Protocol of the Session on September 15, 2011

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Schmitt.

Herr Minister, Sie haben eben gesagt, erreichbare Nähe ist auch ein Kriterium für die weiteren Standorte und auch die räumliche Ausstattung. In Trier ist es jetzt so, dass die räumliche Ausstattung gut ist. Für die erreichbare Nähe im „alten“ Regierungsbezirk Trier wäre Trier der vernünftige Standort. Wieso wird er dann trotzdem geschlossen?

In Trier haben wir im Vergleich zu den neuen Standorten sehr hohe Mieten zu bezahlen. Das ist natürlich auch

eine Überlegung mit Blick auf die Schuldenbremse. Wir haben uns allerdings auch für jedes Amt angeschaut, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herkommen. Es ist selten so, dass die Masse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Amtes auch am Standort des Amtes wohnt. Wir haben uns das sehr genau angeschaut, wo diese zu Hause sind und wo sie hinfahren können, wo sie hinfahren müssen, wenn wir neue Angebote eröffnen. Wir glauben, es ist verantwortbar, an der Stelle auch über Trier so zu entscheiden, wie wir es getan haben.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Enders.

Herr Minister, was waren die Gründe, sich im Westerwald für den Standort Westerburg und gegen die Standorte Neuwied bzw. Wissen zu entscheiden?

Es ist ein Bündel der Begründungen, die ich jetzt schon genannt habe, die dazu geführt haben, dass wir an der Stelle gesagt haben, Westerburg und nicht Wissen zu nehmen. Sicherlich hätte man auch andersherum entscheiden können. Das ist eine Abwägung. Wie gesagt, wir haben uns die Situation eines jeden einzelnen Mitarbeiters und jeder einzelnen Mitarbeiterin angeschaut. Wir haben uns die Mieten angeschaut. Wir haben uns die Gebäudesituation angeschaut und sind deswegen zu dieser Entscheidung gekommen.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Klein.

Herr Minister, gibt es überhaupt an den neuen Standorten genügend Kapazitäten – auch technische Kapazitäten –, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzunehmen? Was passiert mit den alten Standorten?

Die technischen Kapazitäten sind überhaupt kein Problem. Die alten Standorte, die wir auflösen – insbesondere im städtischen Umfeld –, liegen sehr gut und sind sehr gut vermarktbar. Am Beispiel Ludwigshafen kann ich Ihnen sagen, dass auch die Landespolizei schon einen Blick darauf geworfen hat, die in Ludwigshafen eine schwierige Unterbringungssituation hat. Deswegen mache ich mir über die Vermarktung der aufgelassenen Standorte keine Gedanken.

Die technischen Möglichkeiten sind in all unseren Ämtern – also auch an den zukünftigen Standorten – vorhanden. Wir werden jetzt über diesen Zeitraum, den ich genannt habe, mittelfristig bis in etwa vier Jahren natürlich auch Auswirkungen sehen, was das Thema „Telearbeit“ angeht. Wir haben viele Hinweise aus der Mitarbeiterschaft, die genau in diesem Bereich jetzt im Amt arbeiten, dass sie diese Arbeiten auch gern von zu Hause aus machen würden. Jetzt werden wir sehen, wie das Thema „Altersteilzeit“ und diese neue Vorruhestandsregelung durchschlagen.

Ich bin dem Herrn Finanzminister sehr dankbar, dass wir am Beispiel der Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung jetzt dieses neue Instrument an die Hand gegeben bekommen, sofern der Landtag der Gesetzesänderung zustimmen wird. Dann wird man sehen, wie viele Damen und Herren aus der Verwaltung dann noch von A nach B umziehen müssen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Henter.

Herr Minister, wir hatten früher ein Katasteramt in Saarburg. Das ist geschlossen worden. Jetzt hatten wir Trier, und es gibt noch viele Mitarbeiter, die im Umfeld von Saarburg wohnen. Haben Sie berücksichtigt, wie weit die Entfernung für diese Mitarbeiter ist, nach Bernkastel-Kues oder nach Daun zur Arbeit zu fahren?

Ja, das haben wir natürlich. Das ist vollkommen klar. Ich will Ihnen auch zugestehen, dass das eine der Situationen ist, in der die Entfernungen etwas höher sind als in anderen Bereichen. Wenn man aber elf Standorte schließt, kommt es an der einen oder anderen Stelle zu einer solchen Situation, die man als Dienstherr nicht gern hat, die sich allerdings nicht vermeiden lässt. Aber auch da gilt natürlich zum einen die Möglichkeit der Abfederung mit den Dingen, die ich genannt habe, zum anderen stehen im Bereich der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion neue Aufgaben an. Wir wollen überlegen, ob wir Kolleginnen und Kollegen aus dem Vermessungs- und Katasteramt Trier anbieten können, zur ADD in Trier zu wechseln.

Herr Kollege Schmitt hat eine zweite Zusatzfrage.

Herr Minister, gibt es auch Zahlen, was diese Umstrukturierung, diese Schließung und diese Investitionen in die verbleibenden Standorte kosten werden?

