsgemeinde für zehn Jahre unterschiedliche Umlagen von 5 % zu erheben. Sagen Sie mir einmal, wie eine neue Verbandsgemeinde als Einheit zusammenwachsen soll, wenn ich zehn Jahre in dem Gemeinderat unterschiedliche Voraussetzungen schaffe. Das dient nicht dem Gemeinwohl, mit Sicherheit nicht.
Auch für die Verbandsgemeinde Manderscheid gilt nach wie vor, es gibt andere Beschlüsse, in denen Sie gesagt haben, wir wollen Manderscheid eventuell nach Daun eingliedern. Das wäre für uns günstiger. Andere sind mehr nach Wittlich orientiert. Sie sagen, es gehe nicht. Es geht bei Treis-Karden, und es ging bei Trittenheim. Es gibt viele Beispiele dafür, dass es geht. Deshalb ist es unverständlich, warum es dort nicht gehen soll.
Dann gibt es einen Bürgerentscheid aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, den wir akzeptieren sollen. Am 22. September ist ein deutliches Votum gegen eine Fusion gegeben worden. Nicht konstruktiv, sagt Ihr Fraktionsvorsitzender. Okay, das müssen wir so akzeptieren.
Wenn Sie aber Bürgerentscheide für die Zukunft wollen und dann hinterher sagen, das sei konstruktiv und das
nicht, dann möchte ich gern, dass sie vorher die Kriterien für konstruktiv festlegen.
Wenn konstruktiv immer nur bedeutet: „Das entspricht nicht unserem Votum.“, dann sind Bürgerentscheide immer null und nichtig; denn Bürgerentscheide sind nie pro eine Entscheidung.
Ich höre gleich auf.
Sie müssen in der Anhörung noch einige Fragen beantworten. Vor der Fusion liegt die Steuerkraft von Manderscheid bei 496 Euro pro Einwohner, in WittlichLand bei 462 Euro. Nach der Fusion lautet dieser Betrag 458 Euro. Das heißt, Manderscheid verliert eine Steuerkraft pro Einwohner in Höhe von etwa 50 Euro. Das müssen Sie mir nachher in den Anhörungen einmal erklären, wie man zu solchen Ergebnissen kommen kann.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zu der Fusion der Verbandsgemeinden Kröv-Bausendorf
und Traben-Trarbach – also zu der zukünftigen Verbandsgemeinde Traben-Trarbach – etwas sagen. In allen Gremien und Ausschüssen der Verbandsgemeinde wie auch in allen Gremien der Ortsgemeinden von KrövBausendorf gab es einstimmige Beschlüsse und Entscheidungen gegen eine Fusion. Es wurden viele Stunden Ehrenamt – von Ihnen hoch gelobt – mit Füßen getreten. Der Bürgerwille lautete mit 93 % gegen eine Fusion, aber er wird von Ihnen mit Füßen getreten.
Es gab ein Gespräch im Ministerium, dort haben Sie den Akteuren gesagt: Zeigen Sie Alternativen auf, wir werden sie wohlwollend prüfen.
Sie sind nicht gekommen?
Ja, im Dezember.
Es steht im Gesetz.
Sie haben gesagt, zeigen Sie Alternativen auf, und die Ortsgemeinden haben das getan. Sieben Ortsgemeinden wollen lieber mit Wittlich-Land fusionieren.
Im Gesetz steht:
In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu berücksichtigen, dass weder die Verbandsgemeinde WittlichLand noch die Verbandsgemeinden Daun, Ulmen oder Zell über einen eigenen Gebietsänderungsbedarf verfügen und daher aus Gründen der Verhältnismäßigkeit diese Verbandsgemeinden nicht ohne ausreichenden Grund in eine Gebietsänderung einbezogen werden sollen.
Das sieht bei dem Gesetzentwurf über die Verbandsgemeinden Manderscheid und Wittlich-Land völlig anders aus. Das müssen Sie bei der Anhörung noch einmal erklären.
Ein weiteres Argument war, dass die gemeinsame Gebietsgrenze fehlt. – Sie fehlt natürlich nicht mehr, wenn Manderscheid und Wittlich-Land fusionieren; dann ist eine gemeinsame Gebietsgrenze vorhanden.
Des Weiteren gibt es Aussagen aus dem Ministerium an die Ortsgemeinden, Sie könnten später einzeln fusionieren. Das ist dann möglich. Die Verbandsgemeinde soll jetzt mit Traben-Trarbach fusionieren, und einzelne
Ortsgemeinden können zu Wittlich-Land gehen. Das wäre also kein Problem.
Herr Köbler hat heute Morgen vom Rheinland-Pfalz-Takt gesprochen. Herr Köbler, Sie vergessen den ländlichen Raum. Suchen Sie einmal eine Verbindung zwischen Hontheim und Lötzbeuren, nur einmal zum Spaß.
(Beifall der CDU – Frau Klöckner, CDU: Ja! Die kürzeste Zeit, die Sie dafür benötigen, sind zweiein- halb Stunden, dann sind Sie nachmittags vor Ort. Die längste Verbindung dauert 20 Stunden und 41 Minuten. (Frau Kohnle-Gros, CDU: Hin und zurück!)
Sie brauchen als Ehrenamtler zwei Tage Urlaub, wenn Sie an einer Sitzung teilnehmen möchten, wenn Sie in einem Verbandsgemeinderat sind.
Selbst wenn Sie von Hontheim nach Traben-Trarbach fahren müssen, kommen Sie am selben Abend nicht mehr nach Hause, es sei denn, Sie haben ein Auto, aber bei den GRÜNEN ist offenbar noch nicht angekommen, dass der Rheinland-Pfalz-Takt nur an der Rheinschiene funktioniert und sonst nirgendwo.
Es sind noch viele Fragen offen, und wir werden sie noch klären müssen.
Frau Brück, Ihr Bürgermeister aus der Gemeinde Reil hat unten bei der Demonstration gestanden und gesagt, Frau Brück hat mir versprochen, dass sie heute noch kommt. Ich habe sie nicht gesehen. –
Ja, klar, es ist Plenum. Gut. Es sind auch Ihre Ratsmitglieder, die diese Beschlüsse mitgetragen haben.
Dass ich nichts zu Traben-Trarbach gesagt habe, liegt daran, dass ich keine Veranlassung dazu sehe. Für mich ist Kröv-Bausendorf wichtiger. Noch entscheide ich, über wen oder was ich rede.
Wenn man im Übrigen von einer Fusion redet, so hat Kröv zehn Ortsgemeinden und umfasst 116 Quadratkilometer. Traben-Trarbach hat sechs Ortsgemeinden und 88 Quadratkilometer. Später heißt diese Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Dass das nicht auf große Begeisterung der zehn anderen Ortsgemeinden stößt, einmal unabhängig von dem Gebiet, ist klar.
Ich kann Sie nicht hören, wenn Sie hinter mir schreien. Tut mir leid.
Es tut mir leid, ich kann Sie nicht verstehen. Wir können vielleicht später oder bei der Anhörung einmal darüber reden.
Es sind zu viele Ortsgemeinden, die keine sogenannten Moselgemeinden, sondern eher Eifelgemeinden sind und nach Wittlich orientiert sind. Die Bewohner von Flußbach müssen sogar durch Wittlich fahren, damit sie überhaupt ihr Dorf verlassen können. Eine andere Möglichkeit gibt es gar nicht. Diese nach Traben-Trarbach zu schicken, ist geradezu abstrus.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister Lewentz, wenn Sie sagen, es ist zu spät, könnte ich das verstehen, wenn das Gesetz verabschiedet ist. Wir haben heute die erste Lesung. Nach der ersten Lesung finden eine Sitzung des Innenausschusses und anschließend noch eine Anhörung statt. Danach erfolgt die Auswertung der Anhörung. Ich verstehe eine erste Lesung eines Gesetzes so, dass man dann noch Änderungen einbringen kann. Ich kann nicht akzeptieren, dass Sie jetzt schon von vornherein sagen, es ist zu spät.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist natürlich schwierig, wenn der Vorsitzende, Herr Dröscher, schon umfangreich berichtet hat und dann der Kollege von der SPD-Fraktion auch schon Details aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten vorgetragen hat. Deshalb gestatten Sie mir, dass ich nur noch auf einige wenige Fakten und Zahlen eingehe. Sie sind zwar beeindruckend, aber ich will Ihnen und mir ersparen, das alles noch einmal zu wiederholen. Wenn Sie es verpasst haben, können Sie das noch einmal detailliert nachlesen. Der Bericht ist wie immer in den letzten Jahren klar strukturiert und gut zu lesen und hilft auch den Kollegen, die nicht im Ausschuss sind, sich einen Überblick zu verschaffen, was die Bürger in Rheinland-Pfalz bewegt.