Ja. Die haben wir natürlich sehr genau berechnet. Wir kommen auf ein Einsparpotenzial jenseits der 4 Millionen Euro. Wir haben dann allerdings für Telearbeit in etwa 500.000 Euro und für notwendige Anmietungen etwa 70.000 pro Jahr aufzuwenden, sodass wir Einsparungen von 3,5 Millionen Euro bis 3,6 Millionen Euro aufbauend pro Jahr erreichen können. Wenn am Schluss 512 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2020 bis 2024 weniger in der Vermessungs- und Katasterverwaltung sind, ist das natürlich eine ganz andere Zahl am Ende dieser Reform.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist die Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Baldauf und Dr. Axel Wilke (CDU), Vergabeverfahren am Nürburgring – Nummer 2 der Drucksache 16/321 – betreffend, auf.

Herr Baldauf trägt vor.

Danke, Herr Präsident! Laut Medienberichten soll der damalige Finanzminister von dem früheren Vorsitzenden der SPD-Landtagsfraktion darum gebeten worden sein, im Rahmen eines Vergabeverfahrens am Nürburgring die IGM GmbH zu berücksichtigen. Die Firma soll den Zuschlag für Aufträge erhalten haben, die sich auf mehr als 7 Millionen Euro summierten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung/Nürburgring GmbH das Ausschreibungsverfahren zwischenzeitlich aufgehoben?

2. Aufgrund welcher Erwägungen erhielt die Firma IGM letztlich den Zuschlag?

3. Trifft es zu, dass die Nürburgring GmbH Bürgschaften für die Firma IGM übernommen hat?

4. Wenn ja, was waren die Gründe hierfür?

Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Lewentz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei der Errichtung des „Nürburgrings 2009“ hat die

Landesregierung weder ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet, noch hat sie ein solches aufgehoben. Die entsprechenden Verfahren hat die Nürburgring GmbH als Auftraggeber betrieben. Die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften ist bereits mehrfach thematisiert worden, insbesondere auch an dieser Stelle und in diversen Ausschüssen.

In den Medien ist nun die Beauftragung eines einzelnen Unternehmers nochmals aufgegriffen worden. Das Unternehmen hat Metallbauarbeiten für die Fassaden er- bracht.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage nach Angaben der Nürburgring GmbH wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Das Verfahren zur Beauftragung der Metallbauarbeiten wurde von der Nürburgring GmbH im Jahr 2008 gemäß den vergaberechtlichen Vorgaben durchgeführt. Die Metallbauarbeiten wurden ausgeschrieben. Zum Fristablauf lagen keine Angebote vor. Die Vergabestelle hat daraufhin die Ausschreibung aufgehoben. Daraufhin wurden in einem neuen Verfahren alle Firmen angesprochen, die zuvor die Unterlagen angefordert hatten. Darunter war auch die Firma IGM GmbH. Sieben dieser Firmen haben zugesagt, das Leistungsverzeichnis zu bepreisen. Es wurden mehrere Angebote abgegeben. Teilweise waren diese unvollständig. Von den Angeboten, die in die Wertung einbezogen werden konnten, hat sich die Offerte der IGMGmbH als die wirtschaftlichste erwiesen. Aus diesem Grund erhielt sie den Zuschlag.

Zu den Fragen 3 und 4: Nach § 648 a BGB steht Werkunternehmern ein gesetzlicher Anspruch zu, eine Bauhandwerkersicherung zu verlangen. Dieser Verpflichtung ist die Nürburgring GmbH nachgekommen. Die unabdingbare Bestimmung des § 648 a BGB dient dem Schutz der Bauunternehmer. Auf deren Verlangen hat der Besteller Sicherheit für die von den Bauunternehmen zu erbringenden Leistungen zu stellen. Andernfalls steht dem Bauunternehmer ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Eine Form der Sicherheitsleistung in diesem Sinn ist die Stellung einer Bürgschaft, die im vorliegenden Fall auch zur Anwendung gelangte.

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Baldauf hat eine Zusatzfrage.

Herr Minister, Sie haben, wenn ich das gerade richtig mitbekommen habe, nicht beantwortet, wer Bürgschaften gegeben hat. Wer hat denn alles Bürgschaften gegeben?

Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass das über die Nürburgring GmbH gelaufen ist.

Es geht weiter mit dem Kollegen Licht. – Wir hatten gerade eine interne Absprache. – Kollege Licht.

Herr Minister, der Geschäftsführer der Firma Tilke hat vor dem Untersuchungsausschuss in öffentlicher Sitzung gesagt, dass aus der Firma Tilke nicht bekannten Gründen eine Überzahlung von 2,8 Millionen Euro durch die Nürburgring AG an die Fassadenfirma erfolgte.

Können Sie uns zur Rechtmäßigkeit des Vorgangs, zum Ablauf und zum Sachstand dieses Vorgangs aufklären?

Dazu kann ich Ihnen im Moment nichts sagen. Ich habe mich auf die vier Fragen vorbereitet, darauf nicht. Aber die Information können wir gern an anderer Stelle nachliefern.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Wilke.

(Licht, CDU: Kann man jetzt nachfragen?)

Nein, Herr Kollege Wilke ist dran. Sie können sich dann wieder melden. Haben Sie das getan?

(Licht, CDU: Ja, ja!)

Okay. – Herr Wilke.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister, wissen Sie, ob andere Unternehmer außer dem Unternehmer, um den es hier konkret geht, auch Gewährleistungsbürgschaften eingelöst haben?

Nein, das weiß ich nicht. Auch darauf habe ich mich nicht vorbereitet. Die Fragen 1 bis 4 waren relativ klar.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Licht.

Erstens. Vielleicht können Sie uns – – –