Lassen Sie mich sicherlich noch mit einem Augenzwinkern das betrachten, was der Bürgerbeauftragte im zweiten Absatz sagt – das finden Sie ganz schnell –, dass er nur Lösungen im Rahmen des geltenden Rechts erreichen kann und will und somit Bürgerinnen und Bürger enttäuschen muss, die ein Verwaltungshandeln begehren, das eindeutig eine Rechtsverletzung darstellen würde. Diese Stellungnahme des Bürgerbeauftragten begrüße ich. Es hat mich auch ein Stück weit erleichtert, wenn ich auch nichts anderes erwartet habe. Ganz im Ernst, es ist, wie gesagt, klar strukturiert, und Sie können sich schnell einen Überblick verschaffen.
Mit der 110.000. Petition im September letzten Jahres ist eigentlich nachdrücklich belegt, wie schwierig es für Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ist, Bescheide zu lesen und auch das Verwaltungshandeln zu verste
hen. Gleichzeitig beweist die hohe Zahl der Unterstützungsanfragen auch die Akzeptanz der Stelle des Bürgerbeauftragten, die die CDU-Fraktion vor fast 40 Jahren eingerichtet hat. So kommt die Rechtswissenschaftlerin Dr. Annette Guckelberger in einer Veröffentlichung zu dem Ergebnis, Rheinland-Pfalz ist in Bezug auf das Petitionsrecht eines der fortschrittlichsten Bundesländer. Durch die öffentliche Petition ist das auch noch einmal bestätigt und die Fortschrittlichkeit gegenüber den anderen Ländern dokumentiert.
Die Zahl der Eingaben ist, wie berichtet, nach wie vor auf hohem Niveau. Der Einzug der modernen Medien in das Petitionswesen spiegelt sich auch in der zunehmenden Nutzung der Möglichkeit zur Online-Eingabe wider. Es ist bürgernah und bürgerfreundlich und macht die Kontaktaufnahme zum Bürgerbeauftragten neben seinen vielfältigen Außenauftritten möglich.
Öffentliche Petitionen – es ist schon gesagt worden – haben wir nun seit zwei Jahren im Land Rheinland-Pfalz und damit auch noch mehr Bürgernähe und noch mehr Möglichkeiten zur aktiven politischen Beteiligung.
Es war rund ein Dutzend Petitionen, die zugelassen werden konnten, und die Zahl der Mitunterzeichner schwankt sehr stark zwischen 4 und 2.300 Personen. Insgesamt ist es natürlich logisch, dass es nicht so viele öffentliche Petitionen geben kann, weil öffentliche Petitionen mehr allgemeine Anliegen sind, während die meisten Petitionen doch ganz persönliche Dinge sind, die den Bürger betreffen und sich somit nicht zu öffentlichen Petitionen eignen.
Auch das haben die Kollegen gesagt, nach wie vor sind die Begehren aus dem Justizvollzug vorne und haben erneut ein Höchstniveau erreicht. Auch das ist bereits gesagt worden, es gibt nach wie vor einige sogenannte Vielschreiber, und daran hat sich auch im vergangenen Jahr nichts geändert. Allerdings zeigt sich auch, wie sehr sich die Vollzugsanstalten bemühen, den individuellen Erfordernissen Rechnung zu tragen, und auch die Anregungen oder Bitten von Gefangenen werden sachlich geprüft und schließlich auch sehr häufig, sofern es machbar ist, ermöglicht. Das Beispiel mit den Betten oder viele andere könnte man anfügen.
Es findet sich die ganze Bandbreite des täglichen Lebens im Petitionswesen wieder. Interessant ist ebenfalls die sehr steigende Zahl der Legislativeingaben. Sie sind auch in diesem Jahr besonders angestiegen. Allerdings liegt auch hier die Zuständigkeit nicht beim Bürgerbeauftragten. Dennoch dokumentiert dies deutlich den Willen der Rheinland-Pfälzer, Politik mitzugestalten.
Meine Damen und Herren, die Institution des Bürgerbeauftragten ist auch nach fast 40 Jahren nicht in die Jahre gekommen. Im Gegenteil, diese erfolgreiche und für die Bürger nutzbringende Einrichtung halten wir, die CDU, immer noch für unentbehrlich.
Abschließend möchte ich mich wie meine Vorgänger auch im Namen der CDU herzlich für die konstruktive und sachorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten, Herrn Burgard, seinem Stellvertreter, Herrn Schöpflin, und auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbei
tern im Büro des Bürgerbeauftragten danken. In den Dank einschließen möchte ich auch die Mitarbeiterin Frau Eschenauer, die hinter mir sitzt, und das Team der Landtagsverwaltung. Ich glaube, ich habe einige der Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten auf der Tribüne gesehen. Ich sehe Sie jetzt nicht mehr. Sie sind schon wieder von der Tribüne gegangen.
In den Dank einschließen möchte ich auch die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen im Petitionsausschuss und in der Strafvollzugskommission. Ich vertraue darauf, dass wir die erfolgreiche und gute Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten und mit dem Petitionsausschuss zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz fortsetzen werden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 12. Dezember 2012 ist der
Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 25. Sitzung am 17. Januar 2013 beraten, der Rechtsausschuss in seiner 18. Sitzung am 24. Januar 2013.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen, wir verzichten heute auf eine weitere Aussprache. Die Fraktionen haben in der ersten Lesung ausführlich darüber berichtet. Es handelt sich zwar um ein Abgeordnetengesetz, betroffen sind aber nicht direkt die Abgeordneten, sondern in erster Linie die Mitarbeiter der Abgeordneten.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 30. August 2012 ist der Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 20. September 2012 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie jedes Jahr besprechen wir den Bericht des Bürgerbeauftragten, dieses Mal für das laufende Jahr 2011. Wir haben in der Vergangenheit häufig die Struktur des Berichts kritisiert. Beim letzten Mal konnte ich zum ersten Mal loben. Das kann ich auch dieses Jahr wieder tun.
Der Bericht ist klar strukturiert und auf das Wesentliche beschränkt. Das gibt auch den Kolleginnen und Kollegen, die kein Mitglied des Petitionsausschusses sind, die Möglichkeit, sich besonders zu den Themen einen Überblick zu verschaffen, die sie auch sonst zu bearbeiten haben. Sie haben die Möglichkeit, schnell und umfassend zu sehen, welche Dinge die Bürgerin oder den Bürger bewegen und bedrücken.
Aber auch über den eigenen Fachbereich hinaus ist der Bericht immer sehr interessant und auch aufschlussreich für uns. Er gibt ein umfassendes Bild, wie schwierig es für die Bürgerinnen und Bürger ist, Bescheide zu lesen und auch Verwaltungshandeln zu verstehen. Einerseits gibt es immer noch Hemmungen und Ängste, andererseits aber auch hohe Erwartungen gegenüber den Verwaltungen und Behörden.
Während die einen beispielsweise ein persönliches Gespräch absagen, weil sie Angst haben, sie könnten etwas Falsches sagen, haben die anderen die Erwartung, sofort einen Bescheid zu erhalten, obwohl sie am Tag vorher erst die erforderlichen Unterlagen abgege
ben haben. Wenn dieser nicht eingeht, wird eine Petition eingereicht.
Die Zahl der Petitionen liegt nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Allerdings ist auch die Zahl der nicht zulässigen Petitionen erneut gesunken. Immer häufiger gehen die Petitionen auch über die elektronischen Medien per E-Mail ein. Das Online-Formular, das auf der Homepage des Bürgerbeauftragten zu finden ist, wird auch hierbei häufiger genutzt. In diesem OnlineFormular wird die Bürgerin oder der Bürger durch Fragestellungen durch die ganze Petition geführt. Dadurch ist es für ihn einfacher, notwendige Fragen oder Hintergründe einzugeben und wichtige Dinge nicht zu vergessen.
Wir haben seit gut über einem Jahr die Möglichkeit der öffentlichen Petitionen. Darauf ist bereits hingewiesen worden. Der Kollege Winter hat andere Zahlen als Herr Dröscher im Vorspann genannt. Ich bin auch der Meinung, dass es zwölf öffentliche Petitionen sind. Es gab eine mit über 1.800 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern. Insgesamt gab es bei den öffentlichen Petitionen ungefähr 5.600 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner.
Mit diesen öffentlichen Petitionen haben wir den direkten Draht vom Bürger ins Parlament. Das bedeutet auch mehr Bürgernähe und die einfache Möglichkeit zur aktiven politischen Beteiligung. Die öffentliche Petition ist eine Weiterentwicklung unseres Petitionsrechts. Ich finde, sie wird noch sehr zurückhaltend genutzt, bin aber überzeugt, dass sich das ändern wird.
Die Zahlen wurden schon genannt. Ich möchte noch auf einzelne, aber nicht auf alle Bereiche eingehen, da sie auch schon vorgestellt und genannt wurden. Bei den beiden Bereichen, in denen immer die meisten Petitionen vorliegen, handelt es sich nach wie vor um den Strafvollzug. Dieser steht mit 474 Petitionen an erster Stelle.
Ein Teil der Eingaben ist darauf zurückzuführen, dass es einige wenige Petenten gibt, die eine besonders hohe Zahl von Eingaben einreichen. Die dargestellten Einzelfälle zeigen aber auch, wie sich die Vollzugsanstalten bemühen, den individuellen Erfordernissen Rechnung zu tragen, aber auch die Anregungen von Gefangenen unvoreingenommen zu prüfen und schließlich auch – sofern machbar – zu ermöglichen.
Ein großer Bereich ist auch das Gebiet Gesundheit und Soziales mit 460 Einzeleingaben. Im Grunde genommen müsste man sagen, dass dies der stärkste Bereich ist, da es dort nicht diese „Vielschreiber“ gibt, wie es im Strafvollzug der Fall ist. Sehr viele Bürger, die ALG II beziehen, bitten hier um Hilfe. Die Arbeitsgemeinschaften, mit denen sich der Bürgerbeauftragte aufgrund der Notlage kurzfristig in Verbindung setzt, bemühen sich auch, möglichst schnell eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu finden.
Aber auch hier ist immer noch klar, dass es noch eine große Diskrepanz von den Dingen gibt, die erforderlich sind. Es ist kein böser Wille auf der Seite der Behörden und Ämter, sondern es liegt einfach daran, dass notwendige Unterlagen oftmals nicht vorhanden sind.
Meine Damen und Herren, auf die Institution des Bürgerbeauftragten kann auch nach 38 Jahren nicht verzichtet werden. Sie ist eine erfolgreiche und für die Bürgerinnen und Bürger nutzbringende Einrichtung, die die CDU-Fraktion nach wie vor für unentbehrlich hält.
Der Bericht stellt die unterschiedlichsten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger dar. Die Bürgerin oder der Bürger bestimmt sozusagen die Tagesordnung. Gerade wegen der vielfältigen Anliegen ist es umso erfreulicher, dass wieder viele Eingaben für die Petentinnen und Petenten positiv abgeschlossen werden konnten. Das ist ein gutes Ergebnis, was die erfolgreiche Arbeit aller Beteiligten zeigt.
Abschließend möchte ich mich im Namen der CDUFraktion herzlich für die konstruktive und immer sachorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten, seinem Stellvertreter und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung sowie den Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss und der Strafvollzugskommission bedanken.
Ich vertraue darauf, dass die erfolgreiche und effektive Zusammenarbeit zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz auch weiterhin fortgesetzt wird.
Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Jahresbericht liegt uns wie immer jedes Jahr seit März vor. Für uns ist zunächst festzustellen, dass der Bericht wesentlich übersichtlicher geworden ist. Er ist besser lesbar. Auf den bisherigen Teil „Besondere Themen“, der im letzten Bericht ein Drittel des Umfangs einnahm, wurde verzichtet.
Themen von allgemeiner Bedeutung sind in der Einleitung behandelt worden. Auf die Aufzählung von Einzelbeispielen wurde gänzlich verzichtet. Interessante Einzelbeispiele werden bei den jeweiligen Schwerpunkten behandelt und sind deshalb nach unserer Meinung besser zuzuordnen.
Ebenso wurde auf die Statistik, die wir im letzten Jahr sehr kritisiert haben und die zum Teil wenig Aussagekraft hatte, überwiegend verzichtet. Das gilt beispielsweise für die Übersicht über die Herkunft der Petenten, bzw. aus welchen Kreisen oder kreisfreien Städten sie kamen. Das hat Anlass zu Irritationen gegeben und hat nichts dazu beigetragen, dass man in der Sache weiterkam.
Herr Kollege Dröscher hat es schon gesagt, die Zahl der Eingaben ist etwas gesunken. Sie liegen aber immer noch auf einem hohen Niveau. Laut dem Bericht waren es diesmal 16 % unzulässige Eingaben. Neu ist, dass die Legislativeingaben nicht mehr im Bericht erfasst werden. Deshalb sind es natürlich weniger Eingaben und damit auch weniger unzulässige Eingaben.
Herr Dröscher hat schon gesagt, dass seit November letzten Jahres der Bürgerbeauftragte einen Internetauftritt hat. Der ist gut gelungen. Die Kollegen, die dort noch nicht reingeschaut haben, sollten sich das einmal ansehen. Auf der Seite des Landtags gibt es einen Link, der direkt zum Bürgerbeauftragten führt. Dort kann man dann sofort eine Petition online ausfüllen. Man wird durch den Fragebogen geführt. Das hilft, dass man keine Informationen vergisst. Man kann ihn anschlie
ßend direkt absenden oder ausdrucken, um ihn dann auf dem üblichen Postweg zuzustellen.
Öffentliche Petitionen werden wieder in dem Bericht erfasst, obwohl es den Berichtszeitraum im Eigentlichen nicht betrifft; denn erst im Februar dieses Jahres haben wir diese öffentlichen Petitionen beschlossen, seit Mitte März sind sie möglich.
Wir haben damit für den Bürger einen direkten Draht ins Parlament geschaffen. Das bedeutet mehr Bürgernähe und damit auch die einfache Möglichkeit zur aktiven politischen Beteiligung. Die öffentliche Petition ist auch eine Weiterentwicklung des Petitionsrechts. Sie wird meiner Meinung nach zurzeit noch etwas zurückhaltend genutzt. Ich bin aber überzeugt, dass sich das ändern wird.
Im Folgenden würde ich ganz gern auf ein paar Berichtsbereiche eingehen, die sicherlich interessant sind. Herr Dröscher hat auch schon einiges benannt, aber wenn Sie es zweimal hören, bleibt es besser haften. Nach wie vor ist der Justizvollzug mit über 500 Eingaben an erster Stelle. Aber auch hier wurde dankenswerterweise auf die Statistik verzichtet, aus welcher Vollzugsanstalt die Anfragen und Eingaben kamen; denn das ist nach wie vor nicht aussagekräftig, weil es auch gerade im Strafvollzug einige sogenannte Vielschreiber gibt, also Petenten mit sehr hohen Eingabenzahlen, aber auch viele Einzeleingaben. Aber gerade diese Einzeleingaben, die zum Teil im Bericht ausführlich dargestellt sind, zeigen, wie sehr sich die Vollzugsanstalten bemühen, den individuellen Erfordernissen Rechnung zu tragen und auch Anregungen von Gefangenen ernsthaft zu prüfen und ihnen schließlich auch Rechnung zu tragen, soweit das möglich ist.
Sehr umfassend ist auch der Bereich Gesundheit und Soziales. Er ist ein weiterer Schwerpunkt der Eingaben. Es sind sehr viele Bürgerinnen, die ALG II beziehen und um Hilfe bitten, weil am Monatsersten kein Geld auf ihrem Konto ist. Der Bürgerbeauftragte und auch die ARGEn sind bemüht, diesen Petenten umgehend zu helfen und schnell eine Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu finden. Gestatten Sie mir, dass ich ein Stück zitiere.
Bei der näheren Prüfung des Sachverhalts stellt sich im Berichtsjahr jedoch meistens heraus, dass die Gründe für die fehlenden Zahlungen im Verhalten der Leistungsempfängerinnen und -empfänger und eben nicht bei den ARGEn liegen, weil den Mitwirkungspflichten, zum Beispiel die Vorlage der für die Bewilligung notwendigen und angeforderten Unterlagen, nicht nachgekommen worden ist. Sofern die geforderten Unterlagen dann vorgelegt wurden, erfolgten eine kurzfristige Bearbeitung des Antrags und die Auszahlung der Leistungen.
Weiterhin wird jedoch gerade auch in diesem Bereich seit Jahren kritisiert, wie unübersichtlich diese Bescheide sind. Beispielsweise werden in den Bescheiden zwar die Zahlungsempfänger aufgeführt, wie zum Beispiel Vermieter, Energieversorger oder andere Zahlungsempfänger, jedoch nicht, wie hoch der Betrag ist, der an diese Empfänger geht. Das führt dann auch wiederum zu Nachfragen und Irritationen bei den Leistungsemp
fängern. Ein verständlicher Bescheid wäre für alle Beteiligten sicher sehr hilfreich. Es würde zum einen dem Leistungsempfänger das Lesen einfacher machen und zum anderen es auch den ARGEn einfacher machen, weil man die Zeit, die man aufbringen muss, um Erklärungen zu geben und Rückfragen zu beantworten, an anderer Stelle sicher sinnvoller nutzen kann.
Ein anderes Problem ist sicherlich auch noch die Parkerleichtung für Schwerbehinderte. Bereits im Bericht 2009 wurde über die bundeseinheitliche Regelung für Schwerbehinderte berichtet. Es gibt in Rheinland-Pfalz eine Sonderregelung. Hier können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Die Ausnahmegenehmigungen werden aber nicht von unseren Nachbarländern akzeptiert, sondern lediglich von den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Das ist nicht zum Lachen, das ist traurig für die Schwerbehinderten, die im Grenzbereich unseres Landes wohnen und über die Grenze hinweg zu Ärzten fahren müssen. Es ist überhaupt nicht verständlich, dass dort ihre Parkerleichtung nicht gilt. Es wäre zielführend, wenn man versuchen würde, das wirklich mit den Bundesländern abzustimmen. Ein Ferienbesuch in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein ist zwar schön, aber die angrenzenden Bundesländer werden sicherlich häufiger besucht.
Dann sind auch im Bereich der Schulen die Zahlen auf einmal explodiert. Aber auch da hatten wir wieder eine sogenannte Massenpetition. Es waren zum Teil auch Beschwerden über Schüler, über Lehrer, über die gewünschte Schule, deren Besuch nicht erfüllt werden konnte, die Benotung, die Kosten der Schülerbeförderung, aber es war in erster Linie die Rahmenvereinbarung der Landesregierung mit der Bundeswehr über den Einsatz von Jungoffizieren in Rheinland-Pfalz. Das waren 341 von 356, also fast 96 % in diesem Bereich.
Das zeigt wiederum, dass die Statistik hier doch noch ein bisschen hinkt; denn man müsste vielleicht diese Massenpetition zu der Statistik dazunehmen; denn es gibt wiederum ein verzerrtes Bild. Ich habe schon gesagt, der Bericht ist wesentlich besser, aber es gibt noch ein paar Stellen, wenn man sich nur die Zahlen anschaut, an denen es immer noch zu Verwirrungen kommt.
Ich habe es schon gesagt, der Bericht ist wesentlich besser, lesbarer, kompakter, übersichtlicher und aussagekräftiger als bisher, aber auch Gutes lässt sich noch verbessern. Vielleicht können wir uns einmal darüber unterhalten, wie wir das zukünftig vielleicht machen.
Meine Damen und Herren, die Institution des Bürgerbeauftragten gibt es jetzt seit 37 Jahren. Seit über einem Jahr ist der vierte Bürgerbeauftragte im Amt. Das Berichtsjahr – Herr Kollege Dröscher hat es schon gesagt – umfasst noch den Zeitraum von zwei Bürgerbeauftragten. Es ist eine erfolgreiche und für die Bürger nutzbrin
gende Einrichtung, die wir als CDU für unentbehrlich halten.
Der Bericht stellt die unterschiedlichsten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger dar. Der Bürger bestimmt somit die Tagesordnung. Gerade wegen der vielfältigen Anliegen ist es umso erfreulicher, dass wieder viele Eingaben für die Petenten positiv abgeschlossen werden konnten. Das ist ein gutes Ergebnis, was die erfolgreiche Arbeit aller Beteiligten zeigt. Die gute Zusammenarbeit mit den Verwaltungen wird vielfach deutlich. Erneut musste man auch darauf hinweisen. Herr Dröscher hat es auch schon getan, und auch ich möchte es nicht unerwähnt lassen.
Abschließend möchte ich mich im Namen der CDUFraktion herzlich für die konstruktive und immer sachorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten, seinem Stellvertreter und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Büro des Bürgerbeauftragten bedanken. In den Dank einschließen möchte ich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtags sowie die Kolleginnen und Kollegen der beiden Fraktionen SPD und – heute nicht mehr vertreten – FDP. Für die GRÜNEN reden wir dann im nächsten Bericht des Bürgerbeauftragten. Natürlich möchte ich mich auch bei den Mitgliedern der Strafvollzugskommission bedanken. Ich vertraue darauf, dass wir die erfolgreiche und effektive Zusammenarbeit zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft fortsetzen können.